So ist Ihre Patienten­verfügung im Notfall wirksam

Mit dem digitalen Notfallabruf stellen Sie sicher, dass Ihre Patienten­verfügung im Ernstfall gefunden und berücksichtigt wird.

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Das Wichtigste in Kürze:
  • Eine aktuelle, einwandfrei formulierte Patienten­verfügung ist die Grundvoraussetzung dafür, dass Ihre Wünsche umgesetzt werden können. Aber sie muss auch einsehbar sein, bevor wichtige Entscheidungen getroffen werden. Mit dem Notfallabruf gehen Sie sicher, dass sowohl Ärzte als auch Angehörige direkt auf Ihre Dokumente zugreifen können.
  • Nachdem Sie Ihre Patienten­verfügung freigegeben haben, erhalten Sie eine Notfallkarte mit Abrufcode. Damit können Ärzte und Angehörige unter abruf.afilio.de auf Ihr Dokument zugreifen.
  • Sie möchten sehen, wie es funktioniert? Testen Sie unseren Beispiel-Notfallabruf.

Die wichtigsten Wirksamkeitskriterien für Ihre Patienten­verfügung

Ihre Patienten­verfügung ist wirksam, wenn Ihre Wünsche im Notfall berücksichtigt werden. Dafür muss sie zunächst rechtsgültig sein und den Vorgaben aus § 1827 im Bürgerlichen Gesetzbuch entsprechen.

Diese rechtlichen Vorgaben müssen Sie erfüllen

  • Sie sind volljährig.
  • Sie sind einwilligungsfähig.
  • Sie verfassen die Patienten­verfügung schriftlich. Ein computergeschriebener Ausdruck ist einwandfrei.
  • Ihre Wünsche passen zu Ihrer aktuellen Lebenssituation. Wenn Sie z.B. Krebs haben und eine alte Patienten­verfügung angibt, dass Sie bei bester Gesundheit sind, ist sie voraussichtlich nicht gültig, da sie Ihre aktuellen Lebensumstände nicht berücksichtigt.
  • Sie unterschreiben die Patienten­verfügung persönlich und handschriftlich.
  • Sie verfassen die Patienten­verfügung freiwillig.

Patienten­verfügung ohne Notar verfassen

Eine Beglaubigung oder Beurkundung der Patienten­verfügung durch einen Notar ist nicht erforderlich und hat keinen Einfluss auf die rechtliche Gültigkeit. Das gilt auch für die Unterschrift durch einen Zeugen. Was die einwandfreie Formulierung Ihrer Wünsche angeht, kann die Erstellung beim Notar sogar schaden. Notare sind Rechtsexperten. Die rechtlichen Anforderungen sind aber auch ohne Beratung leicht zu erfüllen. Kompliziert wird es bei den medizinischen Fragen (mehr dazu unten) und dabei können die meisten Notare nicht helfen.

Mit Afilio gehen Sie sicher, dass sowohl die rechtlichen als auch die medizinischen Anforderungen an eine wirksame Patienten­verfügung erfüllt sind. Probieren Sie es aus!

Wenn Sie sich darüber hinaus beraten lassen möchten, empfehlen wir Ihnen die Beratung durch einen Betreuungsverein, einen auf Familienrecht spezialisierten Anwalt oder einen Hausarzt, der sich mit Patienten­verfügungen auskennt. Mit welchen Kosten Sie dabei rechnen müssen, haben wir in unserem Artikel Was kostet eine gute Patienten­verfügung? zusammengefasst.

Eine rechtsgültige Patienten­verfügung ist noch lange nicht wirksam

Damit Ihre Patienten­verfügung im Notfall berücksichtigt wird, müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein.

