2022 August

vom 31.08.2022
Rentenerhöhung im Juli - was bleibt nach Inflation und Steuern? & Pflege Zuhause: So erhalten Sie mehr Geld und Leistungen
So sichern Sie sich und Ihre Familie richtig ab
Der Afilio-Ratgeber zu Vorsorge, Vermögen und Nachlass
Copyright: Evgeny Atamanenko, Shutterstock

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

die Hälfte unserer Nutzer ist 50 bis 75 Jahre alt. Viele sind für mehrere Generationen in der Familie verantwortlich. Die Kinder werden erwachsen, dafür benötigen häufig die Eltern Unterstützung. Ruhestandsplanung und Themen wie Vorsorge, Vermögen und Nachlass werden wichtig. Es gilt, die Familie richtig abzusichern. Aber wie?

Mit dem Afilio-Ratgeber möchten wir diese Frage beantworten - damit Sie Zeit und Geld sparen und das gute Gefühl haben, dass an alles gedacht ist. Viel Spaß mit der ersten Ausgabe!

Ihr Afilio-Team

Themen
Kräftige Rentenerhöhung im Juli - was bleibt nach Inflation und Steuern?
Tipps & Vorteile für Afilio-Nutzer: So können wir Ihnen helfen
Pflege Zuhause: Über 12 Mrd. Euro jährlich ungenutzt
General- und Vorsorge­vollmacht. Das ist der Unterschied
NEU: Afilio Podcast - Den Austausch zwischen Generationen fördern

Kräftige Rentenerhöhung im Juli - was bleibt nach Inflation und Steuern?

Über 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland dürfen sich im Juli über eine kräftige Erhöhung ihrer Renten freuen. Mit bis zu 6,12 % ist das die größte Rentenerhöhung seit Jahrzehnten. Wer bis zum März 2004 in Rente ging, erhielt die Bezüge sogar bereits Ende Juni ausgezahlt.

Copyright: picture alliance/dpa/dpa-infografik GmbH | dpa-infografik GmbH

Im Westen ist die Steigerung mit 5,35 % etwas geringer, als im Osten. Der Unterschied liegt darin begründet, dass das Rentenniveau in Ost und West noch nicht ganz angeglichen ist. Nach der Wiedervereinigung lag das Niveau der Renten im Osten im Vergleich zum Westniveau noch bei 40 %. Seitdem werden die Rentenniveaus durch eine stärkere Steigerung der Ost-Renten angeglichen. Dieser Prozess soll bis 2025 abgeschlossen sein, der aktuelle Wert beträgt 98,6 %.

Konkret ergeben sich folgende Erhöhungen. Monatliche Rentensteigerung bei bisher

  • 500 €: 26,75 € (West); 30,60 € (Ost)
  • 700 €: 37,45 € (West); 42,84 € (Ost)
  • 1.000 €: 53,50 € (West); 61,20 € (Ost)
  • 1.500 €: 80,25 € (West); 91,80 € (Ost)
  • 2.000 €: 107,00 € (West); 122,40 € (Ost)

Nachholfaktor wieder eingeführt

Eigentlich wäre die Rentenerhöhung noch höher ausgefallen, doch die Wiedereinführung des sogenannten Nachholfaktors hat die Erhöhung um 1,17 Prozentpunkte gemindert. Die Renten werden jährlich anhand einer Formel berechnet. Das Ergebnis der Berechnung kann auch eine Kürzung sein. Die Kürzung wird aber durch die gesetzlich verankerte Rentengarantie verhindert - die schwarze 0 bleibt immer erhalten. Der Nachholfaktor sorgt dafür, dass in diesem Fall die berechnete Kürzung von zukünftigen Erhöhungen abgezogen wird. Eigentlich sollte der Nachholfaktor bis 2025 ausgesetzt werden. Jetzt wurde er wieder eingeführt und die 2021 eigentlich erforderliche Kürzung nachgeholt.

Rentenerhöhung niedriger als Inflation

Im Vergleich zum Vorjahresmonat lag die Inflation in Deutschland im Mai bei 7,9% - ein Höchstwert seit 1973. Preise für Lebensmittel sind sogar um 11% und für Energie um 38% gestiegen. Insbesondere für Rentner mit niedrigem Einkommen, bei denen Kosten für Lebensmittel und Energie einen Großteil der Ausgaben ausmachen, ist die Rentenerhöhung also viel geringer, als die Steigerung der Lebenshaltungskosten. Deshalb wird derzeit über weitere Entlastungsmöglichkeiten diskutiert.

Was ändert sich bei den Steuern?

