Betriebliche Altersvorsorge: Das sollten Sie wissen
- Die betriebliche Altersvorsorge ist eine finanzielle Vorsorge, die Angestellte über ihren Arbeitgeber ansparen können. Sie wird später zusätzlich zur gesetzlichen Rente gezahlt.
- Der Staat fördert die betriebliche Altersversorgung durch geminderte Steuerlast und Sozialabgaben in der Phase, in der Arbeitnehmer ihre Betriebsrente aufbauen.
- Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf die betriebliche Altersvorsorge in Form einer Entgeltumwandlung, in der sie einen Teil ihres Bruttogehalts in die bAV investieren. Seit 2019 ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Sozialabgaben, die er durch das geminderte Bruttogehalt nicht zahlen muss, in die Betriebsrente seines Mitarbeiters einzuzahlen.
- Arbeitnehmer sollten vor der Entscheidung für die betriebliche Altersvorsorge durchrechnen, ob sich diese für sie wirklich lohnt. Denn oftmals rechnet sich die Betriebsrente erst, wenn der Mitarbeiter ein gewisses, meist recht hohes Alter erreicht.
Die betriebliche Altersvorsorge: Der Zuschuss für die Rente
Mit der gesetzlichen Rente bekommen Arbeitnehmer im Alter nur einen Bruchteil ihres bisherigen Gehalts – oftmals reicht das Alterseinkommen nicht, um den bisherigen Lebensstandard aufrecht zu erhalten. Aus diesem Grund empfiehlt der Gesetzgeber immer wieder, zusätzliches Geld für das Alter anzusparen. Eine beliebte und einfache Methode ist die betriebliche Altersvorsorge (bAV). Sie wird oft auch als Betriebsrente bezeichnet und wurde 2019 von rund 17,8 Millionen Deutschen genutzt. Generell steht fast jedem Arbeitnehmer diese Art der Altersversorgung zu, egal in welchem Betrieb er tätig ist. Mindestens eine Form der bAV muss jeder Arbeitgeber seinen Mitarbeitern anbieten.
Die Idee hinter der betrieblichen Altersvorsorge ist einfach: Der Arbeitgeber unterstützt seine Mitarbeiter dabei, Geld für das Alter anzusparen und hat dafür verschiedene Möglichkeiten. Er kann sich an der Finanzierung beteiligen, muss dies aber nur bis zu einem gewissen Rahmen. In einigen Fällen baut der Chef für seine Mitarbeiter sogar eigenständig eine betriebliche Altersversorgung auf, ohne dass die Angestellten Geld einzahlen müssen. Sobald der Arbeitnehmer das 62. Lebensjahr erreicht hat, kann er sich das angesparte Geld auszahlen lassen – als Rente oder als einmalige Leistung.
Tipp: Wenn Ihr Arbeitgeber die Betriebsrente komplett allein finanziert, dann sollten Sie diese Option auf jeden Fall wahrnehmen. Sie bekommen in diesem Fall bares Geld geschenkt.
Die Bruttoentgeltumwandlung, oder einfach nur Entgeltumwandlung, ist die einfachste Form der Einzahlung in eine betriebliche Altersvorsorge. In diesem Fall wird ein Teil des Bruttoentgelts in einen Beitrag zur bAV umgewandelt und vom Arbeitgeber in eine entsprechende Anlage eingezahlt. Der Vorteil dabei ist, dass der Arbeitnehmer weder Steuern noch Sozialabgaben auf den eingezahlten Betrag zahlen muss.
Wer hat Anspruch auf die Betriebsrente?
Die betriebliche Altersversorgung können viele Menschen nutzen, um für die Rente vorzusorgen. Die meisten Angestellten eines Betriebs haben Anspruch auf die bAV. Dazu gehören:
- unbefristet angestellte Mitarbeiter
- geringfügig Beschäftigte
- Teilzeitkräfte
- Azubis
- Geschäftsführer
- befristet Angestellte
Ausgenommen sind Praktikanten und Leiharbeiter. Wer in einem Bereich beschäftigt ist, in dem ein Tarifvertrag gilt, muss die vereinbarten Regelungen beachten. Denn hier hat der Tarifvertrag vor dem Recht auf die betriebliche Altersvorsorge Vorrang. Viele Tarifverträge legen eine betriebliche Altersvorsorge für die Mitarbeiter fest. Ist diese nicht vereinbart, kann es schwierig werden. Denn die häufig genutzte Entgeltumwandlung zum Aufbau der bAV ist nur dann möglich, wenn der Tarifvertrag sie ausdrücklich erlaubt.
Formen der betrieblichen Altersvorsorge
Es gibt fünf verschiedene Arten, Geld im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung anzulegen. Nur eine davon muss Ihnen Ihr Chef anbieten, alle anderen bieten Arbeitgeber auf freiwilliger Basis an.
