Kranken­haustagegeld – keine Geldsorgen in der Klinik

von Franziska Saß
24.02.2021 (aktualisiert: 24.02.2021)
Das Wichtigste in Kürze:
  • Die gesetzliche Kranken­kasse zahlt bei einem Kranken­haus­aufenthalt nur für notwendige Leistungen – alles was darüber hinausgeht, muss der Versicherte selbst tragen.
  • Ein Kranken­haus­tagegeld kann für alle Zusatzkosten, die durch den Aufenthalt in der Klinik entstehen, eingesetzt werden. Interessenten bekommen das Tagegeld über eine private Zusatz­versicherung.

Was ist das Kranken­haustagegeld?

Durch einen Kranken­hausaufenthalt entstehen für viele Patienten zusätzliche Kosten, die die gesetzliche Kranken­kasse nicht übernimmt. Neben der Eigenleistung von 10 Euro am Tag, die das Kranken­haus in Rechnung stellt, müssen Kranke auch mit weiteren finanziellen Belastungen rechnen. Durch die Kosten für die Betreuung eines Kindes, Fahrtkosten oder Gebühren für Fernseher und Telefon werden selbst wenige Nächte in der Klinik zu einem teuren Spaß. Wer all diese Leistungen nicht aus eigener Tasche bezahlen möchte, kann im Rahmen einer privaten Kranken­zusatz­versicherung ein Kranken­haustagegeld bekommen. Das Tagegeld wird immer dann bezahlt, wenn der Versicherte mindestens eine Nacht im Kranken­haus oder einer Klinik verbringt. Ambulante Eingriffe sind somit nicht inbegriffen. Pro Tag bekommt er einen vorher vertraglich festgelegten Satz. Dabei zählt die Versicherung auch den Tag der Einlieferung und der Entlassung sowie Samstag und Sonntag als ganze Tage.

Achtung: Das Tagegeld wird nachträglich bezahlt. Die Versicherung zahlt die entsprechende Summe erst aus, wenn sie von der Klinik einen Nachweis über die Dauer der Behandlung bekommen hat.

Wie hoch ist das Kranken­haustagegeld?

Wieviel Geld einem Versicherten zusteht, hängt besonders von der Art der abgeschlossenen Versicherung ab. In folgenden Versicherungen ist ein Kranken­haustagegeld enthalten:

  • Kranken­hauszusatz­versicherung: Der Betrag, den der Versicherer zahlt, bewegt sich meist zwischen 5 und 100 Euro pro Tag. Allerdings ist hier Vorsicht geboten: Oftmals zahlt die Versicherung nur, wenn der Patient auf andere Leistungen, wie zum Beispiel die Unterbringung in einem Einzelzimmer, der Versicherung verzichtet.
  • Unfall­versicherung: Ein Kranken­haustagegeld kann auch Bestandteil einer Unfall­versicherung sein. Die Höhe kann der Versicherte in einem Rahmen von bis zu 100 Euro selbst bestimmen.
  • private Kranken­versicherung: Wer eine private Kranken­versicherung abschließt, kann für das Tagegeld eine entsprechende Zusatz­versicherung wählen. Versicherte können die Höhe des Tagegeldes selbst festlegen, meist ist diese aber auf 100 oder 150 Euro gedeckelt.
  • selbstständige Kranken­haustagegeld-Versicherung: Versicherte können mit Sätzen in Höhe von 10 bis 150 Euro rechnen.

Info: Das Kranken­haustagegeld ist grundsätzlich steuerfrei und wird voll ausgezahlt. Auch wer Sozialleistungen empfängt, kann sich entsprechend versichern. Das Geld wird in der Regel nicht auf das Einkommen angerechnet und schmälert damit nicht die Grundsicherung.

Mann hat durch Krankenhaustagegeld eine angenehme Zeit im Krankenhaus
Wer sich im Kranken­haus ganz auf seine Gesundheit und nicht auf die Finanzen konzentrieren möchte, der kann für den Fall der Fälle eine Zusatz­versicherung mit Kranken­tagegeld abschließen.

Was kostet das Kranken­haustagegeld?

Dadurch, dass das Tagegeld nicht nur in der Kranken­haustagegeld-Versicherung, sondern auch in anderen Zusatz­versicherungen enthalten ist, sind auch die Kosten variabel. Die mit Abstand günstigste Variante ist die selbstständige Kranken­haustagegeld-Versicherung. Sie bietet dafür allerdings keine andere Leistung als die Zahlung des Tagegeldes.

Was kann ich mit dem Kranken­haustagegeld bezahlen?

