Pflegezusatzversicherung: Das müssen Sie wissen
Ob im Pflegeheim oder zuhause: Pflegekosten können Betroffene und ihre Angehörigen außerordentlich belasten und im schlimmsten Fall das im Laufe des Lebens erwirtschaftete Vermögen vollständig auffressen. Wer sich über private Pflegefallvorsorge informiert, stößt schnell auf die Pflegezusatzversicherung. Doch was ist das eigentlich – und für wen ist sie wichtig? Wir erklären, was Pflegezusatzversicherungen leisten, wer sie braucht und welche Modelle empfehlenswert sind.
Was ist eine Pflegezusatzversicherung?
So wie alle in Deutschland lebenden Personen verpflichtet sind, eine Krankenversicherung zu haben, muss sich auch jeder gegen das Risiko Pflegebedürftigkeit absichern. Für die grundlegende Absicherung sorgt die gesetzlich vorgeschriebene Pflegepflichtversicherung: Gesetzlich Versicherte zahlen in die soziale Pflegepflichtversicherung (SPV) ein, Privatversicherte in die private Pflegepflichtversicherung (PPV). Arbeitnehmer dürfen – anders als Selbstständige, Freiberufler und Beamte – nur in die private Kranken- und Pflegeversicherung, wenn ihr Entgelt oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt.
Pflegezusatzversicherungen hingegen werden von privaten Kranken- oder Lebensversicherungsunternehmen als Ergänzung zur Pflegepflichtversicherung angeboten. Der Grund: Die Pflegepflichtversicherung deckt im Ernstfall nur einen Teil der Pflegekosten ab. Egal, ob Pflegebedürftige ambulant gepflegt werden oder im Pflegeheim wohnen: Sie bzw. ihre Angehörigen müssen einen oft beträchtlichen Eigenanteil zahlen und dafür im schlimmsten Fall sogar ihr Vermögen veräußern. Mit einer Pflegezusatzversicherung lässt sich die Finanzierungslücke schließen bzw. der Eigenanteil an den Pflegekosten verringern. Pflegezusatzversicherungen werden mitunter auch als private Pflegeversicherungen bezeichnet.
Vor diesen Kosten schützt eine Pflegezusatzversicherung
Niemand kann vorhersehen, ob er einmal zum Pflegefall wird. Auch die potenziellen Pflegekosten lassen sich nicht vorab kalkulieren. Fest steht nur: Im Ernstfall kann die stationäre oder ambulante Pflege für die Betroffenen und ihre Angehörigen zu einer erheblichen finanziellen Belastung werden.
Die Unterbringung im Pflegeheim kann mehrere tausend Euro pro Monat kosten. Für die sogenannten Hotelkosten (Unterkunft und Verpflegung) sowie Investitionskosten (Anschaffung und Instandsetzung von Gebäuden und Anlagen) müssen Pflegeheimbewohner ohnehin selbst aufkommen. Hinzu kommt der sogenannte einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) für die pflegebedingten Kosten.
Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) stellte zuletzt im September 2019 einen starken Anstieg des Eigenanteils für die vollstationäre Pflege fest: Innerhalb eines Jahres stieg er im bundesweiten Durchschnitt um über 6 Prozent auf fast 1.930 Euro monatlich. Da allerdings zum Teil erhebliche Unterschiede zwischen den Bundesländern bestehen, reicht der Durchschnittswert nicht zur Orientierung aus: Je nach Wohnort kann der Eigenanteil der Pflegefinanzierung erheblich höher ausfallen. Auch ist absehbar, dass die Kosten für die Pflege im Heim weiter steigen werden, z. B. durch Lohnerhöhungen und den medizinischen Fortschritt.
Bei der häuslichen Pflege durch Angehörige bzw. einen ambulanten Pflegedienst lassen sich die Kosten noch schwerer vorhersagen, doch reichen auch hier die Zuschüsse der Pflegekasse in den seltensten Fällen aus. Was Pflegegeld bzw. Pflegesachleistungen nicht abdecken, müssen Pflegebedürftige selbst tragen.
