Was bringt die Krankentagegeldversicherung?
- Eine Krankentagegeldversicherung zahlt bei längerer Krankheit ein vorher festgelegtes Krankentagegeld.
- Das Krankentagegeld ist vor allem für privatversicherte Angestellte wichtig, da sie von Ihrer Krankenkasse kein Krankengeld bekommen.
- Selbstständige können eine Krankentagegeldversicherung abschließen oder in der GKV einen höheren Beitrag zahlen, um Krankengeld zu bekommen.
- Die Auszahlung des Krankentagegeldes ist steuerfrei.
Was ist eine Krankentagegeldversicherung?
Das Krankengeld ist für viele Angestellte eine wichtige Absicherung im Krankheitsfall. Fallen sie länger als sechs Wochen aus, zahlt die gesetzliche Krankenkasse eine Ersatzleistung für das Gehalt.
Wer privatversichert oder selbstständig ist bekommt von seiner Versicherung in der Regel kein Krankengeld und muss sich selbst absichern. Eine Lösung ist die Krankentagegeldversicherung. Sie zahlt, wenn das Einkommen wegen längerer Krankheit ausbleibt.
Wer braucht eine Krankentagegeldversicherung?
Wie sinnvoll eine Krankentagegeldversicherung ist, hängt vor allem von zwei Faktoren ab: Dem Arbeitsverhältnis – angestellt oder selbständig – und der Art der Krankenversicherung – gesetzlich oder privat.
Angestellte mit gesetzlicher Krankenversicherung
Wer angestellt und gesetzlich krankenversichert ist, erhält in den ersten sechs Wochen seine reguläre Lohnfortzahlung. Anschließend greift das gesetzliche Krankengeld. Entscheidend ist hier die Beitragsbemessungsgrenze. Diese liegt Stand 2022 bei 4.837,50 Euro brutto im Monat. Ab diesem Einkommen beträgt die Differenz zwischen Krankengeld und letztem Nettogehalt rund 20 Prozent und nimmt mit steigendem Einkommen linear zu. Gedeckelt ist das Krankengeld auf einen Höchstbetrag von 3.386 Euro pro Monat. Je höher das Einkommen, desto sinnvoller ist also eine Krankentagegeldversicherung, um die Differenz zu auszugleichen.
Angestellte mit privater Krankenversicherung
So viele Vorteile eine private Krankenversicherung bis heute vermeintlich bietet – eine Krankengeldregelung ist in der Regel nicht enthalten. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer, die länger als sechs Wochen ausfallen, nach der Lohnfortzahlung keine weiteren Leistungen erhalten. Darum sollten sie unbedingt eine Krankentagegeldversicherung haben. Sie können die Krankentagegeldversicherung bei Ihrer Krankenversicherung oder einem anderen Anbieter abschließen.
Selbständige mit gesetzlicher Krankenversicherung
Selbständige, die in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, haben die freie Wahl, ob sie Krankengeld in Anspruch nehmen wollen oder nicht. Wer kein Krankengeld in Anspruch nehmen möchte, für den sinkt der Zusatzbeitrag auf maximal 0,9 Prozent. Der Gesamtbeitrag zur GKV beträgt dann 14,9 Prozent. Wer Krankengeld im Ernstfall beziehen möchte, kommt auf einen maximalen Beitrag von insgesamt 15,5 Prozent. Der Unterschied beträgt rund 25 Euro monatlich.
Genau wie bei angestellten Arbeitnehmern wird das Krankengeld dann nach sechs Wochen ausbezahlt und ist auf maximal 112,88 Euro pro Tag gedeckelt. Wer einen Wahltarif bei einer GKV abgeschlossen hat, kann sogar bereits ab der vierten Woche Krankengeld in Anspruch nehmen. Praktisch ist das Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung aufgrund der entfallenden Gesundheitsprüfung: Denn je schlechter der allgemeine Gesundheitszustand, desto teurer ist eine zusätzliche Krankentagegeldversicherung.
