2022 November

vom 30.11.2022
Mehr Geld im Ruhestand - so sparen Sie bei Ihren Versicherungen & Ab wann kann ich ohne Abschläge in Rente gehen?
So sichern Sie sich und Ihre Familie richtig ab
Der Afilio-Ratgeber zu Vorsorge, Vermögen und Nachlass
Copyright: Evgeny Atamanenko, Shutterstock

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

früher in Rente gehen - das ist ein verbreiteter Wunsch. Doch die Inflation macht vielen Rentnern in spe einen Strich durch die Rechnung, denn sie können sich eine abgespeckte Rente nicht leisten. Wir erklären, wer auch ohne Abschläge früher in Rente gehen kann.

Außerdem zeigen wir, wie man in der Rente viel Geld bei Versicherungen spart und wie Sie Ihr Einsparpotential berechnen.

Rente, Versicherungen… da geht noch was! Haben wir uns auch gedacht und erklären Ihnen, was Sie tun können, wenn Sie einen Pflege­grad beantragt haben und lange auf die Begutachtung des medizinischen Dienstes warten müssen. In einigen Fällen beträgt die Frist nämlich nur eine Woche.

Wir hoffen, dass Ihnen der Ratgeber gefällt.

Ihr Till Oltmanns

Themen
Mehr Geld im Ruhestand: So sparen Sie bei Ihren Versicherungen
Tipps & Vorteile für Afilio-Nutzer: So können wir Ihnen helfen
Ab wann kann ich ohne Abschläge in Rente gehen?
Pflege­grad: Verzögerung bei der Kasse? Das können Sie tun

Mehr Geld im Ruhestand: So sparen Sie bei Ihren Versicherungen

Wie wäre es, die Weihnachtsgeschenke dieses Jahr von Einsparungen bei Ihren Versicherungen zu bezahlen?

Das ist für die meisten Menschen im Ruhestand ohne viel Aufwand möglich. Besonders bei alten Verträgen können Sie mit einem Wechsel viel Geld sparen, denn die Konditionen für Neukunden sind in der Regel deutlich besser und viele Versicherer bieten günstigere Beiträge für Rentner.

Auch durch eine Anpassung der Tarife an den veränderten Bedarf im Ruhestand ist oft was zu holen, denn manche Leistungen werden überflüssig. Beispiel Unfall­versicherung: Da Ihr Einkommen nicht mehr von Ihrer Arbeitskraft abhängig ist, lässt sich die Unfall­versicherung herabsetzen, wodurch Sie bis zu 50% sparen. Viele Versicherer bieten außerdem spezielle Tarife, sogenannte Senioren-Unfall­versicherungen, die zusätzlich zu den üblichen Basis-Leistungen eine Vielzahl von Hilfe- und Pflege­leistungen enthalten.

Auch bei der Rechtsschutz­versicherung lässt sich einiges einsparen. Sie enthält oft einen Berufsrechtsschutz, den man mit Eintritt in den Ruhestand direkt kündigen kann. Der Seniorentarif ist in der Regel günstiger als die normale Rechtsschutz­versicherung und bietet spezielle Leistungen für ältere Menschen.

Mehr Leistungen erhalten

Außerdem besteht die Möglichkeit, in bessere Tarife zu wechseln, die für denselben Beitrag das dreifache leisten. Das ist insbesondere bei der Zahnzusatz­versicherung und der Kranken­zusatz­versicherung der Fall, da es hier besonders viele unfaire Tarife auf dem Markt gibt.

Zusätzlich sollten Sie darauf achten, dass sie richtig abgesichert sind. Jeder, der eine Immobilie besitzt, sollte eine Wohngebäude­versicherung abschließen. Sie versichert gegen Schäden durch Sturm, Hagel, Feuer oder Blitzschlag. Oft ist sie jedoch falsch berechnet. Dann kann es passieren, dass Sie nur einen Teil der notwendigen Leistungen erhalten und auf hohen Kosten sitzen bleiben. Meistens fehlt außerdem eine Elementar­versicherung, die gegen Schäden durch Überschwemmungen, Lawinen, Erdrutsch oder Erdbeben versichert. Dadurch entsteht unwissentlich ein hohes Risiko.

