Verträge kündigen, Accounts löschen & Abmeldungen
Beim Tod eines Angehörigen stehen Hinterbliebene vor der Aufgabe, zahlreiche Verträge und Accounts zu kündigen oder zu verwalten. Dieser Artikel gibt einen Überblick über die wichtigsten Schritte und Maßnahmen, um digitale und physische Verträge sowie Online-Konten zu kündigen und zu löschen.
Hinweis: Einige Bestatter bieten Unterstützung an, oft in Zusammenarbeit mit Diensten wie Columba. Fragen Sie daher Ihren Bestatter, ob er solche Dienste anbietet, um den Prozess zu erleichtern.
Inhaltsverzeichnis
1. Wohnungs- und Versorgungsverträge
Wohnung:
Erben haben das Recht, innerhalb eines Monats nach dem Todesfall außerordentlich den Mietvertrag zu kündigen. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt dabei drei Monate. Wenn die Wohnung nicht übernommen wird, sind auch Strom, Wasser und Gas abzumelden.
Mustervorlage: Laden Sie hier unser kostenloses Muster zur Kündigung einer Wohnung im Todesfall herunter.
Strom/Wasser/Gas:
Bei der Kündigung der Versorgung ist es wichtig, die Kundennummer des Verstorbenen sowie die Zählernummern und -stände anzugeben, um den Prozess zu beschleunigen.
Mustervorlage: Laden Sie hier unser kostenloses Muster zur Kündigung der Versorgungsverträge im Todesfall herunter.
2. Versicherungen
Krankenversicherung:
Die Krankenversicherung endet automatisch mit dem Tod des Versicherungsnehmers. Eine Abmeldung bei der Krankenkasse und die Rückgabe der Versichertenkarte sind erforderlich.
Unfallversicherung:
Im Falle eines Unfalltods muss der Versicherer innerhalb von 48 Stunden informiert werden. Die Versicherungssumme wird danach an die bezugsberechtigte Person ausgezahlt.
Lebensversicherung:
Der Tod muss umgehend beim Versicherer gemeldet werden. Notwendig sind der Versicherungsschein im Original und die Sterbeurkunde. Eine Bescheinigung über die Todesursache wird oft auch angefordert, bevor die Auszahlung erfolgt.
Privathaftpflichtversicherung:
Ein Einzelvertrag endet mit dem Tod des Versicherten. Eine Familienversicherung läuft bis zur nächsten Beitragsfälligkeit weiter und muss dann neu abgeschlossen werden.
Mustervorlage: Laden Sie hier unser kostenloses Muster zur Kündigung eines Versicherungsvertrages im Todesfall herunter.
3. Bank- und Kommunikationsverträge
Bankkonto:
Das Bankkonto des Verstorbenen wird in ein Nachlasskonto umgewandelt. Es bleibt gesperrt, bis die Erbschaft geregelt ist. Mit einem Erbschein können Erben das Konto auflösen. Alle Lastschriftaufträge und vor dem Tod angewiesenen Überweisungen werden weiterhin ausgeführt.
Telefon und Internet: Diese Verträge müssen in der Regel bis zum Ende der Vertragslaufzeit weitergeführt werden. Viele Anbieter ermöglichen jedoch eine kulante, außerordentliche Kündigung im Todesfall. Ein entsprechendes Formular und die Sterbeurkunde sind oft auf den Webseiten der Anbieter zu finden.
4. Rundfunkbeitrag und Mitgliedschaften
GEZ:
Die Abmeldung vom Rundfunkbeitrag kann online erfolgen. Ein Formular ist auszufüllen und zusammen mit einer Kopie der Sterbeurkunde an den Beitragsservice zu senden.
Vereinsmitgliedschaften:
Eine Vereinsmitgliedschaft endet in der Regel mit dem Tod des Mitglieds. Es ist jedoch ratsam, den Verein zu informieren, um Lastschriftverfahren zu stoppen und die Vereinskameraden zu benachrichtigen. Vereine können auch besondere Traditionen haben, wie z.B. das Begleiten des Verstorbenen auf seinem letzten Weg in der Vereinsuniform.
5. Digitale Nachlässe und Accounts
E-Mail-Accounts:
E-Mail-Konten sind oft der Schlüssel zu weiteren Online-Konten. Mit den Zugangsdaten können Passwörter zurückgesetzt und wichtige Informationen über den Verstorbenen gefunden werden. Anbieter gewähren oft Zugang zu E-Mail-Konten nach Vorlage eines Erbscheins.
Social-Media-Accounts:
Viele soziale Netzwerke bieten spezielle Prozesse zur Konto-Deaktivierung oder -Löschung im Todesfall an. Zum Beispiel kann ein Facebook-Konto in einen Gedenkzustand versetzt werden, wobei Familienangehörige Inhalte einsehen und die Löschung des Kontos beantragen können.
Passwortmanager:
Hatte der Verstorbene einen Passwortmanager, erleichtert dies den Zugriff auf alle weiteren Online-Konten. Es ist ratsam, eine Liste aller wichtigen Accounts und Passwörter zu hinterlassen.
6. Weitere Verträge und Abonnements
Mitgliedschaften:
Mitgliedschaften in Vereinen, Parteien oder Clubs enden in der Regel automatisch mit dem Tod des Mitglieds. Es ist dennoch wichtig, den jeweiligen Verein zu informieren, um Beitragszahlungen zu stoppen.
Abonnements und Verträge:
Überprüfen Sie alle laufenden Abonnements, wie Zeitschriften, Streaming-Dienste und Fitnessstudios, und kündigen Sie diese gegebenenfalls. Auch hier kann es hilfreich sein, entsprechende Formulare der Anbieter zu nutzen.
Rentenversicherung:
Die Rentenversicherung muss abgemeldet werden. In den ersten drei Monaten nach dem Tod des Ehepartners erhalten Hinterbliebene die volle Rente des Verstorbenen (Sterbevierteljahr). Zudem können Witwen- oder Witwerrente, Erziehungsrente sowie Waisenrente beantragt werden.
7. Abmeldung beim Meldeamt
Meldeamt:
Der Tod eines Menschen muss dem Meldeamt angezeigt werden, dies geschieht in der Regel automatisch durch das Standesamt, das die Sterbeurkunde ausstellt. Es ist jedoch ratsam, sicherzustellen, dass die Abmeldung erfolgt ist, um mögliche Probleme zu vermeiden.
Die wichtigsten Schritte im Überblick
- Sichten und ordnen: Zugang zu E-Mail-Konten verschaffen, um weitere Online-Konten zu verwalten. Auch Offline-Daten auf PCs, Smartphones und USB-Sticks sollten gesichtet werden.
- Passwörter suchen: Durchsuchen Sie die Unterlagen des Verstorbenen nach Passwörtern und Zugangsdaten.
- Anbieter kontaktieren: Bei fehlenden Zugangsdaten helfen oft Webanbieter nach Vorlage eines Erbscheins weiter.
- Kündigen und bezahlen: Identifizieren und kündigen Sie kostenpflichtige Abonnements und Verträge. Offene Rechnungen sollten geprüft und bezahlt werden.
- Sichern und löschen: Entscheiden Sie, welche Daten und Konten gelöscht oder archiviert werden sollen. Wichtige Fotos und Dokumente sollten vor dem Löschen gesichert werden.