Pflegereform 2025 & So halten Sie Ihren Blutdruck während der Feiertage niedrig
Pflegereform 2025 – ein Tropfen auf dem heißen Stein
Ihr Afilio-Ratgeber zu Vorsorge, Vermögen und Nachlass
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Liebe Leserinnen, liebe Leser,
die Pflegereform soll 2025 mehr Leistungen und Unterstützung für Pflegebedürftige und Angehörige bringen. Wir zeigen Ihnen, welche Änderungen auf Sie zukommen und wie Sie davon profitieren können.
Was passiert, wenn ein Angehöriger medizinische Entscheidungen nicht mehr selbst treffen kann? Eine Patientenverfügung schafft Klarheit. Wir erklären, wie Sie in solchen Situationen die Wünsche Ihrer Liebsten respektieren können. Außerdem haben wir einige Tipps für Sie zusammengestellt, wie Sie Ihren Blutdruck im Griff behalten und gesund durch die Feiertage kommen.
Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachten und einen guten Start ins neue Jahr.
Immer mehr Pflegebedürftige, steigende Kosten und ein System, das zunehmend an seine Grenzen kommt - ab 2025 soll die Pflegereform (PUEG) Entlastung bringen. Die Bundesregierung verspricht mehr Leistungen und Unterstützung für Betroffene. Doch Viele fragen sich: Reicht das? Oder behandelt die Reform wieder nur die Symptome und nicht die Ursachen der Krise?
Warum eine Reform dringend notwendig ist
Seit der Einführung der Pflegeversicherung vor fast 30 Jahren hat sich die Zahl der Leistungsberechtigten verfünffacht. Steigende Kosten bringen die Pflegekassen in finanzielle Schwierigkeiten. Gleichzeitig steigen die Eigenanteile der Betroffenen stetig. So müssen sie für einen Platz im Pflegeheim im Schnitt 2.900 Euro im Monat selbst tragen. Das System benötigt dringend strukturelle Änderungen, um sowohl die Kassen als auch die Leistungsempfänger nachhaltig zu entlasten.
Was sich 2025 ändert
Ab Januar 2025 treten neue Regelungen in Kraft, die vor allem Betroffene unterstützen sollen. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Pflegegeld
Pflegebedürftige, die von Angehörigen gepflegt werden, erhalten mehr Unterstützung:
Hinweis: Alle Leistungen können bereits jetzt beantragt werden. Die erhöhten Beträge und neuen Zuschüsse gelten dann automatisch ab Januar. Um Anspruch auf die Leistungen zu erhalten, benötigen Sie einen Pflegegrad. Diesen erhalten Sie häufig früher als Sie denken. Sie können ihn einfach & kostenlos über Afilio beantragen.
Pflegesachleistungen
Wer die Unterstützung eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch nimmt, kann mit höheren Sachleistungen rechnen:
Entlastungsbeitrag
Mit dem Entlastungsbeitrag können pflegende Angehörige verschiedenste Leistungen finanzieren. Aktuell liegt er bei 125 Euro pro Monat. Er steigt auf 131 Euro. Er darf ab 2025 auch für Pflegesachleistungen, teilstationäre Pflege und vollstationäre Pflege verwendet werden.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Der Höchstbetrag für Hilfsmittel wie Desinfektionsmittel, Einweghandschuhe oder Bettschutzeinlagen steigt um monatlich zwei Euro, also von maximal 40 Euro auf 42 Euro.
Aktuell liegt der Zuschuss bei 4.000 Euro pro Maßnahme – etwa ein Badumbau oder der Einbau eines Treppenlifts. Ab Januar 2025 gibt es 180 Euro mehr, also 4.180 Euro Zuschuss pro Maßnahme.
Die Tages- und Nachtpflege
Leistungen für vollstationäre Pflege
Ein Tropfen auf dem heißen Stein
Sozialverbände kritisieren, dass die Erhöhungen kaum die Inflation der letzten Jahre ausgleichen. Experten sind sich einig, dass Beitrags- und Leistungserhöhungen allein nicht ausreichen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hatte eine umfassende Reform bereits angekündigt, doch konkrete Pläne dazu wurden bisher nicht vorgelegt. Was eine neue Regierung tatsächlich umsetzen wird, bleibt abzuwarten.
Unser Tipp: Finden Sie heraus, welche Leistungen Ihnen zustehen. Das dauert bei Afilio nur wenige Minuten und ist komplett kostenlos.
