So ist Ihre Patientenverfügung im Notfall wirksam
Mit dem digitalen Notfallabruf stellen Sie sicher, dass Ihre Patientenverfügung im Ernstfall gefunden und berücksichtigt wird.
- Eine aktuelle, einwandfrei formulierte Patientenverfügung ist die Grundvoraussetzung dafür, dass Ihre Wünsche umgesetzt werden können. Aber sie muss auch einsehbar sein, bevor wichtige Entscheidungen getroffen werden. Mit dem Notfallabruf gehen Sie sicher, dass sowohl Ärzte als auch Angehörige direkt auf Ihre Dokumente zugreifen können.
- Nachdem Sie Ihre Patientenverfügung freigegeben haben, erhalten Sie eine Notfallkarte mit Abrufcode. Damit können Ärzte und Angehörige unter abruf.afilio.de auf Ihr Dokument zugreifen.
- Sie möchten sehen, wie es funktioniert? Testen Sie unseren Beispiel-Notfallabruf.
Die wichtigsten Wirksamkeitskriterien für Ihre Patientenverfügung
Ihre Patientenverfügung ist wirksam, wenn Ihre Wünsche im Notfall berücksichtigt werden. Dafür muss sie zunächst rechtsgültig sein und den Vorgaben aus § 1827 im Bürgerlichen Gesetzbuch entsprechen.
Diese rechtlichen Vorgaben müssen Sie erfüllen
- Sie sind volljährig.
- Sie sind einwilligungsfähig.
- Sie verfassen die Patientenverfügung schriftlich. Ein computergeschriebener Ausdruck ist einwandfrei.
- Ihre Wünsche passen zu Ihrer aktuellen Lebenssituation. Wenn Sie z.B. Krebs haben und eine alte Patientenverfügung angibt, dass Sie bei bester Gesundheit sind, ist sie voraussichtlich nicht gültig, da sie Ihre aktuellen Lebensumstände nicht berücksichtigt.
- Sie unterschreiben die Patientenverfügung persönlich und handschriftlich.
- Sie verfassen die Patientenverfügung freiwillig.
Patientenverfügung ohne Notar verfassen
Eine Beglaubigung oder Beurkundung der Patientenverfügung durch einen Notar ist nicht erforderlich und hat keinen Einfluss auf die rechtliche Gültigkeit. Das gilt auch für die Unterschrift durch einen Zeugen. Was die einwandfreie Formulierung Ihrer Wünsche angeht, kann die Erstellung beim Notar sogar schaden. Notare sind Rechtsexperten. Die rechtlichen Anforderungen sind aber auch ohne Beratung leicht zu erfüllen. Kompliziert wird es bei den medizinischen Fragen (mehr dazu unten) und dabei können die meisten Notare nicht helfen.
Mit Afilio gehen Sie sicher, dass sowohl die rechtlichen als auch die medizinischen Anforderungen an eine wirksame Patientenverfügung erfüllt sind. Probieren Sie es aus!
Wenn Sie sich darüber hinaus beraten lassen möchten, empfehlen wir Ihnen die Beratung durch einen Betreuungsverein, einen auf Familienrecht spezialisierten Anwalt oder einen Hausarzt, der sich mit Patientenverfügungen auskennt. Mit welchen Kosten Sie dabei rechnen müssen, haben wir in unserem Artikel Was kostet eine gute Patientenverfügung? zusammengefasst.
Eine rechtsgültige Patientenverfügung ist noch lange nicht wirksam
Damit Ihre Patientenverfügung im Notfall berücksichtigt wird, müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein.
- Sie sind nicht ansprechbar und haben keine konkreten Wünsche für eine bevorstehende Behandlung geäußert. Wenn Sie dem Arzt sagen können, was Sie sich wünschen, geht diese Äußerung Ihres Willens vor. Beachten Sie den Sonderfall Demenz: Wenn Sie nicht mehr einwilligungsfähig sind, greift die Patientenverfügung auch, wenn Sie sich gegenteilig äußern. Um dieses Problem zu vermeiden sollten sie in Ihrer Patientenverfügung unbedingt Vertrauenspersonen bevollmächtigen, die medizinische Entscheidungen an Ihrer Stelle treffen können.
