Kranken­tagegeld ohne Gesundheits­fragen?

von Johannes Kuhnert
25.06.2020 (aktualisiert: 26.06.2020)

Was kann ich tun, wenn ich keine Kranken­tagegeld­versicherung mit Gesundheits­fragen abschließen kann?

Wer nach einer geeigneten Kranken­tagegeld­versicherung sucht, stellt schnell fest, dass der Abschluss selbst oftmals von der Beantwortung einer Reihe von Gesundheits­fragen abhängt. Wer ein bestimmtes Alter erreicht hat oder von bestimmten Vorerkrankungen betroffen ist, muss im schlimmsten Fall davon ausgehen, keine Kranken­tagegeld­versicherung abschließen zu können.

Wovon auf jeden Fall abzuraten ist: Zu versuchen, bei den Gesundheits­fragen zu flunkern oder kritische Informationen wegzulassen. Denn in der Regel ist es ohnehin notwendig, in eine Schweigepflichts­entbindung für die eigenen Ärzte einzuwilligen. Etwaige Auslassungen würden also auf jeden Fall aufgedeckt. Schlimmer noch kann es kommen, wenn eine Versicherung auf der Grundlage unwahrer Angaben zustande kommt und sich im Ernstfall herausstellt, dass beim Antrag entscheidende Angaben bewusst verschwiegen worden sind: In solchen Fällen verweigert die Versicherung nicht nur die Leistung – auch alle bis dahin gezahlten Prämien sind unwiederbringlich verloren.

Eine Kranken­tagegeld­versicherung ohne Gesundheits­fragen kann ein Ausweg sein. Zwar ist sie üblicherweise teurer als eine Versicherung mit Gesundheits­prüfung, dafür erhält der Versicherte zuverlässigen Versicherungsschutz – ohne Risiko.

Wo finde ich eine Kranken­tagegeld­versicherung ohne Gesundheits­fragen?

Das Angebot solcher Versicherungsangebote ist insgesamt überschaubar. Und dafür gibt es aus Sicht der Versicherung solide Gründe: Die Gesundheits­prüfung soll das Risiko kalkulierbar machen. Je eindeutiger die Angaben des Versicherten, mit desto größerer Wahrscheinlichkeit lässt sich bestimmen, ob der Versicherungsfall eintritt oder nicht. Verzichtet die Versicherung auf solche Gesundheits­fragen, geht sie volles Risiko. Zwar kann sie sich das Risiko durch höhere Beiträge entsprechend vergüten lassen, sie muss es jedoch nicht. Denn auch Versicherungen wissen, dass vor allem Personen eine Versicherung ohne Gesundheits­fragen abschließen, die aus gutem Grund keine Fragen zu ihrem Zustand beantworten möchten.

Was ist bei einer solchen Versicherung ohne Gesundheits­fragen zu bedenken?

Da die Versicherung aus ihrer Sicht den größeren Teil des Risikos trägt, ist sie darauf bedacht, die möglicherweise entstehenden Kosten möglichst gering zu halten. Es werden also häufig nicht alle Risiken im identischen Umfang -manchmal auch gar nicht- abgesichert. Manche Krankheitsbilder werden von vornherein ausgeschlossen, oder der Umfang der dann erbrachten Zahlungen ist auf einen verhältnismäßig geringen Tagesbetrag gedeckelt. Außerdem sind Policen ohne Gesundheits­prüfung in aller Regel mit einer mehrmonatigen Wartezeit bewehrt. Tritt bereits innerhalb der ersten 12 Monate nach Versicherungsabschluss der Versicherungsfall ein, ist die Versicherung nicht zum Erbringen der vereinbarten Leistung verpflichtet. Darüber hinaus gibt es Versicherer, die sich ein einseitiges Kündigungsrecht innerhalb der ersten drei Jahre nach Abschluss vorbehalten. Das kann bedeuten, dass eine Versicherung den Vertrag aufkündigt, weil sich aus ihrer Sicht die Bedingungen noch verschlechtert haben - etwa wenn neue statistische Grundlagen erhoben werden oder eine risikoreiche Tätigkeit aufgenommen wird. Die meisten seriösen Anbieter verzichten jedoch heutzutage auf die Festschreibung eines solchen einseitigen Kündigungsrechts – darauf sollten Interessierte achten.

Für wen ist das Kranken­tagegeld ohne Gesundheits­prüfung gedacht?

Die Kranken­tagegeld­versicherung ist eine Maßnahme zur Absicherung des eigenen Einkommens – sie steht also immer auch im Zusammenhang mit der eigenen Beschäftigungsart.

Ohne verpflichtende Gesundheits­fragen sind Kranken­tagegeld­versicherungen nur für angestellte Arbeitnehmer zugänglich, die obendrein in der gesetzlichen Kranken­versicherung sind. Denn nur wer angestellt und gesetzlich krankenversichert ist, wird im Ernstfall in den ersten sechs Wochen vom Arbeitgeber weiter bezahlt und nach dieser Zeit vom gesetzlichen Kranken­geld aufgefangen. Die Kranken­tagegeld­versicherung kann dann idealerweise die Lücke zwischen Kranken­geld und üblichem Netto schließen.

Selbständige hingegen haben keinen Anspruch auf gesetzliches Kranken­geld, wenn sie -wie zumeist- privat versichert sind. Für sie müsste die Versicherung im Ernstfall also vom ersten Tag an in die Bresche springen; ein kostspieliges Unterfangen, das die Versicherungsgesellschaften derzeit durchweg ausschließen.

Was können privat Kranken­versicherte tun?

Wer in seiner Privaten Kranken­versicherung nicht ohnehin ein Kranken­tagegeld vereinbart hat, muss eine entsprechende Zusatzvereinbarung mit seiner PKV abschließen – die jedoch obligat an eine Gesundheits­prüfung gekoppelt ist. Das gleiche gilt auch bei Zusatz­versicherungen anderer Anbieter. Hier führt kein Weg an den Gesundheits­fragen vorbei.

Ist Kranken­tagegeld ohne Gesundheits­fragen sinnvoll?

Eine Kranken­tagegeld­versicherung ohne Gesundheits­fragen ist ein zweischneidiges Schwert. Denn einem grundsätzlichen Versicherungsschutz stehen höhere Kosten bei meistens schlechteren Leistungen gegenüber. Wer jedoch anderenfalls keine Möglichkeit hat, eine entsprechende Versicherung abzuschließen, bekommt hier überhaupt eine Chance zur Vorsorge. Denn auch eine teure Police kann besser sein als gar keine. Sie kann -und sollte bei privat Versicherten sowieso- dazu genutzt werden, Einkommenslücken zu schließen oder wenigstens zu reduzieren.

Quellen

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