Kosten private Kranken­versicherung: Das kommt auf Sie zu

von Franziska Saß
24.06.2020 (aktualisiert: 10.02.2021)
Das Wichtigste in Kürze:
  • Die Kosten für die private Kranken­versicherung sind nicht vom Gehalt, sondern von Ihrem Gesundheits­zustand abhängig. Wer Vorerkrankungen hat muss mehr zahlen, als jemand der kerngesund ist.
  • Der Beitrag zur PKV muss immer bezahlt werden – auch bei Krankheit oder in Elternzeit. Die PKV ist also nur dann eine gute Wahl, wenn Sie sicher sind, dass Sie die Kosten auch in finanziell schlechteren Zeiten tragen können.
  • Große Kostentreiber sind in der PKV versicherte Familienmitglieder: Im Gegensatz zur GKV gibt es nämlich keine Familien­versicherung und jedes Mitglied muss einzeln versichert werden.

Kosten private Kranken­versicherung: Damit müssen Sie rechnen

Die private Kranken­versicherung (PKV) bietet Ihnen weitaus mehr und bessere Leistungen als die gesetzliche Kranken­versicherung (GKV). Wer gesund und jung ist, bezahlt oftmals sogar deutlich weniger als in der GKV – Beamte bekommen schon Tarife ab 150 Euro, Angestellte ab 200 Euro. Allerdings: Die Beiträge sind nicht gedeckelt und können auch weit über 1.000 Euro im Monat hinausgehen. Besonders Menschen mit Vorerkrankungen oder Leute, die erst nach dem 40. Lebensjahr in die PKV eintreten, müssen mit deutlich höheren Kosten rechnen.

So setzen sich die Kosten für die PKV zusammen:

Tarif

Jeder Versicherte entscheidet selbst, welche Leistungen er in Anspruch nehmen möchte. Der Beitrag, der dafür monatlich zu zahlen ist, richtet sich nach dem jeweiligen Tarif. Neben den Tarifen, die die Versicherer anbieten müssen, wie z. B. den Basistarif, den Notlagentarif und den Standardtarif, gibt es zahlreiche weitere Angebote, zwischen denen Versicherungsnehmer wählen können. Je mehr der Tarif bietet, desto teurer ist er natürlich auch.

Gesundheits­zustand und Alter

Neben den normalen Tarifkosten ermittelt die Versicherung Risikozuschläge. Ist ein Versicherter alt oder krank, kostet er die Versicherung schließlich deutlich mehr als ein junger, gesunder Versicherungsnehmer. Aus diesem Grund muss der Antragsteller Gesundheits­fragen beantworten. Hat die Versicherung die Risikozuschläge einmal festgelegt, bleiben sie gleich, solange der Versicherungsnehmer nicht in einen höherwertigen Tarif wechselt.

Selbstbehalt

Wer privat versichert ist, muss alle Behandlungen, die er in Anspruch nimmt, zunächst selbst bezahlen. Anschließend kann er sich das Geld von der Kranken­versicherung zurückholen. Wer einen Selbstbehalt mit der Versicherung vereinbart, muss alles bis zu der vereinbarten Grenze selbst zahlen – der Versicherer zahlt nichts zurück. Alles was darüber liegt, kann er zurückfordern. Je höher dieser Selbstbehalt, auch Selbstbeteiligung genannt, desto niedriger sind die monatlichen Kosten für die PKV. Der Selbstbehalt ist allerdings kein Muss: Wer ihn nicht möchte, schließt einfach einen teureren Tarif ohne Selbstbehalt ab.

Altersrückstellungen

Um spätere Beitragssteigerungen abzufangen, sind private Kranken­versicherungen dazu verpflichtet, Altersrückstellungen für ihre Mitglieder zu bilden. Vom 21. bis zum 61. Lebensjahr wird ein Teil der gezahlten Beiträge von der Versicherung zurückgelegt. Der Gesetzgeber gibt nicht nur vor, dass die Altersrückstellungen gebildet werden, sondern auch wie hoch der monatliche Aufschlag dafür sein muss. Versicherer berechnen mindestens 10 Prozent zusätzlich auf die monatliche Prämie, mit der sie die Alterungsrückstellungen bilden.

