Pflege­zusatz­versicherung: Das müssen Sie wissen

von Christina Horst
03.03.2020 (aktualisiert: 16.02.2021)

Ob im Pflege­heim oder zuhause: Pflege­kosten können Betroffene und ihre Angehörigen außerordentlich belasten und im schlimmsten Fall das im Laufe des Lebens erwirtschaftete Vermögen vollständig auffressen. Wer sich über private Pflege­fall­vorsorge informiert, stößt schnell auf die Pflege­zusatz­versicherung. Doch was ist das eigentlich – und für wen ist sie wichtig? Wir erklären, was Pflege­zusatz­versicherungen leisten, wer sie braucht und welche Modelle empfehlenswert sind.

Was ist eine Pflege­zusatz­versicherung?

So wie alle in Deutschland lebenden Personen verpflichtet sind, eine Kranken­versicherung zu haben, muss sich auch jeder gegen das Risiko Pflege­bedürftigkeit absichern. Für die grundlegende Absicherung sorgt die gesetzlich vorgeschriebene Pflege­pflicht­versicherung: Gesetzlich Versicherte zahlen in die soziale Pflege­pflicht­versicherung (SPV) ein, Privatversicherte in die private Pflege­pflicht­versicherung (PPV). Arbeitnehmer dürfen – anders als Selbstständige, Freiberufler und Beamte – nur in die private Kranken- und Pflege­versicherung, wenn ihr Entgelt oberhalb der Versicherungs­pflicht­grenze liegt.

Pflege­zusatz­versicherungen hingegen werden von privaten Kranken- oder Lebens­versicherungsunternehmen als Ergänzung zur Pflege­pflicht­versicherung angeboten. Der Grund: Die Pflege­pflicht­versicherung deckt im Ernstfall nur einen Teil der Pflege­kosten ab. Egal, ob Pflege­bedürftige ambulant gepflegt werden oder im Pflege­heim wohnen: Sie bzw. ihre Angehörigen müssen einen oft beträchtlichen Eigenanteil zahlen und dafür im schlimmsten Fall sogar ihr Vermögen veräußern. Mit einer Pflege­zusatz­versicherung lässt sich die Finanzierungslücke schließen bzw. der Eigenanteil an den Pflege­kosten verringern. Pflege­zusatz­versicherungen werden mitunter auch als private Pflege­versicherungen bezeichnet.

Vor diesen Kosten schützt eine Pflege­zusatz­versicherung

Niemand kann vorhersehen, ob er einmal zum Pflege­fall wird. Auch die potenziellen Pflege­kosten lassen sich nicht vorab kalkulieren. Fest steht nur: Im Ernstfall kann die stationäre oder ambulante Pflege für die Betroffenen und ihre Angehörigen zu einer erheblichen finanziellen Belastung werden.

Die Unterbringung im Pflege­heim kann mehrere tausend Euro pro Monat kosten. Für die sogenannten Hotelkosten (Unterkunft und Verpflegung) sowie Investitionskosten (Anschaffung und Instandsetzung von Gebäuden und Anlagen) müssen Pflege­heimbewohner ohnehin selbst aufkommen. Hinzu kommt der sogenannte einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) für die pflegebedingten Kosten.

Der Verband der Privaten Kranken­versicherung (PKV) stellte zuletzt im September 2019 einen starken Anstieg des Eigenanteils für die vollstationäre Pflege fest: Innerhalb eines Jahres stieg er im bundesweiten Durchschnitt um über 6 Prozent auf fast 1.930 Euro monatlich. Da allerdings zum Teil erhebliche Unterschiede zwischen den Bundesländern bestehen, reicht der Durchschnittswert nicht zur Orientierung aus: Je nach Wohnort kann der Eigenanteil der Pflege­finanzierung erheblich höher ausfallen. Auch ist absehbar, dass die Kosten für die Pflege im Heim weiter steigen werden, z. B. durch Lohnerhöhungen und den medizinischen Fortschritt.

