Auslandskranken­versicherung: Auch auf Reisen versichert

von Franziska Saß
02.07.2020 (aktualisiert: 23.02.2021)
Das Wichtigste in Kürze:
  • Die Auslandskranken­versicherung wird auch Reisekranken­versicherung oder Reise­versicherung genannt. Sie deckt medizinische Kosten ab, die Ihnen durch Krankheit oder Unfälle im Ausland entstehen.
  • Gesetzlich Versicherte sollten auf jeden Fall eine entsprechende Versicherung abschließen, da sie sonst im Fall der Fälle auf hohen Kosten sitzenbleiben können. Wer Mitglied in der PKV ist, genießt in der Regel einen grundsätzlichen Schutz.
  • Die Auslandskranken­versicherung ist für jeden bezahlbar: Singles bekommen schon Verträge ab 10 Euro, Familien ab 20 Euro. Für Senioren gibt es spezielle Angebote ab 8 Euro.
  • Mit der Auslandskranken­versicherung sind Sie auf Reisen von bis zu sechs oder sogar acht Wochen abgesichert. Für alle, die länger verreisen möchten, bieten viele Versicherer ebenfalls passende Policen.

Auslandskranken­versicherung: Wichtiger Schutz für Ihren Urlaub

Der Koffer ist gepackt, Zahnbürste, Badesachen und Pass sind an Bord. Aber haben Sie nicht noch etwas vergessen? Eine Auslandskranken­versicherung gehört auf jeden Fall auch ins Gepäck. Wer sie nicht hat, für den kann ein Unfall oder eine Erkrankung im Urlaub nämlich richtig teuer werden. Denn die gesetzliche Kranken­kasse ist nicht verpflichtet, Kranken­hauskosten oder medizinische Behandlungen im Ausland zu bezahlen. Dabei wird ein Arztbesuch auf Reisen oft schneller nötig als Sie denken: Es reicht eine leichte Grippe, ein Insektenstich oder eben ein Unfall beim Wandern oder Skifahren. Genau für diese Fälle sollten Sie sich absichern. Eine private Auslandskranken­versicherung übernimmt die Kosten für die medizinische Behandlung, die Unterbringung im Kranken­haus und oftmals auch die Kosten für den Rücktransport nach Deutschland. Bis 2013 durften auch Kranken­versicherer Reisekranken­versicherungen anbieten – das ist mittlerweile nicht mehr möglich. Für die Absicherung im Ausland müssen Sie eine private Zusatz­versicherung abschließen.

Krank im Ausland: Was bezahlt die gesetzliche Kranken­kasse?

Wer als gesetzlich Versicherter in den Urlaub fährt und keine Auslandskranken­versicherung hat, muss mit hohen Kosten rechnen, die sich im schlimmsten Fall auf mehrere Tausend Euro belaufen können. Denn die Kranken­kasse bezahlt in der Regel nur die nötigsten Behandlungen oder gar nichts. Ein Trost: Bei bestimmten Reisezielen übernimmt die gesetzliche Kranken­kasse einen Teil der Kosten auf jeden Fall.

Reisen ins Europäische Ausland und im europäischen Wirtschaftsraum

Wenn Sie ins europäische Ausland oder nach Norwegen, Liechtenstein, Island oder in die Schweiz reisen, übernimmt die Kasse zum Teil die Kosten für die medizinische Behandlung bei Krankheit oder nach einem Unfall. Das sichert das Sozial­versicherungsabkommen, das Deutschland mit den Staaten der europäischen Union, des europäischen Wirtschaftsraumes und einigen weiteren Ländern, wie z. B. Serbien, der Türkei oder Montenegro geschlossen hat. Werden Sie in einem dieser Länder krank oder verletzen Sie sich, übernimmt die gesetzliche Kranken­kasse einen Teil der Kosten – und zwar genau so viel, wie sie bei einer Behandlung in Deutschland erstatten würde. Von diesem Geld kann die Kranken­kasse allerdings Verwaltungskosten abziehen. In den seltensten Fällen sind alle Kosten gedeckt und Sie müssen einen Teil selbst zahlen – besonders dann, wenn im Reiseland eine Selbstbeteiligung gilt. Diese gilt automatisch auch für Sie. Richtig teuer wird es, wenn Sie zurück nach Deutschland transportiert werden müssen. Denn die Kranken­kasse bezahlt nur für die medizinischen Leistungen vor Ort, einen Flug ins Heimatland müssen Sie immer selbst bezahlen. Werden Sie mit einem Ambulanzflug in ein deutsches Kranken­haus gebracht, schlägt der Transport je nach Entfernung mit Summen im fünfstelligen Bereich zu Buche.

