Patientenverfügung Kosten: Womit muss ich rechnen?
- Bei Afilio erhalten Sie eine aus rechtlicher und medizinischer Sicht einwandfreie Patientenverfügung kostenlos. Das interaktive Formular wird von Ärzten und Anwälten empfohlen.
- Die Patientenverfügung ist auch ohne Notar rechtsgültig. Worauf es ankommt erfahren Sie in unserem Artikel So ist Ihre Patientenverfügung im Notfall wirksam.
- Falls Sie persönliche Beratung suchen, empfehlen wir Betreuungsvereine und Hausärzte. Dort müssen Sie die Kosten selbst tragen, sie liegen in der Regel bei unter 100 €.
- Notare und Anwälte sind Rechtsexperten und können ohne Spezialisierung häufig die medizinischen Aspekte nicht gut abbilden. Dort kostet die Patientenverfügung mindestens 60 Euro (Notar) und bis zu 190 Euro (Anwalt)
Rechtssichere Patientenverfügung von Afilio kostenlos erhalten
Eine Patientenverfügung können Sie kostenlos erstellen. Selbst, wenn Sie Ihre Behandlungswünsche handschriftlich zu Papier bringen, ist das Dokument mit Ihrer eigenen Unterschrift formal gültig. Das wichtigste Kriterium für eine wirksame Patientenverfügung ist eine eindeutige Formulierung aus medizinischer Sicht. In unserem Artikel So ist Ihre Patientenverfügung im Notfall wirksam erfahren Sie alle Details.
Ein Musterbeispiel sowie Erklärungen zu allen Formulierungen finden Sie in unserem Artikel Patientenverfügung: Kostenloses Formular und Mustervorlage.
Beratung zur Patientenverfügung: Kosten für Notar, Anwalt und Hausarzt
Patientenverfügung: Kosten beim Notar
Solange Ihr Dokument allen formalen und inhaltlichen Anforderungen gerecht wird, gilt die Patientenverfügung auch ohne Notar. Notarkosten fallen also nur an, wenn Sie sich dafür entscheiden, Ihre Patientenverfügung beglaubigen oder beurkunden zu lassen. Wie viel Geld Notare für ihre Dienstleistungen verlangen dürfen, ist im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) einheitlich geregelt – darum spielt es keine Rolle, welches Notariat Sie aufsuchen.
Beachten Sie, dass eine Beglaubigung lediglich die Echtheit Ihrer Unterschrift bestätigt bzw. beweist, dass eine Kopie oder Abschrift mit dem Originaldokument übereinstimmt. Beglaubigungen kosten laut GNotKG 10 Euro pro Dokument bzw. 1 Euro pro Seite zzgl. Mehrwertsteuer – es gilt immer der höhere Betrag. Für ein Beurkundungsverfahren können Notare laut Anlage 1 zum GNotKG (Kostenverzeichnisnummer 21200) mindestens 60 Euro zzgl. Mehrwertsteuer berechnen. Die Beratung und das Verfassen des Dokuments ist in diesem Preis inbegriffen. Hinzu kommen noch Post- und Schreibauslagen.
Gut zu wissen: Im Allgemeinen bemessen sich Notarkosten nach dem Geschäftswert, also dem wirtschaftlichen Wert der beurkundeten Erklärung. Für nichtvermögensrechtliche Angelegenheiten ist laut § 36 Abs. 2 GNotKG der Geschäftswert „nach billigem Ermessen“ zu ermitteln. Nach § 36 Abs. 3 GNotKG wird für die Patientenverfügung in der Regel von einem Geschäftswert von 5.000 Euro ausgegangen. Zwar ergeben sich daraus laut Tabelle B der Anlage 2 zum GNotKG lediglich Beurkundungskosten in Höhe von 45 Euro, allerdings dürfen Notare in jedem Fall den im Kostenverzeichnis genannten Mindestbetrag von 60 Euro verlangen.
