Gut und günstig: So sparen Sie bei Ihren Versicherungen
Gut und günstig: So sparen Sie bei Ihren Versicherungen
Ihr Afilio-Ratgeber zu Vorsorge, Vermögen und Nachlass
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Liebe Leserinnen, liebe Leser,
die besinnliche Jahreszeit liegt vor uns. Wir haben Ihnen einen bunten Korb an Themen gepackt, für die Sie sich gerne Zeit nehmen dürfen. Folgende Fragen beantworten wir Ihnen in diesem „druckfrischen“ Ratgeber:
Warum bieten wir spezielle Versicherungstarife für Menschen ab 50 an? Wie können Sie Thrombose bei Ihren zu pflegenden Angehörigen wirksam vorbeugen? Und wie profitieren Sie als Afilio-Mitglied von unserem Rechtsradar?
Wir hoffen, Sie umfassend informieren zu können und – ach ja, lösen Sie gerne unser Kreuzworträtsel und testen Sie einen Monat gratis die AfilioPlus-Mitgliedschaft.
Ältere Menschen zahlen oft mehr für Versicherungen. Hinzu kommt: Die Leistungen passen nicht immer zur Lebensphase. Das wollten wir ändern. Zusammen mit den besten Anbietern haben wir eigene Tarife entwickelt – zugeschnitten auf unsere Zielgruppe 50plus. Der Bonus für Afilio-Mitglieder: Sie sparen zusätzlich 10 Prozent.
Hand aufs Herz: Wann haben Sie zuletzt eine Versicherung gewechselt? Dabei können Sie mit dem Afilio-Wechselservice ordentlich sparen. Im Schnitt haben unsere Kunden 425 Europro Jahr mehr in der Tasche, wenn wir ihre Policen prüfen und für Sie wechseln dürfen. Doch wir wollten mehr als einen Vergleich für Sie anbieten.
Wie viel geben Sie im Jahr für Versicherungen aus?
Steffen Regenhardt, Versicherungsexperte bei Afilio, erklärt: „Unsere Erfahrung zeigt, dass Menschen ab 50 häufig zu viel zahlen und dabei nicht einmal die passenden Leistungen erhalten.“ Das hat viele Gründe. Einer davon ist: Tarife wurden lange nicht gewechselt. Aber schauen wir uns zunächst ein paar Zahlen an.
Fast 50 Prozent der Deutschen wissen nicht, wie viel sie jährlich für Versicherungen zahlen (Quelle: Psyma, 2023). Wir sagen es Ihnen. 2021 gaben private Haushalte in Deutschland im Schnitt 130 Euro monatlich für Versicherungen aus (Quelle: Statista, 2023). Meist gibt es jedoch viel Sparpotenzial – besonders bei älteren Menschen.
Versicherungen, die im Alter teurer werden können
Wussten Sie, dass manche Versicherer Alterszuschläge verlangen? Dabei sind diese nicht immer gerechtfertigt. Das betrifft zum Beispiel die Kfz-Versicherung. Eine Finanztip-Studie zeigt, dass 75-Jährige im Schnitt 48 Prozent mehr zahlen als 55-Jährige. Die Aufschläge beginnen bereits ab dem 65. Lebensjahr.
Auch bei der Auslandskrankenversicherung, der Krankenhauszusatzversicherung, der Pflegezusatzversicherung und der Unfallversicherung sind höhere Tarife für ältere Menschen üblich. Das gilt speziell bei Neuabschlüssen im höheren Alter. „Nicht alle Versicherer verlangen gleich hohe Aufschläge“, so Regenhardt. „Eine Prüfung lohnt sich also.“
Ältere zahlen dafür, dass Jüngere mehr Schäden haben
Wir sind überzeugt davon, dass ältere Menschen nicht mehr, sondern weniger zahlen sollten. Schließlich haben sie weniger Schadensfälle als junge Menschen. Leider sieht die Realität oft anders aus. „Ältere sind viel vorsichtiger“, betont unser Experte. „Aufschläge müssen Sie also nicht hinnehmen.“
Ein weiteres Problem: „Ältere Kunden sind für Versicherungsvermittler nicht attraktiv. Daher ist unsere Zielgruppe chronisch unterbetreut.“ Wir von Afilio kennen unsere Nutzer hingegen genau und wissen, was sie brauchen. Warum also nicht eigene Tarife anbieten, die passgenaue Leistungen enthalten und dabei noch deutlich günstiger sind?
