Zahnzusatz­versicherung: Zuschuss zu hohen Zahnarztkosten

von Christina Horst
30.06.2020 (aktualisiert: 03.02.2021)
Das Wichtigste in Kürze:
  • Die gesetzliche Kranken­versicherung zahlt bei Zahnersatz maximal 65 Prozent der Regelversorgung. Dabei handelt es sich um eine medizinisch sinnvolle, aber möglichst kostengünstige Lösung, z. B. eine Metallkrone.
  • Wer sich für eine höherwertige bzw. ästhetischere Versorgung entscheidet, z. B. eine Keramikkrone, zahlt die Mehrkosten aus eigener Tasche. Besonders bei Implantaten belaufen sich diese schnell auf einige Tausend Euro.
  • Eine gute Zahnzusatz­versicherung erstattet mindestens 80 Prozent der Kosten für Zahnersatz – möglich sind bis zu 100 Prozent.
  • Wichtig ist der Blick ins Kleingedruckte: Viele Tarife haben eine Wartezeit und gerade in den ersten drei bis fünf Jahren Leistungsbegrenzungen.
  • Die Kosten für eine gute Zahnzusatz­versicherung betragen etwa 25 bis 40 Euro im Monat. Das rechnet sich, wenn Sie viel hochwertigen Zahnersatz brauchen.

Zahnersatz ist teuer – erst recht, wenn er ästhetisch aussehen soll. Doch es handelt sich um Kosten, die auf die meisten Menschen irgendwann zukommen, denn fast jeder verliert im Laufe des Lebens einen oder mehrere Zähne. Die häufigste Ursache für Zahnverlust bei Erwachsenen ist Parodontitis, eine Zahnfleischentzündung aufgrund einer bakteriellen Infektion. Aber auch Karies ist ein Risiko: Ist die Wurzel stark angegriffen, muss der Zahn häufig gezogen werden. Allgemeine Erkrankungen wie Diabetes, Rheuma oder Osteoporose können ebenfalls dazu führen, dass Zähne ausfallen; und nicht zuletzt sind häufig auch Unfälle der Grund dafür, dass ganze oder Teile von Zähnen verlorengehen. In solchen Fällen benötigen Patienten eine Krone, Brücke oder Prothese, ggf. auch ein Implantat, das als künstliche Zahnwurzel dient. Die gesetzliche Kranken­kasse trägt jedoch nicht die gesamten Kosten für den Zahnersatz: Versicherte müssen einen Eigenanteil bezahlen. Bei aufwändigen Behandlungen und hochwertigem Zahnersatz – z. B. bei der Implantatversorgung – kann dieser schnell mehrere Tausend Euro betragen. Eine private Zahnzusatz­versicherung kann vor hohen Kosten für Zahnersatz schützen und deckt je nach Tarif noch weitere Zahn­behandlungen, Prophylaxe und/oder kieferorthopädische Behandlungen mit ab. Doch die Versicherung lohnt sich nicht für jeden – und es gibt einige Haken, die Sie kennen sollten.

Zahnersatz, Füllungen und mehr: Leistungen der gesetzlichen Kranken­versicherung

Bei fast allen Zahnbeschwerden gibt es Behandlungs­möglichkeiten, die die gesetzliche Kranken­kasse be­zuschusst oder sogar komplett bezahlt. Allerdings sieht der Leistungskatalog eine Versorgung vor, die medizinisch sinnvoll, aber auch wirtschaftlich ist. Im Zusammenhang mit Zahnersatz spricht man auch von der Regelversorgung: Für jeden Befund ist eine bestimmte Standardtherapie vorgesehen, an deren Kosten sich die Kranken­kasse zur Hälfte beteiligt. Typisch für die Regelversorgung sind beispielsweise Kronen oder Brücken aus Metall. Wer in Absprache mit seinem Zahnarzt eine höherwertige Versorgung wählt – z. B. eine Krone aus Keramik oder ein Implantat – erhält trotzdem nur einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der Regelversorgung und muss die Mehrkosten selbst bezahlen.