Gut zu wissen: Wer sich im europäischen Ausland von einem Arzt behandeln lässt und anschließend eine private Rechnung bekommt, bleibt auf den Kosten sitzen. Die gesetzliche Kranken­kasse erstattet keinen Cent. Deshalb sollten Sie immer Ihre Versichertenkarte vorzeigen. Auf der Rückseite der Karte ist die sogenannte EHIC, die European Health Insurance Card aufgedruckt, die alle wichtigen Informationen zu Ihrer Person und Versicherung enthält und sicherstellt, dass der Arzt die Behandlung entsprechend abrechnet und die Kranken­versicherung sie bezahlt.

Reisen in Staaten ohne Sozial­versicherungsabkommen

Noch teurer wird es nur, wenn Sie in Staaten Urlaub machen, mit denen Deutschland kein Sozial­versicherungsabkommen hat. Besonders wenn Sie in Nordamerika erkranken, kann das teuer werden: In den USA und Kanada kostet die medizinische Versorgung deutlich mehr als in vielen anderen Ländern. Selbst nach einem kurzen Kranken­hausaufenthalt kann schnell ein vierstelliger Betrag auf der Rechnung stehen – je nachdem, welche Behandlungen vorgenommen werden. Der Rücktransport wird durch die weitere Entfernung noch teurer: Ein Ambulanzflug kann in einigen Fällen auch schon einmal mehr als 100.000 Euro kosten – das dürfte das Urlaubsbudget in den meisten Fällen sprengen.

Was kostet die Auslandskranken­versicherung?

Auslandskrankenversicherung: Frau verletzt sich beim Skiunfall
Gerade bei aktiven Urlauben, wie zum Beispiel beim Skifahren, kommt es schnell zu Verletzungen. Gut, wenn Sie abgesichert sind.

Bei der Auslandskranken-versicherung brauchen Sie nicht lange nachdenken: Die Versicherung gehört zu den günstigsten Policen, die Sie bekommen. Knapp 10 Euro zahlen Singles im Jahr, Familien zahlen meist nur knapp 20 Euro. Senioren profitieren von besonderen Angeboten, die es schon ab 8 Euro gibt. Teurer wird es, wenn Sie länger als die üblichen sechs oder acht Wochen verreisen wollen. Das ist der Fall, wenn Sie z. B. als Student oder Schüler ein Auslandsjahr machen möchten. Die normale Auslandskranken­versicherung sollten Sie in diesem Fall nicht abschließen, da Sie nach Ablauf des Versicherungsschutzes, also nach maximal acht Wochen, alle Kosten selbst tragen müssen. Allerdings bieten viele Versicherer passende Tarife für Reiselustige an – ganz egal, wie lange Sie unterwegs sein möchten. Je nach Reiseziel und Reisedauer variieren die Preise hier allerdings stark.

Was deckt die Auslandskranken­versicherung ab?

Welche Fälle die Reisekranken­versicherung abdeckt, hängt vom Angebot ab. Sie sollten bei der Auswahl besonders auf die Leistungen und nicht vordergründig auf den Preis achten. Es gibt Leistungen, die auf jeden Fall enthalten sein sollten. So sollte die Versicherung jede notwendige medizinische Maßnahme übernehmen. Dazu zählen die ärztliche Behandlung, medizinische Untersuchungen, Medikamente, Zahnersatz, Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen sowie die Bezahlung von Hilfsmitteln und die Behandlung psychischer Erkrankungen. Eine gute Reisekranken­versicherung bezahlt nicht nur die medizinisch nötige Versorgung, sondern bietet auch den Rücktransport nach Deutschland an. Einige Versicherer bezahlen diesen nur, wenn er medizinisch notwendig ist. Achten Sie bei Abschluss einer Versicherung darauf, dass der Anbieter den Rücktransport auch anbietet, wenn er medizinisch „sinnvoll und vertretbar“ ist. In diesem Fall kommen Sie deutlich schneller zurück nach Hause. Eine weitere Leistung, die viele Versicherer anbieten ist das sogenannte Rooming-In, welches besonders für Eltern interessant ist. Muss ein Kind auf Reisen ins Kranken­haus, bezahlt der Versicherer die Unterbringung eines Elternteils beim Kind. Auch wenn Sie als Erwachsener länger im Ausland stationär behandelt werden müssen, ist es möglich, einen Angehörigen ins Reiseland zu holen und dort unterzubringen – ganz auf Kosten der Versicherung. Wer häufig allein reist, sollte nach Policen mit entsprechenden Leistungen Ausschau halten.

