In 5 Schritten abgesichert - Schritt 3: Nachlass planen
Willkommen zum dritten Teil der fünfteiligen Serie "In 5 Schritten abgesichert". Schritt für Schritt zeigen wir Ihnen, wie Sie für sich und und Ihre Liebsten optimal vorsorgen. In diesem Beitrag widmen wir uns dem Testament und damit der Frage "Wie kann ich meinen Nachlass gerecht verteilen und zugleich Konflikte unter Erben und unnötige Erbschaftssteuern vermeiden?". Hier ein Überblick über alle Themen, die bisher behandelt wurden, und was Sie noch erwartet:
- Schritt 1: Medizinische Wünsche festlegen – mit der Patientenverfügung
- Schritt 2: Rechtliche Vertretung im Ernstfall bestimmen – mit der Vorsorgevollmacht
- Schritt 3: Nachlass planen – Testament ohne Kopfschmerzen (<- dieser Beitrag)
- Schritt 4: Kein Chaos hinterlassen – Nachlassinformationen teilen
- Schritt 5: Unterstützung finden – im Pflege- und Todesfall
Nachlass planen – Testament ohne Kopfschmerzen
Und plötzlich ist es zu spät, wichtige Dinge noch zu regeln. Was möchten Sie dann hinterlassen? Sicherlich kein Chaos – Konflikte unter Erben, unnötige Erbschaftssteuern, eine ungewollte Aufteilung Ihres Vermögens oder eine Nachlassverwaltung vor Gericht.
Herr B. ist verheiratet und lebt mit seiner Frau Ruth in ihrem gemeinsamen Haus. Als Herr B. unerwartet mit 71 Jahren stirbt, stellt sich heraus, dass er kein Testament hinterlassen hat. Laut gesetzlicher Erbfolge, die nun greift, sind neben seiner Frau auch seine zwei Kinder aus einer früheren Ehe Miterben des Hauses.
Das bedeutet: Das Haus fällt nicht automatisch allein auf Ruth B., sondern muss zwischen ihr und den beiden Kindern aufgeteilt werden. Sie sind plötzlich Miteigentümer. Nun muss Ruth B. die Kinder auszahlen, wenn sie weiter allein im Haus leben will. Doch das Geld hat sie nicht. Auch bekommt sie keinen Kredit mehr mit ihrer kleinen Rente. Die Familie kann sich nicht einigen. Das Haus verkaufen möchte Ruth B. auf keinen Fall.
Nach langem Streit vor Gericht wird das Haus zwangsweise verkauft – für einen viel zu niedrigen Betrag, nur damit die Kinder ihren Erbanteil ausgezahlt bekommen. Frau B. hat also nicht nur ihren Mann verloren, sondern auch ihr Zuhause. Das hätte nicht sein müssen. Und diese Situation hätte Herr B. sicherlich auf keinen Fall gewollt. Doch leider ist es nun zu spät und Frau B. muss mit den Konsequenzen leben.
Wer im Todesfall erbt
Ist für den Erbfall keine andere Vorkehrung getroffen worden, greift das gesetzliche Erbrecht. Viele denken, dass diese Regelung schon richtig und gut sein wird. Häufig ist das aber nicht der Fall. Denn wer was und wie viel erbt, hängt für Blutsverwandte oder Ehepartner von der gesetzlichen Erbfolge ab.
Es gibt fünf Stufen der gesetzlichen Erbfolge, sie werden als sogenannte Ordnungen bezeichnet. Erben erster Ordnung sind beispielsweise eigene oder adoptierte Kinder. Enkel erben, wenn ihre eigenen Eltern nicht mehr leben. Erben dritter Ordnung sind zum Beispiel Großeltern. Je direkter jemand mit dem Erblasser verwandt ist, desto größer der Erbanteil.
Mehr Informationen zur gesetzlichen Erbfolge finden Sie in unserem Artikel "Gesetzliche Erbfolge: Wer erbt ohne Testament?".
Problemfall Erbengemeinschaft
Wer gemeinsam mit anderen das Erbe antritt, bildet eine Erbengemeinschaft. Erbengemeinschaften bedeuten meist Stress, auch wenn die Beziehungen zu Lebzeiten des Erblassers gut waren. In einem emotional belastenden Trauerfall können viele mit einer Zwangsgemeinschaft nicht umgehen. Beziehungen werden enorm belastet und zerstört. Auch weil der Mensch, der Streit verhindern könnte, nicht mehr da ist.
Insbesondere bei einer Wohnung oder einem Haus als Nachlass sind Streitigkeiten eher die Regel als die Ausnahme. Wenn nur ein Mitglied der Erbengemeinschaft blockt – und das ist ganz häufig so – bleibt lediglich die Zwangsversteigerung. Der Erlös wird hinterlegt und die Erben streiten sich darum. Viele Familien scheitern daran.
Was ist für Sie eine gerechte Lösung?