An den gesetzlichen Regelungen ändert sich nichts. Trotzdem müssen mehr Rentner Steuern zahlen. Das ist der Fall, wenn die Summe aller Einkünfte über dem Grundfreibetrag liegt. Das trifft auf etwa ein Viertel der Rentenhaushalte zu. Der Freibetrag liegt in 2022 bei 10.347 € für Ledige und 20.694 € für Verheiratete. Da der Freibetrag jährlich reduziert wird und die Renten gleichzeitig steigen, sind immer mehr Rentner steuerpflichtig und müssen eine Steuererklärung abgeben (unsere Empfehlung: WISO Steuer). Abhängig vom Jahr des Renteneintritts müssen zwischen 50% (Eintritt bis 2005) und 82% (Eintritt 2022) versteuert werden. Der Steuersatz liegt je nach Rentenhöhe zwischen 14% und 45% zzgl. Kirchensteuer (Soli entfällt seit 2021).

NEU: Afilio Podcast - Den Austausch zwischen Generationen fördern

Afilio-Mitgründer Till Oltmanns spricht mit erfolgreichen Menschen ab 50, um von ihnen zu lernen. In der ersten Folge spricht er mit Unternehmer und Investor Dr. Axel Meyer über Mut, Unabhängigkeit - und über Familie.

Zur ersten Folge

Tipps & Vorteile für Afilio-Nutzer

So können wir Ihnen weiterhelfen


Webinar: Notar Dr. Lohmeyer beantwortet Ihre Fragen

Dr. Andreas Lohmeyer ist Notar und Spezialist für Erbrecht, sowie Patienten­verfügungen und Vollmachten. Er berät Afilio bei der Entwicklung dieser Dokumente und deren Anwendung in der Praxis. Im August steht er unseren Nutzern für ein kostenloses Webinar zur Verfügung.

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Versicherungen prüfen lassen und garantiert mehr als 100 € im Jahr sparen

Die Inflation macht unser Leben teurer. Da lohnt es sich besonders, alte Verträge zu überprüfen. Viele Afilio-Nutzer hatten das seit einigen Jahren nicht gemacht und konnten daher mit einer Prüfung durchschnittlich 425 € im Jahr sparen. In einigen Fällen waren es sogar über 1.000 €. Finden Sie jetzt heraus, wie viel Sie sparen können!

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Patienten­verfügung, Vorsorge­vollmacht & mehr für die ganze Familie erstellen

Bei Afilio können Sie für die ganze Familie Patienten­verfügungen, Vorsorge­vollmachten & mehr rechtssicher erstellen und direkt offiziell registrieren lassen. Legen Sie dafür einfach Profile für weitere Familienmitglieder an.

Zu den Dokumenten

Copyright: Andrea Piacquadio | Pexels

Pflege Zuhause: Über 12 Mrd. Euro jährlich ungenutzt

Pflege­bedürftige Personen und ihre Angehörige haben Anspruch auf finanzielle Unterstützung durch die Pflege­kasse. Mindestens 12 Milliarden Euro dieser Leistungsansprüche bleiben nach neuesten Erkenntnissen jährlich ungenutzt.

Das ist ein zentrales Ergebnis der mit 56.000 Befragten bisher größten Studie zur häuslichen Pflege in Deutschland, die der Sozialverband VdK in Auftrag gegeben hat. Demnach haben für die Untersuchung Wissenschaftler der Hochschule Osnabrück errechnet, dass je nach Art der Pflege­leistungen zwischen 62 und 93 Prozent nicht abgerufen werden.

Tatsächliche Summe dürfte deutlich größer ausfallen

Die 12 Milliarden Euro enthalten nur die verfallenen Ansprüche von Personen mit Pflege­grad. Diese Personen erhalten immerhin einen Teil der Leistungen. Darüber hinaus gibt es viele Menschen, die einen Pflege­grad und damit finanzielle Unterstützung erhalten könnten, aber den benötigten Antrag nicht gestellt haben.

Fast 50% der Personen mit Pflege­grad erhalten Pflege­grad 2 (von 5). Pflege­grad 1 wird in weniger als 10% aller Fälle erteilt. Das zeigt, dass viele Familien schon viel früher einen Antrag stellen könnten. Das ist risikolos, da auch bei Ablehnung keine Konsequenzen zu befürchten sind.

Mit unserem Pflege­gradrechner können Sie ermitteln, welcher Pflege­grad in Ihrer Situation vergeben werden müsste. Wir führen Sie durch die Punkte, die bei einem Gutachten geprüft werden und stellen bei Bedarf direkt den Antrag für Sie.

zum Pflege­gradrechner

Welche Leistungsansprüche gibt es?