Wer geschäftlich reist, sollte übrigens sicherstellen, dass die Auslandskranken­versicherung auch für die medizinische Behandlung von Krankheiten aufkommt, die während der Geschäftsreise auftreten. Passiert Ihnen auf beruflichen Reisen ein Unfall, sind Sie als Arbeitnehmer über die gesetzliche Unfall­versicherung abgesichert. Selbstständige können für diesen Fall eine Auslandskranken­versicherung oder eine private Unfall­versicherung abschließen, in der allerdings ausschließlich Unfälle abgedeckt sind.

Vorsicht in diesen Fällen

Ist eine Krankheit oder ein Unfall überraschend und unverschuldet eingetreten, können Sie damit rechnen, dass die Versicherung leistet. Anders sieht es hingegen aus, wenn Sie sich bei einem sportlichen Wettkampf oder beim Vereinssport verletzen. Viele Versicherungsgesellschaften schließen diesen Fall aus und bezahlen die Behandlungs­kosten dann nicht. Sind Sie wegen Wettkämpfen häufig auf Reisen, sollten Sie nach Policen suchen, die auch in diesem Fall Sportunfälle abdecken.

Vorsichtig sein sollten Sie auch dann, wenn Sie an einer Vorerkrankung leiden. Denn nicht jeder Versicherer kommt für die Behandlung von Vorerkrankungen auf. Es gibt Versicherer, die nur leisten, wenn vor der Reise nicht bekannt war, dass eine medizinische Behandlung der Vorerkrankung notwendig ist oder innerhalb der letzten sechs Monate keine Behandlung nötig war. Achten Sie bei Abschluss der Police auf entsprechende Klauseln. Generell gilt: Wer eine schwere Erkrankung hat und trotzdem eine Reise antreten möchte, sollte sich vorher seine Reisefähigkeit von einem Arzt attestieren lassen.

Gut zu wissen: Wer eine medizin-touristische Reise unternimmt und nur zum Zweck einer besonderen Operation oder Behandlung ins Ausland reist, muss den Ausflug selbst bezahlen. Die Auslandskranken­versicherung bezahlt die Behandlung auf keinen Fall.

Auslanskrankenversicherung: Vater untersucht verletztes Kind
Gerade Eltern sollten eine Reisekranken­versicherung für die Familie abschließen. So stellen sie sicher, dass sie ihren Kindern auch im Kranken­haus beistehen können.

Wie lange gilt die Auslandskranken­versicherung?

Die klassische Auslandskranken­versicherung gilt für eine Reisedauer von maximal sechs bis acht Wochen. Hier gibt es allerdings je nach Police Unterschiede, die Sie Ihren Versicherungsunterlagen entnehmen können. Übrigens gilt die Versicherungsdauer für jede Reise – die Tage, die Sie insgesamt im Jahr verreisen, werden nicht zusammengerechnet. Das bedeutet, dass sie auch zwei- oder dreimal im Jahr für sechs bis acht Wochen wegfahren können und abgesichert sind. Achten Sie bei Abschluss einer Auslandskranken­versicherung genau auf die Dauer des Versicherungsschutzes. Nicht jeder Versicherer leistet weiterhin, wenn sich der Urlaub durch eine Krankheit oder einen Unfall verlängert und über die maximale Dauer des Versicherungsschutzes hinausgeht.

In welchen Ländern gilt die Auslandskranken­versicherung?

Das hängt ganz von der Police ab. In den meisten Fällen gilt die Versicherung mindestens im europäischen Ausland, viele Versicherer bieten Versicherungen an, die weit darüber hinausgehen. Je nachdem, wohin Sie reisen möchten, sollten Sie also sicherstellen, dass Ihr Reiseland aufgeführt ist. Gerade sehr günstige Versicherungen schließen oftmals Länder oder ganze Regionen, in denen die medizinische Versorgung teuer ist, aus. Dazu gehört zum Beispiel Nordamerika. Möchten Sie in die USA oder Kanada reisen, müssen Sie in der Regel etwas mehr für die Police bezahlen, da die medizinische Versorgung hier deutlich teurer ist.

