Checkliste Pflege­fall: So organisieren Sie die Pflege

von Afilio
05.07.2021 (aktualisiert: 24.01.2024)
Das Wichtigste in Kürze:
  • Tritt überraschend die Pflege­bedürftigkeit eines Angehörigen ein, sollten Sie sobald wie möglich den Pflege­grad beantragen, um Leistungen zu erhalten.
  • Sie können sich sofort bis zu zehn Tage freinehmen, um alles zu organisieren. Später ist es möglich, sich längere Zeit freistellen zu lassen oder in Teilzeit zu arbeiten.
  • Machen Sie sich ein ehrliches Bild davon, welche Pflege Ihr Angehöriger benötigt und welche Pflege er sich wünscht. Was können und wollen Sie übernehmen?
  • Für die Pflege zu Hause gibt es drei Möglichkeiten: Pflege durch Angehörige, durch einen ambulanten Pflege­dienst oder 24-Stunden-Pflege­kräfte. Sie können die drei Varianten auch miteinander kombinieren.
  • Bei der Pflege im Heim: Machen Sie sich vor Ort ein genaues Bild von dem Pflege­heim. Vor und nach dem Umzug steht für die Angehörigen viel Arbeit und Papierkram an.

Pflege­bedürftigkeit tritt oftmals unerwartet ein, zum Beispiel durch einen Unfall oder eine Krankheit. Für Angehörige bedeutet sie in jedem Fall eine Menge Organisation. In diesem Ratgeber erfahren Sie, woran Sie denken müssen, um die beste Versorgung für Ihre Angehörigen sicherzustellen.

Antrag auf Pflege­grad stellen

Bei der Beantragung des Pflege­grads für Ihren Angehörigen sollten Sie keine Zeit verlieren. Denn erst mit dem Antrag werden auch Pflege­leistungen gestellt. Nachdem Sie den Antrag bei Ihrer Pflege­kasse gestellt haben, setzt sich der Medizinische Dienst mit Ihnen in Verbindung. Ist die pflegebedürftige Person privatversichert, meldet sich Medicproof, der medizinische Dienst der Privatversicherer, bei Ihnen.

Ein Gutachter stellt im Rahmen eines Vororttermins oder telefonisch fest, ob eine Pflege­bedürftigkeit vorliegt und welcher Pflege­grad dem Betroffenen zugeordnet wird. Insgesamt gibt es fünf Pflege­grade. Ein Fehler bei der Beantragung kann dazu führen, dass der Pflege­grad nicht anerkannt wird oder eine zu niedrige Einstufung erfolgt. Es ist darum sinnvoll, sich für die Formalitäten Unterstützung zu holen.

MD-Termin vorbereiten
Wir erklären, was Sie wissen sollten

Wie Sie sich auf einen Termin mit dem Medizinischen Dienst vorbereiten, erfahren Sie im Beitrag MD-Begutachtung: So läuft die Pflege-Begutachtung.

Krankenpflegerin pflegt Seniorin
Die Pflege zuhause können Sie selbst realisieren oder sich dabei von einem ambulanten Pflege­dienst oder einer 24-Stunden-Pflege­kraft unterstützen lassen.

Wie lange kann ich mir freinehmen?

Müssen Sie plötzlich die Pflege für ein nahes Familienmitglied organisieren, können Sie sich zehn Tage von der Arbeit freistellen lassen. Jeder Arbeitnehmer hat darauf ein Anrecht, egal wie groß der Betrieb ist. Für die Zeit der Freistellung zahlt die Pflege­kasse eine Lohnersatzleistung von bis zu 90 Prozent des ausgefallenen Nettoeinkommens, das sogenannte Pflege­unterstützungsgeld.