Etwas mehr bekommen Versicherte, die regelmäßig die Vorsorge­untersuchungen wahrnehmen: Bei einem in den letzten fünf Jahren vor der Behandlung lückenlos gestempelten Bonusheft beträgt der Zuschuss 60 Prozent der Regelversorgung, bei zehn Jahren sind es 65 Prozent. Ab 1. Oktober 2020 steigen die Zuschüsse auf 65 Prozent nach fünf Jahren und 70 Prozent nach zehn Jahren regelmäßiger Vorsorge. Achtung: Ist in Ihrem Bonusheft angegeben, dass Sie nach fünf Jahren 20 Prozent und nach zehn Jahren 30 Prozent mehr von Ihrer Kranken­kasse bekommen, so beziehen sich diese Prozentangaben nicht auf die gesamte Regelversorgung, sondern auf den Fest­zuschuss. Rechnerisch ist das dasselbe wie 60 bzw. 65 Prozent der Gesamtkosten für die Regelversorgung.

Patientin auf Zahnarztstuhl mit Arzt und Assistentin bei der Besprechung des Befunds
Die gesetzliche Kranken­versicherung zahlt beim Zahnersatz einen Fest­zuschuss zur einfachsten medizinisch sinnvollen Versorgung. Die Ästhetik steht bei diesen Lösungen eher im Hintergrund.

Einen noch höheren Zuschuss oder eine komplette Befreiung von der Zuzahlung gibt es nur für Patienten, für die die sogenannte Härtefallregelung gilt – z. B. Geringverdiener und Sozialhilfeempfänger. Daraus folgt: Die meisten Patienten müssen 35 bis 50 Prozent der Kosten selbst bezahlen, wenn sie sich für die Basisversorgung entscheiden. Wer Wert auf modernste Behandlungs­methoden und besonders ästhetischen Zahnersatz legt, für den kann es ohne Zahnzusatz­versicherung sehr teuer werden.

Gut zu wissen: Häufig werden Zahnersatz­behandlungen nach Unfällen notwendig. Hat sich der Unfall in der Freizeit ereignet, zahlt die Kranken­kasse die Regelversorgung; handelt es sich um einen Arbeitsunfall, springt die gesetzliche Unfall­versicherung als Kostenträger ein. Zusätzliche Leistungen erhält der Patient ggf. aus einer privaten Unfall­versicherung. Mehr Informationen finden Sie in unserem Ratgeber: Wann ist eine Unfall­versicherung sinnvoll?

Auch Behandlungen für den Zahnerhalt können das Haushaltsbudget belasten – etwa, wenn Sie sich für eine hochwertige Füllung bzw. ein Inlay aus Keramik anstatt einer Amalgam- oder Kompositfüllung entscheiden oder bei der Wurzel­behandlung Wert auf moderne Spezialverfahren legen. Des Weiteren müssen Sie Kosten für die Prophylaxe einkalkulieren: Zwar sind zwei Vorsorge­untersuchungen und eine Zahnsteinentfernung pro Jahr für gesetzlich Versicherte inklusive, doch die professionelle Zahnreinigung wird nicht immer be­zuschusst. Ob die Kranken­kasse bei Erwachsenen für eine kieferorthopädische Behandlung zahlt, hängt vom Grad der Zahnfehlstellung ab – in leichten Fällen zahlen die Patienten alles selbst. Auch hier sind Rechnungen über einige Hundert oder Tausend Euro keine Seltenheit.

Zahnarztkosten in der privaten Kranken­versicherung

In der privaten Kranken­versicherung gibt es keine einheitliche Regelung zur Erstattung von zahnmedizinischen Leistungen. In manchen Tarifen bekommen Privatversicherte zwischen 50 und 80 Prozent der Kosten für Zahnersatz erstattet. Implantate, Keramikkronen etc. sind meist mit abgedeckt. Allerdings gibt es auch Tarife, in denen Zahnarztkosten von der Kostenübernahme ausgeschlossen sind. Wenn das bei Ihrer PKV der Fall ist oder Ihr Eigenanteil eher hoch ist, lohnt sich eventuell auch für Sie eine Zahnzusatz­versicherung.

Zahnzusatz­versicherung: Was wird übernommen?

Patientin auf dem Zahnarztstuhl im Gespräch mit der Zahnärztin
Regelversorgung oder Implantat? Mit einer guten Zahnzusatz­versicherung können sich Patienten ohne Angst vor der Rechnung für hochwertigen Zahnersatz entscheiden.

