Zahnzusatzversicherung: Zuschuss zu hohen Zahnarztkosten
- Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt bei Zahnersatz maximal 65 Prozent der Regelversorgung. Dabei handelt es sich um eine medizinisch sinnvolle, aber möglichst kostengünstige Lösung, z. B. eine Metallkrone.
- Wer sich für eine höherwertige bzw. ästhetischere Versorgung entscheidet, z. B. eine Keramikkrone, zahlt die Mehrkosten aus eigener Tasche. Besonders bei Implantaten belaufen sich diese schnell auf einige Tausend Euro.
- Eine gute Zahnzusatzversicherung erstattet mindestens 80 Prozent der Kosten für Zahnersatz – möglich sind bis zu 100 Prozent.
- Wichtig ist der Blick ins Kleingedruckte: Viele Tarife haben eine Wartezeit und gerade in den ersten drei bis fünf Jahren Leistungsbegrenzungen.
- Die Kosten für eine gute Zahnzusatzversicherung betragen etwa 25 bis 40 Euro im Monat. Das rechnet sich, wenn Sie viel hochwertigen Zahnersatz brauchen.
Zahnersatz ist teuer – erst recht, wenn er ästhetisch aussehen soll. Doch es handelt sich um Kosten, die auf die meisten Menschen irgendwann zukommen, denn fast jeder verliert im Laufe des Lebens einen oder mehrere Zähne. Die häufigste Ursache für Zahnverlust bei Erwachsenen ist Parodontitis, eine Zahnfleischentzündung aufgrund einer bakteriellen Infektion. Aber auch Karies ist ein Risiko: Ist die Wurzel stark angegriffen, muss der Zahn häufig gezogen werden. Allgemeine Erkrankungen wie Diabetes, Rheuma oder Osteoporose können ebenfalls dazu führen, dass Zähne ausfallen; und nicht zuletzt sind häufig auch Unfälle der Grund dafür, dass ganze oder Teile von Zähnen verlorengehen. In solchen Fällen benötigen Patienten eine Krone, Brücke oder Prothese, ggf. auch ein Implantat, das als künstliche Zahnwurzel dient. Die gesetzliche Krankenkasse trägt jedoch nicht die gesamten Kosten für den Zahnersatz: Versicherte müssen einen Eigenanteil bezahlen. Bei aufwändigen Behandlungen und hochwertigem Zahnersatz – z. B. bei der Implantatversorgung – kann dieser schnell mehrere Tausend Euro betragen. Eine private Zahnzusatzversicherung kann vor hohen Kosten für Zahnersatz schützen und deckt je nach Tarif noch weitere Zahnbehandlungen, Prophylaxe und/oder kieferorthopädische Behandlungen mit ab. Doch die Versicherung lohnt sich nicht für jeden – und es gibt einige Haken, die Sie kennen sollten.
Zahnersatz, Füllungen und mehr: Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung
Bei fast allen Zahnbeschwerden gibt es Behandlungsmöglichkeiten, die die gesetzliche Krankenkasse bezuschusst oder sogar komplett bezahlt. Allerdings sieht der Leistungskatalog eine Versorgung vor, die medizinisch sinnvoll, aber auch wirtschaftlich ist. Im Zusammenhang mit Zahnersatz spricht man auch von der Regelversorgung: Für jeden Befund ist eine bestimmte Standardtherapie vorgesehen, an deren Kosten sich die Krankenkasse zur Hälfte beteiligt. Typisch für die Regelversorgung sind beispielsweise Kronen oder Brücken aus Metall. Wer in Absprache mit seinem Zahnarzt eine höherwertige Versorgung wählt – z. B. eine Krone aus Keramik oder ein Implantat – erhält trotzdem nur einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der Regelversorgung und muss die Mehrkosten selbst bezahlen.
Etwas mehr bekommen Versicherte, die regelmäßig die Vorsorgeuntersuchungen wahrnehmen: Bei einem in den letzten fünf Jahren vor der Behandlung lückenlos gestempelten Bonusheft beträgt der Zuschuss 60 Prozent der Regelversorgung, bei zehn Jahren sind es 65 Prozent. Ab 1. Oktober 2020 steigen die Zuschüsse auf 65 Prozent nach fünf Jahren und 70 Prozent nach zehn Jahren regelmäßiger Vorsorge. Achtung: Ist in Ihrem Bonusheft angegeben, dass Sie nach fünf Jahren 20 Prozent und nach zehn Jahren 30 Prozent mehr von Ihrer Krankenkasse bekommen, so beziehen sich diese Prozentangaben nicht auf die gesamte Regelversorgung, sondern auf den Festzuschuss. Rechnerisch ist das dasselbe wie 60 bzw. 65 Prozent der Gesamtkosten für die Regelversorgung.