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Ihr Partner, ein Elternteil oder eine andere Ihnen nahestehende Person hat eine Patientenverfügung erstellt. Darin legt sie fest, wie sie behandelt werden möchte, wenn sie nicht mehr selbst entscheiden kann. Aber was passiert, wenn der Notfall eintritt? Wie kann ich als Angehöriger sicherstellen, dass die Patientenverfügung beachtet wird? Wir haben die wichtigsten Aspekte zusammengefasst.
Wenn Mutter, Vater oder Partner schwer erkrankt sind, einen Unfall hatten oder am Ende Ihres Lebens stehen, können sich viele medizinische Fragen stellen: Möchte die Person wiederbelebt werden? Welche Maßnahmen lehnt sie ab? Unter welchen Umständen möchte sie weiterleben? Oder in welcher Umgebung möchte sie sterben? Wenn Sie Ihren Angehörigen nicht mehr fragen können, müssen andere entscheiden.
Wer entscheidet am Lebensende?
Angehörige haben ohne Vollmacht kein automatisches Entscheidungsrecht. Grundsätzlich entscheidet der behandelnde Arzt, der dazu verpflichtet ist, Leben zu retten und zu erhalten. Um den „mutmaßlichen Willen“ der Person zu ermitteln, können Angehörige zwar befragt werden, das ist jedoch nicht rechtlich bindend. Existiert keine Vorsorgevollmacht, kann ein Gericht einen Betreuer bestellen. Dieser entscheidet dann, welche Maßnahmen ohne eine vorliegende Patientenverfügung getroffen werden.
Ein wichtiger Punkt: Ohne Verfügungen können Entscheidungen verzögert oder komplizierter werden, da Gerichte eine Betreuung erst einrichten müssen. Die Patientenverfügung sorgt also für Klarheit über medizinische Maßnahmen.
Was ist in der Patientenverfügung geregelt?
Die Person hat festgehalten,
ob und in welchen Situationen sie nicht mehr weiterleben möchte und daher alle oder bestimmte lebenserhaltenden Maßnahmen ablehnt,
wo die Person sterben möchte, sollte sie sich in unmittelbarer Todesnähe befinden,
ob und wann sie einer Wiederbelebung widersprechen möchte,
welche klaren Anweisungen es für die Ärzte gibt – etwa bei bestimmten Diagnosen wie Wachkoma oder einem schweren Schlaganfall,
unter welchen Umständen sie leidenslindernde Medikamente verabreicht bekommen möchte,
wann konkret das Leben für sie noch als lebenswert gilt – etwa in Bezug auf Sehen, Hören, Sprechen oder Beweglichkeit,
und ob bzw. welche Organe sie spenden möchte.
Wichtig zu wissen: Damit Ärzte und Angehörige sicher sein können, ob die Patientenverfügung den aktuellen Willen widerspiegelt, wird der Gesundheitszustand in der Patientenverfügung bei der Erstellung abgefragt und es können zusätzlich Erklärungen zu gewissen Entscheidungen oder Wertvorstellungen abgegeben worden sein.
Wie verbindlich ist die Verfügung?
Die mit Afilio erstellte Patientenverfügung erfüllt die in Deutschland vorgeschriebenen Anforderungen nach § 1827 BGB und ist daher rechtlich verbindlich. Ärzte sind verpflichtet, den darin geäußerten Willen zu respektieren und umzusetzen. Sollte eine Situation nicht konkret abgedeckt sein, wird der mutmaßliche Wille der Person ermittelt. Hier wird die Vorsorgevollmacht wichtig, da eine darin genannte Person als Bevollmächtigter zu Rate gezogen wird.
Wie kommt der Arzt an die Patientenverfügung?
Viele Menschen haben ihre Vorsorgedokumente in ihren Akten bei sich zuhause liegen. Leben etwa die Kinder nicht am selben Ort oder sie kennen den Aufbewahrungsort nicht, kann die Patientenverfügung vielleicht zu spät vorgelegt und somit nicht beachtet werden.
Um sicherzustellen, dass die Patientenverfügung möglichst schnell beim behandelnden Mediziner ist, gibt es die Notfallkarte von Afilio. Auf ihr sind die Dokumente zum digitalen Abruf direkt vor Ort verfügbar – ob vom Arzt, Klinikpersonal oder den Angehörigen. Wir empfehlen, die Vorsorgedokumente gleich mehrfach zur Vorlage aufzubewahren:
Ein unterschriebenes Original in Papierform ist beim Inhaber der Patientenverfügung hinterlegt.
Als Kontaktperson halten Sie eine Kopie des Dokuments und wissen über den Aufbewahrungsort des Originals Bescheid.