Mit einer Zahnzusatz­versicherung können Sie Ihren Eigenanteil für Zahnersatz senken – also im besten Fall mehrere Tausend Euro sparen. Bei guten Tarifen erhalten Sie eine Erstattung von 80 bis 95 Prozent des Rechnungsbetrags, in einigen Fällen sogar 100 Prozent. So können Sie sich beim Zahnarzt ohne Angst vor horrenden Kosten für hochwertigen und ästhetischen Zahnersatz entscheiden: z. B. ein langlebiges Implantat mit unauffälliger Keramikkrone. Wichtig ist, dass sich die prozentuale Erstattung auf den Eigenanteil bezieht und nicht etwa den Fest­zuschuss der gesetzlichen Kranken­versicherung beinhaltet.

Für Zahn­behandlungen, die auf den Zahnerhalt abzielen, Prophylaxe-Maßnahmen sowie Kieferorthopädie erhalten Sie in der Regel ebenfalls eine prozentuale Erstattung bzw. einen festen Betrag pro Jahr oder können entsprechende Leistungen optional hinzubuchen. Wenn das nicht der Fall ist oder diese Leistungen nur eingeschränkt im Tarif enthalten sind, muss das nicht heißen, dass sich die Zahnzusatz­versicherung für Sie nicht lohnt: Ausschlaggebend sollten gute Leistungen für Zahnersatz sein, denn dieser verursacht normalerweise die höchsten Kosten. Mit einer Zahnzusatz­versicherung, die zwar die professionelle Zahnreinigung bezahlt, bei teuren Implantaten aber nur einen geringen Prozentsatz erstattet, ist Ihnen nicht geholfen.

Wie viel kostet eine gute Zahnzusatz­versicherung?

Für eine gute Zahnzusatz­versicherung, mit der Sie Ihren Eigenanteil für Zahnersatz auf 20 Prozent oder weniger senken, sollten Sie zwischen 300 und 480 Euro pro Jahr einkalkulieren – also 25 bis 40 Euro im Monat. Bei vielen Anbietern haben Sie die Möglichkeit, aus verschiedenen Paketen zu wählen: vom Basis-Tarif, der die Leistungen der gesetzlichen Kranken­kasse aufstockt, bis zum Premium-Schutz, der ganz ohne Eigenleistung auskommt.

Wie teuer eine Zahnzusatz­versicherung ist, hängt auch vom Alter des Versicherten ab: Je jünger Sie die Zahnzusatz­versicherung abschließen, desto günstiger sind die Beiträge. Denn die Wahrscheinlichkeit, dass ein Versicherungsnehmer Zahnersatz bzw. andere aufwändige Behandlungen benötigt, steigt mit zunehmendem Alter. Statistisch ist ab etwa Mitte 30 damit zu rechnen; wann Sie die Versicherung abschließen, sollten Sie aber davon abhängig machen, wie Sie Ihr persönliches Risiko einschätzen. Wichtig ist vor allem, dass Sie nicht zu lange warten, denn sind die Zähne bereits kaputt, zahlt der Versicherer nicht oder nur gegen sehr hohe Beiträge für die Behandlung. Wenn der Zustand der Zähne sehr schlecht ist, kann es sogar passieren, dass Sie gar nicht erst in die Zahnzusatz­versicherung aufgenommen werden. Eine Wartezeit, in der Sie noch keinen Anspruch auf Leistungen haben, müssen Sie bei vielen Versicherern einkalkulieren; auch gibt es häufig in den ersten drei bis fünf Jahren nur eine Teilerstattung.

Beachten Sie, dass die Beiträge zur Zahnzusatz­versicherung im Laufe der Jahre steigen können. Das kann einerseits daran liegen, dass sich die Rahmen­bedingungen für den Versicherer ändern: So kann es beispielsweise sein, dass die Kosten für Zahnersatz in Zukunft steigen und die Ausgaben der Versicherungsgesellschaft dann höher sind als ursprünglich kalkuliert. Beitragserhöhungen können aber auch vertraglich vorgesehen sein: Sie rutschen dann mit steigendem Alter automatisch in höhere Beitragsgruppen. Anders ist es bei Tarifen mit Altersrückstellungen: Indem Sie von Anfang an höhere Beiträge bezahlen, fällt die automatische Hochstufung weg. Sie bauen also in jungen Jahren einen Puffer für das Alter auf.

