Wichtige Regelungen für Zusatzrenten und Lebensversicherungen im Todesfall
Im Todesfall ist es wichtig, die Regelungen zu privaten Zusatzrenten und Lebensversicherungen sorgfältig zu prüfen. Hierbei sollten Sie insbesondere auf bestehende Verträge, mögliche Ansprüche und erforderliche Anpassungen achten, um sicherzustellen, dass alle finanziellen Angelegenheiten korrekt geregelt werden. Dieser Leitfaden bietet Ihnen einen Überblick über die wesentlichen Punkte, die Sie dabei beachten sollten.
Private Zusatzrenten: So gehen Sie vor
Beim Tod eines Angehörigen stehen Hinterbliebene vor der Aufgabe, mögliche Ansprüche aus privaten Zusatzrenten geltend zu machen. Diese Zusatzrenten umfassen betriebliche Altersvorsorge, Riester- und Rürup-Renten sowie private Rentenversicherungen. Um sicherzustellen, dass Ihnen die zustehenden Leistungen ausgezahlt werden, müssen bestimmte Schritte eingehalten werden. Nachfolgend finden Sie eine ausführliche Checkliste, die Ihnen dabei hilft, den Prozess zu strukturieren und keine wichtigen Punkte zu übersehen.
1) Frist einhalten
Informieren Sie den Anbieter sofort nach dem Tod des Versicherten über den Todesfall. Das bedeutet, dass Sie unverzüglich handeln müssen, sobald Sie von einem möglichen Anspruch erfahren. Eine schnelle Meldung verhindert Verzögerungen bei der Auszahlung.
2) Unterlagen einreichen
Fragen Sie bei den Anbietern nach, welche Unterlagen erforderlich sind und ob Fristen einzuhalten sind. In der Regel benötigen Sie eine Sterbeurkunde, den Versicherungsschein und einen Identitätsnachweis des begünstigten Hinterbliebenen.
3) Betriebsrente beantragen
Leistungen aus einer Betriebsrente müssen schriftlich beim Anbieter beantragt werden. Oft müssen dafür umfangreiche Formulare ausgefüllt werden. War die Betriebsrente für den Verstorbenen steuerpflichtig, gilt das auch für die Hinterbliebenenrente. Wenn der Verstorbene bereits Leistungen erhalten hat, müssen Sie weiterhin Beiträge zahlen.
4) Leistungen aus Riester-Rente
Übertragen Sie das Riester-Kapital des Verstorbenen auf Ihren eigenen Riester-Vertrag oder beantragen Sie eine Einmalauszahlung. Beachten Sie, dass die staatliche Förderung anteilig zurückgezahlt werden muss. Restzahlungen können steuerpflichtig sein.
5) Leistungen aus Rürup-Rente
Stellen Sie einen schriftlichen Antrag beim Anbieter für Hinterbliebenenleistungen aus der Rürup-Rente. Wenn der Vertrag eine steuerlich geförderte Hinterbliebenenabsicherung enthält, müssen diese Leistungen versteuert werden. Dies gilt nicht, wenn der Verstorbene eine spezielle Zusatzversicherung hatte.
Lebensversicherung: So gehen Sie vor
Um die Auszahlung einer Lebensversicherung nach dem Tod der versicherten Person zu erhalten, sind einige Schritte notwendig. Diese Checkliste hilft Ihnen, den Prozess zu durchlaufen und keine wichtigen Details zu übersehen.
1) Suche
Überprüfen Sie die Unterlagen des Verstorbenen nach Hinweisen auf eine Lebensversicherung. Falls Sie nichts finden, kontrollieren Sie die Kontoauszüge auf regelmäßige Zahlungen an eine Lebensversicherung oder fragen Sie den zuständigen Versicherungsvermittler.
2) Meldung
Informieren Sie den Versicherer so schnell wie möglich über den Tod der versicherten Person, idealerweise per E-Mail oder Fax. Bewahren Sie die Versandbestätigung auf. Ein Einschreiben ist nicht erforderlich. Falls die Meldung nicht innerhalb der ersten zwei Tage erfolgt ist, informieren Sie den Versicherer dennoch umgehend und erklären Sie die Gründe für die Verzögerung.
3) Unterlagen
Nach der Meldung wird der Versicherer die benötigten Dokumente anfordern, wie den Versicherungsschein, die Sterbeurkunde und Informationen zur Todesursache. Senden Sie die angeforderten Originaldokumente per Einschreiben.
4) Prüfung
Der Versicherer wird den Fall überprüfen und möglicherweise weitere Unterlagen anfordern, z.B. Gesundheitszustand vor dem Tod oder polizeiliche Ermittlungsergebnisse.
Hinweis: Sollte der Versicherer die Auszahlung ablehnen, holen Sie sich rechtlichen Rat ein, um das weitere Vorgehen zu klären.