Das heißt im Klartext: Die gesetzlichen Leistungen reichen nicht aus, es bleibt eine Finanzierungslücke. Wenn der Pflegebedürftige sie nicht mit seinem Einkommen und seinen Rücklagen schließen kann, bleibt häufig nur die Möglichkeit, Vermögen wie Immobilien oder Aktien zu veräußern. Damit geht ein Teil der Lebensleistung unwiederbringlich verloren – auch für nachfolgende Generationen. Kinder von Pflegebedürftigen stehen so oft vor einer doppelten Herausforderung: Können die Eltern die Pflegekosten nicht stemmen, springen sie häufig ein. Unter Umständen sind sie dazu sogar verpflichtet: Bevor das Sozialamt die sogenannte Hilfe zur Pflege übernimmt, prüft es, ob die Kinder der Pflegebedürftigen Unterhalt zahlen müssen.
Gut zu wissen: Seit dem 1. Januar 2020 gilt eine neue Einkommensgrenze beim Elternunterhalt: Erst ab 100.000 Euro Nettoeinkommen pro Jahr müssen Kinder für die Pflegekosten ihrer Eltern aufkommen.
Verlieren, was man sich ein Leben lang aufgebaut hat, auf Sozialhilfe angewiesen sein oder die Kinder finanziell belasten – das ist eine quälende Vorstellung für viele Menschen. Eine private Pflegezusatzversicherung kann verhindern, dass es so weit kommt. Sie schützt den Versicherten und seine Familie, indem sie
- im Pflegefall eine optimale Versorgung und eine hohe Lebensqualität sicherstellt,
- den Partner, die Kinder und andere Angehörige vor hohen Kosten bewahrt und
- das Vermögen auch für nachfolgende Generationen erhält.
Entscheidend ist, dass die Pflegezusatzversicherung zum individuellen Bedarf passt – ansonsten drohen hohe Kosten bei geringen Leistungen. In einigen Fällen lässt sich die Finanzierungslücke zwischen den Leistungen der gesetzlichen bzw. privaten Pflegeversicherung und den tatsächlichen Pflegekosten auch auf andere Weise schließen. Vor dem Abschluss gilt es also zu prüfen, ob die Pflegezusatzversicherung notwendig ist.
Für wen ist eine Pflegezusatzversicherung sinnvoll?
Eine Pflegezusatzversicherung sollte grundsätzlich nur abschließen, wer sich die Beiträge auch langfristig leisten kann: Die Laufzeit beträgt häufig 30 Jahre und mehr. Wer einmal knapp bei Kasse ist und die Pflegezusatzversicherung kündigt, verliert die Absicherung komplett.
Auch ist eine Pflegezusatzversicherung nur sinnvoll, wenn sie zur eigenen Lebenssituation passt. Eine ausführliche Beratung, die die individuelle Einkommens- und Vermögenssituation berücksichtigt, ist deshalb dringend zu empfehlen.
Ebenfalls ist zu bedenken, dass Pflegezusatzversicherungen reine Risikoabsicherungen sind. Das heißt: Der Versicherer zahlt nur, wenn der Pflegefall tatsächlich eintritt. Allerdings ist das Risiko, einmal pflegebedürftig zu werden, nicht gering. Laut dem Statistischen Bundesamt wird die Zahl der Pflegebedürftigen bis 2050 erheblich ansteigen: von aktuell rund 4 Millionen auf knapp 6 Millionen. Der Grund dafür ist die demographische Entwicklung: Die Anzahl älterer Menschen steigt – und das Risiko, zum Pflegefall zu werden, erhöht sich mit zunehmendem Alter. Im Alter von 80 bis 85 Jahren wird etwa jeder Fünfte zum Pflegefall, im Alter von 85 bis 90 Jahren bereits jeder Dritte.
Auf die Hilfe Angehöriger kann sich im Alter nicht jeder verlassen, zumal die Familienmitglieder häufig weit voneinander entfernt leben. So werden in Zukunft immer mehr Menschen auf professionelle Pflege angewiesen sein. Es ist absehbar, dass die Kosten für ambulante und stationäre Versorgung weiter steigen werden. Bei der Frage „Pflegezusatzversicherung – ja oder nein?“ sind auch diese Entwicklungen von Bedeutung.
Was kostet eine private Pflegezusatzversicherung?
