Krankenhaustagegeld – keine Geldsorgen in der Klinik
- Die gesetzliche Krankenkasse zahlt bei einem Krankenhausaufenthalt nur für notwendige Leistungen – alles was darüber hinausgeht, muss der Versicherte selbst tragen.
- Ein Krankenhaustagegeld kann für alle Zusatzkosten, die durch den Aufenthalt in der Klinik entstehen, eingesetzt werden. Interessenten bekommen das Tagegeld über eine private Zusatzversicherung.
Was ist das Krankenhaustagegeld?
Durch einen Krankenhausaufenthalt entstehen für viele Patienten zusätzliche Kosten, die die gesetzliche Krankenkasse nicht übernimmt. Neben der Eigenleistung von 10 Euro am Tag, die das Krankenhaus in Rechnung stellt, müssen Kranke auch mit weiteren finanziellen Belastungen rechnen. Durch die Kosten für die Betreuung eines Kindes, Fahrtkosten oder Gebühren für Fernseher und Telefon werden selbst wenige Nächte in der Klinik zu einem teuren Spaß. Wer all diese Leistungen nicht aus eigener Tasche bezahlen möchte, kann im Rahmen einer privaten Krankenzusatzversicherung ein Krankenhaustagegeld bekommen. Das Tagegeld wird immer dann bezahlt, wenn der Versicherte mindestens eine Nacht im Krankenhaus oder einer Klinik verbringt. Ambulante Eingriffe sind somit nicht inbegriffen. Pro Tag bekommt er einen vorher vertraglich festgelegten Satz. Dabei zählt die Versicherung auch den Tag der Einlieferung und der Entlassung sowie Samstag und Sonntag als ganze Tage.
Achtung: Das Tagegeld wird nachträglich bezahlt. Die Versicherung zahlt die entsprechende Summe erst aus, wenn sie von der Klinik einen Nachweis über die Dauer der Behandlung bekommen hat.
Wie hoch ist das Krankenhaustagegeld?
Wieviel Geld einem Versicherten zusteht, hängt besonders von der Art der abgeschlossenen Versicherung ab. In folgenden Versicherungen ist ein Krankenhaustagegeld enthalten:
- Krankenhauszusatzversicherung: Der Betrag, den der Versicherer zahlt, bewegt sich meist zwischen 5 und 100 Euro pro Tag. Allerdings ist hier Vorsicht geboten: Oftmals zahlt die Versicherung nur, wenn der Patient auf andere Leistungen, wie zum Beispiel die Unterbringung in einem Einzelzimmer, der Versicherung verzichtet.
- Unfallversicherung: Ein Krankenhaustagegeld kann auch Bestandteil einer Unfallversicherung sein. Die Höhe kann der Versicherte in einem Rahmen von bis zu 100 Euro selbst bestimmen.
- private Krankenversicherung: Wer eine private Krankenversicherung abschließt, kann für das Tagegeld eine entsprechende Zusatzversicherung wählen. Versicherte können die Höhe des Tagegeldes selbst festlegen, meist ist diese aber auf 100 oder 150 Euro gedeckelt.
- selbstständige Krankenhaustagegeld-Versicherung: Versicherte können mit Sätzen in Höhe von 10 bis 150 Euro rechnen.
Info: Das Krankenhaustagegeld ist grundsätzlich steuerfrei und wird voll ausgezahlt. Auch wer Sozialleistungen empfängt, kann sich entsprechend versichern. Das Geld wird in der Regel nicht auf das Einkommen angerechnet und schmälert damit nicht die Grundsicherung.
Was kostet das Krankenhaustagegeld?
Dadurch, dass das Tagegeld nicht nur in der Krankenhaustagegeld-Versicherung, sondern auch in anderen Zusatzversicherungen enthalten ist, sind auch die Kosten variabel. Die mit Abstand günstigste Variante ist die selbstständige Krankenhaustagegeld-Versicherung. Sie bietet dafür allerdings keine andere Leistung als die Zahlung des Tagegeldes.
