Krankenhauszusatzversicherung – mehr Komfort in der Klinik
- Gesetzlich Versicherte können mit einer Krankenhauszusatzversicherung die Qualität ihres Aufenthalts in einer Klinik deutlich steigern.
- Die Versicherung ermöglicht dem Patienten z. B. in einem Ein- oder Zweibettzimmer zu übernachten oder die Chefarztbehandlung in Anspruch zu nehmen.
- Die Zusatzversicherung sollten Interessenten abschließen, wenn sie gesund und jung sind – denn je älter der Patient und je schlechter seine Gesundheit, desto teurer wird die Versicherung.
- Wer eine entsprechende Versicherung abschließen möchte, sollte besonders darauf achten, dass auch Leistungen bezahlt werden, die über dem Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte liegen.
- Patienten mit Krankenhauszusatzversicherung sollten sich vor der Wahl eines Krankenhauses trotzdem genau informieren, was der Versicherer bezahlt. Kosten privater Kliniken werden häufig nur anteilig oder gar nicht übernommen.
Wer als Kassenpatient im Krankenhaus behandelt werden muss, hat leider nur auf die nötigen Leistungen Anspruch. Während Privatpatienten das Krankenhaus, das Krankenzimmer und den behandelnden Spezialisten selbst auswählen können, müssen gesetzlich Versicherte, die die Wahl haben möchten, kräftig draufzahlen. Eine Krankenkassenzusatzversicherung, auch stationäre Zusatzversicherung genannt, schafft Abhilfe. Sie ermöglicht es Kassenpatienten, medizinische Leistungen zu wählen, die die Krankenkasse nicht zahlt, wie z. B. die Chefarztbehandlung oder die Unterbringung in einem Einbettzimmer. Viele Versicherungstarife sind auch eine gute Alternative für Gutverdiener, die nicht zur privaten Krankenkasse wechseln möchten. Hier erfahren Sie, was Sie bei der Auswahl der Zusatzversicherung beachten müssen.
Was beinhaltet eine Krankenhauszusatzversicherung?
Welche Leistungen in der Zusatzversicherung enthalten sind, variiert nach Tarif. Grundsätzliche Leistungen, die eine guter Tarif abdecken sollte, sind die folgenden:
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Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer: Ruhe ist für die Genesung essenziell. Wer auf schnarchende Bettnachbarn und fremden Besuch verzichten möchte, kann statt des üblichen Mehrbettzimmers das Ein- oder Zweibettzimmer wählen.
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Chefarztbehandlung: Kassenpatienten haben beim behandelnden Personal keine Wahl und werden in der Regel vom diensthabenden Arzt behandelt. Mit einer Krankenhauszusatzversicherung können sie hingegen den Anspruch auf Chefarztbehandlung geltend machen. Entgegen des gebrauchten Terminus handelt es sich dabei nicht um die Behandlung durch den Chefarzt der jeweiligen Klinik, sondern durch einen Spezialisten. Ausgenommen davon ist oft die Behandlung durch Belegärzte. Dabei handelt es sich um niedergelassene Ärzte, die in einem Krankenhaus einige Betten reserviert haben, um dort Patienten stationär zu betreuen.
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Alternative medizinische Leistungen: Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen zumeist nur notwendige Leistungen. Viele alternative Methoden und Therapien müssen Patienten selbst bezahlen. Wer zusatzversichert ist, kann auch andere Heilmethoden wählen als die vorgeschriebenen. In der Regel sind allerdings nur medizinisch notwendige Maßnahmen darin inbegriffen. Schönheitsoperationen werden von den meisten Tarifen nicht abgedeckt.
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Freie Krankenhauswahl: Kassenpatienten können ausschließlich zwischen den Vertragskrankenhäusern ihrer Krankenkasse wählen. Zumeist ist auch vorgesehen, dass sie sich in das nächstgelegene Krankenhaus begeben. Viele Krankenhauszusatzversicherungen ermöglichen es ihnen, auch andere Krankenhäuser für die Behandlung auszuwählen.
Vorsicht: Auch wenn Sie zusatzversichert sind, sollten Sie ohne Absprache mit der Versicherung keine private Klinik auswählen. Viele Versicherer übernehmen die Zusatzkosten nur, wenn ihre Krankenkasse die grundsätzlichen Leistungen bezahlt.
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Krankenhaus-Tagegeld: Viele Tarife sehen die Zahlung eines Krankenhaustagegeldes vor. Dieses kann der Versicherte für Zusatzleistungen, wie zum Beispiel Fahrkosten oder eine bessere Verpflegung nutzen. Die Höhe des Geldes schwankt je nach Tarif und liegt zwischen 5 Euro und 100 Euro am Tag. Oftmals ist die Zahlung allerdings an den Verzicht auf das Ein- oder Zweibettzimmer oder andere Leistungen geknüpft.