Bis wann kann ich mich versichern?

Wer eine Reise plant, sollte auch direkt eine Reisekranken­versicherung abschließen. Der Abschluss dauert meist nur fünf Minuten und Sie können ganz einfach über das Internet die passende Police auswählen. Sie sollten sich auf jeden Fall vor der Abreise um die Kranken­versicherung kümmern. Denn wenn Sie einmal weg sind, ist es zu spät. Praktisch für alle, die sich auf den letzten Drücker absichern müssen: Bis zu einem Tag vor der Abreise können Sie eine Auslandskranken­versicherung abschließen.

Auslandskranken­versicherung für PKV-Mitglieder

Wer gesetzlich versichert ist, sollte auf jeden Fall eine Auslandskranken­versicherung abschließen. Aber wie sieht es mit privat Versicherten aus? Sie sollten ihre Versicherungsunterlagen gründlich durchsehen. In vielen Fällen ist ein Schutz im Ausland bereits enthalten. Allerdings hat die Sache einen Haken: Die meisten Versicherungen bieten den Schutz nur für das europäische Ausland an. Wer weiter weg möchte, muss in vielen Fällen eine zusätzliche Auslandskranken­versicherung abschließen. Allerdings gibt es auch private Kranken­versicherungen, mit denen Sie weltweit abgesichert sind. Oftmals ist es möglich, beim gleichen Versicherer in einen höheren Tarif zu wechseln, in dem auch die medizinische Versorgung bei Krankheiten und Unfällen im Ausland abgedeckt ist. Wer selten reist, zahlt mit einer Auslandskranken­versicherung allerdings deutlich weniger für den Versicherungsschutz.

Unser Tipp: Denken Sie schon bei der Auswahl der PKV daran, sich auch für Reisen ins Ausland abzusichern und sprechen Sie mit der Versicherung über Ihre Möglichkeiten.

Bei wem kann ich eine Auslandskranken­versicherung abschließen?

Im Gegensatz zu anderen Versicherungen kann eine Auslandskranken­versicherung nicht nur direkt über Versicherungen, sondern auch über einen Autoclub, einen Kreditkartenanbieter oder im Rahmen einer Flugbuchung abgeschlossen werden. Oftmals wird sie sogar kostengünstig dazu angeboten. Bei solchen Policen sollten Sie allerdings vorsichtig sein. In der Regel bieten sie nur einen geringen Versicherungsschutz und sind – gerade im Fall der Kreditkarte – nur eingeschränkt gültig. So kommt es zum Beispiel vor, dass die Versicherung nur für eine Reise gilt, die mit der verknüpften Kreditkarte bezahlt wurde. Entsprechend aufmerksam sollten Sie die Leistungen und Informationen zur Versicherung lesen, sollten Sie eine entsprechende Police erhalten haben. Das gilt auch für alte Versicherungen: Wer eine sehr alte Reisekranken­versicherung hat, zahlt in der Regel zu viel für wenige Leistungen. Ein Wechsel kann sich hier lohnen. Der Wechsel gestaltet sich in der Regel außerdem recht einfach: Die Auslandskranken­versicherung läuft zumeist nur ein Jahr und verlängert sich immer wieder automatisch um ein Jahr, wenn Sie sie nicht bis drei Monate vor Laufzeitende kündigen. Wenn Sie auf der Suche nach einer guten Reisekranken­versicherung sind, sollten Sie auf jeden Fall direkt an einen Versicherer herantreten.

Wer aufgrund seines Alters oder seiner Vorerkrankungen keine Auslandskranken­versicherung bekommt, kann auch bei seiner Kranken­kasse nachfragen und um einen Versicherungsschutz für sein Reiseland bitten. Das ist allerdings nur dann möglich, wenn Sie nachweisen können, dass Sie von einer privaten Kranken­versicherung abgelehnt wurden. Die Kranken­kasse kann den Versicherungsschutz dann für einen Zeitraum von sechs Wochen im Jahr auf Staaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) ausweiten.

Quellen

Franziska Saß

Franziska Saß ist seit April 2020 Content Managerin bei Afilio. Die studierte Journalistin hat über mehrere Jahre frei für verschiedene Tageszeitungen geschrieben und war anschließend in verschiedenen Unternehmen im Content Management tätig. Bei Afilio schreibt sie vor allem Ratgeberartikel zu wichtigen Vorsorge­dokumenten, Versicherungen und Pflege.

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