Sorgerechts­verfügung – Kinder im Ernstfall absichern

von Sarah Lange
21.08.2019 (aktualisiert: 17.01.2022)
Das Wichtigste in Kürze:
  • Die Sorgerechts­verfügung hält fest, wie Eltern ihre Kinder absichern wollen, wenn ihnen etwas zustößt. Stirbt nur ein Elternteil, geht das Sorgerecht automatisch auf den anderen über – es sei denn, es bestehen begründete Einwände, weshalb dies nicht im Interesse des Kindes wäre.
  • Eine Sorgerechts­verfügung gilt auch dann, wenn beide Eltern ihren Willen nicht mehr äußern können, weil sie etwa nach einem schweren Verkehrsunfall im Koma liegen.
  • Ein Vormund versorgt und kümmert sich im Ernstfall um das Kind und übernimmt sowohl das Sorgerecht als auch die Verwaltung des finanziellen Erbes.
  • Eine Aufteilung der Vormundschaft ist sinnvoll, sollte sich ein Vormund von einem Teil der Aufgabe überfordert fühlen. In dem Fall werden die Erziehung des Kindes und die Verwaltung des Erbes verschiedenen Personen übertragen.

So sichern Sie Ihre Kinder ab

Nichts wünschen sich Eltern mehr, als die eigenen Kinder glücklich und behütet aufwachsen zu sehen. Dass beiden Eltern etwas zustoßen und sie nicht mehr für ihre Kinder sorgen könnten, ist hingegen eine überaus schmerzliche Vorstellung. Umso wichtiger ist es, für den unwahrscheinlichen Ernstfall vorzusorgen und einen geeigneten Vormund zu bestimmen. Denn während das Familiengericht im Sterbefall beider Elternteile ein vertrauenswürdiges neues Zuhause für Ihr Kind sucht, geht das Sorgerecht nicht automatisch an nahe Verwandte oder kirchliche Paten über.

In vielen Fällen sind nahe Angehörige zwar erste Ansprechpartner, allerdings kann die Vormundschaft auch auf einen Dritten übertragen werden, sollte das Familiengericht ihn für geeigneter halten als die direkten Verwandten der Kinder oder verstorbenen Eltern. Schließlich geht es anders als bei einer Trennung um weit mehr als nur die wirtschaftliche Sicherheit des Kindes. Das künftige Sorgerecht sollte von einem Menschen ausgeübt werden, dem Kinder und Eltern in gleichem Maße auch langfristig vertrauen.

Hier greift die Sorgerechts­verfügung: In ihr können Eltern festhalten, wer nach ihrem Wunsch zum Vormund ihrer Kinder bestellt werden soll, wenn ihnen etwas zustößt.

Väter mit Kind
Wohlbehütet und sicher – und das soll auch so bleiben. Im Ernstfall ist eine Sorgerechts­verfügung die richtige Wahl.

Was gehört in eine Sorgerechts­verfügung?

In einer Sorgerechts­verfügung können Eltern ihre Wünsche (und auch die ihres Kindes) für den Ernstfall festhalten, der hoffentlich niemals eintritt. Das Familiengericht berücksichtigt nicht nur Vorschläge für die Vormundschaft, sondern auch die explizite Ablehnung möglicher Pflege­eltern. Das kann sogar dann gelten, wenn nur ein Elternteil überlebt und der andere bis dato kein Sorgerecht ausgeübt hat. Mit einer Sorgerechts­verfügung können Eltern ausschließen, dass dieser Elternteil das künftige Sorgerecht erhält, falls begründete Einwände vorliegen. Im Regelfall geht das Sorgerecht beim Tod eines Elternteils automatisch auf den anderen über. Ab dem 14. Geburtstag dürfen Kinder bei der Wahl ihres Vormunds mitreden.

Wer ist der "richtige" Vormund?

Viele stehen bei der Wahl eines Vormunds dennoch vor einer schwierigen Gemengelage: Was muss ich beachten, und was macht einen guten Vormund aus? Einfach erklärt versorgt und kümmert sich ein Vormund im Ernstfall um das Kind, sowohl auf persönlicher als auch auf wirtschaftlicher Ebene.

Folgende Fragen sollten Ihnen bei der weiteren Orientierung helfen:

  • Wer ist für die Übernahme des Sorgerechts geeignet?
  • Wen würde das Kind selbst wählen?
  • Bleibt dem Kind nach einem Umzug zum Vormund sein Umfeld mit Freunden und Schule erhalten?
  • Sind weitere Familienmitglieder in der Nähe des Kindes, die ihm zusätzlichen Halt geben können?
  • Wie groß ist das Vertrauen zu möglichen Vormundschaftskandidaten?
  • Hat der mögliche Vormund genügend Zeit und Platz für das Kind/die Kinder?
  • Ist die Wunschperson bereit, die Vormundschaft zu übernehmen?

Ist es möglich, die Vormundschaft aufzuteilen?

Unter Umständen ist eine Aufteilung der Vormundschaft sinnvoll. So können etwa die Erziehung der Kinder und die Verwaltung des elterlichen Nachlass­es verschiedenen Personen übertragen werden. Haben beispielsweise die Großeltern sowohl die Zeit als auch den Platz, Kinder bei sich aufzunehmen und ihnen die nötige Zuwendung zu geben, fühlen sich aber mit der Verwaltung der Finanzen überfordert, können Freunde oder andere Verwandte diese Aufgabe übernehmen. Eine gleichwertige Aufgabenteilung des Sorgerechts zwischen mehreren Vormündern ist allerdings nicht möglich.

Ist es sinnvoll, die Sorgerechts­verfügung regelmäßig zu überprüfen?

Bei gravierenden Änderungen Ihrer Lebensumstände oder denen des Vormunds, wie zum Beispiel ein Umzug in eine andere Stadt, sollte die Sorgerechts­verfügung überprüft werden. Möglicherweise ist in einem solchen Fall eine andere Person als Vormund besser geeignet, damit das Kind nicht aus seiner gewohnten Umgebung gerissen wird.

Quellen

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