Einen noch höheren Zuschuss oder eine komplette Befreiung von der Zuzahlung gibt es nur für Patienten, für die die sogenannte Härtefallregelung gilt – z. B. Geringverdiener und Sozialhilfeempfänger. Daraus folgt: Die meisten Patienten müssen 35 bis 50 Prozent der Kosten selbst bezahlen, wenn sie sich für die Basisversorgung entscheiden. Wer Wert auf modernste Behandlungsmethoden und besonders ästhetischen Zahnersatz legt, für den kann es ohne Zahnzusatzversicherung sehr teuer werden.
Gut zu wissen: Häufig werden Zahnersatzbehandlungen nach Unfällen notwendig. Hat sich der Unfall in der Freizeit ereignet, zahlt die Krankenkasse die Regelversorgung; handelt es sich um einen Arbeitsunfall, springt die gesetzliche Unfallversicherung als Kostenträger ein. Zusätzliche Leistungen erhält der Patient ggf. aus einer privaten Unfallversicherung. Mehr Informationen finden Sie in unserem Ratgeber: Wann ist eine Unfallversicherung sinnvoll?
Auch Behandlungen für den Zahnerhalt können das Haushaltsbudget belasten – etwa, wenn Sie sich für eine hochwertige Füllung bzw. ein Inlay aus Keramik anstatt einer Amalgam- oder Kompositfüllung entscheiden oder bei der Wurzelbehandlung Wert auf moderne Spezialverfahren legen. Des Weiteren müssen Sie Kosten für die Prophylaxe einkalkulieren: Zwar sind zwei Vorsorgeuntersuchungen und eine Zahnsteinentfernung pro Jahr für gesetzlich Versicherte inklusive, doch die professionelle Zahnreinigung wird nicht immer bezuschusst. Ob die Krankenkasse bei Erwachsenen für eine kieferorthopädische Behandlung zahlt, hängt vom Grad der Zahnfehlstellung ab – in leichten Fällen zahlen die Patienten alles selbst. Auch hier sind Rechnungen über einige Hundert oder Tausend Euro keine Seltenheit.
In der privaten Krankenversicherung gibt es keine einheitliche Regelung zur Erstattung von zahnmedizinischen Leistungen. In manchen Tarifen bekommen Privatversicherte zwischen 50 und 80 Prozent der Kosten für Zahnersatz erstattet. Implantate, Keramikkronen etc. sind meist mit abgedeckt. Allerdings gibt es auch Tarife, in denen Zahnarztkosten von der Kostenübernahme ausgeschlossen sind. Wenn das bei Ihrer PKV der Fall ist oder Ihr Eigenanteil eher hoch ist, lohnt sich eventuell auch für Sie eine Zahnzusatzversicherung.
Zahnzusatzversicherung: Was wird übernommen?
Mit einer Zahnzusatzversicherung können Sie Ihren Eigenanteil für Zahnersatz senken – also im besten Fall mehrere Tausend Euro sparen. Bei guten Tarifen erhalten Sie eine Erstattung von 80 bis 95 Prozent des Rechnungsbetrags, in einigen Fällen sogar 100 Prozent. So können Sie sich beim Zahnarzt ohne Angst vor horrenden Kosten für hochwertigen und ästhetischen Zahnersatz entscheiden: z. B. ein langlebiges Implantat mit unauffälliger Keramikkrone. Wichtig ist, dass sich die prozentuale Erstattung auf den Eigenanteil bezieht und nicht etwa den Festzuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung beinhaltet.
Für Zahnbehandlungen, die auf den Zahnerhalt abzielen, Prophylaxe-Maßnahmen sowie Kieferorthopädie erhalten Sie in der Regel ebenfalls eine prozentuale Erstattung bzw. einen festen Betrag pro Jahr oder können entsprechende Leistungen optional hinzubuchen. Wenn das nicht der Fall ist oder diese Leistungen nur eingeschränkt im Tarif enthalten sind, muss das nicht heißen, dass sich die Zahnzusatzversicherung für Sie nicht lohnt: Ausschlaggebend sollten gute Leistungen für Zahnersatz sein, denn dieser verursacht normalerweise die höchsten Kosten. Mit einer Zahnzusatzversicherung, die zwar die professionelle Zahnreinigung bezahlt, bei teuren Implantaten aber nur einen geringen Prozentsatz erstattet, ist Ihnen nicht geholfen.
Wie viel kostet eine gute Zahnzusatzversicherung?
