Erbscheinsantrag: Muster für die Beantragung Ihres Erbscheins
- Einen Erbscheinsantrag können nur Erben stellen. Vermächtnisnehmer und Pflichtteilsberechtigte dürfen hingegen keinen Erbschein beantragen.
- Sie benötigen für den Antrag viele Unterlagen wie Sterbe- und Geburtsurkunden, die im Original oder beglaubigter Kopie vorzulegen sind.
- Passen Sie alle persönlichen Rahmenbedingungen des bzw. der Erben in unserer Mustervorlage an.
Hinweis: Es handelt sich lediglich um eine Beispielvorlage zur Anschauung.
Im Erbschein steht, welche Personen zu welchen Teilen Anspruch auf das Erbe eines Verstorbenen haben – jedoch muss nicht in jedem Erbfall ein Erbschein beantragt werden. Wir erklären wann Hinterbliebene einen Erbschein beantragen müssen, um das Erbe antreten zu können und worauf dabei zu achten ist.
Einen Erbscheinsantrag können Sie zu jeder Zeit beim Nachlassgericht am letzten gemeldeten Wohnort des Erblassers stellen. Wenn ein Testament vorhanden ist, können Sie den Erbschein erst nach der Testamentseröffnung beantragen. Liegen weder Testament noch Erbvertrag vor, gibt es allerdings keine Frist, die eingehalten werden muss. Trotzdem sollten Sie nicht zu viel Zeit verstreichen lassen, da Sie lediglich sechs Wochen Zeit haben, um ein Erbe auszuschlagen. Beantragen Sie einen Erbschein, gilt das Erbe sofort als angenommen. Sie müssen den Erbschein persönlich beim Nachlassgericht beantragen, da Sie vor Ort eine eidesstattliche Erklärung über die von Ihnen gemachten Angaben ablegen müssen. Es reicht, wenn Sie die vor dem Rechtspfleger abgeben, der Ihren Erbscheinsantrag entgegen nimmt.
Erbschein beantragen in 6 Schritten
- Klären Sie, ob Sie einen Erbschein beantragen müssen: Angehörige benötigen den Erbschein, wenn der Verstorbene weder Testament noch Erbvertrag hinterlassen hat und die gesetzliche Erbfolge greift.
- Wenn Sie einen Erbschein benötigen, stellen Sie alle erforderlichen Dokumente für die Antragstellung zusammen (Personalausweis/ Reisepass, Sterbeurkunde des Erblassers, ggf. zusätzlich Testament/Erbvertrag, Geburtsurkunden der Erben, Sterbeurkunden bereits verstorbener Erben).
- Ziehen Sie bei Bedarf einen Notar zurate – das kostet zwar Gebühren, der Notar übernimmt dafür auch die Antragstellung und Sie bekommen in der Regel schneller einen Termin beim Nachlassgericht.
- Füllen Sie den Erbscheinsantrag aus und reichen Sie ihn beim zuständigen Nachlassgericht ein (i.d.R. das zuständige Amtsgericht am letzten Wohnort des Verstorbenen)
- Das Nachlassgericht stellt nach erfolgreicher Überprüfung den Erbschein aus.
- Mit dem Antrag auf Erbschein gilt das Erbe als angenommen. Mit der Annahme des Erbes wird unter Umständen die Erbschaftssteuer fällig.
Gut zu wissen: Bekommen Sie einen Ablehnungsbescheid durch das Nachlassgericht, haben Sie einen Monat Zeit, um Widerspruch einzulegen.
Warum muss ich einen Erbschein beantragen?
Ein Erbschein ist ein gerichtlicher Nachweis darüber, wer die erbberechtigten Personen eines Verstorbenen sind und gibt Auskunft darüber, wer in welchem Umfang Anspruch auf die Erblassenschaft hat (§ 2353 BGB). Der Erbschein ist also ein Schriftstück, das Erbstellung und Erbteil nachweist. Er wird benötigt, um im Rechtsverkehr den eigenen, berechtigten Erbanspruch zu beweisen und über einzelne Nachlassgegenstände verfügen zu können. Mit einem Antrag auf Ausstellung eines Erbscheins tritt ein berechtigter Erbe automatisch die Erbschaft an – damit ist es nicht mehr möglich, das Erbe auszuschlagen. Der Erbe tritt in die Rechtsnachfolge des Erblassers ein und übernimmt auch alle etwaigen Schulden. Die Übernahme der Schulden kann nachträglich dann nur noch durch Bestellung einer Nachlassverwaltung eingeschränkt werden.
Ein Erbschein ist gesetzlich nicht verpflichtend, trotzdem fordern einige Institutionen ihn ein. Prüfen Sie daher, ob es wirklich sinnvoll ist, einen Erbscheinsantrag zu stellen. Wollen Sie beispielsweise beim Vermieter die Wohnung, bei der Bank das Konto oder die Versicherungen des Verstorbenen auflösen, wollen die Institutionen in der Regel einen Erbschein als rechtliche Absicherung sehen. Erst wenn der oder die Erben einen beglaubigten Nachweis erbringen, können sie über das Vermögen verfügen und sich um die Finanzgeschäfte des Verstorbenen kümmern. Es müssen beispielsweise Daueraufträge gekündigt, Rechnungen beglichen und Vermögen übertragen werden. Unsere Checkliste Todesfall hilft Ihnen in Ihrer Trauer, einen Überblick über die wichtigsten Aufgaben im Fall der Fälle zu haben.
