Pflege­hilfsmittel beantragen - Ihr kostenloses Pflege­paket

Nutzen Sie Ihren Anspruch und erhalten Sie Pflege­hilfsmittel im Wert von bis zu 42 € pro Monat kostenlos nach Hause geliefert.
Afilio
Vom 13.07.2022

Das Wichtigste in Kürze:

  • Wer einen Pflege­grad hat und zu Hause gepflegt wird, hat Anspruch auf Pflege­hilfsmittel-Box im Wert von bis zu 42 Euro pro Monat. Die Kosten werden direkt von der Pflege­kasse übernommen.
  • Zu den Pflege­hilfsmitteln zählen u. A. Hand- und Flächen­desinfektion, FFP2-Masken, Bettschutzeinlagen und mehr.
  • Die Pflege­kasse gibt vor, welche Produkte die Pflege­hilfsmittel-Pakete enthalten dürfen, daher ist die Auswahl begrenzt.
  • Der einfachste Weg zu Ihrem Pflege­paket ist die monatliche, kostenlose Lieferung nach Hause. Sie können Ihren Antrag ganz einfach über Afilio stellen - gerne beraten wir Sie dazu vorab kostenlos telefonisch. Zum Antrag >>

Pflege­bedürftige Menschen benötigen oft Verbrauchshilfen, um ihren Alltag zu bewältigen. Handschuhe, Bettschutzeinlagen oder Desinfektionsmittel sind nur einige Beispiele. Diese Verbrauchshilfen müssen regelmäßig ersetzt werden und sind somit eine permanente Ausgabe für die pflegebedürftige Person oder deren Angehörige. Die Kranken- oder Pflege­kassen übernehmen jedoch die Kosten für Pflege­hilfsmittel zum Verbrauch, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Eine Möglichkeit, diese Verbrauchshilfen unkompliziert und zeitnah zu erhalten, ist das Afilio-Pflege­paket.

Was sind Pflege­hilfsmittel?

Als Pflege­hilfsmittel werden alle Geräte und Mittel bezeichnet, die die Pflege und den Alltag pflegebedürftiger Menschen erleichtern. Sie sollen zudem dazu beitragen, einen Beitrag zur Heilfürsorge zu leisten, ohne den Betroffenen finanziell zu belasten. Wer pflegebedürftig ist, hat einen Rechtsanspruch auf Versorgung mit Pflege­hilfsmitteln.

Wer pflegebedürftig ist und von einem Angehörigen zu Hause gepflegt wird, hat pauschal Anspruch auf Pflege­hilfsmittel zum Einmalgebrauch, etwa als Schutz vor einer Infektion. Die Pflege­kasse übernimmt gemäß dem individuellen Bedarf Kosten in Höhe von bis zu 42 Euro pro Monat.

Welche Hilfsmittel für den Einsatz in dem Pflege­paket infrage kommen, ist durch das Hilfsmittel­verzeichnis des GKV Spitzenverbands verbindlich für Kranken­kassen und Pflege­kassen geregelt.

Arten von Pflege­hilfsmitteln

Technische Pflege­hilfsmittel, z.B. Pflege­betten, Lagerungshilfen oder Hausnotrufsysteme

Pflege­hilfsmittel zum Verbrauch, z.B. Einmalhandschuhe, Betteinlagen oder Mittel bei Inkontinenz

Die Pflege­hilfsmittel-Box: Welche Hilfsmittel sind enthalten?

Die Verbrauchshilfen können je nach individuellem Bedarf sehr unterschiedlich sein. Bei Afilio können Sie sich zwischen zwei verschiedenen Pflege­paketen entscheiden oder Ihr Paket individuell zusammenstellen. Sie enthalten:

  • Mundschutz
  • FFP2-Masken
  • Einweg­handschuhe (oder Fingerlinge)
  • Hände­desinfektionsmittel
  • Flächen­desinfektionsmittel
  • Bettschutzeinlagen
  • Schutzschürzen

Wer trägt die Kosten?

Um Anspruch auf kostenlose Pflege­hilfsmittel zum Verbrauch zu haben, muss die pflegebedürftige Person einen Pflege­grad haben. Dieser wird vom Medizinischen Dienst im Rahmen einer Begutachtung festgestellt. Ab dem Pflege­grad 1 haben pflegebedürftige Menschen Anspruch auf Pflege­hilfsmittel im Wert von bis zu 42 Euro pro Monat gemäß Ihrem individuellen Bedarf. Die Kosten für Pflege­hilfsmittel zum Verbrauch werden von der Kranken- oder Pflege­kasse übernommen.

Das bedeutet:

Bereits ab Pflege­grad 1 besteht Anspruch auf ein kostenloses Pflege­paket. Die Pflege­kasse übernimmt die Kosten für Pflege­hilfsmittel zum Verbrauch, sofern sie nicht bereits von der Kranken­versicherung gestellt werden.

Noch keinen Pflege­grad?

Ermitteln Sie mit unserem kostenlosen Pflege­gradrechner, welche Unterstützung Ihnen zusteht - und beantragen Sie hier bei Bedarf direkt Ihren Pflege­grad.

Zum Pflege­gradrechner

Pflege­hilfsmittel beantragen – Alle Schritte im Überblick

  1. Prüfen Sie Ihren Anspruch auf einen Pflege­grad

    Falls Sie noch keinen Pflege­grad haben, sollten Sie eine Einstufung beantragen. Dies ist Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die Pflege­kasse. Hier können Sie Ihren Antrag stellen.