  1. Sie sind nicht ansprechbar und haben keine konkreten Wünsche für eine bevorstehende Behandlung geäußert. Wenn Sie dem Arzt sagen können, was Sie sich wünschen, geht diese Äußerung Ihres Willens vor. Beachten Sie den Sonderfall Demenz: Wenn Sie nicht mehr einwilligungsfähig sind, greift die Patienten­verfügung auch, wenn Sie sich gegenteilig äußern. Um dieses Problem zu vermeiden sollten sie in Ihrer Patienten­verfügung unbedingt Vertrauens­personen bevollmächtigen, die medizinische Entscheidungen an Ihrer Stelle treffen können.
  2. Die Patienten­verfügung muss Ihren aktuellen Willen widerspiegeln. Zwar ist eine Aktualisierung Ihrer Unterschrift rein rechtlich nicht erforderlich, aber sie hilft dabei, Ärzten und Angehörigen zu zeigen, dass sich Ihr Wille nicht geändert hat. Deshalb empfehlen wir: Alle zwei Jahre, spätestens aber bei Veränderungen Ihres Gesundheits­zustandes, z.B. durch eine Krebserkrankung, sollten Sie Ihre Verfügung oder mindestens die Unterschrift erneuern. Bei Afilio ist das jederzeit kostenlos möglich.
  3. Eine eindeutige Formulierung aus medizinischer Sicht ist unerlässlich, damit Ärzte im Notfall wissen, welche Behandlungen Sie wirklich ablehnen. Schreiben Sie z.B. "Ich möchte nicht an Schläuchen hängen" ist unklar, welche Schläuche in welchen Situationen gemeint sind. Schließen Sie auch eine Sauerstoffmaske für 30 Minuten aus?
  4. Auch die beste Patienten­verfügung ist nutzlos, wenn sie im Notfall nicht rechtzeitig verfügbar ist. Wichtige Entscheidungen sind dann bereits getroffen. Deshalb haben wir den digitalen Notfallabruf entwickelt: Ihre Patienten­verfügung wird zusammen mit Informationen über den Aufbewahrungsort des Originals und wenn vorhanden, Ihrer Vorsorge­vollmacht digital hinterlegt. Sie erhalten eine Notfallkarte mit Abrufcode über die Ärzte und Angehörige direkt auf Ihre Dokumente zugreifen können.
Bestellen Sie jetzt Ihre Notfallkarte

Hinterlegen Sie Ihre Patienten­verfügung digital, damit Ihre Wünsche im Notfall berücksichtigt werden.

Häufig gestellte Fragen

Wie kommen Ärzte im Notfall an meine Patienten­verfügung?

Im akuten Notfall, beispielsweise bei einem Unfall, müssen Ärzte oft in kürzester Zeit Behandlungs­entscheidungen treffen. In so einem Fall gelangen Vorsorge­dokumente wie Patienten­verfügung und Vorsorge­vollmacht häufig nicht rechtzeitig ins Kranken­haus, da sie erst von Angehörigen gesucht werden müssen.
Deshalb gibt es mit unserem Notfallabruf die Möglichkeit, die Patienten­verfügung digital zu hinterlegen und die Notfallkarte jederzeit im Geldbeutel dabei zu haben. Tritt ein Notfall ein, wird in der Regel direkt nach der Versichertenkarte gesucht - und dabei auch die Notfallkarte gefunden. Dann können die Dokumente sofort von Ihren Angehörigen oder Ärzten eingesehen werden.
Bei einer vorab geplanten Operation, können Sie Ihre Vorsorge­vollmacht und Patienten­verfügung selbst ins Kranken­haus mitbringen und Ärzten zur Verfügung stellen.

Meine Angehörigen wissen, dass ich eine Patienten­verfügung habe. Reicht das nicht aus?

Es ist gut, wenn Ihre Angehörigen wissen, dass Sie eine Patienten­verfügung besitzen. Noch wichtiger ist, dass Sie ihnen auch genau mitteilen, wo diese sich befindet.

Sollte Ihnen etwas zustoßen, werden die Informationen aus Ihrer Patienten­verfügung so schnell wie möglich gebraucht. Ärzte benötigen oft innerhalb von Minuten eine Entscheidung hinsichtlich der medizinischen Behandlung. Oft dauert es viel zu lange, bis die Vertrauens­personen die Dokumente ins Kranken­haus bringen. Dann müssen Ihre Angehörigen die Entscheidungen für Sie treffen.

Damit diese schwierige Situation gar nicht erst eintritt, bieten wir die Notfallkarte an. Sie hinterlegen Ihre Dokumente digital und erhalten von uns Notfallkarten für sich und Ihre Vertrauens­personen. Im Notfall können die Angehörigen oder Ärzte auf die Informationen zugreifen.

Welche Informationen kann ich digital freigeben?

Grundsätzlich können Sie Ihre Patienten­verfügung, die Vorsorge­vollmacht, den Aufbewahrungsort Ihrer Dokumente sowie eine Information zum Unterschriftsdatum (zur Identifikation des aktuellsten Dokuments) hinterlegen. Es liegt jedoch bei Ihnen, welche Informationen Sie für den Notfallabruf freigeben möchten. Beispielsweise können Sie die Patienten­verfügung für Ärzte und Angehörige zugänglich machen, die Vorsorge­vollmacht dagegen nur für Ihre Vertrauens­personen.

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