Für eine gute Zahnzusatzversicherung, mit der Sie Ihren Eigenanteil für Zahnersatz auf 20 Prozent oder weniger senken, sollten Sie zwischen 300 und 480 Euro pro Jahr einkalkulieren – also 25 bis 40 Euro im Monat. Bei vielen Anbietern haben Sie die Möglichkeit, aus verschiedenen Paketen zu wählen: vom Basis-Tarif, der die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse aufstockt, bis zum Premium-Schutz, der ganz ohne Eigenleistung auskommt.
Wie teuer eine Zahnzusatzversicherung ist, hängt auch vom Alter des Versicherten ab: Je jünger Sie die Zahnzusatzversicherung abschließen, desto günstiger sind die Beiträge. Denn die Wahrscheinlichkeit, dass ein Versicherungsnehmer Zahnersatz bzw. andere aufwändige Behandlungen benötigt, steigt mit zunehmendem Alter. Statistisch ist ab etwa Mitte 30 damit zu rechnen; wann Sie die Versicherung abschließen, sollten Sie aber davon abhängig machen, wie Sie Ihr persönliches Risiko einschätzen. Wichtig ist vor allem, dass Sie nicht zu lange warten, denn sind die Zähne bereits kaputt, zahlt der Versicherer nicht oder nur gegen sehr hohe Beiträge für die Behandlung. Wenn der Zustand der Zähne sehr schlecht ist, kann es sogar passieren, dass Sie gar nicht erst in die Zahnzusatzversicherung aufgenommen werden. Eine Wartezeit, in der Sie noch keinen Anspruch auf Leistungen haben, müssen Sie bei vielen Versicherern einkalkulieren; auch gibt es häufig in den ersten drei bis fünf Jahren nur eine Teilerstattung.
Beachten Sie, dass die Beiträge zur Zahnzusatzversicherung im Laufe der Jahre steigen können. Das kann einerseits daran liegen, dass sich die Rahmenbedingungen für den Versicherer ändern: So kann es beispielsweise sein, dass die Kosten für Zahnersatz in Zukunft steigen und die Ausgaben der Versicherungsgesellschaft dann höher sind als ursprünglich kalkuliert. Beitragserhöhungen können aber auch vertraglich vorgesehen sein: Sie rutschen dann mit steigendem Alter automatisch in höhere Beitragsgruppen. Anders ist es bei Tarifen mit Altersrückstellungen: Indem Sie von Anfang an höhere Beiträge bezahlen, fällt die automatische Hochstufung weg. Sie bauen also in jungen Jahren einen Puffer für das Alter auf.
Zahnzusatzversicherung: Was ist zu beachten?
Einen Eigenanteil, eine Wartezeit und bestimmte Leistungsbeschränkungen gibt es bei vielen Versicherungen. Manchmal verstecken sich aber Stolperfallen in den Bedingungen der Versicherer. Hier erläutern wir im Detail, worauf Sie beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung besonders achten sollten, damit Sie nicht letztlich doch auf hohen Kosten sitzenbleiben.
Eigenanteil: Beim Versicherungsvergleich sollten Sie darauf achten, worauf sich die Prozentangaben zur Erstattung beziehen. Erstattet ein Versicherer 80 Prozent, so kann dies bedeuten, dass er bei einem Rechnungsbetrag von 800 Euro 640 Euro erstattet. Geht davon noch ein Festzuschuss der GKV in Höhe von 150 Euro ab, müssen Sie nur 10 Euro bezahlen. Es kann aber auch sein, dass er die 640 Euro abzüglich des GKV-Zuschusses erstattet: in diesem Beispiel also nur 490 Euro. Dann bleiben Sie auf einem erheblich höheren Eigenanteil von 160 Euro sitzen. Wichtig sind hohe Erstattungen vor allem bei potenziell sehr teuren Behandlungen – eine kleine Füllung oder eine professionelle Zahnreinigung können Sie notfalls aus eigener Tasche bezahlen. Es gibt aber durchaus Tarife, bei denen Sie in allen Bereichen mit guten Leistungen rechnen können.
Tipp: Prüfen Sie, ob Sie die Ausgaben für Zahnersatz von der Steuer absetzen können. Ggf. werden sie als außergewöhnliche Belastungen anerkannt.
Wartezeit: Im Schnitt ist mit einer Wartezeit von etwa acht Monaten zu rechnen, in der Sie noch keine Leistungen für Zahnersatz erhalten. Es gibt auch Zahnzusatzversicherungen, die sofort greifen, allerdings sollten Sie die Wahl nicht nur von diesem Kriterium abhängig machen: Prüfen Sie das Gesamtpaket, vor allem die Höhe der Erstattung und eventuelle Leistungsbegrenzungen.
