Basistarif PKV – kostengünstig privat versichert

von Franziska Saß
15.06.2020 (aktualisiert: 08.02.2021)
Das Wichtigste in Kürze:
  • Der Basistarif der privaten Kranken­versicherung entstand 2009 im Rahmen der Gesundheits­reform.
  • Im PKV Basistarif sind nur die Pflichtleistungen aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Kranken­kassen abgedeckt.
  • Der Tarif ist vor allem für Versicherte vorgesehen, die sich ihren teuren PKV-Tarif nicht mehr leisten können, aber auch nicht zurück in die gesetzliche Kranken­versicherung wechseln dürfen.

Was ist der Basistarif der PKV?

Jeder private Versicherer ist seit 2009 dazu verpflichtet einen sogenannten Basistarif anzubieten. Die Leistungen des Tarifs richten sich nach dem Leistungskatalog der gesetzlichen Kranken­kassen. Wie hoch der monatliche Beitrag zur privaten Kranken­versicherung (PKV) maximal sein darf, wird jährlich mit der Beitrags­bemessungs­grenze vom Gesetzgeber festgelegt. Der Höchstbeitrag liegt 2020 bei 735,94 Euro. Versicherer dürfen auf den Höchstbeitrag keine Risikozuschläge aufschlagen. Der Basistarif ist für Versicherte gedacht, die ein teureres Leistungsportfolio nicht mehr bezahlen und nicht in die gesetzliche Kranken­versicherung (GKV) wechseln können. Um ihnen einen zusätzlichen Schutz zu bieten, ist im Basistarif ein Kranken­tagegeld integriert, das sonst nur über eine Zusatz­versicherung erhältlich ist. Der Basistarif ist das einzige Angebot der privaten Versicherer, das gesetzlichen Änderungen unterliegt: Gibt es Änderungen am Leistungskatalog der GKV schlägt sich das direkt auf die Leistungen im Basistarif nieder.

Tipp: Hier erfahren Sie, unter welchen Umständen ein Wechsel von der PKV in die GKV möglich ist.

Muss die PKV den Basistarif jedem anbieten?

Seit 2009 gilt die Versicherungspflicht. Mit ihr wurde der Basistarif eingeführt, der eine kostengünstige Notlösung für viele Versicherte darstellt und auch garantieren soll, dass bestimmte Personengruppen in die PKV eintreten können. Denn grundsätzlich können Versicherer Personen auch ganz einfach ablehnen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn sie schwere Vorerkrankungen haben und für den Versicherer ein zu hohes Risiko darstellen.

Basistarif PKV: Mann rechnet sein Ersparnis aus
Der Basistarif der PKV ist vor allem eine Lösung für PKV-Mitglieder, die ihre Beiträge nicht mehr zahlen können. Er ist deutlich günstiger als ein normaler Tarif, bietet dafür aber auch nur ähnliche Leistungen, wie die GKV.

Trotzdem ist der Versicherer nicht dazu verpflichtet, jedem Antragsteller den Basistarif anzubieten. Der Gesetzgeber hat genau definiert, wann Anspruch besteht. Das ist der Fall, wenn jemand nach 2008 in die private Kranken­versicherung eingetreten ist. Wer vor 2009 einen privaten Versicherungsvertrag abgeschlossen hat und mindestens 55 Jahre alt ist, eine gesetzliche Rente oder ein Ruhegehalt bekommt oder hilfsbedürftig im Sinne des Sozialrechts ist, darf bei seiner Versicherung in den Basistarif wechseln. Auch Menschen, die derzeit keine Versicherung haben und nicht in die gesetzliche Kranken­versicherung eintreten dürfen, müssen ein Angebot für den Basistarif bekommen. Wer versicherungsfrei ist und sich freiwillig gesetzlich versichert hat, kann sich innerhalb der ersten sechs Monate umentscheiden. Will er doch lieber in die PKV, muss diese ihn aufnehmen und ihm zumindest den Basistarif anbieten.

Wann lohnt sich der Basistarif der PKV?

