Erbschaftssteuer berechnen: Freibeträge, Steuersätze und kostenloser Rechner

von Afilio
16.08.2024 (aktualisiert: 22.08.2024)
Das Wichtigste in Kürze:
  • Erbschaftssteuer fällt nur für den Teil des steuerpflichtigen Erbes an, der den Freibetrag der Erben übersteigt.
  • Sowohl der Steuersatz als auch der Freibetrag hängen vom Verwandtschaftsverhältnis ab.
  • Der Freibetrag beträgt pro Kind mindestens 400.000 Euro, für Ehepartner sind es sogar mindestens 500.000 Euro. Häufig fällt deshalb gar keine Erbschaftssteuer an.
  • Nutzen Sie unseren kostenlosen Erbschaftssteuer-Rechner, um die Höhe der Steuer für Ihr Erbe zu berechnen.

So funktioniert die Erbschaftssteuer

Die Erbschaftssteuer fällt nur dann an, wenn der Wert des steuerpflichtigen Erbes den persönlichen Freibetrag des jeweiligen Erben übersteigt. Auf die Freibeträge gehen wir gleich näher ein. Zunächst klären wir die Frage, was das steuerpflichtige Erbe ist.

Entscheidend für die Berechnung der Erbschaftssteuer ist das Nettovermögen des Erblassers. Von den Vermögenswerten werden also alle Nachlass­verbindlichkeiten abgezogen. Diese Verbindlichkeiten können z.B. Schulden, Hypotheken oder andere finanziellen Verpflichtungen des Erblassers sein, die die Höhe der Erbschaftssteuer beeinflussen.

Sie sind sich unsicher, wie groß Ihr aktuelles Vermögen ist? Hier können Sie eine Vorlage herunterladen, die Ihnen dabei hilft eine detaillierte Übersicht Ihres gesamten Vermögens zu erstellen - dazu gehören Bargeld, Wertpapiere, Immobilien und größere Wertgegenstände. -> jetzt herunterladen

Aber nicht das gesamte Nettovermögen ist steuerpflichtig. Es gibt es zwei wichtige Sonderfälle:

  • Zugewinnausgleich: Für Ehepartner, die in einer Zugewinn­gemeinschaft leben, ist der Teil des Erbes, den der längerlebende Ehepartner auch bei einer Scheidung erhalten hätte (der Zugewinnausgleich) steuerfrei.
  • Erbschaftssteuer und Immobilien: Das selbst genutzte Familienheim (nicht Zweit- und Ferienwohnungen) wird unter Ehepartnern komplett steuerfrei vererbt. Für Kinder sind die ersten 200 qm Wohnfläche steuerfrei. Für eine 400 qm Wohnung wird also nur die Hälfte des Wertes steuerlich berücksichtigt. Wichtig: Voraussetzung ist in beiden Fällen, dass die Erben für 10 Jahre in der Immobilie wohnen bleiben. Sonst wird die Erbschaftssteuer rückwirkend fällig.
  • Erbschaftssteuer und Betriebsvermögen: Betriebsvermögen wird zu 85% steuerfrei vererbt - unabhängig vom Verwandschaftsverhältnis. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen mindestens 7 Jahre lang weitergeführt wird und die Arbeitsplätze so lange erhalten werden. Sonst wird rückwirkend Erbschaftssteuer fällig.
Fallbeispiel: Berechnung des steuerpflichtigen Erbes

Herr Müller besitzt ein Familienheim im Wert von 1 Mio. Euro und 200.000 Euro sonstiges Vermögen. Wenn er das Familienheim an seine Frau vererbt, die darin wohnen bleibt, zählen nur die 200.000 Euro für die Berechnung ihrer Erbschaftssteuer. Die Immobilie wird steuerfrei vererbt - ohne den Freibetrag aufzubrauchen.

Für den Teil des Erbes, der steuerlich relevant ist, gelten folgende Steuersätze und Freibeträge.