Leistungsbegrenzungen: Kalkulieren Sie bei Vertragsabschluss ein, dass Sie in den ersten drei bis fünf Jahren die Kosten für Zahnersatz nur in begrenztem Umfang erstattet bekommen. In der Regel gelten Höchstbeträge, die von Jahr zu Jahr ansteigen, bis der volle Leistungsumfang erreicht ist. Diese sogenannte Zahnstaffel ist auch bei guten Zahnzusatzversicherungen weit verbreitet. Vorsichtig sollten Sie sein, wenn es Leistungsbegrenzungen bei den Material- und Laborkosten und bei der Implantatversorgung gibt: Mitunter übernehmen Versicherer nur eine geringe Anzahl an Implantaten oder beschränken die Erstattungssumme – so bleiben Sie auf den Kosten sitzen, wenn Ihre Behandlung den Rahmen sprengt. Eine gute Versicherung verzichtet auf solche Klauseln.
Keine Kostenübernahme bei laufender Behandlung: Wenn Ihr Zahnarzt Ihnen bereits vor Abschluss der Zahnzusatzversicherung zu einer Behandlung geraten hat bzw. diese bereits geplant oder begonnen hat, können Sie keine Erstattung erwarten. Denken Sie daran, wenn Sie sich Gedanken über den besten Zeitpunkt für den Abschluss machen und kalkulieren Sie zusätzlich die Wartezeit und die Zahnstaffel ein. Die Zahnzusatzversicherung kann auch Antragsteller ablehnen, wenn der Zustand des Gebisses sehr schlecht ist.
Bei vielen Anbietern müssen Antragsteller Gesundheitsfragen beantworten, z. B. zur Anzahl fehlender Zähne und zu angeratenen oder begonnenen Behandlungen. Manchmal kann sogar ein zahnärztliches Gutachten erforderlich sein. Schummeln sollten Sie bei den Angaben auf keinen Fall, sonst haben Sie keinen Anspruch auf Leistungen, selbst wenn Sie jahrelang Beiträge eingezahlt haben. Es gibt auch Zahnzusatzversicherungen ohne Gesundheitsfragen, allerdings verlangen Versicherer dann in der Regel auch höhere Beiträge. Hier finden Sie unsere Tipps zum Umgang mit Gesundheitsfragen bei verschiedenen Versicherungen.
Zahnzusatzversicherung oder sparen – was lohnt sich mehr?
Wie für alle Zusatzversicherungen gilt auch beim Extra-Schutz für die Zähne: Der Abschluss sollte wohlüberlegt sein. Zunächst einmal sollten Sie bedenken, dass die Zahnzusatzversicherung nicht die wichtigste aller Versicherungen ist: So sollten beispielsweise eine private Haftpflichtversicherung und eine Berufsunfähigkeitsversicherung immer Vorrang haben – sowie je nach Lebenssituation weitere Versicherungen, die einspringen, wenn Ihre Existenz oder die Ihrer Hinterbliebenen bedroht ist. Sind Sie in anderen, wichtigeren Bereichen bereits gut abgesichert und können Sie sich die Beiträge von etwa 25 bis 40 Euro im Monat leisten, spricht grundsätzlich nichts gegen eine Zahnzusatzversicherung mit guten Leistungen. Wenn Sie in Zukunft viel Zahnersatz benötigen und sich dabei nicht auf die Regelversorgung der Krankenkassen beschränken möchten, sondern beispielsweise Implantate bevorzugen, können sich die Versicherungsbeiträge schnell rechnen. Falls Ihre Zähne in gutem Zustand sind und Sie auch in Zukunft nicht mit einer starken Verschlechterung rechnen oder wenn Sie grundsätzlich mit der Regelversorgung einverstanden sind, lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung für Sie wahrscheinlich eher nicht. Für den Fall der Fälle sollten Sie dann aber etwas Geld auf die Seite legen: Sparen Sie beispielsweise den Betrag, den Sie ansonsten in die Versicherung eingezahlt hätten. So kommt über die Jahre eine größere Summe zusammen, die Sie entweder irgendwann für eine hohe Zahnarztrechnung verwenden können oder – bei dauerhaft guter Zahngesundheit – für andere Zwecke.
Tipp: Unabhängig davon, ob Sie eine Zahnzusatzversicherung abschließen, können Sie bei Zahnersatz, Zahnbehandlungen und Prophylaxe sparen. Vergleichen Sie die freiwilligen Zusatzleistungen Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung mit denen anderer Krankenkassen: Einige bezuschussen die professionelle Zahnreinigung, zahlen bis zu 100 Prozent der Regelversorgung oder kooperieren mit Zahnärzten, sodass Sie von günstigeren Preisen profitieren. Lassen Sie sich, wenn größere Behandlungen anstehen, immer einen Kostenvoranschlag von Ihrem Zahnarzt geben und holen Sie mindestens ein weiteres Angebot ein. Die Preise unterscheiden sich je nach Praxis zum Teil erheblich.