Pflegegradrechner: So ermitteln Sie den passenden Pflegegrad
Prüfen Sie schnell und einfach Ihren Anspruch auf einen Pflegegrad und finden Sie heraus, welche finanzielle Unterstützung Ihnen zusteht
- Es gibt fünf Pflegegrade. Mit steigendem Pflegegrad erhöht sich der Anspruch auf Pflegegeld und Sachleistungen.
- Welchen Pflegegrad Sie erhalten, entscheidet der Medizinische Dienst (MD) im Rahmen einer Pflegebegutachtung.
- Der Gutachter nutzt dafür einen Fragenkatalog und ein Punktesystem. Der kostenlose Pflegegradrechner führt Sie durch alle Fragen und verwendet das gleiche Punktesystem zur Auswertung.
Warum lohnt sich ein Pflegegrad?
Mit einem Pflegegrad erhalten pflegebedürftige Personen Zugang zu finanzieller Unterstützung durch die Pflegekasse. Es gibt fünf Pflegegrade: Je höher der Pflegegrad, desto größer die Unterstützung. Bei Pflegegrad 5 gibt es zum Beispiel über 24.000 Euro pro Jahr für die stationäre Pflege.
Am häufigsten wird Pflegegrad 2 vergeben. Das zeigt, dass viele Pflegebedürftige den Antrag zu spät stellen und in einigen Fällen schon lange einen Anspruch auf Pflegegrad 1 gehabt hätten. Deshalb ist es ratsam, Ansprüche frühzeitig zu prüfen und den Pflegegrad zu berechnen. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Artikel „Warum Sie einen Pflegegrad oft früher erhalten, als Sie denken“.
Wie wird der Pflegegrad festgelegt?
Sie können den Pflegegrad bei Ihrer Pflegekasse beantragen. Es ist nicht verpflichtend, den Pflegegrad vorher zu berechnen. Im Antrag müssen Sie auch keine Angabe zum gewünschten Pflegegrad machen. Allerdings ist es hilfreich zu wissen, welchen Pflegegrad Sie erwarten können, um das Ergebnis der Pflegekasse richtig einzuordnen. Falls die Berechnung zeigt, dass in Ihrer Situation kein Pflegegrad vergeben wird, können Sie sich außerdem den Antragsprozess sparen.
Nach dem Antrag setzt sich der Medizinische Dienst mit Ihnen in Verbindung, um einen Termin für die Begutachtung zu vereinbaren. Der Gutachter geht einen Fragenkatalog mit Ihnen durch und vergibt basierend auf Ihren Antworten Punkte. Je höher die Punktzahl, desto höher ist letztendlich der Pflegegrad.
Der Pflegegradrechner bildet den Fragekatalog 1:1 ab und zeigt Ihnen, welche Punkte für Ihre Antworten vergeben werden. Sofern der Gutachter die gleichen Antworten ankreuzt, bekommen Sie am Ende die berechnete Punktzahl und den berechneten Pflegegrad. Der Rechner zeigt Ihnen außerdem, welche Leistungen Ihnen mit dem berechneten Pflegegrad zustehen.
Häufig gestellte Fragen
Ein Pflegegrad ist die Bemessungsgrundlage für Leistungen der Pflegeversicherung. Ist ein Versicherter nachweislich dauerhaft pflegebedürftig, erkennt die zuständige Pflegeversicherung bzw. Pflegekasse einen Pflegegrad an, der das Maß der Pflegebedürftigkeit abbildet. Wer einen Pflegegrad geltend machen kann, kann Leistungen seiner gesetzlichen bzw. privaten Pflegeversicherung in Anspruch nehmen. Seit 2017 gibt es fünf Pflegegrade.
Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Alle Informationen zur Beantragung des Pflegegrades finden Sie in unserem Artikel „So beantragen Sie den passenden Pflegegrad“.
Wer aufgrund von Krankheit, Alter oder eines Unfalls dauerhaft nicht in der Lage ist, seinen Alltag selbständig zu bewältigen und Unterstützung benötigt, kann dafür Mittel der gesetzlichen bzw. seiner privaten Pflegeversicherung in Anspruch nehmen. Das gilt sowohl für Pflege in einer stationären Einrichtung, also einem Pflegeheim, als auch für die Betreuung in den eigenen vier Wänden durch pflegende Angehörige oder einen ambulanten Pflegedienst.
Ein Pflegegrad wird anerkannt, wenn ein Betroffener nachweislich nicht mehr in der Lage ist, seinen Alltag selbständig zu bewältigen. Je größer der Unterstützungsbedarf, desto höher die Pflegebedürftigkeit.
Ja, das kann passieren. Wenn der Gutachter die Antworten des Fragenkatalogs anders sieht als Sie, kann die Punktzahl und dadurch auch der Pflegegrad abweichen. Wenn Sie der Ansicht sind, dass der Gutachter sie falsch eingestuft hat, können Sie innerhalb eines Monats bei der Pflegekasse einen Widerspruch einlegen.
Ja, der Rechner funktioniert auch für Höherstufungen. Wenn Ihre Antworten darauf hindeuten, dass Sie einen höheren Pflegegrad haben müssten, können Sie die Höherstufung anschließend direkt beantragen.
Die Pflegestufen 1 bis 3 legten bis 2017 fest, welche Leistungen der Pflegekasse pflegebedürftigen Menschen zustehen. Sie beurteilten nur körperliche Beeinträchtigungen, nicht jedoch generelle Einschränkungen der alltäglichen Selbständigkeit, z. B. bei Demenz. Später wurde die Pflegestufe 0 ergänzt, um auch Betroffene mit psychischen und kognitiven Erkrankungen zu versorgen.
Seit Anfang 2017 gelten die neuen Pflegegrade 1 bis 5.
Um den Pflegegrad möglichst akkurat zu ermitteln, wurde 2017 das Neue Begutachtungsassessment (NBA) etabliert. Mit dem NBA überprüfen Gutachter vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen (MDK) oder von MEDICPROOF (bei privat Versicherten) jeden Antragsteller individuell. Während der Begutachtung wird der Grad der vorhandenen Selbstständigkeit ermittelt und auf einer Punkteskala von 12,5 bis 100 Punkten festgehalten, und um die persönliche Beurteilung des Gutachters ergänzt. Auf Grundlage des so entstandenen Gutachtens entscheidet die zuständige Pflegeversicherung über einen passenden Pflegegrad.
Mit der neuen Pflegereform erhalten Pflegebedürftige am 1. Januar 2024 5 % mehr Pflegegeld. Auch die Pflegesachleistungen ab Pflegegrad 2 werden um 5 % angehoben.
Die Grundpflege dient der pflegerischen Basisversorgung eines Menschen, der vorübergehend oder dauerhaft nicht in der Lage ist, seine alltäglichen Grundverrichtungen alleine zu bewältigen. Dazu gehören drei Kernbereiche der Grundpflege: Körperpflege, Ernährung und Mobilität, außerdem weitere Bereiche wie Kommunikation, Unterstützung der Selbständigkeit und vorbeugende Maßnahmen zur Prophylaxe. Sämtliche Pflegeleistungen der Grundpflege können entweder von Angehörigen oder professionellem Pflegepersonal erbracht werden.
Bei geringerem pflegerischen Aufwand wird von der „kleinen Grundpflege gesprochen“, während eine intensivere Betreuung die „große Grundpflege“ betrifft. Entscheidend für das Maß der notwendigen Grundpflege ist der zuerkannte Pflegegrad eines Pflegebedürftigen nach SGB XI.