Der Erbschein als Nachweis für Dritte
Beachten Sie, dass ein Erbschein nur in der Kommunikation mit Dritten wie der Bank, der Versicherung oder dem Grundbuchamt notwendig ist, müssen Sie keine Rechenschaft ablegen, benötigen Sie auch keinen Erbschein. Wenn Sie im Besitz einer umfassenden Kontovollmacht sind, die Ihnen der Verstorbene zu Lebzeiten ausgehändigt hat, ist ein Erbschein nicht nötig – selbst wenn ein Testament fehlt. Besitzen Sie keine Kontovollmacht jedoch ein öffentliches oder privates Testament, einen Erbvertrag oder eine Vorsorgevollmacht, benötigen Sie in keinem Fall einen Erbschein für den Rechtsverkehr mit Dritten. Sie können sich die Kosten für den Erbscheinsantrag sparen, da Sie bereits ohne Zweifel Ihr Erbrecht nachweisen können.
Übrigens: Hat der Verstorbene zu Lebzeiten eine Lebensversicherung abgeschlossen und Sie als Bezugsberechtigten benannt, benötigen Sie keinen Erbschein für die Auszahlung. Auch gehört die Versicherungssumme in diesem Fall nicht zum Nachlass.
Ein Erbschein setzt den oder die Erben in den Stand Verträge des Verstorbenen zu übernehmen, um sie weiterzuführen oder ggf. zu kündigen. Das gilt auch für Versicherungen und vertragliche Regelungen mit Banken und anderen Instituten. Bis zum Jahr 2013 forderten diese dafür noch die zwingende Vorlage eines Erbscheins. Doch diese Praxis hat der BGH 2013 beendet. Seither genügt auch der Verweis auf ein notariell hinterlegtes Testament. Sollte die Bank trotzdem einen Erbschein verlangen, können Sie auf das entsprechende BGH-Urteil mit dem Aktenzeichen XI ZR 440/15 hinweisen. In dem Urteil verlangte eine Bank ohne Notwendigkeit einen Erbschein und musste die entstandenen Unkosten in Höhe von 1770 Euro tragen.
Erbscheinsantrag: Wer kann ihn stellen?
Nur Erben können einen Antrag auf Erbschein stellen, dabei spielt es keine Rolle, ob Sie durch ein Testament, einen Erbvertrag oder aufgrund der gesetzlichen Erbfolge Erbe sind. Ist der Erbe noch minderjährig, wird er von seinen Eltern bzw. Sorgeberechtigten vertreten. Im Namen des Erben können auch Testamentsvollstrecker oder ein Nachlassverwalter das Beantragen des Erbscheins für Sie übernehmen. Wenn Sie jedoch vom Verstorbenen enterbt wurden und nur pflichtteilsberechtigt sind, dürfen Sie keinen Erbschein beantragen, auch Vermächtnisnehmer sind nicht berechtigt.
Wichtig: Existiert ein Testament, müssen Sie erst die Testamentseröffnung abwarten, bis Sie einen Erbscheinsantrag stellen können. Ein rechtssicheres Testament können Sie einfach und unkompliziert bei Afilio erstellen, ohne dass dafür ein Notarbesuch erforderlich ist.
Erbschein beantragen bei Erbengemeinschaft
Sobald eine Gruppe von Personen gemeinschaftlich erbt, wird im deutschen Erbrecht von einer Erbengemeinschaft gesprochen. Alle Personen einer Erbengemeinschaft sind berechtigt, einen Erbschein zu beantragen – den sogenannten Teilerbschein. Ein Teilerbschein beinhaltet nur Informationen, die den einzelnen Erben betreffen. Wollen die Erben einen Erbschein, der alle Informationen zur Erbschaft gebündelt enthält, muss ein Gemeinschaftserbschein beantragt werden. Stellen Sie den Antrag als Gemeinschaft der Erben, werden die Kosten auch durch die Erbengemeinschaft getragen und aufgeteilt. Jeder Erbe kann jedoch auch für sich allein einen Erbschein beantragen und die Kosten selbst tragen.
Welche Dokumente benötigen Sie für den Erbscheinsantrag?