- Unterbringung eines Elternteils (Rooming-In): Wird ein minderjähriges Kind in einem Krankenhaus behandelt, das nicht in der Nähe des Wohnortes liegt, müssen sich Eltern, die vor Ort sein möchten, auf lange Fahrzeiten oder hohe Kosten für ein Hotelzimmer einstellen. Viele Tarife decken diesen Fall bereits ab – so wird mindestens einem Elternteil im Ernstfall die Unterbringung im Krankenhauszimmer des Kindes ermöglicht.
Was kostet eine Krankenhauszusatzversicherung?
Im Schnitt kostet eine Krankenhauszusatzversicherung zwischen 15 und 80 Euro im Monat. Die Kosten variieren jedoch nach Tarif, dem Gesundheitszustand des Versicherten und den abgedeckten Leistungen. Grundsätzlich sind Versicherungspolicen der Krankenhauszusatzversicherung in Ein- und Zweibettversicherungen unterteilt. Dabei ist die Einzelunterbringung die kostspieligere Variante.
Der monatliche Beitrag kann außerdem steigen, wenn der Versicherte eine hohe Versicherungssumme wünscht. Die Kosten für einzelne Behandlungen werden über den Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet. In dieser Gebührenordnung ist geregelt, wie Krankenhäuser privatärztliche Leistungen abrechnen dürfen. Dabei bekommt jede Leistung einen Punktwert, der mit 5,82873 Cent multipliziert wird, um den sogenannten einfachen Satz zu berechnen. Ein einfaches Beratungsgespräch bekommt in der GOÄ 80 Punkte. Als einfachen Satz berechnet der Arzt oder das Krankenhaus somit 4,66 Euro. Der einfache Satz kann ohne Begründung maximal auf das 3,5-fache steigen. Im Beispiel wären das 10,72 Euro. Darüber hinaus können Ärzte mit ihren Patienten noch höhere Preise vereinbaren. Das kann der Fall sein, wenn ausgewiesene Spezialisten die Behandlung übernehmen sollen. Wer sich diese Option offenhalten möchte, sollte also eine Zusatzversicherung auswählen, mit der auch deutliche höhere Honorare abgedeckt sind.
Kostenfaktor Alter und Krankheit
Wer jung und gesund ist, denkt eher nicht darüber nach, eine Krankenhauszusatzversicherung abzuschließen. Dabei ist es die beste Zeit, das Thema anzugehen. Denn je schlechter die Gesundheit wird – auch altersbedingt – desto teurer wird die Versicherung. Dazu bedarf es nicht einmal einer ernsthaften Erkrankung. Wer unter Bluthochdruck leidet oder übergewichtig ist, zahlt meist schon deutlich höhere Beiträge als gesunde Vergleichspersonen. Wer mit ernsthaften Erkrankungen wie Krebs, Schlaganfall oder einem Herzinfarkt zu kämpfen hatte, bekommt in der Regel nur noch unbezahlbare oder gar keine Angebote mehr. Bevor die Versicherung ein Angebot erstellt, füllt der Interessent einen Fragebogen zu Vorerkrankungen und Lebensstil aus. Alle Angaben sollten in jedem Fall stimmen und vollständig sein. Ist der Patient unehrlich oder verschweigt er etwas, kann der Versicherer die Leistung verweigern. Gibt der Versicherte im Fragebogen beispielsweise an, Nichtraucher zu sein und muss Jahre später mit einer Raucherlunge behandelt werden, ist der Versicherungsschutz hinfällig.
Altersrückstellungen: Stabile Monatsraten zahlen
Wie bei der klassischen Lebensversicherung sehen auch die Tarife der Krankenhauszusatzversicherung meist einen dynamischen Beitrag vor. Mit steigender Versicherungsdauer steigen so auch die Beiträge, wie zuvor im Versicherungsvertrag festgelegt. Wer sicherstellen möchte, dass er die Beiträge auch im Rentenalter noch zahlen kann, kann einen Vertrag mit Altersrückstellung abschließen. Dabei zahlt der Versicherte von Anfang an mehr für die Krankenhauszusatzversicherung und der Versicherer legt regelmäßig einen gewissen Betrag zurück, um Beitragssteigerungen im Alter abzufangen. Der Versicherungsnehmer zahlt so immer den gleichen Beitrag – ein Leben lang. Auch im Alter ist die Versicherung dann meist noch kostengünstig, wenn zum Beispiel die Rente deutlich niedriger ist als das vorherige Einkommen. Wer einen Vertrag mit Altersrückstellungen abschließt geht allerdings das Risiko ein, alle gesammelten Rückstellungen zu verlieren, wenn er die Zusatzversicherung kündigen muss.
Krankenhauszusatzversicherung: Wann abschließen?