Zahnzusatz­versicherung: Was ist zu beachten?

Einen Eigenanteil, eine Wartezeit und bestimmte Leistungsbeschränkungen gibt es bei vielen Versicherungen. Manchmal verstecken sich aber Stolperfallen in den Bedingungen der Versicherer. Hier erläutern wir im Detail, worauf Sie beim Abschluss einer Zahnzusatz­versicherung besonders achten sollten, damit Sie nicht letztlich doch auf hohen Kosten sitzenbleiben.

Nahaufnahme von den Händen einer Frau, die Dokumente prüft.
Aufs Kleingedruckte kommt es auch bei der Zahnzusatz­versicherung an: So können sich z. B. bestimmte Leistungsbegrenzungen in den AGB verstecken.

Eigenanteil: Beim Versicherungsvergleich sollten Sie darauf achten, worauf sich die Prozentangaben zur Erstattung beziehen. Erstattet ein Versicherer 80 Prozent, so kann dies bedeuten, dass er bei einem Rechnungsbetrag von 800 Euro 640 Euro erstattet. Geht davon noch ein Fest­zuschuss der GKV in Höhe von 150 Euro ab, müssen Sie nur 10 Euro bezahlen. Es kann aber auch sein, dass er die 640 Euro abzüglich des GKV-Zuschusses erstattet: in diesem Beispiel also nur 490 Euro. Dann bleiben Sie auf einem erheblich höheren Eigenanteil von 160 Euro sitzen. Wichtig sind hohe Erstattungen vor allem bei potenziell sehr teuren Behandlungen – eine kleine Füllung oder eine professionelle Zahnreinigung können Sie notfalls aus eigener Tasche bezahlen. Es gibt aber durchaus Tarife, bei denen Sie in allen Bereichen mit guten Leistungen rechnen können.

Tipp: Prüfen Sie, ob Sie die Ausgaben für Zahnersatz von der Steuer absetzen können. Ggf. werden sie als außergewöhnliche Belastungen anerkannt.

Wartezeit: Im Schnitt ist mit einer Wartezeit von etwa acht Monaten zu rechnen, in der Sie noch keine Leistungen für Zahnersatz erhalten. Es gibt auch Zahnzusatz­versicherungen, die sofort greifen, allerdings sollten Sie die Wahl nicht nur von diesem Kriterium abhängig machen: Prüfen Sie das Gesamtpaket, vor allem die Höhe der Erstattung und eventuelle Leistungsbegrenzungen.

Leistungsbegrenzungen: Kalkulieren Sie bei Vertragsabschluss ein, dass Sie in den ersten drei bis fünf Jahren die Kosten für Zahnersatz nur in begrenztem Umfang erstattet bekommen. In der Regel gelten Höchstbeträge, die von Jahr zu Jahr ansteigen, bis der volle Leistungsumfang erreicht ist. Diese sogenannte Zahnstaffel ist auch bei guten Zahnzusatz­versicherungen weit verbreitet. Vorsichtig sollten Sie sein, wenn es Leistungsbegrenzungen bei den Material- und Laborkosten und bei der Implantatversorgung gibt: Mitunter übernehmen Versicherer nur eine geringe Anzahl an Implantaten oder beschränken die Erstattungssumme – so bleiben Sie auf den Kosten sitzen, wenn Ihre Behandlung den Rahmen sprengt. Eine gute Versicherung verzichtet auf solche Klauseln.

Keine Kostenübernahme bei laufender Behandlung: Wenn Ihr Zahnarzt Ihnen bereits vor Abschluss der Zahnzusatz­versicherung zu einer Behandlung geraten hat bzw. diese bereits geplant oder begonnen hat, können Sie keine Erstattung erwarten. Denken Sie daran, wenn Sie sich Gedanken über den besten Zeitpunkt für den Abschluss machen und kalkulieren Sie zusätzlich die Wartezeit und die Zahnstaffel ein. Die Zahnzusatz­versicherung kann auch Antragsteller ablehnen, wenn der Zustand des Gebisses sehr schlecht ist.

