Zusatzversicherung - Wer braucht welche Versicherung?
- Mit Zusatzversicherungen bekommen Sie zusätzliche Leistungen, die in Ihren Pflichtversicherungen nicht enthalten sind.
- Nicht alle Zusatzversicherungen sind für jeden sinnvoll. Prüfen Sie deshalb genau, ob Sie einen zusätzlichen Versicherungsschutz wirklich brauchen.
- Beispiel Brillenversicherung: Oft ist es günstiger, die Kosten für alle paar Jahre fällige Brillengläser selbst anzusparen als monatlich Geld in eine Versicherung zu stecken.
Warum gibt es Zusatzversicherungen?
Zusatzversicherungen sind eine Möglichkeit, die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse zu erweitern. Mittlerweile gibt es so viele Angebote, dass Sie sich für jeden Fall absichern können. In einigen Fällen ist das sinnvoll, in anderen ist es wiederum rausgeworfenes Geld. Wenn es um gesundheitliche Themen geht, sind Sie über die gesetzliche Krankenversicherung gut abgesichert. Allerdings gilt das nicht für Sonderwünsche oder die Behandlung im Ausland. Für diese Fälle kann es also sinnvoll sein, eine Zusatzversicherung abzuschließen.
Eine Zusatzversicherung greift immer dann, wenn es darum geht, die Kosten einer umfassenden oder notwendigen, aber nicht gesetzlich versicherten Maßnahme aufzufangen, z.B. für
- Unterbringung in einem Einzelbettzimmer
- Chefarztbehandlung
- Zahnersatz oder Brillengläser
- Transportkosten bei Krankheit im Ausland
Übrigens: Wer privatversichert ist, kann viele Zusatzleistungen über seinen Versicherungstarif bereits abdecken.
Viele Versicherer werben mit Rundum-Sorglos-Versprechen für einige ihrer Policen. Doch in der Praxis sind die meisten Angebote dann doch schwerpunktorientiert. Eine umfassende Alles-in-einem-Paket-Versorgung gibt es nicht, sie wäre auch in keinem reellen Kosten-Nutzen-Verhältnis möglich. Darum ist es wichtig, dass Sie selbst entscheiden, welche Zusatzversicherungen in der Ihrer Lebenslage sinnvoll sind.
Wie funktioniert eine Zusatzversicherung?
Eine Zusatzversicherung ist eine Ergänzung zum gesetzlichen Basisschutz. Dazu gehört z. B. die gesetzliche Krankenversicherung aber auch die gesetzliche Pflegeversicherung und die Arbeitslosenversicherung. Diese Versicherungen sollen sicherstellen, dass Sie und Ihre Existenz im Ernstfall abgesichert sind. Denn die Kosten für medizinische Behandlungen könnten die meisten Menschen nicht aus der eigenen Tasche stemmen. Genauso ist es mit den Folgekosten im Falle der Arbeitslosigkeit oder im Pflegefall.
Die Leistungen der gesetzlichen Versicherungen übernehmen aber nur die sogenannte Grundlagenabsicherung – also alle zwingend notwendigen Maßnahmen. Wer jedoch mehr Leistungen nutzen möchte, kann mit einer privaten Zusatzversicherung rechtzeitige Vorsorge treffen, um in einer akuten Situation zusätzlichen Schutz in Anspruch nehmen zu können.
Welche Voraussetzungen gelten für Zusatzversicherungen?
Zusatzversicherungen sind immer private Versicherungen. Darum gelten hier auch andere Voraussetzungen als z.B. bei der gesetzlichen Krankenversicherung.
· Der Umfang einer Versicherung ist ein Vertragsbestandteil. Die enthaltenen Leistungen unterliegen keiner gesetzlichen Regelung, sondern den Konditionen bei Vertragsabschluss.
- Der Versicherungsbeitrag ist nicht einkommensabhängig, sondern alters- und gesundheitsabhängig. Je jünger und gesünder der Vertragsnehmer bei Vertragsabschluss, desto geringer seine Beiträge.