Zur Beantragung eines Erbscheins benötigen Sie viele Unterlagen, die Sie im Original oder in beglaubigter Kopie dem Antrag beifügen müssen. Stellen Sie erst den Antrag, wenn Sie neben Ihrem Personalausweis oder Reisepass alle weiteren Nachweise und Dokumente beisammen haben. So kann das Verfahren schnellstmöglich bearbeitet und abgeschlossen werden. Nutzen Sie unsere kostenlose Afilio-Vorlage und passen Sie sie an Ihre Erbsituation mit folgenden Informationen und Unterlagen an:
- Informationen über den Erblasser wie Sterbedatum, letzte Wohnanschrift, Staatsangehörigkeit, Sterbeurkunde des Erblassers
- Nachweis des Erbrechts mit Familienstammbaum und Geburtsurkunden aller Erben sowie auch von bereits verstorbenen erbberechtigten Personen,
- Auflistung der Erben mit den aktuellen Wohnanschriften, sowie deren Geburtsurkunden, sowie Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers
- Nachlasswert mithilfe einer Auflistung das Vermögen und auch eventuelle Schulden ermitteln,
- eidesstattliche Versicherung ablegen, dass Ihre Angaben richtig sind und Sie beispielsweise keine Kenntnis über ein Testament oder einen Erbvertrag haben.
Gibt es Verträge, die im Falle eines Erbverzichts geschlossen wurden, wie z. B. im Rahmen eines Berliner Testaments? Legen Sie diese Dokument auch bei.
Was kostet es, einen Erbschein zu beantragen?
Für die Beantragung eines Erbscheins wird eine Gebühr erhoben, die in der Gebührentabelle B des Gerichts- und Notarkostengesetzes festgelegt ist (Nr. 12210 KV GNotKG), eine entsprechende Überblickstabelle finden Sie auch in unserem Beitrag zum Erbschein. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Nachlasswert. Etwaige Schulden werden dabei von der Höhe des Nachlasses abgezogen, Grundstücke hingegen zählen zum Nachlasswert dazu. Für die Kosten muss der Erbantragssteller aufkommen, bzw. alle Personen aus einer Erbengemeinschaft.
Gibt es eine Frist für die Beantragung eines Erbscheins?
Es gibt keine Frist, bis wann ein Erbschein beantragt werden muss. Erbberechtigte Personen können zu jedem beliebigen Zeitpunkt den Antrag stellen. Sinnvoll ist es jedoch den Antrag zeitnah nach dem Tod eines Angehörigen zu stellen, um organisatorische Belange zu klären. Wer hingegen das Erbe ausschlagen will, muss das innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis über den Tod des Erblassers tun.
Gibt es ein Risiko beim Beantragen des Erbscheins?
Sie können Ihren Erbanspruch gefährden, wenn Sie während des Erbscheinverfahrens falsche Angaben machen oder ein gefälschtes Testament vorlegen. Auch das bewusste Zurückhalten eines Testamentes kann Sie erbunwürdig machen und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Sie können in diesem Fall bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt werden, wenn Sie wichtige Informationen verschwiegen oder während der eidesstattlichen Versicherung gelogen haben.
Ein Erbscheinverfahren birgt jedoch auch weitere Risiken. Selbst wenn Sie die Wahrheit gesagt haben und zu einem späteren Zeitpunkt beispielsweise ein verschollenes Dokument auftaucht, kann Ihr ausgestellter Erbschein wieder für ungültig erklärt werden. Sollten Sie in dem Fall weiterhin auf das Vermögen zugreifen, droht Ihnen eine Strafverfolgung.
Kommt es zu Erbstreitigkeiten und Miterben weisen den Erbschein zurück oder andere Familienangehörige zweifeln Ihren Erbanspruch oder das Testament an, dürfen Sie bis zur Urteilsverkündung keinen Gebrauch vom Erbschein machen und auch nicht über den Nachlass verfügen. Beachten Sie, dass ein Erbstreit meistens sehr langwierig und kostenintensiv ist.
Erbscheinsantrag: Besser einen Anwalt beauftragen?
Beauftragen Sie einen Fachanwalt für Erbrecht, profitieren Sie von seiner Expertise und können sich so gegen potenzielle Risiken im Erbscheinverfahren absichern. Jedoch verursacht die Beauftragung weitere finanzielle Belastungen, die Sie zusätzlich zum Notar und Nachlassgericht bezahlen müssen. In den meisten Fällen ist es nicht ratsam, einen Anwalt für den Erbscheinsantrag zu beauftragen. Jedoch gibt es einige Situationen, in denen es sinnvoll sein kann:
- Es bestehen Unklarheiten hinsichtlich der Erbfolge bzw. Streit im Rahmen der Erbschaft. In dem Fall kann der Anwalt Ihren Erbanspruch zweifelsfrei nachweisen.
- Er erstellt mit Ihnen das Nachlassverzeichnis und hilft somit bei der korrekten Berechnung des Nachlasses.
- Der Rechtsbeistand kann die Höhe der Erbschaft überprüfen und Schritte einleiten, damit Sie bei einer Überschuldung nicht mit Ihrem privaten Vermögen haften oder ein wertvolles Erbe ausschlagen.
- Kommt es zu Konflikten mit Testamentsvollstreckern oder Pflichtteilsberechtigten hilft er, eine außergerichtliche Einigung anzustreben. So kann ein langer, teurer Rechtsstreit vermieden werden.