
Pflegegrad beantragen: einfach & kostenlos zum Antrag

Das Wichtigste in Kürze:
- Es gibt fünf Pflegegrade (früher Pflegestufen). Je höher der Pflegegrad, desto mehr Leistungen wie Pflegegeld oder Sachleistungen erhalten Sie.
- Welcher Pflegegrad in Ihrer Situation passend ist, finden Sie ganz einfach mit unserem kostenlosen Pflegegradrechner heraus.
- Den Pflegegrad beantragen Sie bei der Pflegekasse - am besten frühzeitig, da Leistungen erst ab Antragstellung gewährt werden. Bei Afilio geht das in unter 5 Minuten ganz einfach online.
- Anschließend führt der Medizinische Dienst eine Begutachtung durch, um Selbstständigkeit und Unterstützungsbedarf festzustellen.
Manchmal geht es schnell: Durch Unfall, Krankheit oder Demenz ist eine Person plötzlich auf Alltagshilfe angewiesen - etwa beim Waschen, Essen oder für Überweisungen. In Deutschland betrifft das über fünf Millionen Menschen. Die gute Nachricht: Jeder hat Anspruch auf Unterstützung durch die Pflegekasse, individuell abgestimmt auf die persönliche Situation.
Was ist ein Pflegegrad und wie beantragt man ihn? Wir erklären es Schritt für Schritt.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist ein Pflegegrad und warum ist er wichtig?
- Pflegegrad beantragen: Schritt-für-Schritt-Anleitung
- Pflegegrad erhöhen: So funktioniert die Höherstufung
- Sonderfall: Eilantrag auf Pflegegrad
- Was bedeutet Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung?
- Wie lege ich einen Widerspruch gegen den Pflegegrad-Bescheid ein?
- Wo erhalten Antragsteller Hilfe und Beratung?
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Jetzt Pflegegrad kostenlos beantragen
- In 5 Minuten bis zum fertigen Antrag
- Funktioniert für alle Krankenkassen
- Schnell und einfach Pflegeleistungen erhalten
Was ist ein Pflegegrad und warum ist er wichtig?
Pflegegrade regeln die Pflegebedürftigkeit. Das heißt, je stärker pflegebedürftig eine Person ist, desto höher ist der Pflegegrad. Es gibt insgesamt fünf Pflegegrade (früher drei Pflegestufen), gestaffelt von geringer Beeinträchtigung (Pflegegrad 1) bis zu schwerster Pflegebedürftigkeit mit besonderem Versorgungsbedarf (Pflegegrad 5).
Mit steigendem Pflegegrad erhöht sich der Anspruch auf Pflege, Pflegegeld und Sachleistungen. Auch eine Pflege in vollstationären Einrichtungen kann dazugehören. Pflegebedürftig ist, wer körperliche, kognitiv oder psychisch beeinträchtigt, also wer gesundheitlich bedingt in Selbstständigkeit und Fähigkeiten eingeschränkt ist und Hilfe benötigt.
Um einen Pflegegrad zu beantragen, muss die Pflegebedürftigkeit mindestens sechs Monate bestehen. Zudem ist Voraussetzung, dass die betroffene Person in den letzten zehn Jahren mindestens zwei Jahre in die Pflegeversicherung eingezahlt hat. Für den Antrag auf Pflege kommen alle gesetzlichen Pflegekassen und private Pflichtversicherungen infrage.
Hinweis:
Die früheren Pflegestufen wurden 2017 durch die Pflegegrade ersetzt. Wer eine "Pflegestufe beantragen" möchte, stellt heute einen Antrag auf Pflegegrad.
Bei Afilio können Sie Ihren Pflegegrad ganz einfach kostenlos berechnen:
Pflegegrad berechnenPflegegrad beantragen: Schritt-für-Schritt-Anleitung
1. Schritt: Antrag auf Pflegegrad stellen
Der erste Schritt zu Pflegeleistungen ist der Antrag. Er sollte möglichst früh gestellt werden, da die Pflegekasse Leistungen erst ab dem Tag der Antragstellung bewilligt.