Die Kosten für eine Pflegezusatzversicherung lassen sich nicht pauschal benennen: Zum einen unterscheiden sich die Tarife von Anbieter zu Anbieter, zum anderen lassen sich die Leistungen bei einer guten Pflegezusatzversicherung individuell an das Einkommen, das Vermögen und die Wünsche des Versicherten anpassen. Grundsätzlich sind es aber vor allem diese Faktoren, die die Kosten der Pflegezusatzversicherung beeinflussen:
Gesundheitszustand und Alter
Entscheidend für die Höhe der Beiträge ist der Gesundheitszustand des Versicherten. Der Antragsteller muss für die Pflegezusatzversicherung Gesundheitsfragen beantworten, anhand derer der Versicherer sein Zahlungsrisiko kalkuliert. Antragsteller, die an Vorerkrankungen leiden, müssen einen Risikozuschlag zahlen; bei schwerwiegenden Erkrankungen kann der Versicherer sie ablehnen. Die Ausnahme ist der sogenannte Pflege-Bahr, eine staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung.
Wichtig: Kommt im Nachhinein heraus, dass der Versicherte bei der Gesundheitsprüfung Vorerkrankungen verschwiegen hat, kann der Anbieter kündigen – dann geht der Pflegefallschutz verloren.
Das Alter des Versicherten beeinflusst ebenfalls die Beiträge für die Pflegezusatzversicherung: Je jünger er bei Vertragsabschluss ist, desto günstiger ist die Prämie. Es ist also ratsam, mit dem Abschluss einer Pflegezusatzversicherung nicht bis ins hohe Alter bzw. bis zum Eintritt des Pflegefalls zu warten. Allerdings bedeutet ein zu früher Abschluss unter Umständen, dass finanzielle Mittel gebunden sind, die für die Absicherung anderer Risiken (etwa Berufsunfähigkeit) benötigt werden. Auch deshalb gilt es, im Rahmen einer individuellen Beratung Pro und Contra einer Pflegezusatzversicherung für die aktuelle Lebenssituation abzuwägen.
Leistungen bzw. Höhe der Pflegezusatzversicherung
Je umfangreicher die Leistungen im Versicherungsfall, desto höher die Beiträge. Der Umfang der Versicherungsleistungen sollte entsprechend der individuellen Finanzierungslücke gewählt werden. So wird sie berechnet:
- Zu erwartende Pflegekosten ermitteln: Dabei spielen der Pflegegrad und die Pflegeform (durch Angehörige, ambulanten Pflegedienst oder im Heim) eine Rolle, aber auch der Wohnort, da bei Pflegekosten regionale Unterschiede bestehen.
- Voraussichtlichen Eigenanteil berechnen: Dieser ergibt sich aus der Differenz zwischen den Pflegekosten und den Leistungen der Pflegekasse.
- Individuelle Pflegelücke berechnen: Mit Blick auf die individuelle Einkommens- und Vermögenssituation lässt sich abschätzen, was die Pflegezusatzversicherung im Ernstfall abfedern müsste.
Berechnung der individuellen Finanzierungslücke: So geht’s
Pflegekosten
Die Pflegekosten lassen sich wohl am schwierigsten vorhersagen. Sie hängen vor allem vom Grad der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad 1–5) und der Pflegeform ab (zuhause z. B. durch pflegende Angehörige, ambulant durch einen Pflegedienst oder vollstationär im Heim). Auch der Wohnort spielt eine wichtige Rolle, denn zwischen den einzelnen Bundesländern und zwischen Stadt und Land bestehen teilweise erhebliche Unterschiede bei den Pflegekosten. Am besten ist es, beim Errechnen einer möglichen Finanzierungslücke verschiedene Szenarien durchzuspielen.
Weil die Pflege durch Angehörige, Nachbarn oder andere private Pflegepersonen grundsätzlich ehrenamtlich erbracht wird, lassen sich dafür schwer Kosten kalkulieren. Die Pflegekasse zahlt unter anderem Pflegegeld und einen Entlastungsbetrag, damit Pflegepersonen eine Aufwandsentschädigung erhalten. Damit auch diese Form der häuslichen Pflege von der privaten Vorsorge abgedeckt ist, ist eine Pflegezusatzversicherung nur sinnvoll, wenn das Geld frei verwendet werden kann – z. B. bei Pflegekostenversicherungen ist das aber in der Regel nicht der Fall. Bei einer Pflegetagegeldversicherung steht es dem Versicherten in der Regel frei, wofür er den ausgezahlten Betrag einsetzt; allerdings sollte man die Konditionen dahingehend überprüfen.