Ein weiteres Beispiel für eine wichtige Versicherung im Ruhestand ist die Pflege­zusatz­versicherung. Mit Renteneintritt ändert sich Ihr Leben grundlegend und damit auch Ihr Risikoprofil. Die durchschnittliche Rente liegt in Deutschland bei rund 1.030 Euro. Die durchschnittliche Zuzahlung für ein Pflege­heim, also der Teil der Heimkosten, den man selbst aufbringen muss, beträgt rund 1.900 Euro. Die Sorge, sich die eigene Pflege mal nicht leisten zu können, ist berechtigt. Dagegen schützen Sie sich mit einer Pflege­zusatz­versicherung. Da sich die Beiträge nach Lebensalter und Gesundheits­zustand richten, gilt: Je früher desto günstiger.

Versicherungen prüfen lassen

Viele Menschen glauben, dass es nicht möglich ist, aus alten Tarifen rauszukommen. Das ist aber nur selten der Fall. Beispiel: Personen, die privat krankenversichert sind, müssen im Alter mit steigenden Beiträgen rechnen. Mit Renteneintritt entfällt zusätzlich der Arbeitgeber­zuschuss. Ein Wechsel in die gesetzliche Kranken­versicherung ist ab 55 fast unmöglich. Die Versicherung zu wechseln, zahlt sich meist nicht aus, da man den Großteil der Altersrückstellungen verliert. Aber trotzdem sind Sie nicht machtlos: Als privat Versicherter haben Sie laut § 204 VVG das Recht intern in einen anderen Tarif mit gleicher Leistung zu wechseln, wodurch Sie einen 20-70% günstigeren Tarif bekommen können, der Ihnen niemals freiwillig unterbreitet worden wäre.

Wie Sie sehen, gibt es viele Möglichkeiten bei bestehenden Versicherungen zu sparen - und das ohne Versicherungslücken zu riskieren. Oft bietet das Überprüfen von bestehenden Verträgen sogar die Möglichkeit, neue Risiken zu identifizieren und Lücken zu schließen. Die genannten Versicherungen dienen nur als Beispiele. Wo genau man selbst Geld sparen kann, ist von Person zu Person unterschiedlich. Den Überblick dabei zu behalten ist sehr schwierig. Aber keine Sorge! Bei Afilio können Sie Ihre Versicherungen einfach überprüfen lassen. Im Schnitt sparen Nutzer dabei 425 Euro. Berechnen auch Sie wie viel Sie potentiell bei Ihren Versicherungen sparen können.

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Aufzeichnung: Pflege-Webinar

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Außerdem ging es darum, wie man bei Afilio in weniger als 5 Minuten ganz einfach einen Pflege­grad beantragen kann.

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So können wir Ihnen weiterhelfen


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Ab wann kann ich ohne Abschläge in Rente gehen?

Wann man sich reif für die Rente fühlt, muss jeder für sich selbst entscheiden. Auch wer für seine Arbeit lebt und seinen Job liebt, kann in die Situation kommen, früher in Rente gehen zu wollen oder zu müssen. Vielleicht, weil der Körper nicht mehr will oder der Job nicht mehr der ist, der er mal war. Dann fragen sich viele: Wann kann ich endlich in Rente gehen? Wir geben Ihnen einen kleinen Überblick, welche Wege es gibt, früher in den wohlverdienten Ruhestand zu gehen, ohne große Abstriche bei der Rente machen zu müssen.