Geld für die Pflege durch Angehörige, einen Pflege­dienst oder in einem Pflege­heim gibt es ab Pflege­grad 2. Je nach Durchführung und Pflege­grad beträgt die Summe zwischen 316 € (Pflege­grad 2, Angehörige) und 2.005 € (Pflege­grad 5, Pflege­dienst oder Heim) im Monat.

Zusätzlich besteht bereits ab Pflege­grad 1 Anspruch auf folgende Leistungen

Dass 12 Mrd. Euro dieser Leistungen im Jahr ungenutzt bleiben liegt zum Einen daran, dass viele Menschen ihre Ansprüche nicht kennen. Zum Anderen führt der Fachkräftemangel dazu, dass es in einigen Regionen keine guten Angebote gibt.

Copyright: Marcus Aurelius | Pexels

General- und Vorsorge­vollmacht: Das ist der Unterschied

Ohne Vollmacht dürfen im Notfall nichteinmal Ehepartner füreinander entscheiden. Dafür wird zunächst ein gerichtliches Betreuungsverfahren eingeleitet. Selbst, wenn die gewünschte Person zum Betreuer ernannt wird, hat das Nachteile wie z.B. umfangreiche Nachweispflichten.

Das verhindert die Vorsorge­vollmacht: Eine oder mehrere Vertrauens­personen werden zu gesetzlichen Vertretern ernannt und dürfen im Namen des Vollmachtgebers entscheiden.

Die Geltungsbereiche der Vollmacht lassen sich einschränken. Viele Menschen entscheiden sich aber gegen diese Einschränkungen. Sie möchten, dass die Vertrauens­personen vollständig handlungsfähig sind. Deshalb wird so eine unbeschränkte Vollmacht häufig “General­vollmacht” genannt. Eine General­vollmacht ist immer auch eine Vorsorge­vollmacht.

Aus juristischer Sicht werden beide Begriffe synonym verwendet. Vereinfacht kann man sich merken: “Eine General­vollmacht ist eine Vorsorge­vollmacht, mit der man alles darf”. Deshalb fragen wir bei der Erstellung der Vorsorge­vollmacht: “Möchten Sie diese Vollmacht als General­vollmacht verfassen?”. Falls jemand in Ihrer Familie noch keine Vorsorge­vollmacht hat, können Sie in 10 Minuten ein rechtssicheres Dokument bei Afilio erstellen und direkt bei der Bundes­notarkammer registrieren lassen.

Vollmacht erstellen

Darf man mit einer General­vollmacht wirklich alles entscheiden?

Nicht ganz. Es gibt Fälle, in denen das Betreuungs­gericht eine Entscheidung genehmigen muss. Das ist besonders dann der Fall, wenn über einen lebensgefährlichen oder den Vollmachtgeber nachhaltig einschränkenden medizinischen Eingriff entschieden werden muss. Allerdings gilt hier: Sind sich Arzt und Bevollmächtigter darüber einig, dass die Person den Eingriff gewollt hätte, kann ohne Betreuungs­gericht im Sinne des Vollmachtgebers entschieden werden. Steht zur Klärung, ob freiheitsentziehende Maßnahmen ergriffen werden dürfen, wie z.B. das Anbringen von Bettgittern, muss in jedem Fall das Betreuungs­gericht einbezogen werden.

Außerdem hat die Vollmacht Grenzen bei höchstpersönlichen Entscheidungen. Ausgeschlossen von der Vollmacht sind Eheschließung und -scheidung, die Schließung von Eheverträgen, die An- oder Aberkennung von Vaterschaft, die Ausübung des Wahlrechts und die Erstellung eines Testaments. Der Bevollmächtigte kann auch nicht für seinen Vollmachtgeber vor Gericht aussagen.

NEU: Afilio Podcast - Den Austausch zwischen Generationen fördern

Beim neuen Afilio Podcast geht es um den Austausch zwischen den Generationen. Afilio-Mitgründer Till Oltmanns spricht mit erfolgreichen Menschen ab 50, um von ihnen zu lernen. In der ersten Folge spricht er mit Dr. Axel Meyer.

Dr. Axel Meyer hat sein erstes Unternehmen Ende der 80er Jahre in der Uni gegründet und als Unternehmer Höhen und Tiefen erlebt. Heute unterstützt er junge Unternehmerinnen und Unternehmer als Investor, unter anderem Afilio. Er spricht im Podcast über Mut, den Wert von Freiheit und Unabhängigkeit - und über Familie. Es ist ein sehr offenes, persönliches Gespräch. Viel Spaß!

Zur ersten Folge

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