Mit der richtigen Vorsorge können Sie jedoch den Familienfrieden sichern und Ihren letzten Willen rechtssicher zum Ausdruck bringen. Sie müssen Ihre Verwandten nicht mit der gesetzlichen Erbfolge allein lassen, sondern können selbst entscheiden: Wie sieht für meine Situation im Erbfall eine Lösung aus, die meinem Gerechtigkeitsempfinden entspricht?
Übernehmen Sie Verantwortung Ihrem Ehepartner und den Kindern gegenüber und beugen Sie möglichen Konflikten vor – mit einem klar und präzise formulierten Testament.
Rechtsanwalt und Notar Dr. Andreas Lohmeyer erklärt im folgenden Video, warum jeder - wirklich jeder - ein Testament braucht:
Was leistet ein Testament?
Eine rechtzeitige Nachlassplanung hilft dabei, Ihre Lebensleistung und familiäre Beziehungen zu schützen. Mit einem Testament können Sie die gesetzliche Erbfolge aushebeln – auch Verwandte enterben oder Menschen im Testament einsetzen, die nicht verwandt sind.
- Selbstbestimmung: Sie legen fest, wer wie viel erben soll, und können individuelle Wünsche berücksichtigen, die von der gesetzlichen Erbfolge abweichen. Zum Beispiel kann ein Lebenspartner oder Freund erben, der sonst gesetzlich nicht berücksichtigt wäre.
- Vermeidung von Erbstreitigkeiten: Ein Testament schafft Klarheit und kann potenzielle Konflikte reduzieren. Ihr Nachlass wird nicht steuerlich oder zivilrechtlich auseinandergerissen.
- Schutz von Ehepartnern: Sichern Sie Ehepartner oder andere Familienangehörige ab – damit diese keine Miterben auszahlen müssen.
- Steuerliche Optimierung: Mit einem Testament lassen sich Erbschaftssteuerfreibeträge und andere steuerliche Vorteile nutzen. Sie können Erbschaftssteuer minimieren und den finanziellen Verlust für die Erben verringern.
- Berücksichtigung spezieller Wünsche: Sie haben die Möglichkeit, besondere Wünsche festzulegen, etwa die Pflege von Haustieren, die Verwaltung von Familienunternehmen oder die Fortführung bestimmter Werte und Traditionen.
Was muss ich beachten?
Damit Ihre Wünsche auch umgesetzt werden können, muss das Testament rechtssicher erstellt werden. Sie haben die Möglichkeit, das Testament mit oder ohne Notar zu machen, also notariell beurkundet oder eigenhändig geschrieben. Ganz wichtig: Es reicht nicht aus, es auszudrucken und per Hand zu unterschreiben. Auch gibt es gesetzliche Sollvorschriften. Beim gemeinsamen Testament ist zu beachten, dass es der länger Lebende nicht abändern kann.
Übrigens: Das notarielle Testament ist immer beim Nachlassgericht hinterlegt. Aber auch das handschriftliche können Sie dort für 70 Euro hinterlegen lassen. In der Regel braucht es dafür einen Termin vor Ort, bei dem das Dokument unterschrieben und mit Datum versehen übergeben wird. Das Testament wird daraufhin im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer eingetragen.
Testament ohne Kopfschmerzen
Sie haben bei Afilio die Möglichkeit, sich einfach, klar und unverbindlich mit den Möglichkeiten vertraut zu machen, ein Testament zu erstellen. Wir zeigen Ihnen, welche Wege zum Testament in Ihrer Situation möglich sind und welchen wir empfehlen. Im einfachen Fall können Sie mit den richtigen Textbausteinen Ihr Testament selbst erstellen. In komplexeren Fällen erfahren Sie, worauf Sie achten müssen, wenn Sie zum Notar gehen. Auch ohne Kenntnisse im Erbrecht kommen Sie so einfach und auf kürzestem Weg zu einem rechtssicheren Testament.
Schritt 3 in der Praxis: Nachlass planen
Mit unserer Checkliste zum Nachlass können Sie die nötigen Schritte nachvollziehen und abhaken, die für die Nachlassplanung wichtig sind – inklusive hilfreicher Tipps und Vorlagen. (-> Checkliste kostenlos herunterladen)
- Wie Sie den Nachlass vorbereiten
- Wie Sie alle wichtigen Nachlassdokumente erstellen
- Wie Sie Nachlassinformationen teilen
In Schritt 4 geht es um weitere wichtige Nachlassinformationen – Ihre Bestattungswünsche und einen geregelten digitalen Nachlass. Oder kennen Angehörige Ihre Passwörter?
In 5 Schritten abgesichert – Alle Artikel
- Schritt 1: Medizinische Wünsche festlegen – mit der Patientenverfügung
- Schritt 2: Rechtliche Vertretung im Ernstfall bestimmen – mit der Vorsorgevollmacht
- Schritt 3: Nachlass planen – Testament ohne Kopfschmerzen (<- dieser Beitrag)
- Schritt 4: An alles gedacht – Nachlassinformationen teilen
- Schritt 5: Sicher handeln – im Pflege- und Todesfall