Meine Versicherung? Ich bin bei Afilio!
Gesagt, getan: Wir haben mit führenden Anbietern verhandelt und Sonderkonditionen erzielt – speziell zugeschnitten auf die Bedürfnisse unserer Kunden. Risikoträger sind dabei die Anbieter, also die etablierten Versicherer. Was heißt das? „Wir bringen das Beste aus beiden Welten zusammen: Sicherheit durch Top-Versicherer plus Leistungen, die wir mitgestalten.“
Dass unsere Nutzer mit den Afilio-Tarifen Geld sparen, ist laut Regenhardt also nicht alleiniges Ziel: „Diese Tarife sind einmalig. Durch sie haben Sie Zugang zu Leistungen, die sie so vom Versicherer nicht bekommen hätten.“ Und was hat der Versicherer davon? „Wir bringen ihm eine attraktive Zielgruppe, die nachweislich weniger Schäden verursacht.“
Wir haben noch viel vor
Mit den Afilio-Tarifen können wir Ihnen maßgeschneiderte Empfehlungen zu günstigen Konditionen anbieten, ohne dass Sie lange vergleichen müssen. „Unser Ziel ist es, die besten Tarife für Menschen ab 50 zu haben“, so der Experte. „Das macht es für Sie viel einfacher. Sie wissen: Mit diesem Tarif sind Sie gut versichert.“
Gerne fassen wir für Sie wichtige Infos kurz zusammen. Die Erfahrung zeigt uns: Unsere Kunden zahlen für Versicherungen zu viel und erhalten nicht die passenden Leistungen. Das Problem: Tarife wurden lange Zeit nicht gewechselt. Die Afilio-Versicherungstarife enthalten alle wichtigen Leistungen für Menschen ab 50. Sie sind deutlich günstiger, weil sie nicht bei Maklern oder Vergleichsportalen erhältlich sind.
Pflegegradrechner: Ermitteln Sie die passenden Leistungen
Mit einem Pflegegrad erhalten Pflegebedürftige und Angehörige bis zu 25.000 Euro im Jahr. Prüfen Sie schnell und einfach Ihren Anspruch auf Pflegegeld und holen Sie sich finanzielle Unterstützung. Ihren Pflegegradantrag können Sie kostenlos mit Afilio stellen.
Bestellen Sie jetzt Ihre persönliche Notfallkarte und stellen Sie sicher, dass Dokumente und wichtige Informationen im Notfall direkt zur Verfügung stehen. Über einen Abrufcode können Ärzte und Angehörige auf die hinterlegten Unterlagen zugreifen und nach Ihren Wünschen handeln.
Jeder Erwachsene in Ihrer Familie benötigt eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht. Mit Afilio können Sie Vorsorgedokumente für die ganze Familie erstellen – und jederzeit kostenlos aktualisieren.
Eine Thrombose gehört zu den häufigsten akuten Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems. Mehr Frauen als Männer sind davon betroffen. Auch steigt das Risiko mit zunehmendem Alter und bei Inaktivität. Pflegebedürftige sind also besonders gefährdet. Unsere acht Tipps helfen, eine Thrombose zu vermeiden.
Was ist eine Thrombose?
Bei einer Thrombose bildet sich im Blutgefäß ein Gerinnsel, welches das Gefäß ganz oder teilweise verschließt. Meist tritt sie in den tiefen Beinvenen auf. Die große Gefahr dabei: Der Thrombus kann sich ablösen und über das Herz in die Lunge gelangen. Eine Lungenembolie kann lebensbedrohlich sein. Daher ist es wichtig, einer Thrombose vorzubeugen – insbesondere in der Pflege.