Gesundheits­fragen in der Zahnzusatz­versicherung

Bei vielen Anbietern müssen Antragsteller Gesundheits­fragen beantworten, z. B. zur Anzahl fehlender Zähne und zu angeratenen oder begonnenen Behandlungen. Manchmal kann sogar ein zahnärztliches Gutachten erforderlich sein. Schummeln sollten Sie bei den Angaben auf keinen Fall, sonst haben Sie keinen Anspruch auf Leistungen, selbst wenn Sie jahrelang Beiträge eingezahlt haben. Es gibt auch Zahnzusatz­versicherungen ohne Gesundheits­fragen, allerdings verlangen Versicherer dann in der Regel auch höhere Beiträge. Hier finden Sie unsere Tipps zum Umgang mit Gesundheits­fragen bei verschiedenen Versicherungen.

Zahnzusatz­versicherung oder sparen – was lohnt sich mehr?

Modell eines Zahns mit Glas mit Münzen im Hintergrund
Ob Zahnzusatz­versicherung oder sparen: Auf hohe Zahnarztkosten sollten Sie vorbereitet sein. Was sich eher lohnt, hängt von Ihrem persönlichen Risiko ab.

Wie für alle Zusatz­versicherungen gilt auch beim Extra-Schutz für die Zähne: Der Abschluss sollte wohlüberlegt sein. Zunächst einmal sollten Sie bedenken, dass die Zahnzusatz­versicherung nicht die wichtigste aller Versicherungen ist: So sollten beispielsweise eine private Haftpflicht­versicherung und eine Berufsunfähigkeits­versicherung immer Vorrang haben – sowie je nach Lebenssituation weitere Versicherungen, die einspringen, wenn Ihre Existenz oder die Ihrer Hinterbliebenen bedroht ist. Sind Sie in anderen, wichtigeren Bereichen bereits gut abgesichert und können Sie sich die Beiträge von etwa 25 bis 40 Euro im Monat leisten, spricht grundsätzlich nichts gegen eine Zahnzusatz­versicherung mit guten Leistungen. Wenn Sie in Zukunft viel Zahnersatz benötigen und sich dabei nicht auf die Regelversorgung der Kranken­kassen beschränken möchten, sondern beispielsweise Implantate bevorzugen, können sich die Versicherungsbeiträge schnell rechnen. Falls Ihre Zähne in gutem Zustand sind und Sie auch in Zukunft nicht mit einer starken Verschlechterung rechnen oder wenn Sie grundsätzlich mit der Regelversorgung einverstanden sind, lohnt sich eine Zahnzusatz­versicherung für Sie wahrscheinlich eher nicht. Für den Fall der Fälle sollten Sie dann aber etwas Geld auf die Seite legen: Sparen Sie beispielsweise den Betrag, den Sie ansonsten in die Versicherung eingezahlt hätten. So kommt über die Jahre eine größere Summe zusammen, die Sie entweder irgendwann für eine hohe Zahnarztrechnung verwenden können oder – bei dauerhaft guter Zahngesundheit – für andere Zwecke.

Tipp: Unabhängig davon, ob Sie eine Zahnzusatz­versicherung abschließen, können Sie bei Zahnersatz, Zahn­behandlungen und Prophylaxe sparen. Vergleichen Sie die freiwilligen Zusatzleistungen Ihrer gesetzlichen Kranken­versicherung mit denen anderer Kranken­kassen: Einige be­zuschussen die professionelle Zahnreinigung, zahlen bis zu 100 Prozent der Regelversorgung oder kooperieren mit Zahnärzten, sodass Sie von günstigeren Preisen profitieren. Lassen Sie sich, wenn größere Behandlungen anstehen, immer einen Kostenvoranschlag von Ihrem Zahnarzt geben und holen Sie mindestens ein weiteres Angebot ein. Die Preise unterscheiden sich je nach Praxis zum Teil erheblich.

Quellen

Christina Horst

Christina Horst war bis Januar 2021 Content Managerin bei Afilio und schrieb vor allem über Vorsorge­themen wie die Patienten­verfügung und die Vorsorge­vollmacht. Zuvor war sie als Online-Redakteurin und Lektorin in Unternehmen und Agenturen sowie als freie Journalistin tätig.

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