Steuerklassen, Freibeträge & Steuersätze

Erben

Freibetrag

Steuerklasse

Ehepartner

  • nicht: unverheiratete Lebensgefährten

500.000 €

I

eingetragene Lebenspartnerschaft

500.000€

I

Kinder, Stiefkinder

  • nicht: Pflege­kinder

400.000€

I

Enkel (Kinder von Kindern und Stiefkindern)

  • Ausnahme: Kinder von bereits verstorbenen Kindern

200.000€

400.000€

I

Urenkel, Eltern und Großeltern

100.000€

I

Geschwister und deren Kinder

20.000€

II

Stiefeltern, Schwiegerkinder und Schwiegereltern

20.000€

II

Geschiedene Ehegatten und getrennte Lebenspartner

20.000€

II

alle übrigen Personen

20.000€

III

Eine detaillierte Übersicht über alle Steuerklassen, Freibeträge und Steuersätze können Sie hier herunterladen ->

Weitere Freibeträge

Für Ehepartner und Kinder gibt es zusätzlich den sogenannten Versorgungs­freibetrag. Er beträgt für Ehepartner 256.000 Euro, für Kinder ist er altersabhängig:

  • Bis 5 Jahre: 52.000€
  • 6-10 Jahre: 41.000€
  • 11-15 Jahre: 30.700€
  • 16-20 Jahre: 20.500€
  • 21-27 Jahre: 10.300€

Von dem Versorgungs­freibetrag wird allerdings der Wert einer möglichen Witwen- oder Waisenrente abgezogen. Häufig wird er damit nahezu vollständig aufgebraucht, sodass es grundsätzlich besser ist, ohne diesen zusätzlichen Freibetrag zu planen.

Erben der Steuerklasse I können bis zu 41.000 Euro für Hausrat (wie Möbel, Kunst, Elektrogeräte) steuerfrei erben. Zusätzlich sind für sie weitere „bewegliche körperliche Gegenstände“ wie beispielsweise Autos bis zu einem Betrag von 12.000 Euro steuerbefreit. Für Erben in den Steuerklassen II und III gilt hingegen ein gemeinsamer Freibetrag von maximal 12.000 Euro für beide Kategorien. Wichtig: Zahlungsmittel, Wertpapiere, Münzen, Edelmetalle, Edelsteine und Perlen sind von dieser Steuerbefreiung ausgenommen.

Steuersätze

Wichtig: Nur der Betrag des steuerlich relevanten Erbes, der über dem persönlichen Freibetrag liegt, wird versteuert. Dabei gelten die folgenden Steuersätze:

Wert der Erbschaft (über Freibetrag)

Steuerklasse I

Steuerklasse II

Steuerklasse III

bis 75.000 Euro

7 %

15 %

30 %

bis 300.000 Euro

11 %

20 %

30 %

bis 600.000 Euro

15 %

25 %

30 %

bis 6.000.000 Euro

19 %

30 %

30 %

bis 13.000.000 Euro

23 %

35 %

50 %

bis 26.000.000 Euro

27 %

40 %

50 %

über 26.000.000 Euro

30%

43 %

50 %

Erbschaftssteuer Tabelle: Diese Tabelle zeigt die Steuersätze abhängig vom Wert der Erbschaft und der Steuerklasse.

Beispiel zur Berechnung

Erbt eine Ehefrau ein Depot im Wert von 2 Mio. Euro, liegt dieser Betrag 1,5 Mio. Euro über ihrem Freibetrag. Da sie in Steuerklasse I ist, gilt für sie der Steuersatz von 19%. Es würden also 285.000 Euro Erbschaftssteuer anfallen. Falls sie keine Witwenrente erhält, kommen noch einmal 256.000 Euro Versorgungs­freibetrag dazu und sie zahlt ca. 236.000 Euro Erbschaftssteuer.

Im folgenden Video erklärt Ihnen Rechtsanwalt & Notar Dr. Andreas Lohmeyer mehr zu den Steuerklassen, Freibeträgen und Steuersätzen:


Schenkung und Steueroptimierung

Schenkungen sind eine Möglichkeit, die Erbschaftssteuer zu minimieren. Durch gezielte Schenkungen können Sie Freibeträge zu Lebzeiten ausschöpfen. Schenkungen, die innerhalb von 10 Jahren vor dem Tod des Erblassers gemacht wurden, können jedoch die Erbschaftssteuer beeinflussen, wenn sie den Freibetrag überschreiten.

Erbschaftssteuer vermeiden: Um die Steuerlast zu verringern oder zu vermeiden, können rechtzeitige Schenkungen, die optimale Nutzung von Freibeträgen oder die Übertragung von Immobilien und Betriebsvermögen in Betracht gezogen werden.