Direktversicherung
Diese Form der betrieblichen Altersvorsorge muss jeder Arbeitgeber seinen Mitarbeitern anbieten. Dazu ist er seit 1. Januar 2019 gesetzlich verpflichtet. Die meisten Arbeitnehmer mit einer bAV haben eine Direktversicherung – im Jahr 2019 bestanden knapp 8,5 Millionen Direktversicherungsverträge, das ist fast die Hälfte aller betrieblichen Vorsorgeverträge. Bei der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber eine Lebensversicherung für einen oder mehrere Mitarbeiter ab. Dabei ist der Arbeitgeber immer der Versicherungsnehmer und auch der Beitragszahler. Seinen Mitarbeiter setzt er als Begünstigten ein. Der Chef kann entscheiden, ob das Unternehmen die Beiträge zahlt – in den meisten Fällen wird hier aber eine Entgeltumwandlung vorgenommen.
Direkt- oder Pensionszusage
In diesem Fall vereinbart der Arbeitgeber mit seinem Mitarbeiter einen festen Betrag, der bei Renteneintritt ausgezahlt wird. Wie hoch dieser Betrag ist, hängt zum einen vom Verdienst des Arbeitnehmers, zum anderen von seiner Betriebszugehörigkeit ab. Je länger er dabei ist, desto mehr Geld bekommt er bei Renteneintritt. Die Einzahlung übernimmt in der Regel der Arbeitgeber, teilweise kann aber auch der Arbeitnehmer Einzahlungen leisten. Wird der Arbeitnehmer invalide, stehen ihm aus der bAV finanzierte Invaliditätsleistungen zu. Verstirbt er, sind seine Hinterbliebenen abgesichert.
Unterstützungskasse
Gerade größere Unternehmen oder Unternehmensgesellschaften können als Durchführungsweg der bAV auch eine Unterstützungskasse anbieten. Dabei handelt es sich um eine Versorgungseinrichtung, die meist in Form eines Vereins besteht. Der Arbeitgeber zahlt direkt Geld in die Kasse ein. Entweder das Unternehmen übernimmt die Beiträge für seinen Mitarbeiter oder der Arbeitnehmer nimmt die Möglichkeit einer Entgeltumwandlung wahr.
Pensionskasse
Die Pensionskasse geht noch einen Schritt weiter: Es handelt sich um selbstständige Unternehmen, die von einem oder mehreren Arbeitgebern gegründet wurden. Sie werden wie Versicherungen behandelt und von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt. Die Finanzierung der betrieblichen Altersvorsorge wird in der Pensionskasse vor allem am Thema Sicherheit ausgerichtet: Die Kasse investiert nicht in Risikoanlagen und die Mitarbeiter können auf eine gleichmäßige und sichere Rendite zählen.
Pensionsfonds
Wer lieber ein Risiko eingehen und sich damit unter Umständen höhere Renditen sichern möchte, kann auch in Pensionsfonds einzahlen. Pensionsfonds können Aktiengesellschaften oder sogenannte Pensionsfondsvereine auf Gegenseitigkeit sein. Sie werden von einem rechtlich selbstständigen Träger angeboten, der dem Arbeitnehmer und seinen Hinterbliebenen einen Rechtsanspruch auf die angebotenen Leistungen einräumt. Das bedeutet, dass die eingezahlten Beträge zum Rentenbeginn zur Auszahlung bereitstehen. Während der Einzahlphase wird das Kapital in den Aktienmarkt investiert: Hier können Einzahler hohe Gewinne aber auch starke Verluste machen, da die Kurse stark schwanken.
Gut zu wissen: Wenn die Auszahlung kommt, wird sie immer mit Sozialabgaben zur Kranken- und Pflegeversicherung belastet – egal, welchen Durchführungsweg Sie gewählt haben. Auch Steuern fallen für die ausgezahlte Betriebsrente an.
Abgesichert auch bei Kündigung und Insolvenz des Arbeitgebers
Ein Thema, das viele Menschen vor dem Abschluss der betrieblichen Altersvorsorge beschäftigt, ist die Frage nach der Sicherheit im Fall einer Kündigung oder bei Insolvenz des Arbeitgebers.
Kündigung
Wer kündigt oder von seinem Unternehmen entlassen wird, verliert damit meist nicht den Anspruch auf die betriebliche Altersvorsorge. Trotzdem ist der Unternehmenswechsel mit einer betrieblichen Altersversorgung nicht immer einfach. Da jeder Arbeitgeber eine bAV in Form der Direktversicherung anbieten muss, ist sichergestellt, dass Sie ihre angesparten Beiträge mitnehmen können. Allerdings ist der Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet, genau die Anlageform anzubieten, die mit dem vorherigen Chef vereinbart wurde. Aus diesem Grund kann es vorkommen, dass Sie in der Pensionskasse oder in einem Fonds angesparte Beiträge in eine Direktversicherung überführen müssen. Auch die Bank kann zum Problem werden: Denn viele Unternehmen arbeiten nur mit einer oder mehreren Hausbanken zusammen. Besteht zwischen der Bank des alten Arbeitgebers und dem neuen Arbeitgeber keine Kooperation, müssen Sie Ihre angesparte bAV ebenfalls übertragen. Zusätzlich können individuelle Vereinbarungen dafür sorgen, dass Sie für eine gewisse Zeit an Ihren Betrieb gebunden sind, bevor Sie Ihre bAV in ein neues Unternehmen mitnehmen können.