Selbständige mit privater Krankenversicherung
Häufig wird der Abschluss einer privaten Krankenversicherung mit einer ergänzenden Krankentagegeldversicherung beim selben Versicherer verbunden. Doch dazu besteht kein Zwang – der Versicherte hat Wahlfreiheit, von welchem Anbieter er eine Tagegeldversicherung in Anspruch nehmen möchte. Dabei lohnt nicht nur ein Blick auf den monatlichen Beitrag, sondern auch auf die vereinbarten Bedingungen.
Wann zahlt die Krankentagegeldversicherung?
Ab wann Sie Krankentagegeld beziehen, können Sie je nach Ihrer persönlichen Situation selbst festlegen. Wer selbstständig ist, kann mit der Versicherung vereinbaren, dass sie ab dem 4. oder 22. Krankheitstag das Krankentagegeld auszahlt. Wer privatversichert und angestellt ist, bekommt in der Regel eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Über sechs Wochen, bzw. 42 Tage, zahlt der Arbeitgeber weiterhin das normale Gehalt. Erst ab dem 43. Tag es ist erlaubt auch Krankentagegeld in Anspruch nehmen. Das gilt auch für gesetzlich Versicherte Angestellte, die das Krankentagegeld als Ergänzung zum Krankengeld beziehen möchten.
Wie lege ich die richtige Höhe für das Krankentagegeld fest?
Die richtige Höhe des Krankentagegelds sollten Sie anhand der eigenen monatlichen Ausgaben ermitteln. Denn am wichtigsten ist es, finanzielle Engpässe zu vermeiden. Es ist jedoch nicht zwingend nötig, sein übliches Nettoeinkommen vollständig zu ersetzen. Wer kürzertreten kann, spart auch bei den monatlichen Beiträgen.
Überschlagen Sie mit einem monatlichen Saldo, welche Ausgaben ggf. durch Krankengeld und Krankentagegeld abgesichert werden müssen. Das umfasst die eigenen Lebenshaltungskosten und bei Selbständigen in aller Regel auch noch zusätzlich laufende Betriebskosten.
Richtige Höhe bei Anspruch auf Krankengeld
Gesetzlich versicherte Angestellte und freiwillige pflichtversicherte Selbstständige erhalten regulär 70 Prozent vom letzten Bruttoeinkommen, maximal 90 Prozent vom letzten Netto. Allerdings werden hier wie beim regulären Einkommen die üblichen Sozialversicherungsbeiträge für Rente, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung abgezogen; insgesamt rund 12 Prozent des eigentlichen Beitrages. Die Grenze der Beitragshöhe wird in beiden Fällen durch die Beitragsbemessungsgrenze festgelegt. Beide Gruppen kommen so auf einen maximalen Auszahlungsbetrag von 2.965 Euro im Monat.
Richtige Höhe ohne Anspruch auf Krankengeld
Alle Privatversicherten und Selbständige ohne Krankengeld können die Rechnung kurzhalten: Einfach den monatlichen Saldo durch 30 Tage teilen und den dabei ermittelten Betrag als Grundlage für den Vergleich mit dem Angebot einer Krankentagegeldversicherung nehmen. Dabei sollten vor allem Selbständige eher noch um ein paar Prozent höher ansetzen, um sicherzustellen, dass im Ernstfall ein Betrag ausbezahlt wird, der auch alle anfallenden Kosten auffängt. Außerdem ist hier zu bedenken, dass der Versicherer das Krankentagegeld nicht ab dem ersten Tag auszahlt – diese Karenzzeit muss also ggf. aus eigenen Ersparnissen überbrückt werden.
Worauf sollte ich bei der Krankentagegeldversicherung achten?
