Erbrecht & Testament: Alles, was Sie wissen sollten
- Ein Testament ist wichtig, um den Familienfrieden zu bewahren und den letzten Willen klar und rechtssicher festzuhalten, da die gesetzliche Erbfolge oft zu Konflikten führt.
- Eine sorfältige Nachlassplanung ist entscheidend, um sicherzustellen dass Ihre Wünsche umfassend und präzise umgesetzt werden.
Inhaltsverzeichnis
Erben und Vererben sind wichtige Themen in unser aller Leben. Dabei geht es nicht nur um Geld und Steuern. Es geht um den Schutz der Lebensleistung und familiärer Beziehungen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie mit der richtigen Vorsorge Ihren Familienfrieden sichern und Ihren letzten Willen rechtssicher zum Ausdruck bringen können.
Dr. Andreas Lohmeyer hat bereits mit den 10 größten Irrtümern im Erbrecht aufgeräumt. Im letzten Webinar erklärte der Rechtsanwalt und Notar: „Lediglich ein Viertel der Deutschen hat ein Testament. Wir verdrängen, dass wir endlich sind.“ Aber was passiert ohne Testament? „Dann gilt die gesetzliche Erbfolge. Wir haben jährlich etwa 250 Milliarden Euro, die in Deutschland verschenkt und vererbt werden. Die laufen bei einem Dreiviertel ungesteuert vor die Wand dieser gesetzlichen Erbfolge.“
Die Aufzeichnung des Webinars "Erben & Vereben" finden Sie unter folgendem Link auf Youtube: Jetzt ansehen.
Was ohne Testament geschieht
Haben Sie nicht selbstbestimmt und frei in einem Testament Ihr Erbe geregelt, greift das gesetzliche Erbrecht. „Viele denken, gesetzlich ist gut und wird schon irgendwie richtig sein“, Dr. Andreas Lohmeyer. Das Problem: „Es ist ein reines Verwandtenerbrecht. Wir produzieren eine Erbengemeinschaft. Diese ist eigener Rechtsträger des Nachlasses. An ihr sind die Erben je nach Erbfolge mit ihren Quoten beteiligt.“
Die gesetzliche Erbfolge
Ohne ein Testament tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft, die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt ist. Diese gesetzliche Regelung bestimmt, welche Verwandten in welcher Reihenfolge erben. Die gesetzliche Erbfolge folgt einem bestimmten Schema:
- Ordnung: Direkte Abkömmlinge (Kinder, Enkel und Urenkel)
- Ordnung: Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge (also die Geschwister des Erblassers)
- Ordnung: Großeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge (Onkel und Tanten des Erblassers)
- Ordnung: Urgroßeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge
- Ordnung: Entfernte Voreltern (Ururgroßeltern und deren Abkömmlinge)
Auswirkungen der gesetzlichen Erbfolge
- Ungewollte Erben: Die gesetzliche Erbfolge kann dazu führen, dass Personen erben, die der Verstorbene nicht bedacht hätte. Beispielsweise könnten entferntere Verwandte oder Geschwister erben, obwohl der Verstorbene vielleicht einem engen Freund oder einer gemeinnützigen Organisation etwas hinterlassen wollte.
- Kein Einfluss auf Verteilung: Ohne Testament haben Sie keine Möglichkeit, spezielle Vermächtnisse oder Auflagen festzulegen. Das bedeutet, dass Ihr Vermögen strikt nach dem gesetzlichen Schema verteilt wird.
- Pflichtteilsansprüche: Auch ohne Testament haben bestimmte nahe Angehörige (Ehepartner, Kinder) einen gesetzlichen Anspruch auf einen Pflichtteil, der ihnen unabhängig von den Verfügungen des Verstorbenen zusteht. Dieser Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Eine detaillierte Übersicht über die gesetzliche Erbfolge und die Pflichtteilsansprüche können Sie hier herunterladen ->
Problemfall Erbgemeinschaft
Erbengemeinschaften bedeuten meist Stress, auch wenn die Beziehungen zu Lebzeiten des Erblassers gut waren. In einem emotional belastenden Trauerfall können viele mit einer Zwangsgemeinschaft nicht umgehen. „Sie ist auf sofortige Auseinandersetzung angelegt, jedoch ohne viele gesetzliche Spielregeln“, betont Lohmeyer. „Da ist so viel Druck im Kessel, das kriegt man einvernehmlich selten hin. Beziehungen werden enorm belastet und zerstört. Auch weil der Mensch, der Streit verhindern könnte, nicht mehr da ist.“
Nach mir die Sintflut, funktioniert nicht.