Familie in der PKV – mitunter eine echte finanzielle Belastung

Wer irgendwann eine Familie gründen möchte, sollte sich den Eintritt in die PKV gut überlegen. Denn im Gegensatz zur GKV bietet die private Kranken­versicherung keine kostenlose Familien­versicherung an. Stattdessen müssen Partner und Kinder jeweils einzeln versichert werden – der Hauptverdiener zahlt dann nicht nur für sich, sondern auch für sie monatlich einen Beitrag. Kindertarife gibt es bereits ab 80 Euro im Monat, je nach Versicherer kann er aber auch auf das Doppelte ansteigen.

Ehe- und eingetragene Lebenspartner können in der PKV versichert werden, wenn sie nicht selbst versicherungspflichtig sind und monatliche Einkünfte unter 435 Euro, bei Minijobbern 450 Euro, haben. Wer seinen Partner in der PKV versichern möchte, muss mit hohen Kosten rechnen. Denn auch der Partner muss Gesundheits­fragen beantworten, die ausschlaggebend für den monatlichen Beitrag sind. In der Regel müssen Versicherte hier nochmal zusätzlich bis zu 600 Euro einplanen, bei schweren Vorerkrankungen sogar mehr. Zudem muss der Beitrag in der Regel fast voll bezahlt werden – Privatversicherte bekommen zwar für sich, Kinder und Partner von ihrem Dienstherrn oder Arbeitgeber Zuschüsse, diese sind allerdings begrenzt. Der Arbeitgeber zahlt beispielsweise maximal 50 Prozent des maximalen GKV-Beitrags für den Arbeitnehmer, seine Kinder und den Partner zusammen. 2020 wären das 367,97 Euro. Selbstständige zahlen ihren Beitrag für die PKV wie in der GKV komplett allein, sie haben keinen Anspruch auf Unterstützung.

Tipp: In der normalen privaten Kranken­versicherung ist kein Kranken­tagegeld vorgesehen. Besonders Selbstständige sollten aus diesem Grund zusätzlich eine Kranken­tagegeld­versicherung abschließen, da sie bei Krankheit in der Regel kein Einkommen mehr haben.

Kosten zur PKV senken

Ein großer Nachteil an der privaten Kranken­versicherung ist, dass es keine Zeiten gibt, in denen sie beitragsfrei gestellt ist. In der gesetzlichen Kranken­kasse müssen Mitglieder keine Beiträge zahlen, wenn sie in die Elternzeit gehen, länger als sechs Wochen krank sind oder arbeitslos werden. Wer privat versichert ist, muss auch dann zahlen, wenn es finanziell eng wird. Ein Wechsel in die GKV ist nicht immer möglich.

Wer fürchtet, dass er die Beiträge langfristig nicht mehr zahlen kann, kann die im Vertrag vereinbarten Leistungen und somit auch den Monatsbeitrag senken. So kann ein Versicherter beispielsweise vom Anspruch auf ein Einbettzimmer im Kranken­haus absehen und stattdessen ein Zweibettzimmer wählen oder aber bestimmte Behandlungen, die im Vertrag enthalten sind, ausschließen. Alternativ kann auch die Selbstbeteiligung angehoben werden. Hierbei sollten Sie allerdings bedenken, dass diese bei größeren Behandlungen auch auf einen Schlag fällig werden kann. Deshalb ist es sinnvoll eine Summe zu wählen, die Sie auf jeden Fall jederzeit begleichen können. Werden die Kosten für die Mitglied­schaft in der PKV insgesamt einfach zu hoch, auch wenn Sie Abstriche machen, haben Sie noch die Möglichkeit eines Tarifwechsels. Der günstigste Tarif, den der Versicherer jedem seiner Versicherten anbieten muss, ist der Basistarif. Seine Leistungen orientieren sich am Leistungskatalog der gesetzlichen Kranken­kassen. Er ist eine Notlösung für alle, die ihren regulären Tarif nicht mehr bezahlen können und zeitweise einen Ersatz brauchen. Wer seine private Kranken­versicherung lediglich durch einen günstigeren Tarif ersetzen möchte, findet u.U. bei einer unabhängigen Honorarberatung einen geeigneten Ansprechpartner.

