Pflege­grad beantragen: einfach & kostenlos zum Antrag

Kostenlos und verfügbar für alle Kranken­kassen
Afilio
Vom 17.08.2022

Das Wichtigste in Kürze:

  • Es gibt fünf Pflege­grade (früher Pflege­stufen). Je höher der Pflege­grad, desto mehr Leistungen wie Pflege­geld oder Sachleistungen erhalten Sie.
  • Welcher Pflege­grad in Ihrer Situation passend ist, finden Sie ganz einfach mit unserem kostenlosen Pflege­gradrechner heraus.
  • Den Pflege­grad beantragen Sie bei der Pflege­kasse - am besten frühzeitig, da Leistungen erst ab Antragstellung gewährt werden. Bei Afilio geht das in unter 5 Minuten ganz einfach online.
  • Anschließend führt der Medizinische Dienst eine Begutachtung durch, um Selbstständigkeit und Unterstützungsbedarf festzustellen.

Manchmal geht es schnell: Durch Unfall, Krankheit oder Demenz ist eine Person plötzlich auf Alltagshilfe angewiesen - etwa beim Waschen, Essen oder für Überweisungen. In Deutschland betrifft das über fünf Millionen Menschen. Die gute Nachricht: Jeder hat Anspruch auf Unterstützung durch die Pflege­kasse, individuell abgestimmt auf die persönliche Situation.

Was ist ein Pflege­grad und wie beantragt man ihn? Wir erklären es Schritt für Schritt.

Jetzt Pflege­grad kostenlos beantragen

  • In 5 Minuten bis zum fertigen Antrag
  • Funktioniert für alle Kranken­kassen
  • Schnell und einfach Pflege­leistungen erhalten
Pflege­grad beantragen

Was ist ein Pflege­grad und warum ist er wichtig?

Pflege­grade regeln die Pflege­bedürftigkeit. Das heißt, je stärker pflegebedürftig eine Person ist, desto höher ist der Pflege­grad. Es gibt insgesamt fünf Pflege­grade (früher drei Pflege­stufen), gestaffelt von geringer Beeinträchtigung (Pflege­grad 1) bis zu schwerster Pflege­bedürftigkeit mit besonderem Versorgungsbedarf (Pflege­grad 5).

Mit steigendem Pflege­grad erhöht sich der Anspruch auf Pflege, Pflege­geld und Sachleistungen. Auch eine Pflege in vollstationären Einrichtungen kann dazugehören. Pflege­bedürftig ist, wer körperliche, kognitiv oder psychisch beeinträchtigt, also wer gesundheitlich bedingt in Selbstständigkeit und Fähigkeiten eingeschränkt ist und Hilfe benötigt.

Um einen Pflege­grad zu beantragen, muss die Pflege­bedürftigkeit mindestens sechs Monate bestehen. Zudem ist Voraussetzung, dass die betroffene Person in den letzten zehn Jahren mindestens zwei Jahre in die Pflege­versicherung eingezahlt hat. Für den Antrag auf Pflege kommen alle gesetzlichen Pflege­kassen und private Pflicht­versicherungen infrage.

Hinweis:

Die früheren Pflege­stufen wurden 2017 durch die Pflege­grade ersetzt. Wer eine "Pflege­stufe beantragen" möchte, stellt heute einen Antrag auf Pflege­grad.

Bei Afilio können Sie Ihren Pflege­grad ganz einfach kostenlos berechnen:

Pflege­grad berechnen

Pflege­grad beantragen: Schritt-für-Schritt-Anleitung

1. Schritt: Antrag auf Pflege­grad stellen

Der erste Schritt zu Pflege­leistungen ist der Antrag. Er sollte möglichst früh gestellt werden, da die Pflege­kasse Leistungen erst ab dem Tag der Antragstellung bewilligt.

Pflege­grade werden nicht automatisch vergeben, sondern müssen aktiv bei der Pflege­kasse beantragt werden. Diese ist meist Teil der Kranken­kasse. Der Antrag kann formlos erfolgen – telefonisch, schriftlich oder online. Bei Afilio geht das in unter 5 Minuten ganz einfach online. Welcher Pflege­grad letztlich zuerkannt wird, entscheidet die Pflege­kasse anhand gesetzlicher Kriterien und einer individuellen Begutachtung.