Pflegegrade werden nicht automatisch vergeben, sondern müssen aktiv bei der Pflegekasse beantragt werden. Diese ist meist Teil der Krankenkasse. Der Antrag kann formlos erfolgen – telefonisch, schriftlich oder online. Bei Afilio geht das in unter 5 Minuten ganz einfach online. Welcher Pflegegrad letztlich zuerkannt wird, entscheidet die Pflegekasse anhand gesetzlicher Kriterien und einer individuellen Begutachtung.
Mehr zu den einzelnen Pflegegraden und Leistungen finden Sie hier: Pflegegrad im Überblick.
2. Schritt: Begutachtung durch den Medizinischen Dienst
Nach Antragstellung beauftragt die Pflegeversicherung, bzw. die Pflegekasse einen Gutachter - den Medizinischen Dienst (gesetzlich) oder Medicproof (privat), der den Pflegebedarf der Person ermittelt. Die Begutachtung findet meist zu Hause statt und bezieht auch das häusliche Umfeld mit ein. Ziel ist es, den Grad der Selbstständigkeit und damit die Pflegebedürftigkeit realistisch einzuschätzen.
Auf diesen Termin mit dem Gutachter sollten Sie sich gut vorbereiten, um ein realistisches Bild der Pflegebedürftigkeit zu vermitteln.
- Dokumentieren Sie Tagesabläufe und Einschränkungen
- Halten Sie medizinische Unterlagen bereit
- Geben Sie zusätzliche Informationen über den Gesundheitszustand weiter
Ein Bescheid der Pflegekasse informiert Sie dann über den ermittelten Pflegegrad.
Mehr zur Vorbereitung auf die Pflegebegutachtung erfahren Sie hier.
Pflegegrad erhöhen: So funktioniert die Höherstufung
Entspricht der zugewiesene Pflegegrad nicht dem tatsächlichen Unterstützungsbedarf oder kommen mehr und mehr Einschränkungen der pflegebedürftigen Person hinzu, können Sie eine Erhöhung des Pflegegrades bei der Pflegekasse anfordern.
Eine erneute Begutachtung durch den Medizinischen Dienst folgt meist automatisch. Wichtig: Leistungen aus einer Höherstufung gelten ebenfalls rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung.
Wenn sich der Zustand verschlechtert, kann ein Antrag auf Höherstufung gestellt werden. Der Ablauf entspricht dem des Erstantrags: Die Pflegeversicherung wird informiert, ein erneutes Gutachten erstellt und geprüft, ob ein höherer Pflegegrad gewährt wird. Im Regelfall können Sie alle sechs Monate eine Höherstufung des Pflegegrades (Verschlimmerungs- bzw. Verschlechterungsantrag) oder eine Überprüfung der Pflegesituation beantragen – in Sonderfällen auch früher.
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Stellen Sie Ihren Antrag auf Höherstufung genauso unkompliziert wie den Erstantrag – ganz einfach online und in nur wenigen Minuten.
Und das Beste: Der gesamte Prozess ist für Sie völlig kostenlos!
Sonderfall: Eilantrag auf Pflegegrad
Manche Situationen dulden keinen Aufschub: Wenn sich der Pflegebedarf einer Person plötzlich massiv verändert, kann ein regulärer Antrag zu lange dauern. In solchen Fällen empfiehlt sich ein Eilantrag auf Pflegegrad. Das Verfahren ist beschleunigt, die Begutachtung erfolgt schneller.
Ein Eilantrag ist möglich, wenn:
- die Entlassung aus dem Krankenhaus bevorsteht und keine gesicherte häusliche Pflege vorhanden ist
- eine Pflegezeit oder Familienpflegezeit mit dem Arbeitgeber vereinbart wurde, aber der Pflegegrad noch fehlt
- eine palliative Versorgung stattfindet und unmittelbare Unterstützung notwendig ist
Bei Eilanträgen muss die Begutachtung innerhalb von 5 Werktagen für stationäre Fälle und innerhalb von 10 Werktagen für häusliche Pflege abgeschlossen sein. Zunächst reicht ein verkürztes Eilgutachten aus, während die vollständige Begutachtung zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt wird. Nutzen Sie hierfür unbedingt den Sozialdienst im Krankenhaus, dieser steht Ihnen bei der Beantragung eines Eilantrags unterstützend zur Seite.