- Die Patientenverfügung muss Ihren aktuellen Willen widerspiegeln. Zwar ist eine Aktualisierung Ihrer Unterschrift rein rechtlich nicht erforderlich, aber sie hilft dabei, Ärzten und Angehörigen zu zeigen, dass sich Ihr Wille nicht geändert hat. Deshalb empfehlen wir: Alle zwei Jahre, spätestens aber bei Veränderungen Ihres Gesundheitszustandes, z.B. durch eine Krebserkrankung, sollten Sie Ihre Verfügung oder mindestens die Unterschrift erneuern. Bei Afilio ist das jederzeit kostenlos möglich.
- Eine eindeutige Formulierung aus medizinischer Sicht ist unerlässlich, damit Ärzte im Notfall wissen, welche Behandlungen Sie wirklich ablehnen. Schreiben Sie z.B. "Ich möchte nicht an Schläuchen hängen" ist unklar, welche Schläuche in welchen Situationen gemeint sind. Schließen Sie auch eine Sauerstoffmaske für 30 Minuten aus?
- Auch die beste Patientenverfügung ist nutzlos, wenn sie im Notfall nicht rechtzeitig verfügbar ist. Wichtige Entscheidungen sind dann bereits getroffen. Deshalb haben wir den digitalen Notfallabruf entwickelt: Ihre Patientenverfügung wird zusammen mit Informationen über den Aufbewahrungsort des Originals und wenn vorhanden, Ihrer Vorsorgevollmacht digital hinterlegt. Sie erhalten eine Notfallkarte mit Abrufcode über die Ärzte und Angehörige direkt auf Ihre Dokumente zugreifen können.
Häufig gestellte Fragen
Im akuten Notfall, beispielsweise bei einem Unfall, müssen Ärzte oft in kürzester Zeit Behandlungsentscheidungen treffen. In so einem Fall gelangen Vorsorgedokumente wie Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht häufig nicht rechtzeitig ins Krankenhaus, da sie erst von Angehörigen gesucht werden müssen.
Deshalb gibt es mit unserem Notfallabruf die Möglichkeit, die Patientenverfügung digital zu hinterlegen und die Notfallkarte jederzeit im Geldbeutel dabei zu haben. Tritt ein Notfall ein, wird in der Regel direkt nach der Versichertenkarte gesucht - und dabei auch die Notfallkarte gefunden. Dann können die Dokumente sofort von Ihren Angehörigen oder Ärzten eingesehen werden.
Bei einer vorab geplanten Operation, können Sie Ihre Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung selbst ins Krankenhaus mitbringen und Ärzten zur Verfügung stellen.
Es ist gut, wenn Ihre Angehörigen wissen, dass Sie eine Patientenverfügung besitzen. Noch wichtiger ist, dass Sie ihnen auch genau mitteilen, wo diese sich befindet.
Sollte Ihnen etwas zustoßen, werden die Informationen aus Ihrer Patientenverfügung so schnell wie möglich gebraucht. Ärzte benötigen oft innerhalb von Minuten eine Entscheidung hinsichtlich der medizinischen Behandlung. Oft dauert es viel zu lange, bis die Vertrauenspersonen die Dokumente ins Krankenhaus bringen. Dann müssen Ihre Angehörigen die Entscheidungen für Sie treffen.
Damit diese schwierige Situation gar nicht erst eintritt, bieten wir die Notfallkarte an. Sie hinterlegen Ihre Dokumente digital und erhalten von uns Notfallkarten für sich und Ihre Vertrauenspersonen. Im Notfall können die Angehörigen oder Ärzte auf die Informationen zugreifen.
Grundsätzlich können Sie Ihre Patientenverfügung, die Vorsorgevollmacht, den Aufbewahrungsort Ihrer Dokumente sowie eine Information zum Unterschriftsdatum (zur Identifikation des aktuellsten Dokuments) hinterlegen. Es liegt jedoch bei Ihnen, welche Informationen Sie für den Notfallabruf freigeben möchten. Beispielsweise können Sie die Patientenverfügung für Ärzte und Angehörige zugänglich machen, die Vorsorgevollmacht dagegen nur für Ihre Vertrauenspersonen.