Entscheiden Sie sich, Ihren Angehörigen für kurze Zeit selbst zu pflegen, können Sie sich ganz oder teilweise unbezahlt freistellen lassen. Voraussetzung für diese Pflege­zeit ist, dass bei dem Pflege­bedürftigen mindestens Pflege­grad 1 festgestellt wurde und dass Ihr Arbeitgeber mehr als 15 Angestellte beschäftigt. Planen Sie, Ihre Angehörigen länger zu Hause zu pflegen, können Sie Ihre Arbeit im Rahmen der Familien­pflegezeit für maximal 24 Monate auf bis zu 15 Stunden pro Woche reduzieren. Die Familien­pflegezeit ist allerdings nur in Betrieben mit mindestens 26 Angestellten möglich.

Personen in Pflege­zeit oder Familien­pflegezeit können ein zinsloses Darlehen über die Hälfte der Gehaltsdifferenz beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben beantragen, um ihren Lohnausfall abzufedern. Das Darlehen wird in monatlichen Raten ausgezahlt und kann in Raten zurückgezahlt werden.

Wünsche und Bedürfnisse abwägen

Nutzen Sie die Zeit für eine ehrliche Bestandsaufnahme. Welche Pflege benötigt Ihr Angehöriger? Braucht er nur kurzfristig Unterstützung oder auch auf lange Sicht? Wie viel kann er noch alleine machen? Wie viel können und wollen Sie bei der Pflege leisten? Welche Mittel stehen zur Finanzierung zur Verfügung?

Sie sollten, wenn möglich, ein offenes Gespräch mit dem Betroffenen führen, um seine Wünsche und Bedürfnisse für die Pflege zu erfahren. Ideal ist es, wenn der Pflege­bedürftige bereits Vorsorge­dokumente wie eine Patienten­verfügung, eine Vorsorge­vollmacht oder ein Testament verfasst hat. Ist dies noch nicht geschehen, sollten Sie das jetzt ggf. gemeinsam nachholen.

Gut zu wissen: Wer fürchtet, einmal selbst nicht mehr äußern zu können, wie er sich die Pflege vorstellt, sollte eine Pflege­verfügung aufsetzen. In ihr halten Sie alle Wünsche fest, die Sie für die Pflege haben.

So organisieren Sie die Pflege zu Hause

Entscheiden Sie sich dafür, Ihren Angehörigen zu Hause zu pflegen, gibt es mehrere Optionen, wer die Pflege übernehmen kann. Zum einen eine Privatperson, das können zum Beispiel Angehörige oder Nachbarn sein. Die zweite Möglichkeit ist ein ambulanter Pflege­dienst, der die Pflege­nden unterstützen oder die komplette Pflege übernehmen kann. Drittens gibt es noch die Möglichkeit Vollzeitpflegekräfte einzustellen. Hier sollten Sie darauf achten, dass die vorgeschriebenen Arbeitszeiten nicht überschritten werden.

Wenn Sie eine 24-Stunden-Betreuung benötigen, müssen Sie also ggf. mehrere Pflege­kräfte einstellen oder die verschiedenen Pflege­varianten miteinander kombinieren. So können Sie beispielsweise eine Vollzeitpflegekraft einstellen, die 8 Stunden am Tag abdeckt und die restliche Zeit durch einen Pflege­dienst und Angehörige auffangen.

Pflege durch Angehörige

Die Pflege für einen Angehörigen zu übernehmen, ist eine große Herausforderung. Zunächst stellt sich die Frage, ob und wie der Pflege­nde die Aufgabe mit seiner Berufstätigkeit vereinbaren kann. Außerdem muss er sich das nötige Wissen aneignen. Die Pflege­kassen bieten kostenfreie Pflege­kurse für pflegende Angehörige an. Diese Schulungen vermitteln Informationen zu Lagerungs- und Mobilisierungsmethoden, Hilfsmitteln, der Rechtslage in der Pflege und zur Pflege­versicherung.

Die private oder gesetzliche Pflege­versicherung bezahlt den Pflege­bedürftigen das sogenannte Pflege­geld, wenn sie sich dafür entscheiden, von Angehörigen, Freunden oder anderen ehrenamtlich Tätigen versorgt zu werden.