Bei der häuslichen Pflege durch Angehörige bzw. einen ambulanten Pflege­dienst lassen sich die Kosten noch schwerer vorhersagen, doch reichen auch hier die Zuschüsse der Pflege­kasse in den seltensten Fällen aus. Was Pflege­geld bzw. Pflege­sachleistungen nicht abdecken, müssen Pflege­bedürftige selbst tragen.

Das heißt im Klartext: Die gesetzlichen Leistungen reichen nicht aus, es bleibt eine Finanzierungslücke. Wenn der Pflege­bedürftige sie nicht mit seinem Einkommen und seinen Rücklagen schließen kann, bleibt häufig nur die Möglichkeit, Vermögen wie Immobilien oder Aktien zu veräußern. Damit geht ein Teil der Lebensleistung unwiederbringlich verloren – auch für nachfolgende Generationen. Kinder von Pflege­bedürftigen stehen so oft vor einer doppelten Herausforderung: Können die Eltern die Pflege­kosten nicht stemmen, springen sie häufig ein. Unter Umständen sind sie dazu sogar verpflichtet: Bevor das Sozialamt die sogenannte Hilfe zur Pflege übernimmt, prüft es, ob die Kinder der Pflege­bedürftigen Unterhalt zahlen müssen.

Gut zu wissen: Seit dem 1. Januar 2020 gilt eine neue Einkommensgrenze beim Elternunterhalt: Erst ab 100.000 Euro Nettoeinkommen pro Jahr müssen Kinder für die Pflege­kosten ihrer Eltern aufkommen.

Verlieren, was man sich ein Leben lang aufgebaut hat, auf Sozialhilfe angewiesen sein oder die Kinder finanziell belasten – das ist eine quälende Vorstellung für viele Menschen. Eine private Pflege­zusatz­versicherung kann verhindern, dass es so weit kommt. Sie schützt den Versicherten und seine Familie, indem sie

  • im Pflege­fall eine optimale Versorgung und eine hohe Lebensqualität sicherstellt,
  • den Partner, die Kinder und andere Angehörige vor hohen Kosten bewahrt und
  • das Vermögen auch für nachfolgende Generationen erhält.

Entscheidend ist, dass die Pflege­zusatz­versicherung zum individuellen Bedarf passt – ansonsten drohen hohe Kosten bei geringen Leistungen. In einigen Fällen lässt sich die Finanzierungslücke zwischen den Leistungen der gesetzlichen bzw. privaten Pflege­versicherung und den tatsächlichen Pflege­kosten auch auf andere Weise schließen. Vor dem Abschluss gilt es also zu prüfen, ob die Pflege­zusatz­versicherung notwendig ist.

Älterer Herr mit Brille am Laptop
Es ist wichtig, die Pflege­finanzierung rechtzeitig zu planen. Eine Pflege­zusatz­versicherung kann eventuelle Finanzierungslücken schließen.

Für wen ist eine Pflege­zusatz­versicherung sinnvoll?

Eine Pflege­zusatz­versicherung sollte grundsätzlich nur abschließen, wer sich die Beiträge auch langfristig leisten kann: Die Laufzeit beträgt häufig 30 Jahre und mehr. Wer einmal knapp bei Kasse ist und die Pflege­zusatz­versicherung kündigt, verliert die Absicherung komplett.

Auch ist eine Pflege­zusatz­versicherung nur sinnvoll, wenn sie zur eigenen Lebenssituation passt. Eine ausführliche Beratung, die die individuelle Einkommens- und Vermögenssituation berücksichtigt, ist deshalb dringend zu empfehlen.

Ebenfalls ist zu bedenken, dass Pflege­zusatz­versicherungen reine Risikoabsicherungen sind. Das heißt: Der Versicherer zahlt nur, wenn der Pflege­fall tatsächlich eintritt. Allerdings ist das Risiko, einmal pflegebedürftig zu werden, nicht gering. Laut dem Statistischen Bundesamt wird die Zahl der Pflege­bedürftigen bis 2050 erheblich ansteigen: von aktuell rund 4 Millionen auf knapp 6 Millionen. Der Grund dafür ist die demographische Entwicklung: Die Anzahl älterer Menschen steigt – und das Risiko, zum Pflege­fall zu werden, erhöht sich mit zunehmendem Alter. Im Alter von 80 bis 85 Jahren wird etwa jeder Fünfte zum Pflege­fall, im Alter von 85 bis 90 Jahren bereits jeder Dritte.