Was kann ich mit dem Krankenhaustagegeld bezahlen?
Jeder Cent, den Patienten im Rahmen des Krankenhaustagegeldes von ihrem Versicherer bekommen, steht ihnen zur freien Verfügung. Oftmals wird ein Teil des Geldes genutzt, um die Eigenleistung für den Krankenhausaufenthalt zu bezahlen. Die Klinik stellt allen Patienten eine Eigenleistung von 10 Euro pro Tag in Rechnung, maximal für 28 Tage im Jahr. Auch alle anderen kostenpflichtigen Leistungen, die im Krankenhaus anfallen, können Versicherte mit dem Krankentagegeld bezahlen. Das gilt für zusätzliche medizinische Leistungen aber auch für Annehmlichkeiten, wie die Unterbringung im Einzelzimmer, die Gebühren für Fernsehen und Telefon oder den Besuch in der Cafeteria.
Fallen durch die stationäre Aufnahme weitere Kosten an, darf der Patient das Krankentagegeld auch dafür verwenden. Muss beispielsweise ein Kind oder ein Angehöriger in der häuslichen Pflege betreut werden oder bedarf es einer Haushaltshilfe, sind die Kosten durch das Krankenhaustagegeld zumindest zum Teil gedeckt.
Anspruch auf Krankenhaustagegeld bei Reha/Kur?
Die Zahlung des Krankentagegeldes steht Patienten nicht automatisch auch für den Kuraufenthalt oder Rehamaßnahmen zu. Oftmals zahlen Versicherungen Krankenhaustagegeld nur für den Aufenthalt in einer Klinik und nehmen Zahlungen für Kuren und ambulante Rehamaßnahmen aus. Beim Vergleich der einzelnen Versicherungen sollten Betroffene also genau hinschauen, wenn sie diesen Fall mit absichern möchten.
Für wen lohnt sich das Krankenhaus-tagegeld?
Das Krankenhaustagegeld ist für jeden, der ins Krankenhaus muss, eine Entlastung und kann viele zusätzliche Kosten decken. Da die Auszahlung des Geldes aber zwingend an eine stationäre Aufnahme gebunden ist, lohnt sich der Abschluss einer entsprechenden Versicherung nur für Menschen, die häufiger ins Krankenhaus müssen. Auch für Menschen, die die Eigenleistung nicht aus eigener Tasche zahlen können, kann eine private Krankenzusatzversicherung eine Lösung sein. Allerdings sollten sie dann genau abwägen, ob es statt einer Krankenhaustagegeld-Versicherung nicht günstiger wäre, das Tagegeld im Rahmen einer anderen Zusatzversicherung zu wählen, wie z. B. der Unfallversicherung. Wer sich bester Gesundheit erfreut, benötigt in der Regel keine Krankenhaustagegeld-Versicherung.
Unterschied zum Krankentagegeld und Krankengeld
Das Krankenhaustagegeld bezieht sich ausschließlich auf eine stationäre Behandlung in einer Klinik und darf nicht mit dem Krankentagegeld oder dem Krankengeld verwechselt werden. Das Krankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Es beträgt 70 Prozent des Gehalts des Versicherten und wird gezahlt, wenn er länger als sechs Wochen krank ist. Das Krankentagegeld wird hingegen nur im Rahmen einer privaten Zusatzversicherung angeboten. Gesetzlich Versicherte können es als eine Möglichkeit zur Aufstockung des Krankengeldes nutzen, um so auch im Krankheitsfall finanziell genauso gestellt zu sein, wie bei voller Erwerbstätigkeit. Privatversicherte haben keinen Anspruch auf eine Krankengeldzahlung ihrer Krankenkasse und sollten in jedem Fall eine Krankentagegeldversicherung abschließen. Für Betroffene mit entsprechenden gesundheitlichen Einschränkungen kann eine Krankentagegeldversicherung ohne Gesundheitsfragen sinnvoll sein.