Pflege­verfügung: Persönliche Pflege­wünsche festhalten

Franziska Saß
Vom 21.08.2019

Das Wichtigste in Kürze:

  • Eine Pflege­verfügung hält deine persönlichen Pflege­wünsche fest.
  • In einer Pflege­verfügung legen Sie persönliche Vorlieben und Charakterzüge fest. So geben Sie Angehörigen und Pflege­kräften wertvolle Orientierung, wie Sie sich Ihr Leben im Alter wünschen.
  • Sie ergänzt sinnvoll eine Patienten­verfügung und eine Vorsorge­vollmacht
  • Dabei gilt: Je ausführlicher, desto besser.

Warum eine Pflege­verfügung wichtig ist

Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland steigt – das zeigen Analysen des Statistischen Bundesamtes schon seit einigen Jahren. Wir werden immer älter und mit steigendem Alter steigt auch die Wahrscheinlichkeit, pflegebedürftig zu werden. Trotzdem ist und bleibt das Thema unangenehm – die wenigsten Menschen stellen sich wohl gerne vor, dass sie eines Tages pflegebedürftig werden.

Das Problem: Ohne eine schriftlich festgehaltene Verfügung müssen Angehörige und Pflege­kräfte Vermutungen anstellen - und die Pflege könnte nicht in deinem Sinne erfolgen.

Was ist eine Pflege­verfügung?

In einer Pflege­verfügung halten Sie sowohl Wünsche für die Pflege, als auch Ihre persönlichen Gewohnheiten fest. Die Verfügung soll Angehörigen und Pflege­personal dazu dienen, Ihnen die Pflege so angenehm wie möglich zu machen und es ihnen ermöglichen, Ihre persönlichen Charakterzüge sowie Vorstellungen zu berücksichtigen. Sie können das Dokument formlos aufsetzen und in Ihrem Notfallordner hinterlegen.

Diese Dinge sollten Sie in Ihre Pflege­verfügung schreiben:

  • Gewohnheiten, Vorlieben, wie z. B. Lieblingsessen, - kleidung und -beschäftigung
  • Vorstellungen zum Lebensabend
  • Religiöse Vorstellungen
  • Schlaf- und Essgewohnheiten
  • Hobbies, Lieblingsspiele, Bücher und Filme
  • Bevorzugte sportliche Übungen
  • Vorstellungen zur Wohnumgebung

Jede Person hat ihre kleinen Besonderheiten. Die eine kann nur in absoluter Dunkelheit schlafen, die andere möchte jeden Sonntag ihr Lieblingsessen genießen. Scheuen Sie sich nicht davor, was andere über Sie denken könnten und seien Sie in der Beschreibung Ihrer Gewohnheiten und Vorlieben so ausführlich wie nötig.

Pflege­wünsche hinterlegen

Mit AfilioPlus können Sie Ihre individuellen Pflege­wünsche bequem digital festhalten, sicher in Ihrem Notfallordner hinterlegen und Ihren Angehörigen freigeben. So stellen Sie sicher, dass Ihre Wünsche im Ernstfall gefunden und respektiert werden.

Pflege­wünsche festhalten

Unterschied zur Patienten­verfügung & Vorsorge­vollmacht:

Vorsorge­dokument

Worum geht es?

Pflege­verfügung

Legt individuelle Wünsche zur Pflege fest (z. B. bevorzugte Ernährung, Wohnform, Tagesablauf). Sie hilft Angehörigen und Pflege­personal, die Betreuung nach persönlichen Vorlieben zu gestalten.

Patienten­verfügung

Medizinische Maßnahmen (z. B. lebensverlängernde Maßnahmen, Schmerztherapie). Sie ist für Ärzte rechtlich bindend und stellt sicher, dass Behandlungs­wünsche auch bei fehlender Entscheidungsfähigkeit respektiert werden.

Vorsorge­vollmacht

Ermächtigt eine Vertrauensperson, stellvertretend Entscheidungen zu treffen (z. B. in finanziellen oder rechtlichen Angelegenheiten). Sie sichert ab, dass wichtige Entscheidungen im eigenen Sinne getroffen werden, wenn die eigene Handlungsfähigkeit eingeschränkt ist.

Pflege­verfügung sinnvoll ergänzen

Ergänzen Sie Ihre Pflege­verfügung mit einer Patienten­verfügung, in der Sie alle Wünsche für die medizinische Behandlung festhalten. Mit Afilio geht das einfach, rechtssicher und BGH-konform.

