Patienten­verfügung Kosten: Womit muss ich rechnen?

von Christina Horst
07.09.2020 (aktualisiert: 10.01.2022)
Das Wichtigste in Kürze:
  • Bei Afilio erhalten Sie eine aus rechtlicher und medizinischer Sicht einwandfreie Patienten­verfügung kostenlos. Das interaktive Formular wird von Ärzten und Anwälten empfohlen.
  • Die Patienten­verfügung ist auch ohne Notar rechtsgültig. Worauf es ankommt erfahren Sie in unserem Artikel So ist Ihre Patienten­verfügung im Notfall wirksam.
  • Falls Sie persönliche Beratung suchen, empfehlen wir Betreuungsvereine und Hausärzte. Dort müssen Sie die Kosten selbst tragen, sie liegen in der Regel bei unter 100 €.
  • Notare und Anwälte sind Rechtsexperten und können ohne Spezialisierung häufig die medizinischen Aspekte nicht gut abbilden. Dort kostet die Patienten­verfügung mindestens 60 Euro (Notar) und bis zu 190 Euro (Anwalt)

Rechtssichere Patienten­verfügung von Afilio kostenlos erhalten

Eine Patienten­verfügung können Sie kostenlos erstellen. Selbst, wenn Sie Ihre Behandlungs­wünsche handschriftlich zu Papier bringen, ist das Dokument mit Ihrer eigenen Unterschrift formal gültig. Das wichtigste Kriterium für eine wirksame Patienten­verfügung ist eine eindeutige Formulierung aus medizinischer Sicht. In unserem Artikel So ist Ihre Patienten­verfügung im Notfall wirksam erfahren Sie alle Details.

Ein Musterbeispiel sowie Erklärungen zu allen Formulierungen finden Sie in unserem Artikel Patienten­verfügung: Kostenloses Formular und Mustervorlage.

Beratung zur Patienten­verfügung: Kosten für Notar, Anwalt und Hausarzt

Patienten­verfügung: Kosten beim Notar

Solange Ihr Dokument allen formalen und inhaltlichen Anforderungen gerecht wird, gilt die Patienten­verfügung auch ohne Notar. Notarkosten fallen also nur an, wenn Sie sich dafür entscheiden, Ihre Patienten­verfügung beglaubigen oder beurkunden zu lassen. Wie viel Geld Notare für ihre Dienstleistungen verlangen dürfen, ist im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) einheitlich geregelt – darum spielt es keine Rolle, welches Notariat Sie aufsuchen.

Beachten Sie, dass eine Beglaubigung lediglich die Echtheit Ihrer Unterschrift bestätigt bzw. beweist, dass eine Kopie oder Abschrift mit dem Originaldokument übereinstimmt. Beglaubigungen kosten laut GNotKG 10 Euro pro Dokument bzw. 1 Euro pro Seite zzgl. Mehrwertsteuer – es gilt immer der höhere Betrag. Für ein Beurkundungsverfahren können Notare laut Anlage 1 zum GNotKG (Kostenverzeichnisnummer 21200) mindestens 60 Euro zzgl. Mehrwertsteuer berechnen. Die Beratung und das Verfassen des Dokuments ist in diesem Preis inbegriffen. Hinzu kommen noch Post- und Schreibauslagen.

Notar beglaubigt und beurkundet Patientenverfügung
Für die Beurkundung der Patienten­verfügung fallen Kosten in Höhe von mindestens 60 Euro plus Mehrwertsteuer an. Das Dokument gilt aber auch ohne Notar: Die Unterschrift des Verfassers genügt.

Gut zu wissen: Im Allgemeinen bemessen sich Notarkosten nach dem Geschäftswert, also dem wirtschaftlichen Wert der beurkundeten Erklärung. Für nichtvermögensrechtliche Angelegenheiten ist laut § 36 Abs. 2 GNotKG der Geschäftswert „nach billigem Ermessen“ zu ermitteln. Nach § 36 Abs. 3 GNotKG wird für die Patienten­verfügung in der Regel von einem Geschäftswert von 5.000 Euro ausgegangen. Zwar ergeben sich daraus laut Tabelle B der Anlage 2 zum GNotKG lediglich Beurkundungskosten in Höhe von 45 Euro, allerdings dürfen Notare in jedem Fall den im Kostenverzeichnis genannten Mindestbetrag von 60 Euro verlangen.

