Vorsorge­vollmacht für Immobilienbesitzer erstellen

Jetzt kostenlos erstellen. Alle Details erklären wir in diesem Artikel.

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Nur so ist die Vorsorge­vollmacht auch für Immobilien gültig

Ohne Vollmacht dürfen nicht einmal Ehepartner im Notfall Entscheidungen füreinander treffen. Deshalb gilt: Jeder Erwachsene benötigt eine Vorsorge- bzw. General­vollmacht. Damit sie gültig ist, genügt Ihre Unterschrift. Eine notarielle Beurkundung ist nicht erforderlich und in der Regel müssen Sie Ihre Unterschrift nicht beglaubigen lassen. Hier gibt es eine Ausnahme: Die Berechtigung zum Verkauf von Immobilien.

Wichtig: Nur, weil Sie eine Immobilie besitzen, heißt das nicht, dass Sie eine notarielle Vollmacht benötigen. Das ist nur der Fall, wenn die Vollmacht auch zum Verkauf der Immobilie berechtigen soll. Und selbst dann genügt es, die Unterschrift auf der fertigen Vollmacht beglaubigen zu lassen. Das kostet 20 € bis 80 € (im Gegensatz zu einer kompletten Erstellung (”Beurkundung”) durch den Notar, deren Kosten sich am Vermögen bemessen). Sie können dabei nicht viel falsch machen, denn ohne Beglaubigung ist nicht die ganze Vollmacht unwirksam, sondern nur die Berechtigung zum Verkauf von Immobilien.

Immobilie

Eine Alternative zur Beglaubigung durch den Notar stellen sogenannte Betreuungsbehörden dar. Dort können Sie Ihre Unterschrift ebenfalls beglaubigen lassen, die Kosten liegen bei 10 €. Achtung: Bei der Beglaubigung durch die Behörde oder den Notar erfolgt keine inhaltliche Prüfung der Vorsorge­vollmacht. Sie bestätigt lediglich, dass die Unterschrift aus der Vorsorge­vollmacht von Ihnen stammt.

Bei Afilio können Sie Ihre Vorsorge­vollmacht ganz einfach erstellen. Dort werden Sie gefragt, ob die Vollmacht auch zu dem Verkauf von Immobilien berechtigen soll. Ist dies der Fall, müssen Sie Ihre Unterschrift anschließend beglaubigen lassen. Darauf weisen wir Sie im Formular hin.

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Was passiert, wenn ich die Vorsorge­vollmacht nicht beglaubigt habe?

Ist die Unterschrift Ihrer Vorsorge­vollmacht nicht beglaubigt, dürfen Bevollmächtigte zu Ihren Lebzeiten keine Immobilien in Ihrem Namen verkaufen.

Unter Umständen kann der Verkauf aber dennoch notwendig werden, z.B. wenn der Erlös benötigt wird, um Kosten für ein Pflege­heim zu decken, die nicht durch sonstige Vermögenswerte beglichen werden können. Ohne wirksame Vollmacht muss der Verkauf durch ein Gericht genehmigt werden, das einen gesetzlichen Betreuer mit der Abwicklung beauftragt. Das kann zu Aufwand und Verzögerungen führen.

Nach Ihrem Tod geht die Immobilie an Ihre Erben über, sodass es sich nicht mehr um eine Bevollmächtigung handelt. Ihre Erben dürfen dann, sofern Sie in Ihrem Testament keine abweichende Regelung getroffen haben, frei über die Immobilie verfügen.

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