Mehr zu den einzelnen Pflege­graden und Leistungen finden Sie hier: Pflege­grad im Überblick.

2. Schritt: Begutachtung durch den Medizinischen Dienst

Nach Antragstellung beauftragt die Pflege­versicherung, bzw. die Pflege­kasse einen Gutachter - den Medizinischen Dienst (gesetzlich) oder Medicproof (privat), der den Pflege­bedarf der Person ermittelt. Die Begutachtung findet meist zu Hause statt und bezieht auch das häusliche Umfeld mit ein. Ziel ist es, den Grad der Selbstständigkeit und damit die Pflege­bedürftigkeit realistisch einzuschätzen.

Auf diesen Termin mit dem Gutachter sollten Sie sich gut vorbereiten, um ein realistisches Bild der Pflege­bedürftigkeit zu vermitteln.

  • Dokumentieren Sie Tagesabläufe und Einschränkungen
  • Halten Sie medizinische Unterlagen bereit
  • Geben Sie zusätzliche Informationen über den Gesundheits­zustand weiter

Ein Bescheid der Pflege­kasse informiert Sie dann über den ermittelten Pflege­grad.

Mehr zur Vorbereitung auf die Pflege­begutachtung erfahren Sie hier.

Pflege­grad erhöhen: So funktioniert die Höherstufung

Entspricht der zugewiesene Pflege­grad nicht dem tatsächlichen Unterstützungsbedarf oder kommen mehr und mehr Einschränkungen der pflegebedürftigen Person hinzu, können Sie eine Erhöhung des Pflege­grades bei der Pflege­kasse anfordern.

Eine erneute Begutachtung durch den Medizinischen Dienst folgt meist automatisch. Wichtig: Leistungen aus einer Höherstufung gelten ebenfalls rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung.

Wenn sich der Zustand verschlechtert, kann ein Antrag auf Höherstufung gestellt werden. Der Ablauf entspricht dem des Erstantrags: Die Pflege­versicherung wird informiert, ein erneutes Gutachten erstellt und geprüft, ob ein höherer Pflege­grad gewährt wird. Im Regelfall können Sie alle sechs Monate eine Höherstufung des Pflege­grades (Verschlimmerungs- bzw. Verschlechterungsantrag) oder eine Überprüfung der Pflege­situation beantragen – in Sonderfällen auch früher.

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Stellen Sie Ihren Antrag auf Höherstufung genauso unkompliziert wie den Erstantrag – ganz einfach online und in nur wenigen Minuten.

Und das Beste: Der gesamte Prozess ist für Sie völlig kostenlos!

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Sonderfall: Eilantrag auf Pflege­grad

Manche Situationen dulden keinen Aufschub: Wenn sich der Pflege­bedarf einer Person plötzlich massiv verändert, kann ein regulärer Antrag zu lange dauern. In solchen Fällen empfiehlt sich ein Eilantrag auf Pflege­grad. Das Verfahren ist beschleunigt, die Begutachtung erfolgt schneller.

Ein Eilantrag ist möglich, wenn:

  • die Entlassung aus dem Kranken­haus bevorsteht und keine gesicherte häusliche Pflege vorhanden ist
  • eine Pflege­zeit oder Familien­pflegezeit mit dem Arbeitgeber vereinbart wurde, aber der Pflege­grad noch fehlt
  • eine palliative Versorgung stattfindet und unmittelbare Unterstützung notwendig ist

Bei Eilanträgen muss die Begutachtung innerhalb von 5 Werktagen für stationäre Fälle und innerhalb von 10 Werktagen für häusliche Pflege abgeschlossen sein. Zunächst reicht ein verkürztes Eilgutachten aus, während die vollständige Begutachtung zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt wird. Nutzen Sie hierfür unbedingt den Sozialdienst im Kranken­haus, dieser steht Ihnen bei der Beantragung eines Eilantrags unterstützend zur Seite.

Was bedeutet Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung?

Bei der Pflege­begutachtung spielt nicht nur die Selbstständigkeit eine Rolle, sondern auch die Fähigkeit, grundlegende Alltagsaufgaben zu bewältigen. Der Medizinische Dienst bewertet, inwieweit die pflegebedürftige Person in der Grundpflege Unterstützung benötigt.

