Erbschein beantragen: So gehen Sie vor

von Afilio
01.07.2024 (aktualisiert: 31.07.2024)

Ein Erbschein ist ein wichtiges Dokument im Erbrecht, das die Berechtigung eines Erben nachweist. Hier erfahren Sie, was ein Erbschein ist, wer ihn benötigt und wie man ihn beantragt.

Was ist ein Erbschein und wer benötigt ihn?

Ein Erbschein ist ein amtliches Zeugnis, das vom Nachlass­gericht ausgestellt wird und die Erben eines Verstorbenen offiziell bestätigt. Dieses Dokument ist besonders wichtig, wenn Erben ihre Rechte gegenüber Dritten, wie Banken, Behörden oder Vermietern, nachweisen müssen. Ohne einen Erbschein können Erben oft nicht auf das Vermögen des Verstorbenen zugreifen oder Immobilien im Grundbuch umschreiben lassen. Bevor Sie einen Erbschein beantragen, sollten Sie klären, ob dieser tatsächlich notwendig ist, da die Beantragung teuer sein kann. Ein Erbschein wird häufig von Banken, Behörden und anderen Institutionen verlangt, um die Erbenstellung nachzuweisen. Alternativ können auch ein notarielles Testament, ein Erbvertrag oder eine Vollmacht des Verstorbenen ausreichen. Mehr Informationen finden Sie hier.

Arten von Erbscheinen

Es gibt verschiedene Arten von Erbscheinen, die je nach Erbfall relevant sein können:

  1. Alleinerbschein: Wird ausgestellt, wenn nur ein Erbe vorhanden ist.
  2. Gemeinschaftlicher Erbschein: Für mehrere Erben, die zusammen eine Erben­gemeinschaft bilden.
  3. Teilerbschein: Für einzelne Miterben, der nur deren Erbteil ausweist.
  4. Gläubiger-Erbschein: Wird von Gläubigern beantragt, wenn sie ihre Forderungen geltend machen wollen.
  5. Fremdrechtserbschein: Bei internationalem Bezug, wenn der Erblasser im Ausland lebte.
  6. Erbschein für Vor- und Nacherben: Wenn im Testament Vor- und Nacherbschaft angeordnet wurde.

Antragstellung

eder Erbe kann einen Erbschein beantragen. Bei einer Erben­gemeinschaft kann entweder ein gemeinschaftlicher Erbschein für alle Erben oder ein Teilerbschein für einzelne Erben ausgestellt werden. Miterben können auch einen Erbschein gemeinsam beantragen. Für die Antragstellung sollten Sie einen Termin beim Nachlass­gericht vereinbaren. Der Antrag muss persönlich gestellt werden, da Sie Ihre Angaben an Eides statt versichern müssen. Diese eidesstattliche Versicherung können Sie auch vor einem Rechtspfleger abgeben. Folgende Angaben müssen gemacht werden:

  • Name und Todeszeitpunkt des Erblassers
  • Letzter gewöhnlicher Aufenthalt und Staatsangehörigkeit des Erblassers
  • Verwandtschaftsverhältnis oder Ehe zum Erblasser
  • Vorhandene Verfügungen von Todes wegen (Testamente, Erbverträge)
  • Informationen zum Nachlass für die Gebührenfestsetzung

Für die Beantragung eines Erbscheins benötigen Sie mehrere Dokumente:

  • Personalausweis des Antragstellers
  • Sterbeurkunde des Erblassers
  • Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden)
  • Testament oder Erbvertrag, falls vorhanden

Bei einer testamentarischen Erbfolge muss das Testament zunächst eröffnet werden.

Wichtig: Durch die Antragstellung auf einen Erbschein nehmen Sie die Erbschaft in der Regel an, was rechtliche Konsequenzen hat. Überlegen Sie daher gut, ob Sie das Erbe antreten wollen, insbesondere wenn der Nachlass überschuldet ist.

Kosten des Erbscheins

Die Gebühren für einen Erbschein richten sich nach dem Wert des Nachlass­es. Diese setzen sich zusammen aus einer Verfahrensgebühr und einer Gebühr für die eidesstattliche Versicherung. Ein Nachlass­verzeichnis ist oft hilfreich, um die Nachlass­werte darzustellen.

Beantragung beim Notar oder mit anwaltlicher Hilfe

Sie können den Erbschein auch über ein Notariat beantragen, was oft komfortabler ist, da die eidesstattliche Versicherung direkt dort abgegeben werden kann. Beim Notar fallen die gleichen Gebühren wie beim Nachlass­gericht an, zusätzlich jedoch noch Mehrwertsteuer und Auslagen.

Ein Rechtsanwalt ist dann hilfreich, wenn die Erbfolge unklar oder strittig ist. In solchen Fällen kann der Anwalt Sie rechtlich beraten und unterstützen.

Risiken bei falschen Angaben

Falsche Angaben oder das Verschweigen von Informationen bei der Erbscheinbeantragung können strafrechtliche Konsequenzen haben, wie Freiheitsstrafen oder Bußgelder. Auch eine Erbunwürdigkeit kann festgestellt werden, was den Verlust des Erbrechts zur Folge hat.

Europäisches Nachlass­zeugnis

Bei einem internationalen Erbfall kann ein europäisches Nachlass­zeugnis erforderlich sein. Dieses wird benötigt, wenn der Erblasser Vermögen im europäischen Ausland hatte oder dort seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Die Beantragung erfolgt nach ähnlichen Prinzipien wie der nationale Erbschein.

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