Der Basistarif der PKV deckt lediglich die Pflichtleistungen der gesetzlichen Kranken­kassen ab – alle zusätzlichen Leistungen, die Versicherte vorher in Anspruch nehmen durften, verfallen. Die Versicherten müssen die Kosten für Zusatzleistungen dann selbst übernehmen. Damit verfällt ein Großteil der Vorteile, die durch die Mitglied­schaft in der privaten Kranken­versicherung bestanden. Oftmals ist der Basistarif dennoch teurer als die Versicherung in der gesetzlichen Kranken­kasse, weshalb der Wechsel dahin eher zu empfehlen ist. Darf ein Versicherter nicht in die GKV wechseln, ist der Basistarif hingegen eine gute Lösung. Die Beiträge sind gedeckelt und stellen oftmals eine deutlich geringere finanzielle Belastung dar als umfangreiche PKV-Tarife mit vielen Leistungen.

Gerade im Rentenalter kann es vorkommen, dass der Kranken­versicherungsbeitrag nicht mehr bezahlt werden kann. Denn obwohl der Versicherte mit Renteneintritt weniger verdient als zuvor, muss er weiterhin den vollen Beitrag zahlen – oftmals sogar mehr. Denn der Arbeitgeberanteil entfällt und muss nun zusätzlich vom Versicherten getragen werden. Würde er zu diesem Zeitpunkt in einen anderen Tarif wechseln, könnte der Versicherer eine erneute Gesundheits­prüfung vornehmen und die Beiträge würden aufgrund des Alters und der Vorerkrankungen vermutlich eher steigen als sinken. Somit ist der Basistarif die deutlich bessere Lösung.

Selbstständige profitieren ebenfalls vom Basistarif. Wenn sie ihr Gewerbe nicht aufgeben möchten, können sie nicht zurück in die gesetzliche Kranken­kasse wechseln. Für sie lohnt es sich, sobald die Einkünfte sinken, auf den Basistarif umzusteigen, um Geld zu sparen. Generell gilt: Jeder, der seinen aktuellen Tarif nicht mehr bezahlen und nicht in die gesetzliche Kranken­versicherung wechseln kann, sollte über den Basistarif nachdenken. Auch Menschen ohne Versicherung, die wenig Geld zur Verfügung haben, sich aber aufgrund äußerer Umstände privat versichern müssen, profitieren von ihm.

Gut zu wissen: Der Basistarif ist mitunter noch immer zu teuer für einige Versicherte. Sobald Sie nach § 9 des Sozialgesetzbuch II hilfsbedürftig sind oder durch die Zahlung des Versicherungsbeitrages hilfsbedürftig werden, muss die Kranken­versicherung die Beiträge halbieren. Dann zahlen Sie maximal 367,97 Euro. Ist auch das noch zu viel, übernimmt der Träger der Grundsicherung einen Teil der Kosten.

Tipp: Sie möchten wissen, wie teuer die PKV ist? In unserem Artikel Kosten private Kranken­ken­versicherung Das kommt auf Sie zu klären wir Sie darüber auf, wie sich die Kosten berechnen und was die größten Kostentreiber sind. In unserem Beitrag Private Kranken­versicherung für Beamte: So funktioniert’s erfahren Sie außerdem, warum die PKV für viele Beamte die bessere Wahl ist.

Basistarif PKV: Stetoskop mit einem Rezept über Basisleistungen
Im Basistarif der PKV haben Sie keinen Anspruch auch Zusatzleistungen. Nehmen Sie diese in Anspruch, müssen Sie sie selbst zahlen.

Wer muss sich privat versichern?

Ein Großteil der Versicherten muss in die gesetzliche Kranken­kasse einzahlen. Wer privat versichert ist, hat sich oftmals freiwillig dafür entschieden. Es gibt allerdings auch Personen, die sich privat versichern müssen. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn jemand noch nie gesetzlich oder privat in Deutschland versichert war und einen Beruf ausübt, der ihn versicherungsfrei. Auch die folgenden Personen müssen sich in der PKV versichern:

  • Menschen, die zuletzt privatversichert waren und jetzt keinen Versicherungsschutz mehr haben
  • Menschen, die im Ausland gelebt haben, zurückkommen, und vor dem Aufenthalt im Ausland Mitglied in der PKV waren

Sobald Sie wissen, dass Sie sich in der PKV versichern müssen, sollten Sie das auch direkt tun. Sie haben einen Monat nach Beginn der privaten Versicherungspflicht Zeit. Schließen Sie erst danach eine private Versicherung ab, müssen Sie für jeden Monat, in dem Sie nicht versichert waren, Strafprämien in Höhe eines Monatsbeitrages zahlen. Ab dem sechsten Monat wird für alle folgenden Monate nur noch ein Sechstel des Monatsbeitrages als Zuschlag berechnet.

