
Pflegehilfsmittel beantragen - Ihr kostenloses Pflegepaket

Das Wichtigste in Kürze:
- Wer einen Pflegegrad hat und zu Hause gepflegt wird, hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel-Box im Wert von bis zu 42 Euro pro Monat. Die Kosten werden direkt von der Pflegekasse übernommen.
- Zu den Pflegehilfsmitteln zählen u. A. Hand- und Flächendesinfektion, FFP2-Masken, Bettschutzeinlagen und mehr.
- Die Pflegekasse gibt vor, welche Produkte die Pflegehilfsmittel-Pakete enthalten dürfen, daher ist die Auswahl begrenzt.
- Der einfachste Weg zu Ihrem Pflegepaket ist die monatliche, kostenlose Lieferung nach Hause. Sie können Ihren Antrag ganz einfach über Afilio stellen - gerne beraten wir Sie dazu vorab kostenlos telefonisch. Zum Antrag >>
Inhaltsverzeichnis
Pflegebedürftige Menschen benötigen oft Verbrauchshilfen, um ihren Alltag zu bewältigen. Handschuhe, Bettschutzeinlagen oder Desinfektionsmittel sind nur einige Beispiele. Diese Verbrauchshilfen müssen regelmäßig ersetzt werden und sind somit eine permanente Ausgabe für die pflegebedürftige Person oder deren Angehörige. Die Kranken- oder Pflegekassen übernehmen jedoch die Kosten für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Eine Möglichkeit, diese Verbrauchshilfen unkompliziert und zeitnah zu erhalten, ist das Afilio-Pflegepaket.
Was sind Pflegehilfsmittel?
Als Pflegehilfsmittel werden alle Geräte und Mittel bezeichnet, die die Pflege und den Alltag pflegebedürftiger Menschen erleichtern. Sie sollen zudem dazu beitragen, einen Beitrag zur Heilfürsorge zu leisten, ohne den Betroffenen finanziell zu belasten. Wer pflegebedürftig ist, hat einen Rechtsanspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln.
Wer pflegebedürftig ist und von einem Angehörigen zu Hause gepflegt wird, hat pauschal Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Einmalgebrauch, etwa als Schutz vor einer Infektion. Die Pflegekasse übernimmt gemäß dem individuellen Bedarf Kosten in Höhe von bis zu 42 Euro pro Monat.
Welche Hilfsmittel für den Einsatz in dem Pflegepaket infrage kommen, ist durch das Hilfsmittelverzeichnis des GKV Spitzenverbands verbindlich für Krankenkassen und Pflegekassen geregelt.
Arten von Pflegehilfsmitteln
Technische Pflegehilfsmittel, z.B. Pflegebetten, Lagerungshilfen oder Hausnotrufsysteme
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, z.B. Einmalhandschuhe, Betteinlagen oder Mittel bei Inkontinenz
Die Pflegehilfsmittel-Box: Welche Hilfsmittel sind enthalten?
Die Verbrauchshilfen können je nach individuellem Bedarf sehr unterschiedlich sein. Bei Afilio können Sie sich zwischen zwei verschiedenen Pflegepaketen entscheiden oder Ihr Paket individuell zusammenstellen. Sie enthalten:
- Mundschutz
- FFP2-Masken
- Einweghandschuhe (oder Fingerlinge)
- Händedesinfektionsmittel
- Flächendesinfektionsmittel
- Bettschutzeinlagen
- Schutzschürzen
Wer trägt die Kosten?
Um Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zu haben, muss die pflegebedürftige Person einen Pflegegrad haben. Dieser wird vom Medizinischen Dienst im Rahmen einer Begutachtung festgestellt. Ab dem Pflegegrad 1 haben pflegebedürftige Menschen Anspruch auf Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 Euro pro Monat gemäß Ihrem individuellen Bedarf. Die Kosten für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch werden von der Kranken- oder Pflegekasse übernommen.
Das bedeutet:
Bereits ab Pflegegrad 1 besteht Anspruch auf ein kostenloses Pflegepaket. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, sofern sie nicht bereits von der Krankenversicherung gestellt werden.
Noch keinen Pflegegrad?
Ermitteln Sie mit unserem kostenlosen Pflegegradrechner, welche Unterstützung Ihnen zusteht - und beantragen Sie hier bei Bedarf direkt Ihren Pflegegrad.
Pflegehilfsmittel beantragen – Alle Schritte im Überblick
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Prüfen Sie Ihren Anspruch auf einen Pflegegrad
Falls Sie noch keinen Pflegegrad haben, sollten Sie eine Einstufung beantragen. Dies ist Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die Pflegekasse. Hier können Sie Ihren Antrag stellen.
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Pflegehilfsmittel kostenlos beantragen
Wählen Sie das für Ihren Bedarf passende Afilio-Pflegepaket aus oder stellen Sie Ihr Paket individuell zusammen.
