Krankengeld: Finanzielle Sicherheit bei längerer Krankheit
- Wer gesetzlich versichert ist, bekommt im Krankheitsfall Krankengeld von der Krankenkasse, wenn die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers endet.
- Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des Bruttogehalts und wird maximal 72 Wochen gezahlt. Insgesamt hat der Versicherte Anspruch auf eine Krankengeldzahlung von maximal 78 Wochen über drei Jahre.
Was ist das Krankengeld?
Das Krankengeld ist eine sogenannte Entgeltersatzleistung. Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt es ihren Mitgliedern, wenn sie krankgeschrieben sind keinen Anspruch auf die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers haben. Sie ist im den Gesetzen zur Pflege im SGB V verankert. Wer Mitglied in der privaten Krankenversicherung ist, hat keinen Anspruch auf Krankengeld, kann aber das sogenannte Krankentagegeld als Zusatzoption zu seinem Tarif dazubuchen.
Wer hat Anspruch auf Krankengeld?
Anspruch auf Krankengeld haben vor allem Arbeitnehmer, die gesetzlich pflichtversichert sind. Um Krankengeld zu bekommen, muss einer der folgenden Fälle eintreten:
- Der Arbeitnehmer ist länger als sechs Wochen wegen derselben Krankheit krankgeschrieben und sein Arbeitgeber leistet keine Entgeltfortzahlung mehr. Das gilt auch, wenn der Betroffene im Krankenhaus oder einer Rehabilitations-Einrichtung behandelt wird.
- Der Arbeitnehmer hat in einem neuen Unternehmen angefangen und wird innerhalb der ersten vier Wochen krank. Für die Dauer der Krankheit zahlt die Krankenkasse.
- Der Versicherte bezieht Arbeitslosengeld I und ist wegen derselben Krankheit länger als sechs Wochen krankgeschrieben. Er erhält für die ersten 42 Tage weiterhin Arbeitslosengeld von der Agentur für Arbeit, anschließend leistet die gesetzliche Kasse.
Gut zu wissen: Wer als Selbstständiger gesetzlich versichert ist, muss der Krankenkasse gegenüber ausdrücklich erklären, dass er im Krankheitsfall Krankengeld bekommen möchte. Damit steigt zwar der monatliche Beitrag zur Krankenversicherung, im Fall der Fälle sind Betroffene aber abgesichert.
Bei der Krankschreibung mit Anspruch auf Krankengeld handelt es sich um eine Arbeitsunfähigkeit. In unserem Ratgeber erfahren Sie, was der Unterschied zwischen Arbeitsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit ist.
Wie hoch ist das Krankengeld?
Es beträgt in der Regel 70 Prozent des bisherigen Bruttoverdienstes und maximal 90 Prozent des Nettoverdienstes. Allerdings zieht die Kasse vor der Auszahlung die Sozialversicherungsbeiträge des Versicherten ab. Steuern müssen nicht gezahlt werden. Die Krankenkasse berechnet die Summe für jeden Monat gleich – zugrunde gelegt wird eine durchschnittliche Monatsdauer von 30 Tagen. Die Höhe des Krankengeldes ist – unabhängig vom Einkommen – auf maximal 70 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt. Somit bekommen auch Gutverdiener maximal 2.877 Euro netto im Monat. Eine sinnvolle Ergänzung ist die Krankentagegeldversicherung, die die Finanzen noch zusätzlich aufstockt.
Wie lange zahlt die Krankenkasse Krankengeld?
Versicherte haben maximal 78 Wochen lang Anspruch auf Krankengeld – über drei Jahre. In der Regel zahlt der Arbeitgeber oder die Agentur für Arbeit in den ersten sechs Wochen ein Entgelt und anschließend leistet die Krankenkasse für maximal 72 Wochen. Das Krankengeld wird nur rückwirkend bezahlt: Sobald die neue Krankschreibung des Arztes bei der Krankenkasse eingeht, zahlt diese für die vergangene Krankschreibungsdauer Krankengeld.
Beispiel: Frau Müller hat ab der siebten Woche ihrer Krankschreibung einen Anspruch auf Krankengeld von der gesetzlichen Kasse. Sie reicht am Anfang der siebten Woche eine Krankschreibung für weitere vier Wochen bei der Krankenversicherung ein, erhält nun aber noch kein Geld, da sie für die vergangene Zeit bereits Lohn bekommen hat. Nach weiteren vier Wochen bringt sie eine weitere Krankschreibung zur Kasse. Diese berechnet das Krankengeld für die zurückliegenden vier Wochen und überweist es an Frau Müller.
Sobald ein Arbeitnehmer gesund ist und seine berufliche Tätigkeit wieder aufnehmen kann, muss er sich von seinem behandelnden Arzt eine Endbescheinigung ausstellen lassen. Diese reicht er bei der gesetzlichen Kasse ein und erhält daraufhin das letzte Krankengeld, sowie eine Aufstellung über die empfangenen Leistungen für seine Unterlagen und die Steuererklärung.
Voraussetzungen für die Zahlung
Damit der Versicherer das Krankengeld auszahlt, muss schon die erste Krankschreibung bei ihm eingereicht werden. Anschließend muss der behandelnde Arzt ohne Unterbrechung weitere Krankschreibungen ausstellen. Sobald für Betroffene absehbar ist, dass sie länger als sechs Wochen krank sind, sollten sie sich mit ihrer gesetzlichen Kasse in Verbindung setzen. Diese fragt dann beim Arbeitgeber die Gehaltsdaten des Mitarbeiters ab, um die korrekte Höhe des Krankengeldes berechnen zu können. Der Arbeitgeber hat in der Regel zwei Wochen Zeit, um der Versicherung auf die Anfrage zu antworten. Passiert innerhalb dieser Zeit nichts, bekommt er vom Versicherer eine Erinnerung. Insgesamt kann sich das Verfahren aber eine Weile hinziehen – währenddessen bekommt der Betroffene kein Krankengeld. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, so schnell wie möglich zur Krankenkasse Kontakt aufzunehmen, damit diese den Arbeitgeber um die entsprechenden Daten bitten kann.
Tipp: Wer weiß, dass sein Arbeitgeber in solchen Fällen zur Verzögerung neigt, sollte der Kasse die entsprechenden Gehaltsnachweise, die ihm vorliegen, zur Verfügung stellen. In diesem Fall kann die Höhe der Leistungen schon berechnet werden, bevor der Arbeitgeber antwortet. Das Krankengeld wird in der Regel direkt ausgezahlt, wenn die Daten abgeglichen werden konnten.
Prüfung durch den MDK
Wer über eine längere Zeit krankgeschrieben ist, muss damit rechnen, dass der Versicherer den medizinischen Dienst der Krankenversicherung mit einer Prüfung beauftragt. In diesem Fall werden erkrankte Personen vom MDK kontaktiert und ggf. zu einem Gespräch eingeladen, in dem sie Fragen zu ihrer Erkrankung beantworten müssen. Auch Ärzte und Therapeuten werden zur Abgabe eines Gutachtens aufgefordert. Die Prüfung des MDK dient dazu, festzustellen, ob der Versicherte tatsächlich krank ist und einen Anspruch auf Leistungen hat. Sollte die Krankenkasse zu dem Schluss kommen, dass der Betroffene bereits wieder gesund ist und die weitere Zahlung verweigern, sollten sich Versicherte unbedingt von einem Anwalt beraten lassen.