Jeder Cent, den Patienten im Rahmen des Kranken­haustagegeldes von ihrem Versicherer bekommen, steht ihnen zur freien Verfügung. Oftmals wird ein Teil des Geldes genutzt, um die Eigenleistung für den Kranken­hausaufenthalt zu bezahlen. Die Klinik stellt allen Patienten eine Eigenleistung von 10 Euro pro Tag in Rechnung, maximal für 28 Tage im Jahr. Auch alle anderen kostenpflichtigen Leistungen, die im Kranken­haus anfallen, können Versicherte mit dem Kranken­tagegeld bezahlen. Das gilt für zusätzliche medizinische Leistungen aber auch für Annehmlichkeiten, wie die Unterbringung im Einzelzimmer, die Gebühren für Fernsehen und Telefon oder den Besuch in der Cafeteria.

Fallen durch die stationäre Aufnahme weitere Kosten an, darf der Patient das Kranken­tagegeld auch dafür verwenden. Muss beispielsweise ein Kind oder ein Angehöriger in der häuslichen Pflege betreut werden oder bedarf es einer Haushaltshilfe, sind die Kosten durch das Kranken­haustagegeld zumindest zum Teil gedeckt.

Anspruch auf Kranken­haustagegeld bei Reha/Kur?

Die Zahlung des Kranken­tagegeldes steht Patienten nicht automatisch auch für den Kuraufenthalt oder Rehamaßnahmen zu. Oftmals zahlen Versicherungen Kranken­haustagegeld nur für den Aufenthalt in einer Klinik und nehmen Zahlungen für Kuren und ambulante Rehamaßnahmen aus. Beim Vergleich der einzelnen Versicherungen sollten Betroffene also genau hinschauen, wenn sie diesen Fall mit absichern möchten.

Kinderbetreuung bezahlt mit dem Krankenhaustagegeld
Auch die Kinderbetreuung kann mit dem Kranken­haustagegeld bezahlt werden.

Für wen lohnt sich das Kranken­haus-tagegeld?

Das Kranken­haustagegeld ist für jeden, der ins Kranken­haus muss, eine Entlastung und kann viele zusätzliche Kosten decken. Da die Auszahlung des Geldes aber zwingend an eine stationäre Aufnahme gebunden ist, lohnt sich der Abschluss einer entsprechenden Versicherung nur für Menschen, die häufiger ins Kranken­haus müssen. Auch für Menschen, die die Eigenleistung nicht aus eigener Tasche zahlen können, kann eine private Kranken­zusatz­versicherung eine Lösung sein. Allerdings sollten sie dann genau abwägen, ob es statt einer Kranken­haustagegeld-Versicherung nicht günstiger wäre, das Tagegeld im Rahmen einer anderen Zusatz­versicherung zu wählen, wie z. B. der Unfall­versicherung. Wer sich bester Gesundheit erfreut, benötigt in der Regel keine Kranken­haustagegeld-Versicherung.

Unterschied zum Kranken­tagegeld und Kranken­geld

Das Kranken­haustagegeld bezieht sich ausschließlich auf eine stationäre Behandlung in einer Klinik und darf nicht mit dem Kranken­tagegeld oder dem Kranken­geld verwechselt werden. Das Kranken­geld ist eine Leistung der gesetzlichen Kranken­kassen. Es beträgt 70 Prozent des Gehalts des Versicherten und wird gezahlt, wenn er länger als sechs Wochen krank ist. Das Kranken­tagegeld wird hingegen nur im Rahmen einer privaten Zusatz­versicherung angeboten. Gesetzlich Versicherte können es als eine Möglichkeit zur Aufstockung des Kranken­geldes nutzen, um so auch im Krankheitsfall finanziell genauso gestellt zu sein, wie bei voller Erwerbstätigkeit. Privatversicherte haben keinen Anspruch auf eine Kranken­geldzahlung ihrer Kranken­kasse und sollten in jedem Fall eine Kranken­tagegeld­versicherung abschließen. Für Betroffene mit entsprechenden gesundheitlichen Einschränkungen kann eine Kranken­tagegeld­versicherung ohne Gesundheits­fragen sinnvoll sein.

Quellen

Franziska Saß

Franziska Saß ist seit April 2020 Content Managerin bei Afilio. Die studierte Journalistin hat über mehrere Jahre frei für verschiedene Tageszeitungen geschrieben und war anschließend in verschiedenen Unternehmen im Content Management tätig. Bei Afilio schreibt sie vor allem Ratgeberartikel zu wichtigen Vorsorge­dokumenten, Versicherungen und Pflege.

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