Pflegegrad beantragen: So einfach geht's
Kostenlos und verfügbar für alle Krankenkassen
- Es gibt fünf Pflegegrade (früher Pflegestufe). Mit steigendem Pflegegrad erhöht sich der Anspruch auf Pflegegeld und andere Leistungen der Pflegekasse. Welcher Pflegegrad in Ihrer Situation passend ist, finden Sie ganz einfach mit unserem kostenlosen Pflegegradrechner heraus.
- Um einen Pflegegrad zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen. Bei Afilio geht das in unter 5 Minuten ganz einfach online. Sie sollten den Antrag so früh wie möglich stellen, denn Leistungen aus der Pflegeversicherung können erst ab Antragstellung geltend gemacht werden.
- Anschließend führt der Medizinische Dienst eine Begutachtung durch, welche dazu dient, den Grad der Selbstständigkeit und somit den tatsächlichen Unterstützungsbedarf einer Person festzustellen.
- Ab 1. Januar 2024 werden Pflegegeld und Pflegesachleistungen der Pflegekasse mit der neuen Pflegereform um 5 Prozent erhöht.
Manchmal geht es schnell: Durch Unfall, Krankheit oder Demenz ist eine Person plötzlich auf Hilfe angewiesen und braucht Unterstützung im Alltag – etwa beim Waschen, Essen oder bei Überweisungen. Mehr als fünf Millionen Pflegebedürftige gibt es in Deutschland. Die gute Nachricht: Sie alle haben das Recht auf Unterstützung. Ihre Pflegekasse hilft ihnen mit unterschiedlichen Angeboten und Leistungen, angepasst an die jeweiligen Bedürfnisse von Pflegebedürftigen und Angehörigen. Was ist ein Pflegegrad und wie beantragt man ihn?
Es gibt einiges zu beachten. Wir erklären, wie Sie den Antrag auf Pflege stellen und einen Pflegegrad und somit Leistungen erhalten – ganz einfach und Schritt für Schritt.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist ein Pflegegrad und welche Pflegegrade gibt es?
- Welchen Pflegegrad bekomme ich?
- Wie geht es nach dem Antrag bei der Pflegekasse weiter?
- Wie stelle ich einen Antrag auf Höherstufung?
- Wie lege ich einen Widerspruch gegen den Pflegegrad-Bescheid ein?
- Was ist eine Pflegestufe?
- Was bedeutet Grundpflege?
- Wo erhalten Antragsteller Hilfe?
Was ist ein Pflegegrad und welche Pflegegrade gibt es?
Pflegegrade regeln die Pflegebedürftigkeit. Das heißt, je stärker pflegebedürftig eine Person ist, desto höher ist der Pflegegrad. Es gibt insgesamt fünf Pflegegrade (früher waren es drei). Info: Die „Pflegestufe“ wurden Anfang 2017 vom „Pflegegrad“ abgelöst.
Mit steigendem Pflegegrad erhöht sich der Anspruch auf Pflege, Pflegegeld und Sachleistungen. Auch eine Pflege in vollstationären Einrichtungen kann dazugehören. Pflegebedürftig ist, wer körperliche, kognitiv oder psychisch beeinträchtigt, also wer gesundheitlich bedingt in Selbstständigkeit und Fähigkeiten eingeschränkt ist und Hilfe benötigt. Diese Unterstützung kann sehr unterschiedlich ausfallen. Daher reichen Pflegegrade von einer geringen Beeinträchtigung in Pflegegrad 1 bis hin zu schwerster Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung in Pflegegrad 5.
Eine Pflegebedürftigkeit muss für mindestens sechs Monate vorliegen, um einen Pflegegrad zu beantragen. Um Leistungen erhalten zu können, muss eine pflegebedürftige Person mindestens zwei Jahre innerhalb der vergangenen zehn Jahre in die Pflegekasse eingezahlt haben. Für den Antrag auf Pflege kommen alle gesetzlichen Pflegekassen und private Pflichtversicherungen infrage.
Bei Afilio können Sie Ihren Pflegegrad ganz einfach kostenlos berechnen:
Welchen Pflegegrad bekomme ich?
Welcher Pflegegrad auf die zu pflegende Person passt, geben Gesetz und Pflegekasse vor. Versicherte stellen zunächst lediglich einen einfachen Antrag auf Pflege. Bei Afilio geht das in unter 5 Minuten ganz einfach online. Über den Pflegegrad wird dann im Folgenden entschieden. Die Pflegeversicherung ist immer der jeweiligen Krankenkasse des Versicherten angeschlossen und ist auch auf diesem Weg erreichbar. Wichtig ist hierbei, den Antrag so früh wie möglich zu stellen, denn Leistungen und Unterstützung können erst ab Antragstellung geltend gemacht werden.
Wie geht es nach dem Antrag bei der Pflegekasse weiter?