- Ist der Versicherte älter oder liegen Vorerkrankungen vor, dann kann die Versicherung
- höhere Beiträge verlangen
- Risikozuschläge geltend machen oder
- den Versicherungsantrag ablehnen. Denn es gibt kein Anrecht auf Zusatzversicherungen.
- Familienangehörige sind keinesfalls automatisch mitversichert. Für sie müssen eigene Zusatzversicherungen abgeschlossen werden.
- Der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung ist fast immer an die Beantwortung von Gesundheitsfragen gebunden, die je nach Art der Versicherung mehr oder weniger umfassend ausfallen. Dabei ist es entscheidend, unbedingt wahrheitsgemäße Angaben zu machen.
- Laufende Behandlungen sind in der Regel vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
- Auch ohne akute Behandlungs- oder Erkrankungssituation muss der Versicherte üblicherweise eine Wartezeit von mindestens drei Monaten in Kauf nehmen.
Welche Arten von Zusatzversicherungen gibt es?
Die Anzahl der unterschiedlichen Möglichkeiten zur Risikoabsicherung ist groß. Darum stellen wir an dieser Stelle einige der wichtigsten zusätzlichen Absicherungsarten vor und geben eine kurze Einschätzung für wen sie sich lohnen.
Zusatztarife bei der eigenen Krankenversicherung
Mit Zusatztarifen können sie den Krankenversicherungsschutz erweitern. Oftmals können Sie wählen, ob Sie den Zusatzschutz bei Ihrer Krankenkasse oder bei einem anderen Anbieter in Anspruch nehmen möchten. Vergleichen lohnt sich!
Brille
Über 44 Millionen Menschen trugen im Jahr 2019 dauerhaft oder gelegentlich eine Brille. Eine Versicherung brauchen die meisten aber nicht: Die meisten Versicherungen sind auf einen Höchstbetrag begrenzt, der nur wenige hundert Euro umfasst – und das oftmals nur alle zwei oder drei Jahre. Es ist oft günstiger, das Geld einfach so zurückzulegen.
Heilpraktiker
Eine Zusatzversicherung zur Heilpraktikerbehandlung leistet ergänzende Zahlung für entsprechende Behandlungen. Allerdings in der Regel auf einen Höchstbetrag begrenzt. Wer naturheilkundliche Leistungen versichern möchte, sollte das nur tun, wenn er sich regelmäßig in alternative Behandlung begibt. Hier lohnt sich die Kombination mit einem anderen Zusatzversicherungsprodukt, z.B. für Zahnersatz.
Medizinische Früherkennung
Wer Möglichkeiten zur Krebsvorsorge nutzen möchte, kann das mit einer entsprechenden Zusatzversicherung tun. Das kann sinnvoll sein, wenn etwa eine familiäre Disposition für bestimmte Krebsarten besteht. Die Krankenkasse selbst übernimmt die Kosten nur bei konkretem Verdacht auf ein Krankheitsbild – und das auch nur in festen Zeitabständen.
Kostenerstattung
Die Möglichkeit zur Kostenerstattung bei privater hausärztlicher Behandlung übernimmt den sonst bestehenden Eigenanteil des Versicherten. Allerdings geht mit einer entsprechenden Absicherung medizinisch keine bessere Behandlung einher. Es handelt sich zumeist eher um ein „Wartezimmer-Upgrade“ – denn für Ärzte ist die zusätzliche Erstattung privatärztlicher Leistungen attraktiver als eine reine Kostenübernahme von Kassenleistungen.
Für Zahnarztbehandlungen
Zahnzusatzversicherung
Die Zahnzusatzversicherung bietet verschiedene Möglichkeiten, die von Zuschüssen für besonders haltbare Füllungen bis hin zur anteiligen oder beinahe kompletten Kostenübernahme von Implantaten reichen. Reguläre zahnärztliche Kassenleistungen können mit einer Zahnzusatzversicherung praktisch von jeder Zuzahlung befreit werden. Allerdings gibt es Höchstgrenzen – eine komplette Gebisssanierung auf Kosten der Versicherung ist üblicherweise nicht möglich.
