Witwenrente beantragen: So gehen Sie vor

von Afilio
01.07.2024 (aktualisiert: 31.07.2024)

Der Verlust eines Ehepartners ist ein schwerer Schicksalsschlag, der oft auch finanzielle Sorgen mit sich bringt. Die Witwenrente bzw. Witwerrente der gesetzlichen Renten­versicherung in Deutschland soll die wirtschaftliche Existenz der Hinterbliebenen sichern. Im Folgenden erfahren Sie alles Wichtige über die Witwenrente, die verschiedenen Arten, die Anspruchsvoraussetzungen und wie man sie beantragt.

Arten der Witwenrente

Es gibt zwei Arten der Witwenrente: die kleine Witwenrente und die große Witwenrente.

  1. Kleine Witwenrente:

    Die kleine Witwenrente beträgt 25 % der Rente des verstorbenen Partners und wird maximal für 24 Monate gezahlt. Anspruchsberechtigt sind Hinterbliebene, die:

    • das 47. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und
    • nicht erwerbsgemindert sind und
    • kein Kind erziehen.
  2. Große Witwenrente:

    Die große Witwenrente beträgt 55 % der Rente des verstorbenen Partners (nach altem Recht 60 %) und wird unbegrenzt gezahlt. Anspruchsberechtigt sind Hinterbliebene, die:

    • das 47. Lebensjahr vollendet haben oder
    • erwerbsgemindert oder nach dem am 31. Dezember 2000 geltenden Recht berufs- oder erwerbsunfähig sind oder
    • ein eigenes Kind oder ein Kind des Verstorbenen erziehen, das noch nicht 18 Jahre alt ist (hierzu zählen unter bestimmten Voraussetzungen auch Stief- und Pflege­kinder, Enkel und Geschwister).

Voraussetzungen für den Anspruch

  • Der verstorbene Ehepartner muss mindestens fünf Jahre lang in die gesetzliche Renten­versicherung eingezahlt haben.
  • Die Ehe muss zum Zeitpunkt des Todes bestanden haben. Ausnahmen gelten für vor dem 1. Juli 1977 geschiedene Ehen.
  • Für eingetragene Lebenspartnerschaften gelten ähnliche Bedingungen wie für Ehen.

Klärung der Rentenart

Um festzustellen, ob Sie Anspruch auf die kleine oder große Witwenrente haben, folgen Sie diesen Schritten:

  1. Altes oder neues Recht ermitteln:
    • Das alte Recht gilt, wenn Ihr Ehepartner vor dem 1. Januar 2002 gestorben ist oder wenn Ihr Ehepartner nach dem 31. Dezember 2001 gestorben ist, Sie aber vor dem 1. Januar 2002 geheiratet haben und mindestens ein Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren ist.
  2. Rentenart bestimmen:
    • Haben Sie das 47. Lebensjahr vollendet? Falls ja, haben Sie Anspruch auf die große Witwenrente.
    • Sind Sie erwerbsgemindert oder berufsunfähig, haben Sie ebenfalls Anspruch auf die große Witwenrente, unabhängig von Ihrem Alter.
    • Erziehen Sie ein Kind unter 18 Jahren, haben Sie Anspruch auf die große Witwenrente.
    • Falls keine dieser Bedingungen zutrifft, haben Sie Anspruch auf die kleine Witwenrente.

Antragstellung

Die Witwenrente muss beantragt werden. Sie haben drei Möglichkeiten:

  1. Vor Ort (Hier entlang →)
    • Vereinbaren Sie einen Termin bei der Rentenberatungsstelle.
    • Bringen Sie die Sterbeurkunde und die Heiratsurkunde mit.
    • Lassen Sie sich beim Ausfüllen des Antrags unterstützen.
  2. Analog (Hier entlang →)
    • Laden Sie die PDF-Formulare von der Website der Deutschen Renten­versicherung herunter.
    • Füllen Sie die Formulare aus.
    • Senden Sie die ausgefüllten Formulare zusammen mit den notwendigen Dokumenten (Sterbeurkunde, Heiratsurkunde) an die Deutsche Renten­versicherung.
    • Bei Fragen nutzen Sie die kostenlose telefonische Beratung.
  3. Digital (Hier entlang →)
    • Rufen Sie die Website der Deutschen Renten­versicherung auf.
    • Loggen Sie sich mit Ihrer eID ein.
    • Füllen Sie den Online-Fragebogen aus und laden Sie die benötigten Dokumente hoch.
    • Reichen Sie den Antrag ein und nutzen Sie bei Bedarf die telefonische Beratung.

Wichtige Informationen zur Antragstellung

  • Zeitpunkt des Antrags: Stellen Sie den Antrag möglichst bald nach dem Todesfall. Die Rente wird rückwirkend für bis zu zwölf Kalendermonate vor dem Antragsmonat gezahlt.
  • Vorschuss: Ein Vorschuss kann innerhalb von 30 Tagen nach dem Todesfall beim Rentenservice der Deutschen Post beantragt werden. Dieser beträgt das Dreifache der für den Sterbemonat gezahlten Rente.
  • Einkommensanrechnung: Das Einkommen der Hinterbliebenen wird auf die Rente angerechnet. Für detaillierte Informationen zur Einkommensanrechnung und Freibeträgen sollten Sie sich individuell beraten lassen.

Einkommensanrechnung und Freibeträge

Wenn Ihre eigenen Einkünfte bestimmte Freibeträge überschreiten, wird 40 % des überschüssigen Einkommens von Ihrer Witwenrente abgezogen. Der monatliche Freibetrag beträgt derzeit 902,62 Euro. Für jedes Kind, das Anspruch auf Waisenrente hat, erhöht sich der Freibetrag um 191,64 Euro (West) bzw. 187,43 Euro (Ost).

Unterstützung und Beratung

Die Deutsche Renten­versicherung bietet umfassende Unterstützung und Beratung an:

  • Servicetelefon: Unter 0800 1000 4800 können Sie Fragen stellen, Informationsmaterial bestellen oder einen Termin vereinbaren.
  • Online-Dienste: Auf der Website der Deutschen Renten­versicherung können Sie sich informieren, Anträge herunterladen und online stellen.
  • Persönliche Beratung: In den Auskunfts- und Beratungsstellen erhalten Sie persönliche Unterstützung und Hilfe beim Ausfüllen der Antragsformulare.

Die Witwenrente bietet Ihnen in einer schweren Zeit finanzielle Sicherheit und Unterstützung. Für individuelle Beratung und detaillierte Informationen wenden Sie sich bitte an die Deutsche Renten­versicherung.

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