Alles Weitere erfolgt durch die Pflegeversicherung. Sie schickt einen Gutachter des Medizinischen Dienstes (bei gesetzlich wie privaten Versicherten), der die Pflegebedürftigkeit der Person in einer Begutachtung ermittelt. Auch ihr häusliches Umfeld schaut er sich an. Wie viel Hilfe wird benötigt?
Auf diesen Termin mit dem Gutachter sollten Sie sich gut vorbereiten, um ein realistisches Bild der Pflegebedürftigkeit zu vermitteln. Legen Sie medizinische Dokumente bereit und geben Sie ggf. weitere Informationen über den Zustand des Pflegebedürftigen. Ein Bescheid der Pflegekasse informiert Sie dann über den ermittelten Pflegegrad.
Wie stelle ich einen Antrag auf Höherstufung?
Entspricht der zugewiesene Pflegegrad nicht dem tatsächlichen Unterstützungsbedarf oder kommen mehr und mehr Einschränkungen der pflegebedürftigen Person hinzu, können Sie eine Erhöhung des Pflegegrades bei der Pflegekasse anfordern.
Im Regelfall können Sie alle sechs Monate eine Höherstufung des Pflegegrades (Verschlimmerungs- bzw. Verschlechterungsantrag) oder eine Überprüfung der Pflegesituation beantragen – in Sonderfällen auch früher, etwa wenn sich der Gesundheitszustand aufgrund eines Krankenhausaufenthaltes rapide verschlechtert hat.
Den Antrag auf Höherstufung stellen Sie genau wie den Erstantrag, ganz einfach online und kostenlos in nur wenigen Minuten.
Wie lege ich einen Widerspruch gegen den Pflegegrad-Bescheid ein?
Es kann bei der Festlegung des Pflegegrades zu Fehleinschätzungen kommen. Wird ein Pflegegrad abgelehnt oder fällt er zu niedrig aus, kann die Person gegen die Entscheidung im Falle ernsthaften Zweifels einen Widerspruch einlegen.
Ein Widerspruch muss allerdings innerhalb eines Monats bei der Pflegekasse eingegangen sein. Vorerst genügt ein kurzes Schreiben, die Begründung kann später erfolgen. Diese sollte jedoch gut vorbereitet sein. Liegt Ihnen das Gutachten noch nicht zusammen mit dem Bescheid vor, fordern Sie es bei der Kasse an. Für gesetzlich Versicherte gibt es ein geregeltes Widerspruchsverfahren. Wird der Widerspruch abgelehnt, können Sie vor dem Sozialgericht klagen.
Was ist eine Pflegestufe?
Die Pflegestufen 1 bis 3 legten bis 2017 fest, welche Leistungen der Pflegekasse pflegebedürftigen Menschen zustehen. Später wurde die Pflegestufe 0 ergänzt, um auch Personen mit psychischen und kognitiven Erkrankungen zu versorgen. Die Einstufung fand – wie auch im neuen System der Pflegegrade – mittels einer Begutachtung durch einen Gutachter statt.
Im Rahmen der Pflegereform wurden 2017 die Pflegestufen abgeschafft und durch Pflegegrade ersetzt – zugunsten der Betroffenen.
Was bedeutet Grundpflege?
Die Grundpflege umfasst die wesentliche Basisversorgung zur Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Leistungen der Grundpflege betreffen immer die unmittelbaren Bedürfnisse der betroffenen Person, wie Hilfe zur Beweglichkeit, Nahrungsaufnahme oder Körperwäsche. Sämtliche Leistungen der Grundpflege können entweder von Angehörigen oder professionellem Pflegepersonal erbracht werden.
Ergänzt wird die Grundpflege durch die hauswirtschaftliche Versorgung. Sie schließt alle Leistungen ein, die sich nicht unmittelbar auf das persönliche Wohl des Betroffenen beziehen, sondern seine häusliche Situation. Häufig handelt es sich um Hilfe beim Einkaufen, Kochen, Waschen und dem Reinigen der Wohnung.
Wo erhalten Antragsteller Hilfe?
Formulare und Einschätzungen von Pflegesituationen können mitunter Schwierigkeiten bereiten. Antragsteller haben daher das Recht auf Beratung. Diese muss innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Antrags angeboten werden. Viele Krankenkassen bieten ihre eigenen Pflegeberatungen an. Außerdem gibt es Beratungsstellen durch Länder und Kommunen, Vereine und Wohlfahrtsverbände. Über die Datenbank des Zentrums für Qualität in der Pflege finden Sie ebenfalls Hilfe und Beratung in Ihrer Nähe.
Möchten Sie schon im Vorfeld einschätzen können, wie hoch der Pflegegrad ist und welche Leistungen Ihnen von der Pflegekasse zustehen? Wir helfen wir Ihnen weiter: Auf Afilio können Sie selbst den Pflegegrad berechnen und den Pflegegradantrag stellen – inklusive persönlicher Beratung durch unsere Pflegeexperten.