Für den Eigenanteil bei professioneller Pflege können folgende Durchschnittswerte als Orientierung dienen (Finanztest 11/2017):
Dass der Eigenanteil für einen Pflegeheimplatz unabhängig vom Pflegegrad ist, liegt am sogenannten einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE): Zur Berechnung teilt das Pflegeheim die Summe aller Eigenanteile durch die Anzahl der Bewohner. Diese Neuerung wurde im Rahmen des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) eingeführt, weil zuvor Bewohner mit höheren Pflegegraden überproportional belastet wurden. Hinzu kommen Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten, die die Pflegekasse nicht übernimmt. Auskunft über die tatsächlichen Kosten im Pflegeheim können nur die in Frage kommenden Pflegeheime geben.
Wichtig: Es ist wahrscheinlich, dass die Kosten für professionelle Pflege in Zukunft weiter steigen werden, beispielsweise durch Lohnerhöhungen in Pflegeberufen und die immer bessere medizinische Versorgung.
Leistungen der Pflegeversicherung
Im Gegensatz zu den potenziellen Pflegekosten lässt sich relativ sicher vorhersagen, mit welchen Zuschüssen der Pflegekasse zu rechnen ist, denn es handelt sich um bundesweit einheitliche Pauschalbeträge: Auf welche Pflegeleistungen Anspruch besteht, hängt vom Pflegegrad und der Pflegesituation ab. Da die Pflegekosten sich je nach Region teils stark unterscheiden, bleibt nach Abzug der Leistungen der Pflegeversicherung je nach Wohnort ein unterschiedlich hoher Eigenanteil.
Einkommen, Vermögen, Unterstützung durch Angehörige
Wie hoch das Einkommen und Vermögen im Alter sein werden und wie viel davon man für potenzielle Pflegekosten aufwenden möchte, ist entscheidend dafür, ob eine Pflegezusatzversicherung sinnvoll ist. Bei einer detaillierten Bestandsaufnahme sind folgende Bereiche zu berücksichtigen:
1. Einkommen
Welche regelmäßigen bzw. einmaligen Einnahmen habe ich im Alter?
Beispiele:
- Rentenansprüche (z. B. Altersrente, Betriebsrente)
- Einnahmen aus Vermietung oder Verpachtung
- Sonstiges (z. B. eine zu erwartende Erbschaft)
2. Vermögen
Welche Vermögensbestandteile kann ich im Pflegefall veräußern und welche sollen in jedem Fall für mich oder meine Erben erhalten bleiben?
Beispiele:
- Barvermögen, Sparguthaben, Rücklagen für das Alter
- Immobilien, Grundstücke
- Aktien, Fonds
- kapitalbildende Lebens- und Rentenversicherungen
3. Unterstützung von Angehörigen
Kann ich auf die Unterstützung von Familienangehörigen zählen – und möchte ich sie überhaupt annehmen?
Beispiele:
- finanzielle Unterstützung z. B. durch Elternunterhalt
- Unterstützung im Haushalt und pflegerische Betreuung
Welche Pflegezusatzversicherungen sind nicht sinnvoll?
Wird an Pflegezusatzversicherungen Kritik geübt, bezieht sich diese häufig auf bestimmte Modelle. So raten Verbraucherschützer im Allgemeinen von diesen Arten der Pflegezusatzversicherung ab:
- Pflegerenten gelten als intransparent und zu teuer.
- Pflege-Bahr-Policen sind staatlich geförderte Pflegezusatzversicherungen. Sinnvoll sind sie unter Umständen für Menschen mit Vorerkrankungen, nicht aber für Gesunde.
- Pflegekostenversicherungen sind nicht flexibel genug: So zahlen sie z. B. häufig nicht oder nur wenig, wenn der Versicherte durch Angehörige gepflegt wird.
Pflegetagegeldversicherungen hingegen werden von Verbraucherschutzorganisationen als grundsätzlich sinnvoll erachtet, wenn sie sich hinreichend an den individuellen Bedarf anpassen lassen.
Pflegegrad | Ambulanter Pflegedienst | Pflegeheim |
---|---|---|
1 | 125 Euro | 1.500 Euro |
2 | 500 Euro | 1.500 Euro |
3 | 1.100 Euro | 1.500 Euro |
4 | 2.200 Euro | 1.500 Euro |
5 | 2.200 Euro | 1.500 Euro |
Welche Pflegezusatzversicherung ist gut?