Auf die Hilfe Angehöriger kann sich im Alter nicht jeder verlassen, zumal die Familienmitglieder häufig weit voneinander entfernt leben. So werden in Zukunft immer mehr Menschen auf professionelle Pflege angewiesen sein. Es ist absehbar, dass die Kosten für ambulante und stationäre Versorgung weiter steigen werden. Bei der Frage „Pflege­zusatz­versicherung – ja oder nein?“ sind auch diese Entwicklungen von Bedeutung.

Was kostet eine private Pflege­zusatz­versicherung?

Die Kosten für eine Pflege­zusatz­versicherung lassen sich nicht pauschal benennen: Zum einen unterscheiden sich die Tarife von Anbieter zu Anbieter, zum anderen lassen sich die Leistungen bei einer guten Pflege­zusatz­versicherung individuell an das Einkommen, das Vermögen und die Wünsche des Versicherten anpassen. Grundsätzlich sind es aber vor allem diese Faktoren, die die Kosten der Pflege­zusatz­versicherung beeinflussen:

Gesundheits­zustand und Alter

Entscheidend für die Höhe der Beiträge ist der Gesundheits­zustand des Versicherten. Der Antragsteller muss für die Pflege­zusatz­versicherung Gesundheits­fragen beantworten, anhand derer der Versicherer sein Zahlungsrisiko kalkuliert. Antragsteller, die an Vorerkrankungen leiden, müssen einen Risikozuschlag zahlen; bei schwerwiegenden Erkrankungen kann der Versicherer sie ablehnen. Die Ausnahme ist der sogenannte Pflege-Bahr, eine staatlich geförderte Pflege­zusatz­versicherung ohne Gesundheits­prüfung.

Wichtig: Kommt im Nachhinein heraus, dass der Versicherte bei der Gesundheits­prüfung Vorerkrankungen verschwiegen hat, kann der Anbieter kündigen – dann geht der Pflege­fallschutz verloren.

Das Alter des Versicherten beeinflusst ebenfalls die Beiträge für die Pflege­zusatz­versicherung: Je jünger er bei Vertragsabschluss ist, desto günstiger ist die Prämie. Es ist also ratsam, mit dem Abschluss einer Pflege­zusatz­versicherung nicht bis ins hohe Alter bzw. bis zum Eintritt des Pflege­falls zu warten. Allerdings bedeutet ein zu früher Abschluss unter Umständen, dass finanzielle Mittel gebunden sind, die für die Absicherung anderer Risiken (etwa Berufsunfähigkeit) benötigt werden. Auch deshalb gilt es, im Rahmen einer individuellen Beratung Pro und Contra einer Pflege­zusatz­versicherung für die aktuelle Lebenssituation abzuwägen.

Leistungen bzw. Höhe der Pflege­zusatz­versicherung

Je umfangreicher die Leistungen im Versicherungsfall, desto höher die Beiträge. Der Umfang der Versicherungsleistungen sollte entsprechend der individuellen Finanzierungslücke gewählt werden. So wird sie berechnet:

  1. Zu erwartende Pflege­kosten ermitteln: Dabei spielen der Pflege­grad und die Pflege­form (durch Angehörige, ambulanten Pflege­dienst oder im Heim) eine Rolle, aber auch der Wohnort, da bei Pflege­kosten regionale Unterschiede bestehen.
  2. Voraussichtlichen Eigenanteil berechnen: Dieser ergibt sich aus der Differenz zwischen den Pflege­kosten und den Leistungen der Pflege­kasse.
  3. Individuelle Pflege­lücke berechnen: Mit Blick auf die individuelle Einkommens- und Vermögenssituation lässt sich abschätzen, was die Pflege­zusatz­versicherung im Ernstfall abfedern müsste.
Alteres Paar schaut bei einer Beratung auf einen Laptop
Eine Pflege­zusatz­versicherung muss zur eigenen Lebenssituation passen – deshalb ist entscheidend, dass sich die Versicherung an den individuellen Bedarf anpassen lässt.

