Wechsel PKV in GKV: Kommen Sie wieder zurück?
- Die Entscheidung, in die private Krankenversicherung einzutreten, sollte gut überlegt sein – nur in wenigen Fällen ist die Rückkehr zur gesetzlichen Krankenversicherung möglich.
- Besonders Selbstständige sollten vorsichtig sein: Sie kommen nur in die GKV zurück, wenn sie nicht mehr hauptberuflich selbstständig sind. Dazu müssen sie in der Regel ihr Gewerbe aufgeben.
- Wer über 55 ist, hat in kaum einem Fall die Möglichkeit zur Rückkehr, nicht einmal dann, wenn ihm das Geld für die private Krankenversicherung ausgeht: Wer zu diesem Zeitpunkt arbeitslos wird, bleibt privat krankenversichert.
Von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung
Wer in die private Krankenversicherung (PKV) eintreten möchte, hört und liest schon vorher, dass er nur schwer in die gesetzliche Krankenkasse zurückkommt. Tatsächlich ist es nicht ganz einfach, wieder Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu werden. Trotzdem besteht die Möglichkeit der Rückkehr. Angestellte, Selbstständige und besonders Menschen über 55 können allerdings nur unter bestimmten Umständen zurück in die GKV. Und das ist auch sinnvoll: Denn wäre der Wechsel einfacher, könnten Versicherte in jungen Jahren von den günstigen Tarifen der PKV profitieren und dann im Alter wieder in die womöglich günstigere GKV wechseln. Das hätte eine Mehrbelastung für die gesetzlichen Krankenkassen zur Folge. Denn ältere Versicherungsnehmer sind deutlich teurer als junge Versicherte, die in der Regel gesünder sind. Genau das möchte der Gesetzgeber mit den Regelungen und der Altersgrenze verhindern.
In diesen Fällen können Sie wechseln
Unter welchen Umständen Sie zurück in die GKV wechseln können, hängt vor allem von Ihrem Job ab. Aber auch das Alter spielt eine besondere Rolle. Wir erklären, in welcher Situation ein Wechsel möglich ist.
Angestellte
Für in Anstellung beschäftigte Personen ist der Wechsel zurück in die GKV vergleichsweise einfach. Sie müssen lediglich ihr Einkommen reduzieren, um aus der privaten Krankenversicherung herauszukommen. Dazu ist es gerade bei Personen, die die Versicherungspflichtgrenze knapp überschreiten, schon ausreichend, wenn das 13. Jahresgehalt oder fest vereinbarte Zuschläge wegfallen. Auch die Reduzierung der Stundenzahl bei gleichem Gehalt kann ein Weg sein, das Einkommen maßgeblich zu reduzieren. Da nicht nur der Lohn, sondern auch regelmäßige Einkünfte aus Zinsen, Mieten und anderen Anlagen hinzugerechnet werden, können Sie auch an dieser Stelle für geringere Einnahmen sorgen. Sobald das Einkommen unter die Grenze fällt, greift die Versicherungspflicht und Sie können sich direkt gesetzlich versichern.
Gut zu wissen: Es reicht nicht immer aus, das Einkommen unter die aktuelle Versicherungspflichtgrenze zu drücken. Wer schon vor dem 31. Dezember 2002 privat versichert war, muss sein Gehalt sogar so stark verringern, dass er unter die besondere Versicherungspflichtgrenze von 56.250 Euro kommt.
Selbstständige
Selbstständige können ein sozialversicherungspflichtiges Anstellungsverhältnis eingehen, um in die GKV zu kommen. Wichtig ist dabei, dass ihr Einkommen unter der aktuellen Versicherungspflichtgrenze liegt. Die Alternative ist die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkasse. Wer einen gesetzlich versicherten Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner hat, kann sich über ihn mitversichern lassen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die hauptberufliche Selbstständigkeit aufgeben wird. Ist das alles nicht möglich, kann sich der Versicherte, sofern er unter 55 Jahre alt ist, auch arbeitslos melden. Dann greift automatisch die Versicherungspflicht und er kann Mitglied in der GKV werden.
Beamte
Für Beamte macht es wenig Sinn, in die gesetzliche Krankenkasse zu wechseln. Denn ihr Dienstherr bezahlt keine Zuschüsse zur gesetzlichen Krankenversicherung – sie tragen den Versicherungsbeitrag bei einer freiwilligen GKV also komplett allein. Aus finanzieller Sicht ist die private Krankenversicherung also meist die bessere Wahl. Wer dennoch aus der PKV in die GKV wechseln möchte, muss seinen Beamtenstatus ablegen und in ein sozialversicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis eintreten. Das Einkommen aus der Anstellung muss unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze, auch Versicherungspflichtgrenze genannt, liegen.
Tipp: Mehr zu diesem Thema erfahren Sie in unserem Artikel Private Krankenversicherung für Beamte: So funktioniert’s.
Versicherte ab 55 Jahren
Egal ob Angestellte, Selbstständige oder Beamte: Sie alle können ab dem 55 Lebensjahr nur unter besonderen Umständen zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Eine Möglichkeit ist die Mitversicherung in der Familienversicherung des Ehe- oder Lebenspartners. Dafür gelten allerdings strenge Kriterien: Wer sich mitversichern lassen möchte, darf maximal 435 Euro im Monat verdienen. Als Einnahmen zählen hier auch Einkünfte aus Mieten, Zinsen oder Renten. bei Minijobbern gilt eine Grenze von 450 Euro. Wer innerhalb der fünf Jahre vor dem 55. Lebensjahr gesetzlich versichert war, darf sich selbst auch danach gesetzlich versichern. In diesem Fall reicht es aus, wenn die Person nur einen einzigen Tag in diesen fünf Jahren versicherungspflichtig in der GKV war.
Tipp: Wer zurück in die GKV möchte, weil die Kosten für die private Krankenversicherung zu hoch sind, aber nicht wechseln kann, sollte sich über den Basistarif der PKV informieren. Dieser ist besonders kostengünstig und muss bestehenden Mitgliedern der PKV angeboten werden. Die Leistungen orientieren sich am Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen.
In diesen Fällen müssen Sie wechseln
Nicht immer haben Sie die Wahl: Sobald Sie die Bedingungen für den Verbleib in der privaten Krankenversicherung nicht mehr erfüllen, sind Sie gezwungen, in die GKV zu wechseln. Grundsätzlich gilt: Nur wer versicherungsfrei ist, darf in der PKV versichert sein. Alle, für die die Versicherungspflicht gilt, müssen wieder in die GKV zurück. Das ist z. B. bei Angestellten, die unter 55 Jahre alt sind und plötzlich ein Einkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze haben, der Fall. Sie müssen in die gesetzliche Krankenkasse wechseln. Eine besondere Regelung gilt für Arbeitslose: Sie müssen Mitglied in der GKV werden, sobald sie Arbeitslosengeld bekommen, es sei denn, sie sind über 55. In diesem Fall bleiben sie Mitglied in der PKV und die Bundesanstalt für Arbeit übernimmt einen Teil ihrer Beiträge.