Ambulanter Pflege­dienst

Natürlich möchte jeder von uns, dass seine Angehörigen in den besten Händen sind. Fragen Sie darum zunächst einmal bei Freunden oder Verwandten nach, mit welchen Anbietern sie gute oder schlechte Erfahrungen gemacht haben. Ihr Hausarzt kann Ihnen ebenfalls seriöse Anbieter in der Region nennen. Weitere Informationen erhalten Sie im Internet. Überlegen Sie sich, welche Aufgaben der Pflege­dienst übernehmen soll. Nicht alle Anbieter haben die gleichen Leistungen. Viele Pflege­dienste haben zum Beispiel kein Personal für ambulante psychiatrische Pflege, Kinderkrankenpflege oder eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung.

Führen Sie dann ein persönliches Gespräch vor Ort mit den Anbietern, die in die engere Auswahl gekommen sind. Auf Basis dessen sollte der Pflege­dienst ein individuelles Angebot für Sie erstellen, in dem Pflege­grad, Aufwand, persönliche Umstände und Wünsche berücksichtigt werden. Das Angebot sollte idealerweise die Kosten für die Pflege­leistungen enthalten. Während der Beratung sollten Sie auch darüber aufgeklärt werden, wie hoch die Kostenbeteiligung durch die Pflege­kasse ist.

24-Stunden-Pflege

Eine 24-Stunden-Pflege­kraft ermöglicht es Pflege­bedürftigen, auch bei einem hohen Pflege­bedarf in den eigenen vier Wänden zu bleiben. Häufig sind es Haushaltshilfen aus Osteuropa, die zusätzliche Pflege­aufgaben übernehmen. Viele Familien wählen diese Art der Pflege als kostengünstige Lösung, um ihre Angehörigen zu betreuen. Doch die Gefahr, dass die Frauen ausgebeutet werden, ist besonders groß. Achten Sie auf die gesetzlichen Mindeststandards: Bezahlung nach Mindestlohn, eine tägliche Höchstarbeitszeit von acht Stunden, eine Mindestruhezeit von elf Stunden und mindestens ein freier Tag pro Woche.

Senioren beim Frühstück im Heim
Wenn Sie sich für die Pflege im Heim entscheiden, sollten Sie unbedingt auf die Wünsche der pflegebedürftigen Person achten.

Ein gutes Pflege­heim finden

Für einige Pflege­bedürftige ist die Betreuung in einem Heim die richtige Wahl. Doch die passende Einrichtung zu finden, ist oft nicht ganz leicht. Vergleichen Sie darum mehrere Häuser. Wenn Sie die Entscheidung für Ihren Angehörigen treffen, versuchen Sie sich so gut wie möglich in seine Lage zu versetzen.

Fordern Sie von den Heimen zunächst Prospekte und Leistungsbeschreibungen mit Preislisten an. Basierend darauf können Sie bereits einige Einrichtungen ausschließen. Machen Sie sich vor Ort einen Eindruck von dem Heim. Wichtige Faktoren sind Standort, Einrichtung, Verpflegung, Alltagsgestaltung, Versorgung der Bewohner, Wartezeiten für Zimmer, Kosten und natürlich Ihr persönlicher Eindruck von der Einrichtung.

Zieht ein Pflege­bedürftiger ins Pflege­heim, steht für die Angehörigen zunächst viel Arbeit an. Der Haushalt muss in der Regel aufgelöst und laufende Verträge gekündigt werden. Überprüfen Sie, welche Versicherungen nach dem Umzug ins Heim noch benötigt werden und finden Sie alle Dokumente, die für die Aufnahme gebraucht werden. Hilfsmittel, die nicht mit ins Heim genommen werden können, müssen an die Kranken­kasse zurückgegeben werden.