Patienten­verfügung: Kosten beim Rechtsanwalt

Auch ein Besuch beim Rechtsanwalt ist nicht notwendig, wenn Sie Ihre Patienten­verfügung verfassen. Lassen Sie sich ausschließlich juristisch beraten, ist die Gefahr groß, dass Ärzte im Ernstfall nur wenig mit Ihrer Patienten­verfügung anfangen können. Rechtsanwälte besitzen meist nicht genug medizinische Fachkenntnisse, um eindeutige Anweisungen für den Ernstfall zu formulieren. Genau das verlangt aber die Rechtsprechung: Verschiedene BGH-Urteile zur Patienten­verfügung haben dazu geführt, dass Verfügungen mit ungenauen Formulierungen de facto wirkungslos sind.

Möchten Sie sich dennoch beim Rechtsanwalt zur Patienten­verfügung beraten lassen, sollten Sie mit Kosten in Höhe von 190 Euro zzgl. Mehrwertsteuer rechnen. So viel dürfen Anwälte laut § 34 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) für eine außergerichtliche erste Beratung von Privatpersonen maximal verlangen. Falls Sie über eine Rechtsschutz­versicherung verfügen, übernimmt diese eventuell die Kosten.

Patienten­verfügung: Kosten beim Hausarzt

Hausarzt berät einen Patienten
Keine Kassenleistung: Die Kosten für das Erstellen der Patienten­verfügung beim Hausarzt tragen Betroffene im Normalfall selbst.

Ihre Patienten­verfügung muss konkret benennen, in welchen Krankheitszuständen Sie welche ärztlichen und pflegerischen Maßnahmen wünschen oder ablehnen. Allerdings ist es ohne medizinisches Fachwissen nahezu unmöglich, die Behandlungs­entscheidungen hinreichend präzise zu formulieren. Nutzen Sie deshalb das kostenlose Formular von Afilio. Wenn Sie sich darüber hinaus persönlich beraten lassen möchten, besprechen Sie Ihre Patienten­verfügung mit Ihrem Hausarzt.

Achtung: Das Erstellen der Patienten­verfügung beim Hausarzt ist keine Leistung der gesetzlichen Kranken­versicherung, sondern eine individuelle Gesundheits­leistung (IGeL), die Sie selbst bezahlen müssen.

Die Kosten für eine ärztliche Patienten­verfügung können stark schwanken, weil sie sich aus einzelnen Punkten der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zusammensetzen. Sie werden vorab über die Kosten aufgeklärt und müssen Ihr Einverständnis geben. Nach der Leistungserbringung erhalten Sie eine Rechnung. Darauf können z. B. folgende Kostenpunkte auftauchen:

Leistung

Leistungsbeschreibung laut GOÄ

GOÄ-Nr.

Gebühr in Euro*

Erstberatung

Eingehende Beratung, auch telefonisch (Mindestdauer 10 Minuten)

3

8,74

Ausführliches Beratungsgespräch

Erörterung, lebensverändernde oder bedrohende Erkrankung (Mindestdauer 20 Minuten)

34

17,49

Körperliche Untersuchung

Symptombezogene Untersuchung

5

4,66

Psychiatrische Untersuchung (wenn Zweifel an der Einwilligungsfähigkeit bestehen)

Eingehende psychiatrische Untersuchung

801

14,57

Mithilfe beim Erstellen der Patienten­verfügung

Ausführlicher schriftlicher Bericht

75

7,58

Mithilfe beim Erstellen der Patienten­verfügung (bei höherem Aufwand)

Schriftliche gutachtliche Äußerung

80

17,49

Bescheinigung der Einwilligungsfähigkeit

Kurz-Bescheinigung/Zeugnis

70

2,33

Hausbesuch, falls der Patient die Verfügung zu Hause erstellen möchte

Besuch mit Beratung und Untersuchung

50

18,65

*Je nach Schwierigkeitsgrad und Zeitaufwand berechnet der Arzt die Gebühr mit einem Steigerungsfaktor (2,3 bei mittelschweren Fällen, 3,5 bei komplizierten Fällen).

Quellen

Christina Horst

Christina Horst war bis Januar 2021 Content Managerin bei Afilio und schrieb vor allem über Vorsorge­themen wie die Patienten­verfügung und die Vorsorge­vollmacht. Zuvor war sie als Online-Redakteurin und Lektorin in Unternehmen und Agenturen sowie als freie Journalistin tätig.

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