Gesundheitsprüfung und Tagesgeldhöhe
Die Krankentagegeldversicherung ist an die Beantwortung von Gesundheitsfragen gebunden – die sog. Gesundheitsprüfung. Achten Sie darauf, dass Sie die Höhe des Krankentagegeldes auch ohne eine erneute Gesundheitsprüfung anpassen können. Das ist z. B. notwendig, wenn Ihr Einkommen und damit auch die Lebenshaltungskosten steigen. Eine passende Versicherung sollte außerdem eine jährliche Anpassung ohne Wartezeiten ermöglichen.
Es gibt auch Versicherungen, die keine Gesundheitsprüfung vornehmen oder sie auch bei schlechter Gesundheit versichern. Oftmals sind Policen dieser Art mit langen Wartezeiten und Klauseln versehen, die bestimmte Krankheitsfälle nicht versichern. Auch ein einseitiges Kündigungsrecht ist in solchen Fällen nicht selten. Schauen Sie hier ganz genau hin und wählen Sie – sofern möglich – eine Versicherung mit Gesundheitsprüfung.
Verzicht auf eine Alkoholklausel
Prüfen Sie, ob die gewählte Versicherung auch dann zahlt, wenn die auslösende Krankheit oder ein Unfall durch Alkoholkonsum verursacht wurde.
Fortzahlung bei Arbeitslosigkeit
Bei vielen Krankentagegeldversicherungen endet der Vertrag automatisch, sobald Sie arbeitslos werden. Andere Anbieter kündigen nur, wenn Sie nachweislich keine ausreichenden Anstrengungen unternehmen, eine neue Arbeitsstelle zu finden oder ALG II beziehen. In manchen Fällen ist es möglich, einen Vertrag vorübergehend beitragsfrei zu stellen.
Krankentagegeld bei Reha-Aufenthalt
Einige Versicherungsanbieter zahlen für eine Reha kein Krankentagegeld. Achten Sie hier auf die Bedingungen Ihres Versicherers.
Großzügige Anzeigefrist
Voraussetzung für den Bezug von Krankentagegeld ist immer ein ärztliches Attest des Betroffenen, das die Arbeitsunfähigkeit belegt. Je länger die Frist zum Einreichen des Attests, desto besser.
Keine vorzeitige Vertragskündigung
Einige Versicherer behalten sich ein vorzeitiges Kündigungsrecht innerhalb der ersten drei Jahre des Vertrages vor. In diesem Fall müssen Sie immer wieder fürchten, die gewählten Leistungen zu verlieren – besonders dann, wenn sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtert. Wählen Sie daher bevorzugt einen Vertrag bei einer Versicherung, die keine vorzeitige Vertragskündigung durchsetzen möchte.
Leistungen bei wiederkehrenden Erkrankungen
Nicht alle Krankheitsbilder verlaufen einheitlich – liegt eine Erkrankung vor, die schubweise auftritt oder einen chronischen Verlauf mit stärkeren Symptomphasen mit sich bringt, sollte der Versicherte nicht jedes Mal einzeln die Karenzfrist überschreiten müssen. Stattdessen ist es wichtig, dass der Versicherer zusichert, in diesem Zusammenhang auftretende Krankheitstage zusammenzuzählen. Einmal mehr ist das vor allem für Selbständige von Bedeutung, denn sie sind auf eine alsbaldige Auszahlung von Krankentagegeld angewiesen.
Fazit: Für wen ist das Krankentagegeld sinnvoll?
Grundsätzlich ist ein zusätzliches Krankentagegeld für alle Berufsgruppen eine sinnvolle Ergänzung. Wer wegen Krankheit, Unfall oder auch im Mutterschutz arbeitsunfähig wird, muss sich mit entweder deutlich weniger oder sogar gar keinem Einkommen arrangieren können, wenn es zum äußersten kommt. Die Krankentagegeldversicherung reduziert oder schließt diesen Einkommensengpass. Vor allem privat Versicherte (Angestellte und Selbständige) sollten eine Krankentagegeldversicherung abschließen, denn bei längerer Erkrankung beträgt ihr Verdienstausfall volle 100 Prozent.
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