Mehr Informationen finden Sie in unserem Artikel "Erbschaftsteuer sparen - 5 hilfreiche Tipps" - dort erklärt Ihnen Rechtsanwalt & Notar Dr. Andreas Lohmeyer alles, was Sie wissen müssen.

Häufig gestellte Fragen

Wer muss Erbschaftssteuer zahlen?

Erbschaftssteuer müssen alle Erben zahlen, die steuerlich relevantes Vermögen über dem jeweiligen Freibetrag erben.

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer?

Der Steuersatz richtet sich nach dem Wert des Erbes und dem Verwandtschaftsgrad. Er kann zwischen 7 % und 50 % liegen. Je näher der Verwandtschaftsgrad, desto geringer der Steuersatz. Nicht-verwandte Erben zahlen den höchsten Steuersatz. Eine detaillierte Übersicht und eine Erbschaftssteuer Tabelle finden Sie weiter oben im Artikel oder hier als PDF.

Was bedeutet progressiv bei der Erbschaftssteuer?

Die Erbschaftssteuer ist progressiv. Das bedeutet, dass der Steuersatz mit dem Wert der Erbschaft steigt. Je höher das steuerpflichtige Erbe, desto höher der Steuersatz.

Ab wann bzw. ab welchem Betrag muss man Erbschaftssteuer zahlen?

Der Freibetrag für Ehepartner liegt bei mindestens 500.000 Euro. Außerdem erben Ehepartner das Familienheim steuerfrei, wenn sie mindestens 10 Jahre darin wohnen bleiben. Pro Kind gibt es einen Freibetrag von mindestens 400.000 Euro.

Bei einer Familie mit einem Ehepartner und zwei Kindern gibt es also Freibeträge von mindestens 1,3 Mio. Euro und zusätzlich kann das Familienheim steuerfrei vererbt werden, ohne die Freibeträge aufzubrauchen.

Für andere Verwandschaftsverhältnisse gelten geringere Freibeträge. Erben außerhalb der Familie haben einen Freibetrag von 20.000 Euro.

Welche Freibeträge gibt es in Deutschland?

Neben dem allgemeinen Freibetrag, der für Ehepartner bei 500.000 Euro und für Kinder bei je 400.000 Euro liegt, gibt es den Versorgungs­freibetrag (256.000 Euro für Ehepartner, 10.300 - 52.000 Euro pro Kind je nach Alter), sowie einen kleineren Freibetrag für den Hausrat und sonstige bewegliche Gegenstände.

Außerdem kann das Familienheim an Ehepartner steuerfrei vererbt werden. An Kinder kann es bis zu einer Wohnfläche von 200 qm steuerfrei vererbt werden. In beiden Fällen gilt, dass der Erbe anschließend mindestens 10 Jahre lang in dem Familienheim leben muss.

Auch für Unternehmen gibt es eine Ausnahme: Betriebsvermögen wird zu 85% steuerfrei vererbt - auch, wenn der Erbe nicht aus der eigenen Familie stammt. Die Voraussetzung ist, dass der Betrieb für mindestens 7 Jahre fortgeführt und das Personal weiter beschäftigt wird.

Welche Fristen gibt es bei der Erbschaftssteuer?

Die Erbschaftssteuererklärung muss innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis des Erbfalls beim Finanzamt eingereicht werden. In manchen Fällen fordert das Finanzamt die Erben aktiv dazu auf. Es ist ratsam, rechtzeitig mit einem Steuerberater Kontakt aufzunehmen, um Fristen einzuhalten.

Wie kann man die Erbschaftssteuer vermeiden?

In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie die Erbschaftssteuer reduzieren oder sogar vermeiden können.

Wichtig ist, dass Sie Klarheit schaffen und selbst bestimmen, wer Ihre Erben sind. Das geht am besten mit einem Testament.

Testament rechtssicher verfassen

Planen Sie die Verteilung Ihres Vermögens und vermeiden Sie zukünftige Erbstreitigkeiten. Mit Afilio erstellen Sie Ihr Testament schnell und rechtssicher, ohne Anwalt oder Notar.

Teilen Sie den Artikel