Es gibt drei Modelle von Pflegezusatzversicherungen. Eine Sonderstellung nimmt der sogenannte Pflege-Bahr ein, eine staatlich geförderte Pflegetagegeldversicherung, die der frühere Gesundheitsminister Daniel Bahr auf den Weg brachte.
-
Pflegetagegeldversicherung
Sonderform: Pflege-Bahr
-
Pflegekostenversicherung
-
Pflegerente
Nicht alle Formen der Pflegezusatzversicherung sind empfehlenswert:
- Von der Pflegerente rät der Bund der Versicherten (BdV) grundsätzlich ab, da diese Policen im Vergleich schlicht zu teuer sind.
- Pflegekostenversicherungen leisten häufig nicht bei Pflege durch Angehörige und verursachen oft einen hohen Aufwand, weil Pflegekosten nur gegen Beleg erstattet werden.
- Der Pflege-Bahr ist trotz der staatlichen Förderung für die meisten nicht attraktiv: Lediglich, wer von anderen Anbietern aufgrund von Vorerkrankungen abgelehnt wurde und eine Pflegezusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung abschließen möchte, sollte den Abschluss einer solchen Police in Erwägung ziehen.
Wer eine gute Pflegezusatzversicherung sucht, sollte sich deshalb auf Tarife mit Pflegetagegeld konzentrieren. Doch kommt es hier auf die Ausgestaltung des Vertrags an: Um nicht für überflüssige Leistungen zu bezahlen, sollte die Pflegetagegeldversicherung bestimmte Qualitätskriterien erfüllen.
Die drei Arten der Pflegezusatzversicherung im Überblick
Unser Überblick über die Arten der Pflegezusatzversicherungen verrät, wie sie im Einzelnen funktionieren und was zu beachten ist.
1. Pflegetagegeldversicherung
Verbraucherschutz-Organisationen wie der Bund der Versicherten raten zu Pflegetagegeldversicherungen, weil sie von allen Modellen der Pflegezusatzversicherung die flexibelste Absicherung und das beste Preis-Leistungs-Verhältnis bieten. Die wichtigsten Merkmale:
- Bei der Pflegetagegeldversicherung erhält der Versicherte im Pflegefall eine feste Summe pro Tag, unabhängig von den tatsächlich angefallenen Pflegekosten. Da er die Kosten gegenüber der Versicherung nicht belegen muss, entsteht kein zusätzlicher Aufwand.
- Die Versicherung leistet unabhängig davon, ob der Pflegebedürftige zuhause oder im Pflegeheim versorgt wird. Das Geld kann er frei verwenden, es also beispielsweise als Pflegegeld an Angehörige auszahlen, eine Haushaltshilfe bezahlen oder eventuelle Restbeträge ansparen.
- Wie hoch das Pflegetagegeld ist, hängt vom Pflegegrad ab. Einige Tarife erlauben es, die Auszahlungen in den einzelnen Pflegegraden individuell festzulegen.
- Bei Pflegetagegeld-Policen ist es üblich, dass der Versicherte beitragsfrei gestellt wird, sobald der Pflegefall eintritt.
Pflege-Bahr
Bestimmte Pflegetagegeld-Policen sind staatlich gefördert. Sie werden unter dem Namen „Pflege-Bahr“ vertrieben. Sie stehen immer wieder in der Kritik, weil die Leistungen trotz hoher Beiträge im Pflegefall häufig nicht ausreichen und die staatliche Förderung sich nicht lohnt. Die Besonderheiten des Pflege-Bahr:
- Versicherte erhalten vom Staat 5 Euro pro Monat, wenn sie selbst mindestens 10 Euro pro Monat in ihre Pflegezusatzversicherung einzahlen. Die Zulage beantragt die Versicherung, sodass kein zusätzlicher Aufwand entsteht.
- Bei der staatlich geförderten Pflegezusatzversicherung entfällt die Gesundheitsprüfung – eine Pflege-Bahr-Police können also auch Menschen mit schweren Vorerkrankungen abschließen. Das Problem dabei: Weil Pflege-Bahr-Anbieter niemanden ablehnen und keinen Risikozuschlag erheben dürfen, verlangen sie umso höhere Beiträge. Gerade für Gesunde ist der Pflege-Bahr darum keine gute Option.