Der "normale" Weg: Altersrente mit 67

Wer am 1. Januar 1965 oder später geboren ist, kann mit 67 Jahren in Rente gehen. Wer vorher geboren ist, schon früher. Wann genau Sie in Rente gehen können und wie hoch Ihre Altersrente sein wird, können Sie sich ganz einfach mit dem Rentenbeginn-Rechner der Deutschen Renten­versicherung ausrechnen.

Wege in die Frühe Rente

  • Abschlagsfrei nach 45 Beitragsjahren. Wenn Sie 45 Jahre lang in die Renten­versicherung eingezahlt haben, können Sie ohne Abschläge in Rente gehen. Wenn Sie bis zum regulären Rentenalter arbeiten wollen, können Sie zwar noch ein paar Rentenpunkte mehr sammeln, aber unterm Strich lohnt sich das meistens nicht.
  • Mit Abschlägen: Rente nach 35 Beitragsjahren. Wenn Sie 35 Jahre lang in die Renten­versicherung eingezahlt haben, können Sie schon mit 63 Jahren in Rente gehen. Allerdings müssen Sie dabei Abschläge in Höhe von bis zu 14,4 % Ihrer regulären Rente in Kauf nehmen. Rechenbeispiel: Sie sind am 14.05.1965 geboren. Ihre Regelaltersrente mit 67 Jahren würde am 01.06.2032 beginnen und Sie bekämen eine Rente von 1.300 Euro. Ihre frühestmögliche Rente für langjährig Versicherte mit 35 Beitragsjahren könnte am 01.06.2028 beginnen. Da wären Sie 63 Jahre alt. Die Abschläge auf Ihre Rente würden in diesem Fall 14,4% betragen. Das bedeutet, dass Sie nur noch 1.113 Euro Altersrente bekämen.
Quelle: Stiftung Warentest / René Reichelt
  • Sanfter Übergang: Altersteilzeit. Die Altersteilzeit soll einen gleitenden Übergang aus dem Berufsleben in die Rente möglich machen. Sie reduzieren dabei in den Jahren vor dem geplanten Renteneintritt ihre Arbeitszeit um die Hälfte. Während der Zeit bekommen Sie mindestens 70 % Ihres regulären Gehalts und Ihr Arbeitgeber zahlt 90 % der Rentenbeiträge Ihres Vollzeitgehalts. Wer dieses Modell clever nutzt, kann damit früher und mit nur minimalen Abschlägen in die Altersrente gehen: In der ersten Hälfte der Altersteilzeit arbeiten Sie voll. In der zweiten Hälfte einfach gar nicht mehr.

  • Vorruhestand und Wertguthaben. Wenn Unternehmen Stellen abbauen, kann sich ein Weg ergeben, schon früher in den Ruhestand zu gehen: der sogenannte Vorruhestand. Das bedeutet nichts anderes, als dass Ihr Arbeitgeber Sie bei reduziertem Gehalt bis zum eigentlichen Rentenbeginn freistellt. Etwas anders funktioniert das sogenannte Wertguthaben, in manchen Betrieben auch Lebensarbeitszeitkonto genannt. Auf einer Art Konto sparen Sie Überstunden oder einen Prozentsatz Ihres Gehalts an und nutzen dies, um früher in den Ruhestand zu wechseln.

    Gut zu wissen: Selbstständige zahlreicher Berufsgruppen, zum Beispiel Handwerker, Künstler oder Hebammen, sind gesetzlich pflichtversichert. Die gesetzliche Renten­versicherung steht aber auch allen anderen Selbstständigen offen.

Abschläge bei der Rente ausgleichen kann sich lohnen

Wenn Sie früher in Rente gehen, müssen Sie meist mit Abschlägen bei der Rente leben. Diese können vernachlässigbar niedrig sein. Sie können aber auch so hoch sein, dass Sie mit Ihrer Altersrente Ihren gewohnten Le­bens­stan­dard nicht mehr halten können. Falls Sie nicht schon privat vorgesorgt haben, kann es sich lohnen, freiwillig mehr in die gesetzliche Renten­versicherung einzuzahlen. Das bringt Ihnen am Ende nicht nur eine höhere Rente, sondern oft auch steuerliche Vorteile.