Insbesondere bei einer Wohnung oder einem Haus als Nachlass sind Streitigkeiten eher die Regel als die Ausnahme. „Leider gibt es keinen Anspruch auf Vernunft. Wenn nur ein Mitglied der Erbengemeinschaft blockt – und das ist ganz häufig so – bleibt lediglich die Zwangsversteigerung. Der Erlös wird hinterlegt und die Erben streiten sich darum.“
Irrglaube unter Ehepartnern
Viele Eheleute glauben, ihnen gehöre alles gemeinsam, der eine wird vom anderen erben. Das ist falsch. „Der oder die Hinterbliebene eines kinderlosen Ehepaars hat etwa plötzlich die Schwiegereltern als Miteigentümer in der Eigentumswohnung und muss Nutzungsentschädigung zahlen, wenn nichts Gegenteiliges geregelt ist“, berichtet Lohmeyer aus der Praxis. Das kann dazu führen, dass der Nachlass steuerlich und zivilrechtlich auseinandergerissen wird.
Deshalb ist ein Testament so wichtig
Dr. Andreas Lohmeyer erklärt Ihnen in diesem Video, warum jeder ein Testament haben sollte:
Ein individuelles Testament stellt sicher, dass Ihr Wille bei der Nachlassverteilung tatsächlich den gewünschten Personen zu Gute kommt. Mit einem Testament könen Sie die gesetzliche Erbfolge aushebeln und aktiv Ihr persönliches Gerechtigkeitsempfinden zum Ausdruck bringen – klar und präzise, möglichst in der Fachsprache.
Ein Testament ermöglicht Ihnen:
- Individuelle Nachlassregelung: Sie bestimmen, wer was und wie viel erben soll und wer möglicherweise enterbt werden soll.
- Vermeidung von Erbstreitigkeiten: Klar formulierte Wünsche verhindern Unklarheiten und Streit unter den Erben.
- Absicherung von Angehörigen: Sie können besondere Vorkehrungen für minderjährige Kinder, Partner oder bedürftige Angehörige treffen.
- Berücksichtigung von Organisationen: Sie haben die Möglichkeit, gemeinnützige Organisationen oder Vereine als Erben einzusetzen.
Natürlich gibt es auch Erbengemeinschaften, die das Erbe einvernehmlich auflösen. Doch ohne Testament ist das Risiko hoch, dass aus einer intakten Familie eine zerstrittene wird. „Das gilt es zu vermeiden. Das ist die Verantwortung dem Ehepartner und den Kindern gegenüber“, so Dr. Lohmeyer. „Verantwortung heißt: Ich sorge dafür, dass ich für mögliche Konflikte die Spielregeln bereitstelle, sodass natürliche Reibung minimiert wird.“
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Wie Sie ein rechtssicheres Testament erstellen
Grundsätzlich kann man zwischen dem Einzeltestament und dem Ehegattentestament unterscheiden. Sie haben die Möglichkeit, das Testament mit oder ohne Notar zu erstellen. „Ganz wichtig, es reicht nicht aus, es auszudrucken und per Hand zu unterschreiben. Auch gibt es gesetzliche Sollvorschriften. Beim gemeinsamen Testament ist zu beachten, dass es der länger Lebende nicht abändern kann. Das gilt auch für das Berliner Testament.“, betont Dr. Lohmeyer.
Das notariell beglaubigte Testament ist immer beim Nachlassgericht hinterlegt. Sie können aber auch Ihr nicht notariell beglaubigtes Testament dort für 70 Euro hinterlegen lassen.
Rechtsanwalt & Notar Dr. Andreas Lohmeyer erklärt die unterschiedlichen Arten des Testaments:
In Zusammenarbeit mit Dr. Lohmeyer haben wir eine Möglichkeit entwickelt, wie Sie ohne Kenntnisse im Erbrecht auf kürzestem Weg zu einem rechtssicheren Testament kommen:
- Beantworten Sie online alle wichtigen Fragen. Im einfachen Fall können Sie mit den richtigen Textbausteinen Ihr Testament selbst erstellen.
- In komplexeren Fällen erfahren Sie, worauf Sie achten müssen, wenn Sie zum Notar gehen. Nutzen Sie auch unseren Notarkostenrechner.
- Afilio-Mitglieder können für einen Aufpreis auch direkt ein Beratungsgespräch mit Rechtsanwälten buchen.