Patientenverfügung: Kosten beim Rechtsanwalt
Auch ein Besuch beim Rechtsanwalt ist nicht notwendig, wenn Sie Ihre Patientenverfügung verfassen. Lassen Sie sich ausschließlich juristisch beraten, ist die Gefahr groß, dass Ärzte im Ernstfall nur wenig mit Ihrer Patientenverfügung anfangen können. Rechtsanwälte besitzen meist nicht genug medizinische Fachkenntnisse, um eindeutige Anweisungen für den Ernstfall zu formulieren. Genau das verlangt aber die Rechtsprechung: Verschiedene BGH-Urteile zur Patientenverfügung haben dazu geführt, dass Verfügungen mit ungenauen Formulierungen de facto wirkungslos sind.
Möchten Sie sich dennoch beim Rechtsanwalt zur Patientenverfügung beraten lassen, sollten Sie mit Kosten in Höhe von 190 Euro zzgl. Mehrwertsteuer rechnen. So viel dürfen Anwälte laut § 34 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) für eine außergerichtliche erste Beratung von Privatpersonen maximal verlangen. Falls Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernimmt diese eventuell die Kosten.
Patientenverfügung: Kosten beim Hausarzt
Ihre Patientenverfügung muss konkret benennen, in welchen Krankheitszuständen Sie welche ärztlichen und pflegerischen Maßnahmen wünschen oder ablehnen. Allerdings ist es ohne medizinisches Fachwissen nahezu unmöglich, die Behandlungsentscheidungen hinreichend präzise zu formulieren. Nutzen Sie deshalb das kostenlose Formular von Afilio. Wenn Sie sich darüber hinaus persönlich beraten lassen möchten, besprechen Sie Ihre Patientenverfügung mit Ihrem Hausarzt.
Achtung: Das Erstellen der Patientenverfügung beim Hausarzt ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, sondern eine individuelle Gesundheitsleistung (IGeL), die Sie selbst bezahlen müssen.
Die Kosten für eine ärztliche Patientenverfügung können stark schwanken, weil sie sich aus einzelnen Punkten der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zusammensetzen. Sie werden vorab über die Kosten aufgeklärt und müssen Ihr Einverständnis geben. Nach der Leistungserbringung erhalten Sie eine Rechnung. Darauf können z. B. folgende Kostenpunkte auftauchen:
Leistung | Leistungsbeschreibung laut GOÄ | GOÄ-Nr. | Gebühr in Euro* |
---|---|---|---|
Erstberatung | Eingehende Beratung, auch telefonisch (Mindestdauer 10 Minuten) | 3 | 8,74 |
Ausführliches Beratungsgespräch | Erörterung, lebensverändernde oder bedrohende Erkrankung (Mindestdauer 20 Minuten) | 34 | 17,49 |
Körperliche Untersuchung | Symptombezogene Untersuchung | 5 | 4,66 |
Psychiatrische Untersuchung (wenn Zweifel an der Einwilligungsfähigkeit bestehen) | Eingehende psychiatrische Untersuchung | 801 | 14,57 |
Mithilfe beim Erstellen der Patientenverfügung | Ausführlicher schriftlicher Bericht | 75 | 7,58 |
Mithilfe beim Erstellen der Patientenverfügung (bei höherem Aufwand) | Schriftliche gutachtliche Äußerung | 80 | 17,49 |
Bescheinigung der Einwilligungsfähigkeit | Kurz-Bescheinigung/Zeugnis | 70 | 2,33 |
Hausbesuch, falls der Patient die Verfügung zu Hause erstellen möchte | Besuch mit Beratung und Untersuchung | 50 | 18,65 |
*Je nach Schwierigkeitsgrad und Zeitaufwand berechnet der Arzt die Gebühr mit einem Steigerungsfaktor (2,3 bei mittelschweren Fällen, 3,5 bei komplizierten Fällen).