Tipp 1: Bewegung
Mobil bleiben schützt die Venen. Eine Frühmobilisation ist dabei besonders wichtig. Um die Muskelpumpe zu aktivieren, sollte der Pflegebedürftige nicht nur stehen, sondern auf der Stelle treten oder gehen. Die Person kann auch im Sitzen oder Liegen „Pedale treten“.
Regelmäßiges Aufstehen und Umhergehen oder Übungen im Bett sind entscheidend, um den Blutfluss in Gang zu halten.
Tipp 2: Beine hochlagern
Der zu Pflegende sollte im Bett so gelagert werden, dass die Beine höher als das Herz liegen. Die Venen haben es so leichter, das Blut zum Herzen zurück zu transportieren. Das beugt einer Beinvenenthrombose vor. Die Hochlagerung um ca. 20 Grad kann mit Kissen, Decken oder einem speziellen Venenkissen durchgeführt werden. Die Knie sollten leicht gebeugt sein.
Wichtig: Nach ein bis zwei Stunden ist eine Änderung der Position zu empfehlen, um den Druck vom Steißbein zu nehmen. Bei Herzinsuffizienz oder einer peripheren arteriellen Verschlusskrankheit dürfen die Beine nicht hochgelagert werden!
Tipp 3: Ausstreichen der Beine
Bei bettlägerigen oder immobilen Pflegebedürftigen ist diese Maßnahme zur Thromboseprävention gut geeignet. Heben Sie als Pflegender das Bein ein wenig an und streichen Sie dann mit sanftem Druck von der Ferse beginnend Richtung Herz.
Viele Vorsorgedokumente liegen seit Jahren in einer Schublade. Meist sind sie veraltet, denn die Rechtslage ändert sich stetig. Mit einer Afilio-Mitgliedschaft kann Ihnen das nicht passieren. Unser Rechtsradar informiert Sie über Neuerungen.
Immer aktuelle Unterlagen
Regelmäßig prüfen wir Ihre Dokumente auf rechtliche Aktualität. Sie bekommen dann eine E-Mail und die Sicherheit: „Ihre Dokumente sind auf dem neuesten rechtlichen Stand. Es gibt keine Rechtsänderungen, die eine Anpassung der Dokumente erforderlich machen.“ Sollte ein Handeln nötig sein, erfahren Sie das.
Info: Ihre Vorsorgedokumente können Sie nach der Erstellung jederzeit bearbeiten. Rechtswirksam werden sie mit Ihrer handschriftlichen oder der neuen digitalen Unterschrift als Teil der Afilio-Mitgliedschaft mit unserer Notfallkarte.
Wann haben Sie Ihre Vorsorgedokumente zuletzt aktualisiert? Im Folgenden möchten wir Sie über wichtige gesetzlichen Neuerungen informieren, die im Pflege-, Not- oder Todesfall relevant sind.
Pflegefall: Das neue Betreuungsrecht
Seit dem 1. Januar 2023 gilt das reformierte Betreuungsrecht. Es stärkt die Selbstbestimmung von betreuten Menschen und die Qualität der rechtlichen Betreuung. Die Änderungen im Betreuungsrecht erforderten keine Änderung Ihrer Dokumente. Für Betreuende und Betreute sind sie jedoch im Alltag relevant.
Wen betrifft das Betreuungsrecht?
Das Betreuungsrecht gilt für Erwachsene, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht oder nur begrenzt erledigen können. Es dient dem Schutz und der Sicherheit dieser Menschen.
Haben Sie eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung, kümmert sich die von Ihnen benannte Person um rechtliche Dinge. Liegt beides nicht vor, bestimmt das Betreuungsgericht einen Betreuer.
Was ist neu im Betreuungsrecht?
Willen, Wünsche und Würde der Betroffenen stehen vermehrt im Mittelpunkt. Autonomie und selbstbestimmte Entscheidungen werden gefördert, eine Stellvertretung ist nur noch die Ausnahme. Die Änderungen betreffen sowohl Betreute als auch Betreuer, die überwiegend unterstützend tätig sind.