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Monatliche, kostenlose Lieferung
Ihr Pflegepaket wird Ihnen monatlich direkt nach Hause geliefert – unkompliziert und bequem.
Afilio unterstützt Sie bei der gesamten Antragsstellung und übernimmt die Kommunikation mit der Pflegekasse, sodass Sie sich um nichts kümmern müssen.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich die 42 Euro für Pflegehilfsmittel auszahlen lassen?
Die Auszahlung des monatlichen Betrags von bis zu 42 Euro ist nicht möglich, da die Pflegehilfsmittel als Sachleistung bereitgestellt werden. Die Abrechnung erfolgt direkt über die Pflegekasse, sodass eine finanzielle Erstattung oder Auszahlung ausgeschlossen ist.
Was steht im Hilfsmittelverzeichnis?
Im Hilfsmittelverzeichnis sind alle erstattungsfähigen Hilfsmittel in der Pflege aufgelistet, dazu zählt der Pflegehilfsmittelkatalog mit den Produktgruppen 50 bis 54:
- PG 50: Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege
- PG 51: Pflegehilfsmittel zur Körperpflege und Hygiene
- PG 52: Pflegehilfsmittel zur selbständigeren Lebensführung/Mobilität
- PG 53: Pflegehilfsmittel zur Linderung von Beschwerden
- PG 54: Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
Während die Produktgruppen 50, 52 und 53 technische Hilfsmittel auflisten, die Sie leihen können, wie etwa Pflegebetten oder Rollstühle, richten sich die Produktgruppen 51 und 54 an den unmittelbaren Bedarf des Pflegebedürftigen oder Pflegers. Bei Ihnen handelt es sich um Hygieneprodukte und Pflegehilfsmittel zum einmaligen Gebrauch. Diese Hilfsmittel finden Sie auch in unserem Pflegepaket.
Welche Hilfsmittel zur Dekubitusprophylaxe gibt es?
Die Dekubitusprophylaxe beugt einem Liegegeschwür vor. Zur Vorbeugung eines Dekubitus können Sie verschiedene Hilfsmittel nutzen, welche die Pflege und Lagerung des Patienten vereinfachen. Allgemein unter dem Begriff Dekubitusmatratzen oder auch Antidekubitusmatratzen bekannt, sind im Fachhandel Weichlagerungssysteme, Wechseldrucksysteme und Systeme zur Stimulation von Mikrobewegungen zu finden. Bei der Auswahl sollten die individuellen Bedürfnisse des Angehörigen im Vordergrund stehen, da nicht jedes System für jedes Krankheitsbild geeignet ist.
Welches Inkontinenzmaterial gibt es?
Inkontinenzmaterial fällt in vier unterschiedliche Kategorien von Hilfsmitteln, die auch von der Krankenkasse oder der zuständigen Pflegekasse bezuschusst oder vollständig getragen werden. Betroffene wählen die Hilfsmittel entsprechend des Schweregrades der Inkontinenz, körperlicher Einschränkungen und persönlicher Präferenzen aus.
- Saugfähige Textilhilfsmittel
- Anatomische Hilfsmittel
- Ableitendes Inkontinenzmaterial
- Toilettensitze und räumliche Ergänzungen
Die Wahl des passenden Inkontinenzmaterials sollte auf die Diagnose, körperlichen Gegebenheiten und die Bedürfnisse des Betroffenen abgestimmt werden:
- Handelt es sich um die seltenere Stuhlinkontinenz oder die weitverbreitete Harninkontinenz?
- Wieviel Harn oder Stuhl muss aufgefangen werden?
- In welcher Lebenslage und zu welcher Tageszeit ist das passende Inkontinenzmaterial am wichtigsten?
- Wie selbständig ist die betroffene Person?
- Welches Maß an Komfort und Sicherheit ist für den Betroffenen wichtig?
- Liegen Einschränkungen zur Verwendung von Inkontinenzmaterial vor, also Entzündungen, Wunden oder Hautveränderungen?
Je nach Einsatzbereich, persönlicher Situation und Präferenzen des Betroffenen kann es sinnvoll sein, unterschiedliche Arten von Inkontinenzmaterial zu nutzen, etwa für den Tages- und Nachtbedarf. Während für längere Schlafphasen eher saugstarke oder zuverlässig ableitende Funktion von Vorteil ist, kann es im beruflichen Alltag von Vorteil sein, eine Lösung mit höherem Tragekomfort heranzuziehen.
Für die Kostenübernahme ist es notwendig, eine ärztliche Diagnose zur Inkontinenz stellen zu lassen. Außerdem ist es notwendig, die Art des Inkontinenzprodukts, die monatlich benötigte Menge, die voraussichtliche Dauer der Behandlung und die Notwendigkeit schriftlich zu begründen. Dafür ist der Hausarzt zuständig.