Die Grundpflege umfasst die Basisversorgung zur Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Dazu gehören Leistungen wie Hilfe zur Beweglichkeit, Nahrungsaufnahme oder Körperwäsche – entweder durch Angehörige oder professionelles Pflege­personal. Ergänzt wird die Grundpflege durch die hauswirtschaftliche Versorgung, die Leistungen wie Einkaufen, Kochen, Waschen und Reinigen der Wohnung beinhaltet. Diese Leistungen sichern das unmittelbare Wohlbefinden und die häusliche Situation der pflegebedürftigen Person.

Wie lege ich einen Widerspruch gegen den Pflege­grad-Bescheid ein?

Es kann bei der Festlegung des Pflege­grades zu Fehleinschätzungen kommen. Wird ein Pflege­grad abgelehnt oder fällt er zu niedrig aus, kann die Person gegen die Entscheidung im Falle ernsthaften Zweifels einen Widerspruch einlegen.

Ein Widerspruch muss allerdings innerhalb eines Monats bei der Pflege­kasse eingegangen sein. Vorerst genügt ein kurzes Schreiben, die Begründung kann später erfolgen. Diese sollte jedoch gut vorbereitet sein. Liegt Ihnen das Gutachten noch nicht zusammen mit dem Bescheid vor, fordern Sie es bei der Kasse an. Für gesetzlich Versicherte gibt es ein geregeltes Widerspruchsverfahren. Wird der Widerspruch abgelehnt, können Sie vor dem Sozialgericht klagen.

Weitere Informationen sowie eine Vorlage für den Widerspruch finden Sie hier.

Wo erhalten Antragsteller Hilfe und Beratung?

Formulare und die Einschätzung der Pflege­situation können herausfordernd sein. Deshalb haben Antragsteller Recht auf eine kostenlose Pflege­beratung, die spätestens zwei Wochen nach Antragseingang angeboten werden muss. Viele Kranken­kassen bieten dazu eigene Beratungsstellen an. Daneben unterstützen öffentliche Stellen, Wohlfahrtsverbände und Vereine. Über die Datenbank des Zentrums für Qualität in der Pflege finden Sie weitere Anlaufstellen in Ihrer Nähe.

Möchten Sie im Vorfeld einschätzen, welcher Pflege­grad infrage kommt und welche Leistungen Ihnen zustehen? Auf Afilio können Sie kostenlos Ihren Pflege­grad berechnen und den Pflege­gradantrag stellen – inklusive persönlicher Beratung durch unsere Pflege­experten.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Kann ich immer noch eine Pflege­stufe beantragen? Was ist der Unterschied zum Pflege­grad?

Kurz gesagt: Nein. Die Pflege­stufen 1 bis 3 legten bis 2017 fest, welche Leistungen der Pflege­kasse pflegebedürftigen Menschen zustehen. Später wurde die Pflege­stufe 0 ergänzt, um auch Personen mit psychischen und kognitiven Erkrankungen zu versorgen. Die Einstufung fand – wie auch im neuen System der Pflege­grade – mittels einer Begutachtung durch einen Gutachter statt.

Im Rahmen der Pflege­reform wurden 2017 die Pflege­stufen abgeschafft und durch Pflege­grade ersetzt – zugunsten der Betroffenen.

Kann der Hausarzt einen Pflege­grad beantragen?

Nicht direkt. Der Hausarzt kann jedoch Unterlagen ausstellen, die den Pflege­bedarf belegen. Diese sind bei der Begutachtung sehr wertvoll.

Wie schnell erfolgt die Entscheidung?

Spätestens 25 Arbeitstage nach Antragstellung muss ein Bescheid vorliegen. Falls nicht, steht Ihnen eine Entschädigung von 70 Euro pro Woche zu.

Wer kann einen Pflege­grad beantragen?

Die pflegebedürftige Person selbst oder ein bevollmächtigter Vertreter.

Kann ich einen Pflege­grad für eine bereits pflegebedürftige Person nachträglich beantragen?

Ja, auch nachträglich können Sie einen Pflege­grad beantragen, wenn die Person pflegebedürftig ist und die Voraussetzungen erfüllt.

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