Was bedeutet Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung?
Bei der Pflegebegutachtung spielt nicht nur die Selbstständigkeit eine Rolle, sondern auch die Fähigkeit, grundlegende Alltagsaufgaben zu bewältigen. Der Medizinische Dienst bewertet, inwieweit die pflegebedürftige Person in der Grundpflege Unterstützung benötigt.
Die Grundpflege umfasst die Basisversorgung zur Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Dazu gehören Leistungen wie Hilfe zur Beweglichkeit, Nahrungsaufnahme oder Körperwäsche – entweder durch Angehörige oder professionelles Pflegepersonal. Ergänzt wird die Grundpflege durch die hauswirtschaftliche Versorgung, die Leistungen wie Einkaufen, Kochen, Waschen und Reinigen der Wohnung beinhaltet. Diese Leistungen sichern das unmittelbare Wohlbefinden und die häusliche Situation der pflegebedürftigen Person.
Wie lege ich einen Widerspruch gegen den Pflegegrad-Bescheid ein?
Es kann bei der Festlegung des Pflegegrades zu Fehleinschätzungen kommen. Wird ein Pflegegrad abgelehnt oder fällt er zu niedrig aus, kann die Person gegen die Entscheidung im Falle ernsthaften Zweifels einen Widerspruch einlegen.
Ein Widerspruch muss allerdings innerhalb eines Monats bei der Pflegekasse eingegangen sein. Vorerst genügt ein kurzes Schreiben, die Begründung kann später erfolgen. Diese sollte jedoch gut vorbereitet sein. Liegt Ihnen das Gutachten noch nicht zusammen mit dem Bescheid vor, fordern Sie es bei der Kasse an. Für gesetzlich Versicherte gibt es ein geregeltes Widerspruchsverfahren. Wird der Widerspruch abgelehnt, können Sie vor dem Sozialgericht klagen.
Weitere Informationen sowie eine Vorlage für den Widerspruch finden Sie hier.
Wo erhalten Antragsteller Hilfe und Beratung?
Formulare und die Einschätzung der Pflegesituation können herausfordernd sein. Deshalb haben Antragsteller Recht auf eine kostenlose Pflegeberatung, die spätestens zwei Wochen nach Antragseingang angeboten werden muss. Viele Krankenkassen bieten dazu eigene Beratungsstellen an. Daneben unterstützen öffentliche Stellen, Wohlfahrtsverbände und Vereine. Über die Datenbank des Zentrums für Qualität in der Pflege finden Sie weitere Anlaufstellen in Ihrer Nähe.
Möchten Sie im Vorfeld einschätzen, welcher Pflegegrad infrage kommt und welche Leistungen Ihnen zustehen? Auf Afilio können Sie kostenlos Ihren Pflegegrad berechnen und den Pflegegradantrag stellen – inklusive persönlicher Beratung durch unsere Pflegeexperten.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Kurz gesagt: Nein. Die Pflegestufen 1 bis 3 legten bis 2017 fest, welche Leistungen der Pflegekasse pflegebedürftigen Menschen zustehen. Später wurde die Pflegestufe 0 ergänzt, um auch Personen mit psychischen und kognitiven Erkrankungen zu versorgen. Die Einstufung fand – wie auch im neuen System der Pflegegrade – mittels einer Begutachtung durch einen Gutachter statt.
Im Rahmen der Pflegereform wurden 2017 die Pflegestufen abgeschafft und durch Pflegegrade ersetzt – zugunsten der Betroffenen.
Nicht direkt. Der Hausarzt kann jedoch Unterlagen ausstellen, die den Pflegebedarf belegen. Diese sind bei der Begutachtung sehr wertvoll.
Spätestens 25 Arbeitstage nach Antragstellung muss ein Bescheid vorliegen. Falls nicht, steht Ihnen eine Entschädigung von 70 Euro pro Woche zu.
Die pflegebedürftige Person selbst oder ein bevollmächtigter Vertreter.
Ja, auch nachträglich können Sie einen Pflegegrad beantragen, wenn die Person pflegebedürftig ist und die Voraussetzungen erfüllt.