Die wichtigste Voraussetzung für die Nutzung der Krankenhauszusatzversicherung ist, dass Sie die Versicherung zum richtigen Zeitpunkt abgeschlossen haben. Denn meist gilt der Versicherungsschutz erst drei Monate nach Abschluss der Police. Steht eine Entbindung bevor, dauert es sogar acht Monate, bis Sie die Versicherung nutzen können. Paare, die mit der Familienplanung beginnen, sollten deshalb eine Zusatzversicherung abschließen, sobald der Kinderwunsch konkret wird. Es gibt auch Versicherungen, die auf die Wartezeit verzichten. Meist sind die angebotenen Tarife allerdings dadurch deutlich teurer als bei einer Zusatzversicherung mit Wartezeit.
Wann lohnt sich eine Krankenhauszusatzversicherung nicht?
Nicht immer ist der Abschluss einer Zusatzversicherung die beste Wahl. Viele Patienten sparen sogar mehr Geld, wenn sie Zusatzleistungen im Krankenhaus selbst bezahlen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Patient nur eine von vielen Zusatzleistungen möchte, wie zum Beispiel ein Einbettzimmer. Dann ist es oft günstiger, die Leistung auf eigene Rechnung zu wählen. Anders sieht es bei privatärztlichen Leistungen aus. Zwar kann ein Patient sich über die öffentlich einsehbare GOÄ ausrechnen, was einzelne Behandlungen kosten, oftmals kommen jedoch noch Zusatzkosten auf ihn zu. Denn sobald die Behandlung durch einen Privatarzt gewählt wurde, werden alle Maßnahmen, die der Arzt beauftragt, wie z. B. radiologische Untersuchungen im Labor, privat abgerechnet.
Das sollten Sie zusätzlich beachten
Eine Versicherung soll in bestimmten Situationen vor allem zur Entlastung des Patienten beitragen. In vielen Fällen kann sie allerdings auch zu einer Belastung werden. Deshalb sollten Sie vor Abschluss einer Krankenhauszusatzversicherung noch auf einige weitere Dinge achten.
Bestimmte Krankheiten: Achten Sie genau darauf welche Behandlungen von der Versicherung übernommen werden. Sehr günstige Tarife enthalten oft Klauseln, die erklären, dass der Versicherer nur im Falle einer bestimmten Krankheit oder nach einem Unfall die Kosten für Operationen, Unterbringung und Co. übernimmt.
Bürokratischer Aufwand: Einige Versicherungen bestehen darauf vor einer Behandlung die schriftliche Genehmigung für die Leistungen zu erteilen. Oftmals ist das nicht nur mit Aufwand verbunden, sondern auch mit einer langen Wartezeit. Ebenfalls möglich ist, dass die Versicherung innerhalb einer bestimmten Frist über einen Krankenhausaufenthalt informiert werden will. Meldet sich der Patient nicht oder zu spät, kommt sie nicht für die Kosten der Behandlung auf. Tarife, die solche Klauseln enthalten, sollten Sie im besten Fall direkt aussortieren. Wählen Sie stattdessen eine Versicherung aus, die es Ihnen auf einfachste Weise ermöglicht, privatärztliche Behandlungen in Anspruch zu nehmen. Viele Versicherer bieten mittlerweile zum Beispiel eine eigene Chipkarte an, die Sie im Krankenhaus vorzeigen können.
Behandlung in gemischten Anstalten: Krankenhäuser, die Reha und Kuren anbieten sind nicht in jedem Versicherungstarif inbegriffen. Wer sich in einem solchen Krankenhaus behandeln lassen will, der sollte vorher prüfen, ob die Versicherung die Kosten übernimmt. Ausnahmen sind die Notfalleinlieferung oder der Fall, dass der Patient bei einem Aufenthalt in einer solchen Klinik erkrankt. Besondere Vorsicht sollten Bewohner von Kurorten walten lassen, in denen es nur ein Kurkrankenhaus gibt. Sie sollten sich bei der Versicherung darüber informieren, ob Behandlungen in diesem Krankenhaus übernommen werden.
Kleine Eingriffe: Achten Sie außerdem darauf, dass auch ambulante Eingriffe, die nur wenig Zeit in Anspruch nehmen und es Ihnen ermöglichen, noch am selben Tag das Krankenhaus zu verlassen, in der Police abgedeckt sind. Dann kann auch bei diesen Behandlungen ein Spezialist zu Rate gezogen werden.
Keine Leistung im Ausland: Krankenhauszusatzversicherungen gelten nicht im Ausland, da sie an die gesetzlichen Krankenkassen gebunden sind. Wer auch für den Krankenhausaufenthalt im Ausland vorsorgen möchte, muss dies im Rahmen einer Auslandsreisekrankenversicherung regeln.
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