Tipp: Privatversicherte Arbeitnehmer bekommen mit Renteneintritt keinen Zuschuss mehr vom Arbeitgeber. Komplett allein bezahlen müssen sie ihre PKV-Beiträge dennoch nicht: Ihnen steht ein Zuschuss von der gesetzlichen Renten­versicherung zu. Dieser deckt maximal die Kosten, die die Renten­versicherung für die gesetzliche Kranken­versicherung übernommen hätte.

Arbeitslos in der PKV?

Wer arbeitslos wird und Arbeitslosengeld I bekommt, rutscht in der Regel automatisch wieder in die gesetzliche Kranken­versicherung. Die Ausnahme: Ist der Versicherungsnehmer über 55 Jahre alt, muss er in der PKV bleiben. Das gilt auch für Personen, die sofort Arbeitslosengeld II erhalten, wie zum Beispiel Selbstständige. Sie müssen ebenfalls in der PKV versichert bleiben und können nicht in die GKV wechseln.

Kosten private Kranken­versicherung: In welchem Alter PKV abschließen?

Wer Mitglied in der privaten Kranken­versicherung werden möchte, sollte das so schnell wie möglich in die Wege leiten. Der Grund: Für die Kosten, die monatlich anfallen, sind die Gesundheits­fragen ausschlaggebend. Die Versicherung berechnet aufgrund der Angaben des Versicherten, wie hoch das Risiko ist, dass sie eine Leistung erbringen muss. Jemand, der zahlreiche Vorerkrankungen angibt, geht schließlich mit höherer Wahrscheinlichkeit häufig zum Arzt als jemand, der kerngesund ist. Für Vorerkrankungen kann ein Risikozuschlag anfallen, es kann aber auch sein, dass die private Kranken­versicherung den Antrag des Interessenten einfach ablehnt. Am besten schließen Sie eine private Kranken­versicherung vor dem 35., spätestens zum 40. Lebensjahr ab. Das senkt die monatlichen Kosten für Sie deutlich. Auch die Altersrückstellungen werden vom Aufnahmealter beeinflusst. Wer in jungen Jahren zur PKV wechselt zahlt einen niedrigen Aufschlag, da er lange Zeit hat, Rückstellungen für das Alter anzuhäufen. Wer erst in höherem Alter Mitglied in der PKV wird, muss sich darauf gefasst machen, dass die Versicherung einen hohen Aufschlag verlangt.

Kündigt Ihnen die Versicherung, wenn Sie nicht zahlen können?

Da in Deutschland die Versicherungspflicht gilt, ist es nicht möglich, dass die private Kranken­versicherung einem Versicherten ordentlich kündigt. Das ist in § 206 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und § 146 Abs. 1 Nr. 3 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) gesetzlich geregelt. Auch wenn er nicht bezahlt, darf der Versicherer die Mitglied­schaft nicht beenden. Wer seine Beiträge irgendwann gar nicht mehr zahlen kann, bekommt automatisch den Notlagentarif. Er ist allerdings nur eine Übergangslösung und Betroffene sollten so schnell wie möglich wieder in einen vollwertigen Tarif wechseln. Der Notlagentarif gewährt nur Anspruch auf Notfallleistungen – lediglich Schwangere, Jugendliche und Kinder bekommen weitere Leistungen. Zudem werden in diesem Tarif keine Altersrückstellungen gebildet.

Obwohl es verschiedene Maßnahmen gibt, die Versicherungsnehmer davor schützen, aus der Versicherung ausgeschlossen zu werden, gibt es trotzdem Fälle, in denen der Versicherer sie ausschließen darf. Er hat das Recht vom Vertrag zurückzutreten oder eine außerordentliche Kündigung auszusprechen, wenn ein Versicherter in den Gesundheits­fragen falsche Angaben gemacht hat oder eine schwere Vertragsverletzung begeht.

Quellen

Franziska Saß

Franziska Saß ist seit April 2020 Content Managerin bei Afilio. Die studierte Journalistin hat über mehrere Jahre frei für verschiedene Tageszeitungen geschrieben und war anschließend in verschiedenen Unternehmen im Content Management tätig. Bei Afilio schreibt sie vor allem Ratgeberartikel zu wichtigen Vorsorge­dokumenten, Versicherungen und Pflege.

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