Berechnung der individuellen Finanzierungslücke: So geht’s

Pflege­kosten

Die Pflege­kosten lassen sich wohl am schwierigsten vorhersagen. Sie hängen vor allem vom Grad der Pflege­bedürftigkeit (Pflege­grad 1–5) und der Pflege­form ab (zuhause z. B. durch pflegende Angehörige, ambulant durch einen Pflege­dienst oder vollstationär im Heim). Auch der Wohnort spielt eine wichtige Rolle, denn zwischen den einzelnen Bundesländern und zwischen Stadt und Land bestehen teilweise erhebliche Unterschiede bei den Pflege­kosten. Am besten ist es, beim Errechnen einer möglichen Finanzierungslücke verschiedene Szenarien durchzuspielen.

Weil die Pflege durch Angehörige, Nachbarn oder andere private Pflege­personen grundsätzlich ehrenamtlich erbracht wird, lassen sich dafür schwer Kosten kalkulieren. Die Pflege­kasse zahlt unter anderem Pflege­geld und einen Entlastungs­betrag, damit Pflege­personen eine Aufwandsentschädigung erhalten. Damit auch diese Form der häuslichen Pflege von der privaten Vorsorge abgedeckt ist, ist eine Pflege­zusatz­versicherung nur sinnvoll, wenn das Geld frei verwendet werden kann – z. B. bei Pflege­kosten­versicherungen ist das aber in der Regel nicht der Fall. Bei einer Pflege­tagegeld­versicherung steht es dem Versicherten in der Regel frei, wofür er den ausgezahlten Betrag einsetzt; allerdings sollte man die Konditionen dahingehend überprüfen.

Für den Eigenanteil bei professioneller Pflege können folgende Durchschnittswerte als Orientierung dienen (Finanztest 11/2017):

Dass der Eigenanteil für einen Pflege­heimplatz unabhängig vom Pflege­grad ist, liegt am sogenannten einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE): Zur Berechnung teilt das Pflege­heim die Summe aller Eigenanteile durch die Anzahl der Bewohner. Diese Neuerung wurde im Rahmen des Zweiten Pflege­stärkungsgesetzes (PSG II) eingeführt, weil zuvor Bewohner mit höheren Pflege­graden überproportional belastet wurden. Hinzu kommen Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten, die die Pflege­kasse nicht übernimmt. Auskunft über die tatsächlichen Kosten im Pflege­heim können nur die in Frage kommenden Pflege­heime geben.

Wichtig: Es ist wahrscheinlich, dass die Kosten für professionelle Pflege in Zukunft weiter steigen werden, beispielsweise durch Lohnerhöhungen in Pflege­berufen und die immer bessere medizinische Versorgung.

Leistungen der Pflege­versicherung

Im Gegensatz zu den potenziellen Pflege­kosten lässt sich relativ sicher vorhersagen, mit welchen Zuschüssen der Pflege­kasse zu rechnen ist, denn es handelt sich um bundesweit einheitliche Pauschalbeträge: Auf welche Pflege­leistungen Anspruch besteht, hängt vom Pflege­grad und der Pflege­situation ab. Da die Pflege­kosten sich je nach Region teils stark unterscheiden, bleibt nach Abzug der Leistungen der Pflege­versicherung je nach Wohnort ein unterschiedlich hoher Eigenanteil.

Einkommen, Vermögen, Unterstützung durch Angehörige

Wie hoch das Einkommen und Vermögen im Alter sein werden und wie viel davon man für potenzielle Pflege­kosten aufwenden möchte, ist entscheidend dafür, ob eine Pflege­zusatz­versicherung sinnvoll ist. Bei einer detaillierten Bestandsaufnahme sind folgende Bereiche zu berücksichtigen:

1. Einkommen

Welche regelmäßigen bzw. einmaligen Einnahmen habe ich im Alter?

