Vorausvermächtnis - Das Erbe aufteilen

von Afilio
25.02.2021 (aktualisiert: 25.02.2021)
Das Wichtigste in Kürze:
  • Das Vorausvermächtnis ist ein Vermächtnis, das sich direkt an einen bestimmten Erben richtet.
  • Der Vermächtnisempfänger hat vor Aufteilung des Nachlass­es Anspruch auf Übertragung des Vorvermächtnisgegenstands.

Das Vorausvermächtnis ist ein Vermächtnis, das sich direkt an einen bestimmten Erben richtet. Mit dem Mittel des Vorausvermächtnisses kann der Erblasser einer anderen beliebigen Person einen Vermögensgegenstand zukommen lassen, ohne dass diese notwendigerweise einen eigenen Erbschaftsanspruch haben muss. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass der Vermächtnisnehmer keine Anteilsabstriche bei der „eigentlichen“ Erbschaft machen muss, wenn ein Erbschaftsanspruch besteht.

Diese Ansprüche ergeben sich

Ist ein Vorausvermächtnis testamentarisch festgehalten, dann hat der so ausgezeichnete Erbe bereits vor Aufteilung des Nachlass­es einen Anspruch auf Übertragung des Vorvermächtnisgegenstands gegenüber allen anderen Miterben. Bei der anschließenden Aufteilung des Erbschaftsvermögens hat der Erbe des Vorvermächtnisses uneingeschränkten Anspruch auf seinen ihm zustehenden Teil vom Nachlass. Anders als bei einer Teilungs­anordnung muss allerdings testamentarisch festgelegt werden, wer als Ersatzerbe bzw. Vermächtnisnehmer in Frage kommt, für den Fall,dass der ursprünglich Begünstigte sein Vermächtnis nicht mehr in Anspruch nehmen kann.

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Unterschied zwischen Vermächtnis und Vorausvermächtnis

Während das Vermächtnis vorsieht, einen bestimmten Gegenstand einer Person zu vererben, die außerhalb der regulären Erben­gemeinschaft steht, dient das Vorausvermächtnis dazu, einem Erben einen Gegenstand zusätzlich zum eigentlichen Erbe zuzusprechen. Dieser Gegenstand steht dann außerhalb der normalen Nachlass­regelung und geht nur dem Vorausvermächtnisempfänger zusätzlich zu.

Unterschied zwischen Vorausvermächtnis und Teilungs­anordnung

Teilungs­anordnung und Vorausvermächtnis sind nicht immer auf den ersten Blick trennscharf voneinander zu unterscheiden. Denn auch bei der Teilungs­anordnung legt der Erblasser testamentarisch fest, dass ein bestimmter Vermögensgegenstand einem bestimmten Erben zugehen soll. Welcher Fall tatsächlich vorliegt hängt maßgeblich davon ab, ob der Erblasser inhaltlich den Vermächtnisempfänger tatsächlich wirtschaftlich gegenüber seinen Miterben begünstigen wollte. Ist das der Fall,dann ist in der Regel davon auszugehen, dass ein Vorausvermächtnis vorliegt. Natürlich kann es dafür auch andere Gründe geben, etwa um explizit zu verhindern, dass ein anderer Miterbe einen Vermögensgegenstand erhält. In der Mehrheit der Fälle jedoch ist die Begünstigungsabsicht ein probates Identifikationsinstrument.

Vorausvermächtnis und Teilungs­anordnung kombinieren

Es ist auch möglich beide Instrumente zu kombinieren. Wenn eine Teilungs­anordnung testamentarisch festgelegt wird, kann der Erblasser die Aufteilung seines Nachlass­es erwirken und gleichzeitig festlegen, dass kein Wertausgleich zwischen mehreren Miterben vorgenommen werden muss. Dann gilt der vermachte Vermögensgegenstand als Vorausvermächtnis – für das keine Ausgleichszahlung geleistet werden muss.

Vorteile des Vorausvermächtnisses bei Vorerben

Das Vorausvermächtnis ist nicht an die sonst möglicherweise bestehende Bindung an Vorerben und Nacherben gekoppelt. Nimmt ein Vorerbe nicht nur die Vorerbschaft wahr, sondern erhält gesondert davon ein Vorausvermächtnis, dann kann er darüber frei verfügen – ohne jegliche Einschränkungen, wie sie sonst im Falle einer Vorerbschaft gelten.

Quellen

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