  2. Pflege­hilfsmittel kostenlos beantragen

    Wählen Sie das für Ihren Bedarf passende Afilio-Pflege­paket aus oder stellen Sie Ihr Paket individuell zusammen.

  3. Monatliche, kostenlose Lieferung

    Ihr Pflege­paket wird Ihnen monatlich direkt nach Hause geliefert – unkompliziert und bequem.

Afilio unterstützt Sie bei der gesamten Antragsstellung und übernimmt die Kommunikation mit der Pflege­kasse, sodass Sie sich um nichts kümmern müssen.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich die 42 Euro für Pflege­hilfsmittel auszahlen lassen?

Die Auszahlung des monatlichen Betrags von bis zu 42 Euro ist nicht möglich, da die Pflege­hilfsmittel als Sachleistung bereitgestellt werden. Die Abrechnung erfolgt direkt über die Pflege­kasse, sodass eine finanzielle Erstattung oder Auszahlung ausgeschlossen ist.

Was steht im Hilfsmittel­verzeichnis?

Im Hilfsmittel­verzeichnis sind alle erstattungsfähigen Hilfsmittel in der Pflege aufgelistet, dazu zählt der Pflege­hilfsmittelkatalog mit den Produktgruppen 50 bis 54:

  • PG 50: Pflege­hilfsmittel zur Erleichterung der Pflege
  • PG 51: Pflege­hilfsmittel zur Körperpflege und Hygiene
  • PG 52: Pflege­hilfsmittel zur selbständigeren Lebensführung/Mobilität
  • PG 53: Pflege­hilfsmittel zur Linderung von Beschwerden
  • PG 54: Zum Verbrauch bestimmte Pflege­hilfsmittel

Während die Produktgruppen 50, 52 und 53 technische Hilfsmittel auflisten, die Sie leihen können, wie etwa Pflege­betten oder Rollstühle, richten sich die Produktgruppen 51 und 54 an den unmittelbaren Bedarf des Pflege­bedürftigen oder Pflege­rs. Bei Ihnen handelt es sich um Hygieneprodukte und Pflege­hilfsmittel zum einmaligen Gebrauch. Diese Hilfsmittel finden Sie auch in unserem Pflege­paket.

Welche Hilfsmittel zur Dekubitus­prophylaxe gibt es?

Die Dekubitus­prophylaxe beugt einem Liegegeschwür vor. Zur Vorbeugung eines Dekubitus können Sie verschiedene Hilfsmittel nutzen, welche die Pflege und Lagerung des Patienten vereinfachen. Allgemein unter dem Begriff Dekubitusmatratzen oder auch Antidekubitusmatratzen bekannt, sind im Fachhandel Weichlagerungssysteme, Wechseldrucksysteme und Systeme zur Stimulation von Mikrobewegungen zu finden. Bei der Auswahl sollten die individuellen Bedürfnisse des Angehörigen im Vordergrund stehen, da nicht jedes System für jedes Krankheitsbild geeignet ist.

Welches Inkontinenz­material gibt es?

Inkontinenz­material fällt in vier unterschiedliche Kategorien von Hilfsmitteln, die auch von der Kranken­kasse oder der zuständigen Pflege­kasse be­zuschusst oder vollständig getragen werden. Betroffene wählen die Hilfsmittel entsprechend des Schweregrades der Inkontinenz, körperlicher Einschränkungen und persönlicher Präferenzen aus.

  • Saugfähige Textilhilfsmittel
  • Anatomische Hilfsmittel
  • Ableitendes Inkontinenz­material
  • Toilettensitze und räumliche Ergänzungen

Die Wahl des passenden Inkontinenz­materials sollte auf die Diagnose, körperlichen Gegebenheiten und die Bedürfnisse des Betroffenen abgestimmt werden:

  • Handelt es sich um die seltenere Stuhlinkontinenz oder die weitverbreitete Harninkontinenz?
  • Wieviel Harn oder Stuhl muss aufgefangen werden?
  • In welcher Lebenslage und zu welcher Tageszeit ist das passende Inkontinenz­material am wichtigsten?
  • Wie selbständig ist die betroffene Person?
  • Welches Maß an Komfort und Sicherheit ist für den Betroffenen wichtig?
  • Liegen Einschränkungen zur Verwendung von Inkontinenz­material vor, also Entzündungen, Wunden oder Hautveränderungen?

Je nach Einsatzbereich, persönlicher Situation und Präferenzen des Betroffenen kann es sinnvoll sein, unterschiedliche Arten von Inkontinenz­material zu nutzen, etwa für den Tages- und Nachtbedarf. Während für längere Schlafphasen eher saugstarke oder zuverlässig ableitende Funktion von Vorteil ist, kann es im beruflichen Alltag von Vorteil sein, eine Lösung mit höherem Tragekomfort heranzuziehen.

Für die Kostenübernahme ist es notwendig, eine ärztliche Diagnose zur Inkontinenz stellen zu lassen. Außerdem ist es notwendig, die Art des Inkontinenzprodukts, die monatlich benötigte Menge, die voraussichtliche Dauer der Behandlung und die Notwendigkeit schriftlich zu begründen. Dafür ist der Hausarzt zuständig.

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