Checkliste: Pflege organisieren
Die wichtigsten Punkte im Überblick

Direkt nach Eintreten der Pflege­bedürftigkeit

  • Pflege­grad beantragen
  • Freistellung beim Arbeitgeber beantragen
  • Klären, ob die Person zuhause oder im Heim gepflegt wird
  • Festlegen, wer die Person pflegen will und kann
  • Wenn noch nicht geschehen: Vorsorge­dokumente erstellen

Wenn die Person durch durch Angehörige gepflegt werden soll

  • Vereinbarkeit mit Beruf klären und Arbeitgeber informieren
  • Pflege­beratung wahrnehmen
  • Pflege­kurse besuchen
  • Pflege­geld beantragen
  • Angehörige nach Unterstützung fragen
  • Über Hilfe für Urlaub oder Krankheit informieren

Pflege mithilfe eines ambulanten Pflege­dienstes

  • Empfehlungen einholen (z. B. von Angehörigen)
  • Herausfinden, welcher Dienst die benötigten Leistungen anbietet
  • Vorgespräch vor Ort führen
  • Pflege­dienst erstellt individuelles Angebot

Pflege mithilfe von 24-Stunden-Pflege­kräften

  • Empfehlungen einholen
  • Genau festlegen, wann und wie lange die Person gebraucht wird
  • Festlegen, wer die restliche Zeit auffangen kann
  • Wenn Pflege­kräfte aus anderen Ländern vermittelt werden: sichergehen, dass gesetzliche Mindeststandards eingehalten werden

Bei einer Unterbringung im Pflege­heim

Informieren Sie sich zu folgenden Faktoren:

  • Standort
  • Einrichtung
  • Verpflegung
  • Alltagsgestaltung
  • Versorgung der Bewohner
  • Wartezeiten für Zimmer
  • Kosten
  • Persönlicher Eindruck

Haushalt des Betroffenen auflösen

  • Verträge und gegebenenfalls Versicherungen kündigen
  • Hilfsmittel zurückgeben
  • Dokumente für das Pflege­heim zusammenstellen
  • Wohnung ausräumen, ggf. Möbel verkaufen oder Angehörigen geben

Häufig gestellte Fragen

Wie organisiere ich die häusliche Pflege?

Bei der Organisation der häuslichen Pflege gibt es vieles zu beachten. Beantragen Sie zunächst den Pflege­grad für den Betroffenen, denn ohne Pflege­grad gibt es kein Geld von der Pflege­versicherung. Überlegen Sie, ob und wie vielen Stunden Sie neben der Pflege für den Beruf aufbringen können. Welche Aufgaben können Sie realistisch alleine bewältigen und für welche Aufgaben benötigen Sie Unterstützung und Entlastung, z. B. von einem ambulanten Pflege­dienst oder einem Haushälter?

In einem Pflege­kurs lernen Sie die notwendigen Fähigkeiten sowie Rechtskenntnisse. Wird der Pflege­bedürftige von einer Privatperson gepflegt, erhält er Pflege­geld, das in der Regel an den Pflege­nden weitergegeben wird.

Ist man verpflichtet, seine Eltern zu pflegen?

Kinder sind gesetzlich nicht verpflichtet, ihre Eltern zu pflegen. Wollen oder können Kinder die Pflege nicht übernehmen, kann zunächst ein anderer Freiwilliger im Familien- und Bekanntenkreis gesucht werden. Alternativ können ambulante Pflege­dienste die Aufgabe übernehmen. Ist eine Pflege zu Hause nicht möglich, kommt die pflegebedürftige Person ins Pflege­heim.

Welche Rechte habe ich als pflegender Angehöriger?

Angehörige haben das Recht auf eine individuelle, unabhängige und kostenlose Pflege­beratung. Dabei wird der Hilfs- und Unterstützungsbedarf analysiert und ein Versorgungsplan erstellt. Außerdem wird über Leistungen informiert, um die Belastung durch die Pflege zu reduzieren. Zudem haben Pflege­nde Anspruch auf einen Pflege­kurs.

Achtung: Als Pflege­nde sind Sie nicht automatisch krankenversichert. Sind Sie nicht sozial­versicherungspflichtig beschäftigt oder in einer Familien­versicherung, müssen Sie sich freiwillig versichern.

Quellen

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