Ein digital unterschriebenes bzw. digital hinterlegtes Exemplar ist über die Notfallkarte abrufbar. Der Inhaber sollte die Karte immer bei sich tragen.
Sie als Kontaktperson erhalten ein Exemplar der Notfallkarte.
Sie möchten schöne und gesunde Weihnachten verbringen, ohne sich zusätzlich zu stressen? Wir haben die besten Tipps, wie Sie Ihren Blutdruck trotz der Feiertage unter Kontrolle halten.
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Begegnen Sie Stress bewusst
Emotionaler Stress während der Feiertage kann den Blutdruck erhöhen. Zeitmangel, Geschenkekauf, Familientreffen oder Reisen sind Gründe für einen erhöhten Cortisol- und Adrenalinspiegel. Ihr Herz schlägt schneller, Ihre Blutgefäße verengen sich. Daher ist es wichtig, Stress aktiv zu begegnen.
Tipp 1: Planen Sie, wenn möglich, im Voraus – kaufen Sie zum Beispiel rechtzeitig ein. Erkennen Sie Ihre Grenzen und setzen Sie bewusst Grenzen. Sie müssen nicht alles tun. Nehmen Sie sich Zeit für sich selbst. Machen Sie etwa täglich Entspannungsübungen.
Reduzieren Sie Natrium
Achten Sie während der Feiertage auf Ihren Salzkonsum. Essen Sie zu viel Salz, kann es Ihrem Körper schwerfallen, Flüssigkeit auszuscheiden. Das erhöht Ihren Blutdruck. Passen Sie also darauf auf, die Salzmenge nicht unnötig zu erhöhen.
Tipp 2: Greifen Sie bei den Hauptmahlzeiten bewusst zu salzarmen Lebensmitteln wie Gemüse und reduzieren Sie Salzhaltiges wie Fleisch, Wurst oder Käse. Salzen Sie nicht nach und reduzieren Sie die Menge an salzhaltigen Snacks zwischendurch.
Begrenzen Sie den Alkoholkonsum
Alkohol kann den Blutdruck erhöhen. Der Effekt verstärkt sich noch, wenn Ärger oder andere intensive Emotionen dazukommen. Männer sollten laut Deutscher Herzstiftung Ihren Konsum auf zwei Gläser Alkohol pro Tag und Frauen auf ein alkoholisches Getränk begrenzen.
Tipp 3: Planen Sie bereits vor den Feiertagen, ob oder wie viel Sie trinken wollen. Die beste Wahl ist es, ganz auf Alkohol zu verzichten. Es gibt im Handel zahlreiche Alternativen, etwa alkoholfreies Bier oder alkoholfreien Sekt, Wein oder Punsch.
Nehmen Sie Ihre Medikamente ein
Für Menschen mit hohem Blutdruck ist während der Weihnachtstage besondere Vorsicht geboten. Änderungen in der täglichen Routine, Stress, weniger Bewegung, Alkoholkonsum und salziges Essen können sich negativ auf den Blutdruck auswirken. Hoher Blutdruck kann zu ernsten gesundheitlichen Problemen führen, wenn er unbehandelt bleibt oder Sie Ihren Behandlungsplan in der Hektik ignorieren.
Tipp 4: Lassen Sie sich die Feiertage nicht ablenken und denken Sie an Ihre Medikamenteneinnahme. Stellen Sie sich etwa eine tägliche Erinnerung ein – zum Beispiel über die Weckerfunktion auf dem Handy oder eine spezielle App. Das gilt insbesondere bei Reisen, die Sie aus dem Alltagstrott bringen können.
Sollten Sie Ihren Blutdruck regelmäßig messen, tun Sie dies auch über die Feiertage.
Bleiben Sie aktiv
Sich auch während der Feiertage zu bewegen, ist gut für Blutdruck und Herzgesundheit. Zudem ist es eine schöne Gelegenheit, Zeit mit Familie und Freunden zu verbringen. Die Deutsche Herzstiftung empfiehlt mindestens 150 Minuten moderates Training pro Woche. Nutzen Sie also die Tage, um täglich 20 bis 30 Minuten aktiv zu sein.
Tipp 5: Machen Sie einen Verdauungsspaziergang, besuchen Sie einen Park oder Zoo, fahren Sie mit dem Rad zu Einladungen, wenn das Wetter es zulässt, gehen Sie Bummeln oder über den Weihnachtsmarkt, planen Sie kleine Tanz- bzw. Bewegungsspiele ein oder starten Sie in den Tag mit morgendlicher Gymnastik.
Wir wünschen Ihnen, dass Sie gesund durch die Feiertage kommen!
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