Beispiele:

  • Rentenansprüche (z. B. Altersrente, Betriebsrente)
  • Einnahmen aus Vermietung oder Verpachtung
  • Sonstiges (z. B. eine zu erwartende Erbschaft)

2. Vermögen

Welche Vermögensbestandteile kann ich im Pflege­fall veräußern und welche sollen in jedem Fall für mich oder meine Erben erhalten bleiben?

Beispiele:

  • Barvermögen, Sparguthaben, Rücklagen für das Alter
  • Immobilien, Grundstücke
  • Aktien, Fonds
  • kapitalbildende Lebens- und Renten­versicherungen

3. Unterstützung von Angehörigen

Kann ich auf die Unterstützung von Familienangehörigen zählen – und möchte ich sie überhaupt annehmen?

Beispiele:

  • finanzielle Unterstützung z. B. durch Elternunterhalt
  • Unterstützung im Haushalt und pflegerische Betreuung

Welche Pflege­zusatz­versicherungen sind nicht sinnvoll?

Wird an Pflege­zusatz­versicherungen Kritik geübt, bezieht sich diese häufig auf bestimmte Modelle. So raten Verbraucherschützer im Allgemeinen von diesen Arten der Pflege­zusatz­versicherung ab:

  • Pflege­renten gelten als intransparent und zu teuer.
  • Pflege-Bahr-Policen sind staatlich geförderte Pflege­zusatz­versicherungen. Sinnvoll sind sie unter Umständen für Menschen mit Vorerkrankungen, nicht aber für Gesunde.
  • Pflege­kosten­versicherungen sind nicht flexibel genug: So zahlen sie z. B. häufig nicht oder nur wenig, wenn der Versicherte durch Angehörige gepflegt wird.

Pflege­tagegeld­versicherungen hingegen werden von Verbraucherschutzorganisationen als grundsätzlich sinnvoll erachtet, wenn sie sich hinreichend an den individuellen Bedarf anpassen lassen.

Pflege­grad

Ambulanter Pflege­dienst

Pflege­heim

1

125 Euro

1.500 Euro

2

500 Euro

1.500 Euro

3

1.100 Euro

1.500 Euro

4

2.200 Euro

1.500 Euro

5

2.200 Euro

1.500 Euro

Welche Pflege­zusatz­versicherung ist gut?

Es gibt drei Modelle von Pflege­zusatz­versicherungen. Eine Sonderstellung nimmt der sogenannte Pflege-Bahr ein, eine staatlich geförderte Pflege­tagegeld­versicherung, die der frühere Gesundheits­minister Daniel Bahr auf den Weg brachte.

  1. Pflege­tagegeld­versicherung

    Sonderform: Pflege-Bahr

  2. Pflege­kosten­versicherung

  3. Pflege­rente

Nicht alle Formen der Pflege­zusatz­versicherung sind empfehlenswert:

  • Von der Pflege­rente rät der Bund der Versicherten (BdV) grundsätzlich ab, da diese Policen im Vergleich schlicht zu teuer sind.
  • Pflege­kosten­versicherungen leisten häufig nicht bei Pflege durch Angehörige und verursachen oft einen hohen Aufwand, weil Pflege­kosten nur gegen Beleg erstattet werden.
  • Der Pflege-Bahr ist trotz der staatlichen Förderung für die meisten nicht attraktiv: Lediglich, wer von anderen Anbietern aufgrund von Vorerkrankungen abgelehnt wurde und eine Pflege­zusatz­versicherung ohne Gesundheits­prüfung abschließen möchte, sollte den Abschluss einer solchen Police in Erwägung ziehen.