Bessere Aussichten: Zuverdienst zur Rente ab 2023 unbegrenzt möglich. Falls Sie neben Ihrer Rente arbeiten müssen oder wollen, wird das in Zukunft attraktiver: Ab dem 1. Januar 2023 entfallen alle Zuverdienstgrenzen für die Altersrente.

Copyright: Fizkes, Shutterstock

Verzögerung der Kranken­kasse beim Pflege­grad - das können Sie tun

In Deutschland steigt die Zahl an pflegebedürftigen Menschen stetig an. Damit nimmt auch das Arbeitsaufkommen des Medizinischen Dienstes zu, der für die Begutachtung der Pflege­bedürftigkeit zuständig ist. Häufig erreichen uns Mitteilungen von Menschen, die sehr lange auf die Begutachtung warten müssen. Deshalb möchten wir Sie auf die Begutachtungsfristen des Medizinischen Dienstes hinweisen.

Sobald der Pflege­gradantrag bei der Pflege­kasse eingegangen ist, beauftragt diese den Medizinischen Dienst mit der Begutachtung. Ab diesem Zeitpunkt gelten folgende Fristen:

  • Wenn es dem Medizinischen Dienst nicht möglich ist, innerhalb von 20 Arbeitstagen nach der Antragstellung einen Gutachter zu schicken, muss die Pflege­kasse drei unabhängige Gutachter zur Auswahl stellen. Davon kann der Betroffene dann einen wählen.
  • Spätestens 25 Werktage nach Eingang des Antrags muss die Pflege­kasse entscheiden, ob und in welchen Pflege­grad die betroffene Person einzustufen ist.

Wird diese Frist nicht eingehalten, ist die Pflege­kasse dazu verpflichtet, dem Betroffenen eine Strafzahlung von 70 Euro pro Woche bis zur Ergebnismitteilung auszuzahlen. Allerdings gibt es folgende Einschränkung: die Pflege­kasse ist dazu nicht verpflichtet, wenn sie die Verspätung nicht zu vertreten hat. Weiter gilt diese Regelung nicht, wenn der Betroffene bereits in einer stationären Einrichtung lebt oder es sich um einen Höherstufungsantrag handelt.

Für besondere Lebenssituationen, gelten weiter folgende Fristen: Die Pflege­kasse muss innerhalb einer Woche einen Gutachter schicken, wenn

  • sich der Antragsteller im Kranken­haus, einer Reha-Einrichtung oder in einem Hospiz befindet oder der Antragsteller ambulant palliativ versorgt wird und
  • eine Begutachtung zur Sicherstellung der Weiterversorgung erforderlich ist oder die (zukünftige) Pflege­person beim Arbeitgeber Pflege­zeit angekündigt oder Familien­pflegezeit vereinbart hat. Eine solche Begutachtung kann auch erforderlich sein, wenn man direkt vom Kranken­haus in ein Heim wechselt. Das entscheidet dann in der Regel der soziale Dienst im Kranken­haus. Dieser sollte in dem Fall auch der Ansprechpartner sein.

Eine Begutachtung innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Antrags bei der Pflege­kasse ist erforderlich, wenn

  • der Antragsteller zu Hause lebt ohne palliativ versorgt zu werden und
  • die (zukünftige) Pflege­person beim Arbeitgeber Pflege­zeit angekündigt oder Familien­pflegezeit vereinbart hat.

Oft kann es sich lohnen, diese Fristen im Blick zu haben und sich bei Überschreitungen schnellstmöglich bei der Pflege­kasse zu melden. Das machen Sie am besten telefonisch.

Tipp: Sie haben noch keinen Pflege­grad? Bei Afilio können Sie in nur 5 Minuten den passenden Pflege­grad beantragen. Unsere Pflege­experten unterstützen Sie dabei gerne.

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