Tipp: Wer häufig den Beruf wechselt, sollte auf die bAV verzichten und stattdessen auf andere Vorsorgemöglichkeiten zurückgreifen. Alternative wären zum Beispiel eine private Rentenversicherung oder eine Lebensversicherung.
Insolvenz
Wer eine Direktpension, eine Direktversicherung, eine bAV in der Unterstützungskasse oder der Pensionskasse hat, braucht sich in den meisten Fällen keine Sorgen machen, wenn der Arbeitgeber insolvent wird. Bei all diesen Formen der Versicherung muss der Arbeitgeber oder das Unternehmen, dass die betriebliche Altersvorsorge anbietet, Zahlungen an den Pensions-Sicherungs-Verein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) leisten. Tritt der Insolvenzfall ein, müssen Arbeitnehmer also nicht um ihre Altersvorsorge fürchten, sondern bekommen die Auszahlung ihrer angesparten Beiträge bei Renteneintritt vom PSVaG.
Vorsicht ist bei Pensionsfonds geboten: Sie bieten eine Chance auf hohe Renditen, sind aber insgesamt mit einem hohen Risiko verbunden. Denn eine Garantie dafür, dass Sie Ihre Betriebsrente bekommen, wenn der Arbeitgeber oder die Aktiengesellschaft insolvent sind, gibt es nicht.
Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge
Bei der betrieblichen Altersversorgung bekommen Sie bares Geld von Ihrem Chef geschenkt – und das nicht nur, wenn er die bAV allein finanziert. Auch wenn Sie lediglich eine Entgeltumwandlung vereinbart haben, muss Ihr Chef Sie finanziell unterstützen. Da das Geld bei der Entgeltumwandlung für die Betriebsrente vom Bruttogehalt abgezogen wird, ist der eingezahlte Betrag von der Steuer und Sozialversicherungsbeiträgen befreit. Letzteres gilt für Sie und Ihren Chef – bisher profitierte also auch das Unternehmen, da es einen Teil der Sozialversicherungsbeiträge einfach einsparte, wenn Sie in die bAV einzahlten. Damit ist allerdings Schluss: Denn seit 2019 ist der Arbeitgeber verpflichtet, die gesparten Sozialversicherungsbeiträge an den Arbeitnehmer weiterzugeben, also in die entsprechende Vorsorgeeinrichtung einzuzahlen. Der Arbeitgeber muss pauschal 15 Prozent auf die umgewandelten Beträge zahlen. Das gilt für Vereinbarungen, die ab 2019 geschlossen wurden und ab 2022 auch für alle älteren Verträge.
Ein weiterer Vorteil: Mit der Betriebsrente können Sie zum Teil auch Ihre Hinterbliebenen im Fall Ihres Todes versorgen oder für eine eigene Invalidität, Erwerbs- und Berufsunfähigkeit vorsorgen.
Nachteile der betrieblichen Altersvorsorge
Der Vorteil in puncto Sozialversicherungsbeiträge hat leider einen Haken: Er kann nur bis zu maximal vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (West) ausgereizt werden. Das entspricht 338 Euro. Diesen Betrag hat der Gesetzgeber als sozialversicherungsfrei festgelegt. Wer mehr für die Betriebsrente einzahlen möchte, zahlt für jeden Euro über dem Freibetrag Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung. Steuern werden allerdings erst fällig, wenn Sie mehr als 552 Euro im Monat in die bAV einzahlen.
Und noch etwas sollten Sie beachten: In der Einzahlphase sparen Sie Steuern und Sozialversicherungsbeiträge – diese entfallen aber nicht ganz, sondern müssen in der Auszahlungsphase beglichen werden. Damit sinkt die Betriebsrente. Wie hoch die Steuern sind, die Sie auf die Betriebsrente zahlen müssen, hängt von verschiedenen Faktoren, wie dem Alter des Vertrages und der Höhe der ausgezahlten Rente ab. Hier lohnt es sich, vorher durchzurechnen.
Generell sind viele Verträge so aufgestellt, dass sie sich erst dann wirklich lohnen, wenn Arbeitnehmer ein hohes Alter erreichen. Rechnen Sie deshalb vor Abschluss der bAV genau durch, ob sich die zusätzliche Vorsorge für Sie lohnt. Behalten Sie dabei auch im Hinterkopf, dass die Betriebsrente erst ab dem 62. Lebensjahr zugänglich ist. Davor haben Sie – bis auf wenige Ausnahmen – keine Chance an das Geld heranzukommen.