Hunde­versicherung: Wie Sie Ihren Liebling schützen sollten

von Vanessa Dreßler
11.03.2022 (aktualisiert: 14.03.2022)
Das Wichtigste in Kürze:
  • Die Hundekranken­versicherung kommt für Tierarztkosten auf.
  • Die Hundehaftpflicht zahlt für Schäden, die Ihr Vierbeiner anrichtet.
  • Beide Versicherungen eignen sich für alle Hunderassen und können oft schon im Welpenalter abgeschlossen werden.

Haustiere sind Familienmitglieder und begleiten ihre Menschen oft einen Großteil des Lebens.
Besonders Hunde können ein stattliches Alter erreichen und sollten dementsprechend auch abgesichert werden. Nicht nur für den Fall, dass beim Rumtoben etwas kaputt geht, sondern auch für Personenschäden sowie ernste Erkrankungen und Operationen. Als Tierhalter haben Sie die Möglichkeit, eine Haftpflicht­versicherung sowie eine Kranken­versicherung für Ihren Hund abzuschließen.

Was ist eine Hundehaftpflicht­versicherung?

Die Hundehaftpflicht springt ein, wenn Schäden an Sachen oder Personen entstehen, die maßgeblich durch Ihren Hund verursacht wurden. Sie können sie meist schon für wenige Euro im Monat abschließen.

Das sollte die Versicherung abdecken:

-       Versicherungssumme zwischen 5 und 50 Millionen Euro

-       Weltweiter Versicherungsschutz

-       Schutz bei Führen ohne Leine

-       Forderungsausfalldeckung (Die Versicherung zahlt z. B. bei Biss von einem anderen Hund, wenn dessen Halter keine Versicherung hat)

Wer braucht eine Hundehaftpflicht­versicherung?

In den Bundesländern Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein sowie Thüringen sind Hundehaftpflicht­versicherungen bereits vom Gesetzgeber vorgeschrieben. In allen anderen Bundesländern ist sie nicht oder nur für bestimmte Rassen verpflichtend, aber grundsätzlich für alle Hundehalter sinnvoll. Denn selbst kleine Hunde können großen Schaden anrichten.

Fallbeispiel:

Sie sind mit Ihrem Hund unterwegs und laufen an einer viel befahrenen Straße entlang. Plötzlich hören Sie einen Knall. Ihr Hund erschrickt und rennt los. Bevor Sie reagieren können, rennt er bereits auf die Straße und kreuzt den Weg eines Radfahrers. Dieser stürzt und verletzt sich. In diesem Fall springt die Hundehaftpflicht­versicherung ein.

Wichtig: Die private Haftpflicht­versicherung kommt nicht für Schäden durch Hunde auf!

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 833 Haftung des Tierhalters

Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.

Wofür brauche ich eine Hundekranken­versicherung?

Die Hundekranken­versicherung kommt für Tierarztleistungen auf wie Operationen, Medikamente und Untersuchungen. Auch wenn Ihr Hund sich lange bester Gesundheit erfreut, kann es spätestens im Alter zu kostspieligen und behandlungsintensiven Erkrankungen kommen. Die Kosten hierfür können sich viele Hundehalter nicht leisten – zu Lasten der Tiere.

Fallbeispiel:

Ihr Hund stürzt und muss wegen einer Knochenfraktur behandelt werden. Mehrere Operationen stehen an, Schmerzmittel sowie Ultraschalluntersuchungen kommen hinzu. 
Neben dem Stress und der Sorge um Ihren Hund, müssen Sie sich auch um die Kosten von mehreren tausend Euro für die Behandlungen kümmern.
Hier sind Sie auf der sicheren Seite, wenn Sie eine Versicherung abschließen und sich ganz auf Ihren Vierbeiner konzentrieren können. Denn die Versicherung zahlt sowohl bei Notfall­behandlungen als auch bei geplanten Eingriffen.

Welche Tarifarten gibt es?

Sie haben die Wahl zwischen einer reinen OP-Versicherung und einer Kranken­voll­versicherung. Die OP-Versicherung deckt nur die Kosten im Rahmen eines Eingriffs ab. Die Voll­versicherung kommt auch für allgemeine Tierarztkosten wie Impfung und Kastration auf.

Das sollte die Versicherung abdecken:

-       Freie Tierarztwahl

-       Auslandsschutz

-       Operationen inkl. Narkose und Nachsorge

-       Stationärer Aufenthalt

-       Medikamente

-       Verbands- und Heilmittel

-       Diagnostische Verfahren wie CT, Ultraschall

-       Allgemeine Tierarztkosten (nur bei Kranken­voll­versicherung)

Die Kosten für eine Hundekranken­versicherung hängen vom Umfang der enthaltenen Leistungen sowie dem Alter des Hundes ab und belaufen sich auf 20 - 120 Euro im Monat.

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Quellen

Vanessa Dreßler

Vanessa ist seit Mai 2021 Content-Managerin bei Afilio. Nach ihrem BWL Studium arbeitete sie mehrere Jahre als Content-Managerin in Unternehmen & Agenturen unterschiedlicher Branchen. Hier schreibt sie vor allem über die Themen Vorsorge, Versicherungen und Pflege.

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