Übrigens: Das neue Betreuungsrecht enthält auch ausführliche Informationen zur Vorsorgevollmacht, etwa wie Sie eine Betreuung durch die Erstellung vermeiden.
Das Notvertretungsrecht für Ehegatten
Teil des neuen Betreuungsrechts vom Januar 2023 ist auch die Einführung eines gegenseitigen Vertretungsrechts von Ehegatten in einer medizinischen Akut- oder Notsituation – lediglich bezogen auf gesundheitliche Angelegenheiten.
Wann greift das Notvertretungsrecht?
Das Notvertretungsrecht kommt zur Anwendung, wenn ein Ehegatte wegen Bewusstlosigkeit oder Krankheit seine Angelegenheiten der Gesundheitssorge rechtlich nicht besorgen kann.
Wichtig: Das Notvertretungsrecht wird nur relevant, wenn die Ehegatten keine Vorsorgevollmacht besitzen. Der Ehepartner, der vertreten will, muss schriftlich die Voraussetzungen für das Notvertretungsrecht erklären.
Was kann die Vertretung regeln?
Im Bereich der Gesundheitssorge kann der Ehepartner Behandlungsverträge abschließen, Maßnahmen der Rehabilitation und Pflege – auch freiheitsentziehende Maßnahmen für kurze Zeit – anordnen. Ärzte sind gegenüber der vertretenden Person von der Schweigepflicht entbunden.
Wie lange gilt das Notvertretungsrecht?
Das Notvertretungsrecht ist begrenzt auf sechs Monate – ab Beginn der Handlungsunfähigkeit. Diese wird durch einen Arzt festgestellt.
Wichtig: Die Vorsorgevollmacht ist weiterhin dringend zu empfehlen, da das Notvertretungsrecht zeitlich begrenzt und nur für gesundheitliche Belange gilt!
Sie möchten mehr erfahren? Weitere Details zum neuen Notvertretungsrecht erklärt Ihnen Rechtsanwalt und Notar Dr. Andreas Lohmeyer in diesem Video.
Ein Urteil des Bundesgerichtshofes machte 2016 viele der bis dahin erstellten Patientenverfügungen ungültig: Die Formulierung „keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ erklärte der BGH als nicht konkret genug. Auch der Wunsch nach einem „würdevollen Sterben“ oder ähnliche allgemeine Anweisungen reichen nicht.
2017 und 2018 folgten weitere Urteile, in denen der BGH die Anforderungen an Patientenverfügungen konkretisierte. Sie sind beim Verfassen des Dokumentes unbedingt zu berücksichtigen, damit es im Ernstfall wirksam ist.
Was heißt das für Ihre Patientenverfügung?
Durch die Patientenverfügung muss nachvollziehbar sein, was Sie in einer bestimmten Lebens- und Behandlungssituation wollen.
Der Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen bedarf nicht der Genehmigung durch ein Betreuungsgericht, wenn der eigene Wille bereits konkret in der Patientenverfügung hinterlegt ist.
Im Zweifelsfall können Zeugenaussagen und andere Hinweise herangezogen werden, um zu bestimmen, ob eine Beendigung der lebensverlängernden Maßnahmen gewünscht wäre.
Wichtig: Nutzen Sie die Chance, Ihren Willen in einer Patientenverfügung hinreichend konkret niederzulegen. Mit unserer Vorlage haben Sie ein Dokument auf dem neuesten Stand der aktuellen Rechtsprechung. So beugen Sie Unklarheiten und einem eventuellen Rechtsstreit vor. Ärzte und Angehörige können im Ernstfall die richtige Entscheidung nach Ihrem Willen treffen.
Übrigens: Unseren vollständigen Rechtsradar-Artikel mit weiteren Urteilen und rechtlichen Tipps, etwa zum digitalen Nachlass, können Sie hier in unserem Ratgeber nachlesen.
Afilio - Gesellschaft für Vorsorge mbH Chausseestraße 8 | 10115 Berlin Telefon: 030 994 049 690
Geschäftsführer: Philip Harms, Till Oltmanns Registergericht: Berlin (Charlottenburg), HRB 192000
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