Wer eine gute Pflege­zusatz­versicherung sucht, sollte sich deshalb auf Tarife mit Pflege­tagegeld konzentrieren. Doch kommt es hier auf die Ausgestaltung des Vertrags an: Um nicht für überflüssige Leistungen zu bezahlen, sollte die Pflege­tagegeld­versicherung bestimmte Qualitätskriterien erfüllen.

Die drei Arten der Pflege­zusatz­versicherung im Überblick

Unser Überblick über die Arten der Pflege­zusatz­versicherungen verrät, wie sie im Einzelnen funktionieren und was zu beachten ist.

1. Pflege­tagegeld­versicherung

Verbraucherschutz-Organisationen wie der Bund der Versicherten raten zu Pflege­tagegeld­versicherungen, weil sie von allen Modellen der Pflege­zusatz­versicherung die flexibelste Absicherung und das beste Preis-Leistungs-Verhältnis bieten. Die wichtigsten Merkmale:

  • Bei der Pflege­tagegeld­versicherung erhält der Versicherte im Pflege­fall eine feste Summe pro Tag, unabhängig von den tatsächlich angefallenen Pflege­kosten. Da er die Kosten gegenüber der Versicherung nicht belegen muss, entsteht kein zusätzlicher Aufwand.
  • Die Versicherung leistet unabhängig davon, ob der Pflege­bedürftige zuhause oder im Pflege­heim versorgt wird. Das Geld kann er frei verwenden, es also beispielsweise als Pflege­geld an Angehörige auszahlen, eine Haushaltshilfe bezahlen oder eventuelle Restbeträge ansparen.
  • Wie hoch das Pflege­tagegeld ist, hängt vom Pflege­grad ab. Einige Tarife erlauben es, die Auszahlungen in den einzelnen Pflege­graden individuell festzulegen.
  • Bei Pflege­tagegeld-Policen ist es üblich, dass der Versicherte beitragsfrei gestellt wird, sobald der Pflege­fall eintritt.

Pflege-Bahr

Bestimmte Pflege­tagegeld-Policen sind staatlich gefördert. Sie werden unter dem Namen „Pflege-Bahr“ vertrieben. Sie stehen immer wieder in der Kritik, weil die Leistungen trotz hoher Beiträge im Pflege­fall häufig nicht ausreichen und die staatliche Förderung sich nicht lohnt. Die Besonderheiten des Pflege-Bahr:

  • Versicherte erhalten vom Staat 5 Euro pro Monat, wenn sie selbst mindestens 10 Euro pro Monat in ihre Pflege­zusatz­versicherung einzahlen. Die Zulage beantragt die Versicherung, sodass kein zusätzlicher Aufwand entsteht.
  • Bei der staatlich geförderten Pflege­zusatz­versicherung entfällt die Gesundheits­prüfung – eine Pflege-Bahr-Police können also auch Menschen mit schweren Vorerkrankungen abschließen. Das Problem dabei: Weil Pflege-Bahr-Anbieter niemanden ablehnen und keinen Risikozuschlag erheben dürfen, verlangen sie umso höhere Beiträge. Gerade für Gesunde ist der Pflege-Bahr darum keine gute Option.
  • Die Leistungen sind nach Pflege­grad gestaffelt (Minimalbetrag im Pflege­grad 1: 60 Euro, im Pflege­grad 5: 600 Euro)
  • Die Wartezeit, bevor die Versicherung leistet, beträgt bis zu fünf Jahre.
  • Bei Pflege-Bahr-Verträgen müssen Versicherte im Pflege­fall die Beiträge normalerweise weiterzahlen.

