Die Pflege­verfügung: Wünsche für das Leben im Alter

von Franziska Saß
21.08.2019 (aktualisiert: 20.09.2021)
Das Wichtigste in Kürze:
  • In einer Pflege­verfügung halten Sie persönliche Vorlieben und Charakterzüge fest und geben damit Ihren Angehörigen und Pflege­personal eine wertvolle Hilfestellung, wie Sie sich Ihr Leben im Alter vorstellen.
  • Dabei gilt: Je ausführlicher, desto besser.

Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland steigt – das zeigen Analysen des Statistischen Bundesamtes schon seit einigen Jahren. Wir werden immer älter und mit steigendem Alter steigt auch die Wahrscheinlichkeit, pflegebedürftig zu werden. Trotzdem ist und bleibt das Thema unangenehm – die wenigsten Menschen stellen sich wohl gerne vor, dass sie eines Tages pflegebedürftig werden. Dabei ist es sinnvoll, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen und die eigenen Vorstellungen und Wünsche für die Pflege festzuhalten.

Was ist eine Pflege­verfügung?

In einer Pflege­verfügung halten Sie sowohl Wünsche für die Pflege, als auch Ihre persönlichen Gewohnheiten fest. Die Verfügung soll Angehörigen und Pflege­personal dazu dienen, Ihnen die Pflege so angenehm wie möglich zu machen und es ihnen ermöglichen, Ihre persönlichen Charakterzüge sowie Vorstellungen zu berücksichtigen. Sie können das Dokument formlos aufsetzen und in Ihrem Vorsorge­ordner hinterlegen.

Diese Dinge sollten Sie in Ihre Pflege­verfügung schreiben:

  • Gewohnheiten, Vorlieben, wie z. B. Lieblingsessen, - kleidung und -beschäftigung
  • Vorstellungen zum Lebensabend
  • Religiöse Vorstellungen
  • Schlaf- und Essgewohnheiten
  • Hobbies, Lieblingsspiele, Bücher und Filme
  • Bevorzugte sportliche Übungen
  • Vorstellungen zur Wohnumgebung

Jede Person hat ihre kleinen Besonderheiten. Die eine kann nur in absoluter Dunkelheit schlafen, die andere möchte jeden Sonntag ihr Lieblingsessen genießen. Scheuen Sie sich nicht davor, was andere über Sie denken könnten und seien Sie in der Beschreibung Ihrer Gewohnheiten und Vorlieben so ausführlich wie nötig.

Pflege­verfügung sinnvoll ergänzen

Ergänzen Sie Ihre Pflege­verfügung mit einer Patienten­verfügung, in der Sie alle Wünsche für die medizinische Behandlung festhalten. Mit Afilio geht das einfach, rechtssicher und BGH-konform.

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Wozu eine Pflege­verfügung?

Die Pflege­verfügung kann dazu beitragen, dass Angehörige im Ernstfall Ihre Wünsche kennen und die Betreuung in Ihrem Sinne gestalten können. Falls Sie eines Tages auf dauerhafte Unterstützung angewiesen sind, ist das Dokument auch für die ambulante Pflege eine wertvolle Orientierungshilfe. Sind Betroffene nämlich nicht mehr in der Lage, ihre Wünsche zur Tagesgestaltung, zu kulinarischen Vorlieben oder zur Einrichtung des eigenen Zimmers in einem Pflege­heim mitzuteilen, können Pflege­personal und Familie diese ganz einfach nachlesen.

Pflege­verfügung: Eine wichtige Hilfe für Familie und Freunde

Wer denkt, dass er keine Pflege­verfügung braucht, weil Freunde oder Familie alles Notwendige schon im eigenen Sinne regeln würden, täuscht sich meist. Vertrauens­personen haben in konkreten Fragen oftmals nur eine ungefähre Vorstellung davon, wie sich Betroffene ihren Lebensabend vorstellen. Ohne entsprechende Absicherung folgen auch Pflege­r aus bester Absicht häufig dem Rat aus dem Kollegium oder medizinischen Empfehlungen. Die Folge: Im schlimmsten Fall entspricht die Pflege nicht Ihren Vorstellungen.

Quellen

Franziska Saß

Franziska Saß ist seit April 2020 Content Managerin bei Afilio. Die studierte Journalistin hat über mehrere Jahre frei für verschiedene Tageszeitungen geschrieben und war anschließend in verschiedenen Unternehmen im Content Management tätig. Bei Afilio schreibt sie vor allem Ratgeberartikel zu wichtigen Vorsorge­dokumenten, Versicherungen und Pflege.

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