Patienten­verfügung erstellen

Wozu eine Pflege­verfügung?

Die Pflege­verfügung kann dazu beitragen, dass Angehörige im Ernstfall Ihre Wünsche kennen und die Betreuung in Ihrem Sinne gestalten können. Falls Sie eines Tages auf dauerhafte Unterstützung angewiesen sind, ist das Dokument auch für die ambulante Pflege eine wertvolle Orientierungshilfe. Sind Betroffene nämlich nicht mehr in der Lage, ihre Wünsche zur Tagesgestaltung, zu kulinarischen Vorlieben oder zur Einrichtung des eigenen Zimmers in einem Pflege­heim mitzuteilen, können Pflege­personal und Familie diese ganz einfach nachlesen.

Pflege­verfügung: Eine wichtige Hilfe für Familie und Freunde

Viele Menschen verlassen sich darauf, dass ihre Familie schon wissen wird, was für sie am besten ist. Doch in der Praxis stehen Angehörige oft vor schwierigen Fragen. Ohne eine klare Pflege­verfügung müssen Angehörige oft Vermutungen anstellen – das kann zu Unsicherheiten und belastenden Entscheidungen führen.

Vertrauens­personen haben in konkreten Fragen oftmals nur eine ungefähre Vorstellung davon, wie sich Betroffene ihren Lebensabend vorstellen. Ohne entsprechende Absicherung folgen auch Pflege­r aus bester Absicht häufig dem Rat aus dem Kollegium oder medizinischen Empfehlungen. Die Folge: Im schlimmsten Fall entspricht die Pflege nicht Ihren Vorstellungen.

Häufig gestellte Fragen

Ist eine Pflege­verfügung rechtsverbindlich?

Eine Pflege­verfügung ist zwar rechtlich nicht bindend; sie wird in der Regel jedoch von Gerichten respektiert und hat eine hohe praktische Relevanz. Sie dient als wichtige Orientierungshilfe für Angehörige und Pflege­personal. Eine klare und detaillierte Formulierung erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass die eigenen Wünsche respektiert werden.

Muss eine Pflege­verfügung notariell beglaubigt werden?

Nein, eine Pflege­verfügung kann formlos erstellt werden. Sie sollte jedoch gut verständlich und eindeutig formuliert sein.

Wo sollte die Pflege­verfügung aufbewahrt werden?

Die Pflege­verfügung sollte an einem leicht zugänglichen Ort aufbewahrt werden, damit Angehörige und Pflege­personal im Bedarfsfall darauf zugreifen können.

Unser Tipp: Mit Afilio können Sie all Ihre Vorsorge­dokumente sicher online hinterlegen. So ist gewährleistet, dass sie im Ernstfall schnell auffindbar sind und von den richtigen Personen genutzt werden können.

Wie oft sollte die Pflege­verfügung aktualisiert werden?

Es empfiehlt sich, die Pflege­verfügung alle 2–3 Jahre zu überprüfen und bei Bedarf zu aktualisieren, insbesondere wenn sich gesundheitliche oder persönliche Umstände ändern.

Notieren Sie das Datum der letzten Überarbeitung und unterschreiben Sie die aktuelle Version erneut.

Was passiert, wenn keine Pflege­verfügung vorliegt?

Ohne Pflege­verfügung müssen Angehörige und Pflege­kräfte selbstständig Entscheidungen treffen. Dabei orientieren sie sich an medizinischen Standards, allgemeinen Pflege­richtlinien oder den Einschätzungen von Fachkräften.

Reicht eine Patienten­verfügung aus?

Das Ergänzen einer Patienten­verfügung durch eine Pflege­verfügung ist sehr sinnvoll, da sie individuelle Wünsche zur Betreuung festhält. Dazu gehören etwa der bevorzugte Pflege­ort, Essgewohnheiten oder alltägliche Rituale – Aspekte, die banal erscheinen mögen, aber wesentlich zum Wohlbefinden im Alter beitragen können.

Franziska Saß

Franziska Saß ist seit April 2020 Content Managerin bei Afilio. Die studierte Journalistin hat über mehrere Jahre frei für verschiedene Tageszeitungen geschrieben und war anschließend in verschiedenen Unternehmen im Content Management tätig. Bei Afilio schreibt sie vor allem Ratgeberartikel zu wichtigen Vorsorge­dokumenten, Versicherungen und Pflege.

Teilen Sie den Artikel