Zusatzversicherungen für Krankenhausaufenthalte
Zusatzversicherung für stationäre Krankenhausaufenthalte
Patienten mit gesetzlicher Krankenversicherung können genauso wie Privatversicherte eine medizinisch einwandfreie Behandlung erwarten. Die Krankenhauszusatzversicherung erweitert das Leistungsspektrum um „weiche“ Faktoren wie eine Chefarztbehandlung oder die Unterbringung in einem Zwei- oder Einbettzimmer.
Schutz bei Pflegebedürftigkeit
Pflegezusatzversicherung
Immer mehr Menschen sorgen mit einer Pflegezusatzversicherung zusätzlich vor. Zu Recht, denn immer mehr Menschen werden pflegebedürftig und die Kosten übersteigen meist die finanziellen Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Eine Pflegezusatzversicherung kann hier Abhilfe schaffen und dabei helfen, z. B. Pflegekosten für einen ambulanten Pflegedienst, bzw. ein Pflegeheim zu tragen.
Lohnausgleich bei fortdauernder Krankheit
Krankentagegeldversicherung
Die Krankentagegeldversicherung ist eine sinnvolle zusätzliche Absicherung, die einen längeren Verdienstausfall durch Unfall oder Erkrankung verhindert. Vor allem Selbständige, die keinen Anspruch auf gesetzliches Krankengeld haben, sollten niemals auf eine Krankentagegeldversicherung verzichten – anderenfalls drohen ihnen Einnahmeeinbußen von bis zu 100 Prozent ab dem ersten Krankheitstag.
Im Urlaub
Auslandskrankenversicherung
Die Auslandskrankenversicherung ist ein Muss für alle, die verreisen. Sie übernimmt die Kosten einer medizinischen Behandlung im Ausland und für den Rücktransport ins eigene Land.
Im Urlaub
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Auslandskrankenversicherung
Sie ist eine der mittlerweile bekanntesten Zusatzversicherungen in Deutschland: Die Auslandskrankenversicherung. Sie übernimmt die Kosten einer medizinischen Behandlung im Ausland und für den Rücktransport ins eigene Land. Die Auslandskrankenversicherung ist nicht einfach nur praktisch, sondern für Auslandsreisende tatsächlich ein Muss. Denn ohne sie können im Ernstfall hohe Kosten auf Betroffene zukommen.
Worauf sollte ich achten?
Um die richtige Zusatzversicherung zu finden, sollten Versicherte zunächst ihren tatsächlichen Bedarf prüfen. Grundsätzlich gilt: Wenn Sie im Bedarfsfall die Kosten selbst tragen können, brauchen Sie keine Versicherung. Erst wenn die Kosten für sie untragbar wären und der Bedarfsfall mit hoher Wahrscheinlichkeit eintritt, lohnt sich die Zusatzversicherung. Das ist z. B. der Fall, wenn Sie selbständig sind und sich für den Krankheitsfall finanziell absichern möchten.
Angesichts des hohen Versicherungsbedarfs tummeln sich auf dem Markt für Zusatzversicherungen praktisch alle Großen und Kleinen der Branche: Vergleichen heißt die Devise. Entscheidend ist hier die Höhe der monatlichen Beiträge und der garantierte Leistungsumfang. In komplexeren Fällen kann es sich lohnen, eine unabhängige Honorarberatung in Anspruch zu nehmen.
Wer bereits eine Zusatzversicherung hat, aber mit Kosten und Nutzen nicht einverstanden ist, muss nicht unbedingt kündigen – oftmals lohnt es sich, ein neues Angebot der eigenen Versicherung einzuholen. Vor allem bei Krankenzusatzversicherungen mit Gesundheitsfragen kann das sinnvoll sein, denn bei einem neuen Anbieter müsste der aktuelle Gesundheitszustand erneut geprüft werden.
Versicherungen selbst haben üblicherweise ein Sonderkündigungsrecht, das auch ohne Angabe von Gründen wahrgenommen werden kann – und das in den ersten drei Jahren. Die allermeisten Anbieter werben von sich aus damit, auf dieses Sonderkündigungsrecht zu verzichten – das sollte dann jedoch auch aus den Vertragskonditionen hervorgehen.