- Die Leistungen sind nach Pflegegrad gestaffelt (Minimalbetrag im Pflegegrad 1: 60 Euro, im Pflegegrad 5: 600 Euro)
- Die Wartezeit, bevor die Versicherung leistet, beträgt bis zu fünf Jahre.
- Bei Pflege-Bahr-Verträgen müssen Versicherte im Pflegefall die Beiträge normalerweise weiterzahlen.
2. Pflegekostenversicherung
Pflegekostenversicherungen sind in der Regel etwas günstiger als Pflegetagegeldversicherungen, dafür müssen Versicherte entscheidende Abstriche bei der Flexibilität machen. Das sind die wichtigsten Fakten zur Pflegekostenversicherung:
- Es gibt zwei Varianten der Pflegekostenversicherung: Entweder sie stockt die Leistungen der Pflegekasse um einen vereinbarten Prozentsatz auf oder sie erstattet bis zu einem bestimmten Höchstbetrag die Kosten, die die Pflegeversicherung nicht übernimmt.
- Bei der ersten Variante ist es üblich, dass Versicherte ein Fünftel bis das Doppelte der gesetzlichen Pflegeleistung als Ergänzungsbetrag von der Pflegekostenversicherung erhalten – je mehr, desto höher die Beiträge. Für die Pflege durch Angehörige zahlen Pflegekostenversicherungen allerdings meist deutlich weniger.
- Bei der zweiten Variante muss der Pflegebedürftige die Kosten vorstrecken und anschließend die Erstattung bei der Pflegekostenversicherung beantragen. Pflegekosten, die über den Maximalbetrag hinausgehen, muss der Versicherte selbst tragen. Die Belegpflicht verursacht einiges an Aufwand.
- Nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit sind oft weiterhin Beiträge zu zahlen.
3. Pflegerente
Die Pflegerente wird von Lebensversicherungsunternehmen angeboten. Sie gilt nicht als geeignete Form der Pflegezusatzversicherung. So kritisiert z. B. der Bund der Versicherten die hohen Kosten und die intransparente Kombination aus Pflegefallabsicherung und unwirtschaftlichem Sparvorgang. Die Funktionsweise der Pflegerente:
- Während bei anderen Formen der Pflegezusatzversicherung die Beiträge im Laufe der Zeit steigen können, werden sie bei der Pflegerente für die gesamte Laufzeit festgelegt. Dafür sind sie aber schon von Anfang an um einiges teurer. Eine Pflegerente kann auch gegen Einmalzahlung abgeschlossen werden.
- Im Pflegefall erhält der Versicherte eine lebenslange monatliche Rente, die er frei verwenden kann. Es ist möglich, dass die Lebensversicherung Überschüsse erwirtschaftet, die die Rente erhöhen – ein Anspruch besteht aber nur auf Garantieleistungen.
- Ausgezahlt wird die Rente oft erst ab Pflegegrad 3, in voller Höhe sogar häufig erst ab Pflegegrad 5. Einige Anbieter erlauben es, die Auszahlung individuell festzulegen.
- Pflegerenten-Produkte enthalten mitunter eine sogenannte Todesfallleistung (das angesparte Kapital wird im Todesfall an die Hinterbliebenen ausgezahlt).
- Bei einigen Pflegerenten-Verträgen wird bei Kündigung der sogenannte Rückkaufswert ausgezahlt – ein finanzieller Verlust entsteht trotzdem.
Checkliste: Ist eine Pflegezusatzversicherung sinnvoll für mich?
- Ist in meiner aktuellen Lebenssituation der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung sinnvoll oder haben andere Vorsorgemaßnahmen Vorrang?
- Kann ich mir die Beiträge (und eventuelle Beitragssteigerungen) über einen langen Zeitraum hinweg leisten?
- Wie möchte ich einmal gepflegt werden und mit welchen Kosten muss ich rechnen?
- Kann ich im Alter auf mein Einkommen, mein Vermögen und die Unterstützung Angehöriger zurückgreifen, um potenzielle Pflegekosten zu bezahlen?
- Bin ich bereit, diese Ressourcen zu nutzen – und wenn ja, in welchem Umfang?
- Ist es mir besonders wichtig, mein Vermögen zu schützen und/oder meine Angehörigen nicht finanziell zu belasten?
- Bin ich ausreichend über Pro und Contra der verschiedenen Pflegezusatzversicherungen informiert?