2. Pflege­kosten­versicherung

Pflege­kosten­versicherungen sind in der Regel etwas günstiger als Pflege­tagegeld­versicherungen, dafür müssen Versicherte entscheidende Abstriche bei der Flexibilität machen. Das sind die wichtigsten Fakten zur Pflege­kosten­versicherung:

  • Es gibt zwei Varianten der Pflege­kosten­versicherung: Entweder sie stockt die Leistungen der Pflege­kasse um einen vereinbarten Prozentsatz auf oder sie erstattet bis zu einem bestimmten Höchstbetrag die Kosten, die die Pflege­versicherung nicht übernimmt.
  • Bei der ersten Variante ist es üblich, dass Versicherte ein Fünftel bis das Doppelte der gesetzlichen Pflege­leistung als Ergänzungsbetrag von der Pflege­kosten­versicherung erhalten – je mehr, desto höher die Beiträge. Für die Pflege durch Angehörige zahlen Pflege­kosten­versicherungen allerdings meist deutlich weniger.
  • Bei der zweiten Variante muss der Pflege­bedürftige die Kosten vorstrecken und anschließend die Erstattung bei der Pflege­kosten­versicherung beantragen. Pflege­kosten, die über den Maximalbetrag hinausgehen, muss der Versicherte selbst tragen. Die Belegpflicht verursacht einiges an Aufwand.
  • Nach Eintritt der Pflege­bedürftigkeit sind oft weiterhin Beiträge zu zahlen.

3. Pflege­rente

Die Pflege­rente wird von Lebens­versicherungsunternehmen angeboten. Sie gilt nicht als geeignete Form der Pflege­zusatz­versicherung. So kritisiert z. B. der Bund der Versicherten die hohen Kosten und die intransparente Kombination aus Pflege­fallabsicherung und unwirtschaftlichem Sparvorgang. Die Funktionsweise der Pflege­rente:

  • Während bei anderen Formen der Pflege­zusatz­versicherung die Beiträge im Laufe der Zeit steigen können, werden sie bei der Pflege­rente für die gesamte Laufzeit festgelegt. Dafür sind sie aber schon von Anfang an um einiges teurer. Eine Pflege­rente kann auch gegen Einmalzahlung abgeschlossen werden.
  • Im Pflege­fall erhält der Versicherte eine lebenslange monatliche Rente, die er frei verwenden kann. Es ist möglich, dass die Lebens­versicherung Überschüsse erwirtschaftet, die die Rente erhöhen – ein Anspruch besteht aber nur auf Garantieleistungen.
  • Ausgezahlt wird die Rente oft erst ab Pflege­grad 3, in voller Höhe sogar häufig erst ab Pflege­grad 5. Einige Anbieter erlauben es, die Auszahlung individuell festzulegen.
  • Pflege­renten-Produkte enthalten mitunter eine sogenannte Todesfallleistung (das angesparte Kapital wird im Todesfall an die Hinterbliebenen ausgezahlt).
  • Bei einigen Pflege­renten-Verträgen wird bei Kündigung der sogenannte Rückkaufswert ausgezahlt – ein finanzieller Verlust entsteht trotzdem.

Checkliste: Ist eine Pflege­zusatz­versicherung sinnvoll für mich?

  • Ist in meiner aktuellen Lebenssituation der Abschluss einer Pflege­zusatz­versicherung sinnvoll oder haben andere Vorsorge­maßnahmen Vorrang?
  • Kann ich mir die Beiträge (und eventuelle Beitragssteigerungen) über einen langen Zeitraum hinweg leisten?
  • Wie möchte ich einmal gepflegt werden und mit welchen Kosten muss ich rechnen?
  • Kann ich im Alter auf mein Einkommen, mein Vermögen und die Unterstützung Angehöriger zurückgreifen, um potenzielle Pflege­kosten zu bezahlen?
  • Bin ich bereit, diese Ressourcen zu nutzen – und wenn ja, in welchem Umfang?
  • Ist es mir besonders wichtig, mein Vermögen zu schützen und/oder meine Angehörigen nicht finanziell zu belasten?
  • Bin ich ausreichend über Pro und Contra der verschiedenen Pflege­zusatz­versicherungen informiert?

Quellen

Christina Horst

Christina Horst war bis Januar 2021 Content Managerin bei Afilio und schrieb vor allem über Vorsorge­themen wie die Patienten­verfügung und die Vorsorge­vollmacht. Zuvor war sie als Online-Redakteurin und Lektorin in Unternehmen und Agenturen sowie als freie Journalistin tätig.

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