Kann ich zurück in meinen alten Tarif oder in einen anderen wechseln?

Ein Wechsel in den alten Tarif ist grundsätzlich möglich. Während aber die Umstellung auf den Basistarif ohne Gesundheits­prüfung stattfindet, muss der Versicherte oftmals eine neue Gesundheits­prüfung über sich ergehen lassen, wenn er zurück zu seinen alten Leistungen möchte. Generell gilt: Wer in einen Tarif wechseln möchte, der ihm mehr Leistungen bietet, muss Gesundheits­fragen beantworten.

Vereinfachter Wechsel zum alten Tarif durch Corona

Gute Nachrichten für alle, die nach dem 15. März den Wechsel in den Basistarif vollzogen haben: Der Gesetzgeber hat beschlossen, dass sie ohne eine erneute Gesundheits­prüfung zwei Jahre lang zurück in ihr altes Leistungsportfolio wechseln können. Der Hintergrund: Durch die Corona-Krise haben besonders Selbstständige mit finanziellen Problemen zu kämpfen. Sie sollen so schnell wie möglich wieder von den Leistungen der PKV profitieren können.

Alternative zum Basistarif PKV: Der Standardtarif

Für alle, die schon vor 2009 Mitglied in der PKV waren, ist die Umstellung auf den PKV Basistarif nur unter besonderen Umständen möglich. Wer nicht in den Basistarif wechseln kann, profitiert von einer anderen Lösung: dem Standardtarif. Er ist ähnlich aufgebaut wie der Basistarif, enthält aber auch Risikozuschläge. Insgesamt dürfen Mitglieder im Standardtarif maximal 684,38 Euro im Monat zahlen (Stand 2020). Der Wechsel in einen Standardtarif ist nur möglich, wenn der Versicherte einen alten Bisex-Tarif hat. Bis 2009 wurde in den Versicherungsverträgen nach Geschlecht unterschieden. Mittlerweile gibt es nur noch Unisex-Tarife. Wer nach der Umstellung bereits von einem Bisex- auf einen Unisex-Tarif gewechselt hat, hat keinen Anspruch mehr auf den Standardtarif, kann dafür aber meist in den Basistarif wechseln.

Möchte ein Versicherter, in den Standardtarif wechseln, muss er

  • mindestens 65 Jahre alt sein oder
  • mindestens 55 Jahre alt sein und mit seinem Einkommen über der besonderen Versicherungs­pflicht­grenze liegen (Stand 2020: 56.250 Euro) oder
  • eine gesetzliche Rente beziehen und unter der besonderen Versicherungs­pflicht­grenze liegen.

Was sollten Sie noch beachten?

Wenn Sie nur im Basistarif versichert sind, sollten Sie das bei jedem Arztbesuch anmelden. Denn der Arzt muss in diesem Fall eine geringere Gebühr abrechnen als bei einem privat versicherten Patienten mit einem anderen Tarif. Während die angegebenen Sätze der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) im Normalfall auf den bis zu 3,5-fachen Satz erhöht werden dürfen, darf bei einem Patienten im Basistarif maximal der 1,2-fache Satz verlangt werden. Damit Sie nicht auf den zu viel berechneten Kosten sitzenbleiben, sollten Sie Ihrem Arzt also vorher Bescheid geben.

Achtung: Ärzte sind nicht verpflichtet, Privatpatienten mit dem PKV Basistarif zu behandeln. Es kann somit auch vorkommen, dass Sie ein Arzt wegen der niedrigeren Abrechnungsmöglichkeiten, nicht behandeln möchte.

Quellen

Franziska Saß

Franziska Saß ist seit April 2020 Content Managerin bei Afilio. Die studierte Journalistin hat über mehrere Jahre frei für verschiedene Tageszeitungen geschrieben und war anschließend in verschiedenen Unternehmen im Content Management tätig. Bei Afilio schreibt sie vor allem Ratgeberartikel zu wichtigen Vorsorge­dokumenten, Versicherungen und Pflege.

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