Sterbegeld­versicherung für Eheleute – das ist zu beachten

von Christina Horst
12.06.2020 (aktualisiert: 03.02.2021)
Das Wichtigste in Kürze:
  • Mit einer Sterbegeld­versicherung für Eheleute schützen sich die Partner gegenseitig vor hohen Bestattungskosten. Versicherungssummen bis zu 15.000 Euro sind üblich.
  • Ein gemeinsamer Vertrag ist bei der Sterbegeld­versicherung nicht sinnvoll: Auch Eheleute benötigen zwei getrennte Policen. Sparen können Paare trotzdem, denn in der Regel geben Versicherer ab zwei Verträgen Rabatt.
  • Vorsicht vor zu langen Wartezeiten: Bei vielen Tarifen besteht erst nach einer mehrjährigen Ansparphase Versicherungsschutz. Empfehlenswerter ist eine Wartezeit von wenigen Monaten oder ein Sofortschutz, den es aber nur mit Gesundheits­prüfung gibt.
  • Mit der Sterbegeld­versicherung regeln Eheleute nur die Bestattungs­vorsorge. Zur Existenzsicherung ist sie nicht geeignet.

Wer heiratet und vielleicht eine Familie gründet, möchte seine Angehörigen und sich selbst bestmöglich abgesichert wissen. Verschiedene Versicherungen können im Ernstfall eine finanzielle Notlage verhindern. So sorgen etwa eine Berufsunfähigkeits­versicherung oder eine Unfall­versicherung dafür, den Verdienstausfall auszugleichen, wenn der Versicherte durch eine Verletzung oder Erkrankung nicht mehr bzw. nicht mehr voll arbeiten kann. Doch auch für den Todesfall sollten Eheleute finanziell vorsorgen – auch wenn sie keine Kinder haben. Dafür eignen sich prinzipiell alle Versicherungen, die einen sogenannten Todesfallschutz beinhalten – allen voran die verschiedenen Lebens­versicherungen. Zu ihnen gehört auch die Sterbegeld­versicherung. Im Gegensatz zu anderen Lebens­versicherungen dient sie jedoch nicht dazu, mit einer hohen Versicherungssumme die Existenz der Hinterbliebenen zu sichern: Sie soll lediglich die Bestattungskosten der versicherten Person decken. Entsprechend niedriger sind auch die Beiträge.

Welche Vorteile hat eine Sterbegeld­versicherung für Eheleute?

Zum 1. Januar 2004 wurde das Sterbegeld der gesetzlichen Kranken­kassen abgeschafft. Seitdem erhalten Witwer und Witwen nur noch in Sonderfällen einen Zuschuss zu den Bestattungskosten:

  • Verstirbt der Partner durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit, besteht Anspruch auf ein Sterbegeld der gesetzlichen Unfall­versicherung.
  • Ehepartner von Beamten erhalten im Todesfall ein Sterbegeld der Beamtenversorgung.
  • In einigen Fällen sichern Arbeitgeber per Tarif- oder Arbeitsvertrag ein Sterbegeld zu – das ist häufig bei Angestellten im öffentlichen Dienst der Fall.
Paar im mittleren Alter beim Spaziergang durch den Herbstwald
Wer seinen Partner auch nach dem eigenen Tod bestmöglich versorgt wissen möchte, sollte auch an die Bestattungs­vorsorge denken.

Abgesehen von diesen Ausnahmen kann nur die private Bestattungs­vorsorge dafür sorgen, dass der Ehepartner das Geld für Beisetzung, Trauerfeier, Grabstein etc. nicht allein aufbringen muss. Wie hoch die Kosten ausfallen, lässt sich zwar nicht pauschal sagen, in den meisten Fällen geht es jedoch um mehrere Tausend Euro. Die meisten Menschen möchten in der Gewissheit sterben, dass für ihren Partner gut gesorgt ist und wollen ihn in der Trauerphase nicht zusätzlich mit der finanziellen Verantwortung für die Bestattung belasten. Gerade bei einer kleinen Erbschaft und geringen Rücklagen kann der Hinterbliebene durch die hohen Ausgaben sogar in eine finanzielle Notlage geraten – schließlich muss er durch den Tod des Partners mit einem erheblich verringerten Haushaltseinkommen zurechtkommen. Zwar kann eine Sterbegeld­versicherung allein nicht die Existenz sichern, doch haben Betroffene mit ihr immerhin eine Sorge weniger.

Der andere Vorteil der Sterbegeld­versicherung besteht darin, dass der Versicherte zu Lebzeiten selbst dafür sorgen kann, dass er nach seinen ganz persönlichen Vorstellungen beigesetzt werden kann. Gerade bei ausgefalleneren Wünschen für die eigene Bestattung, z. B. in Form einer Seebestattung oder einer Baumbestattung im Friedwald, ist es vielen Menschen wichtig, finanziell vorzusorgen. Schließlich besteht ansonsten keine Gewissheit, dass nach dem Tod genug Geld für eine würdevolle Bestattung vorhanden ist. Im schlimmsten Fall sind weder der Ehepartner noch andere Angehörige überhaupt in der Lage, das Begräbnis zu bezahlen – dann bleibt nur der Gang zum Sozialamt. Dieses übernimmt in der Regel aber nur eine einfache Beisetzung ohne Trauerfeier.

Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?

Die Versicherungssumme sollte so hoch gewählt werden, dass der hinterbliebene Ehepartner eine würdevolle Beisetzung und Trauerfeier nach den Wünschen des Verstorbenen ausrichten und eine ansprechend gestaltete Grabstelle bezahlen kann. Die Kosten hängen dabei maßgeblich von der Bestattungsart ab: So ist etwa eine Beerdigung teurer als eine Feuerbestattung. Kostenintensiv ist auch ein hochwertiger Grabstein. Hinzu kommen noch Friedhofsgebühren, die je nach Ort unterschiedlich ausfallen. Im Schnitt schlägt eine Bestattung mit etwa 7.000 bis 8.000 Euro zu Buche, bei einer großen Trauerfeier oder einer ausgefalleneren Bestattungsart sind aber auch doppelt so hohe Kosten keine Seltenheit. Außerdem fallen über viele Jahre hinweg Kosten für die Grabpflege an. Wer seinen Ehepartner nicht mit den Bestattungs- und laufenden Kosten belasten möchte und gleichzeitig sichergehen möchte, dass die Beisetzung den eigenen Wünschen entsprechend umgesetzt werden kann, sollte mit der Sterbegeld­versicherung rechtzeitig die notwendigen Vorkehrungen treffen. Die Höchstsumme für das Sterbegeld liegt bei den meisten Versicherern bei etwa 10.000 bis 15.000 Euro.

Sterbegeld­versicherung: Können Eheleute einen gemeinsamen Vertrag abschließen?

Viele Paare regeln nach der Heirat die finanzielle Vorsorge gemeinsam. Bei einigen Versicherungen – so etwa bei der Privathaftpflicht-, der Hausrat- und der Rechtsschutz­versicherung – ist es sogar üblich, dass beide Partner einen gemeinsamen Vertrag haben. Bei der Absicherung individueller Risiken ist dies eher nicht üblich, die Ausnahme sind verbundene Kapital- oder Risikolebens­versicherungen. Mit ihnen können Ehepartner ihre Existenz gegenseitig absichern. Dazu schließen sie den Vertrag gemeinsam ab; sobald ein Partner innerhalb der Laufzeit verstirbt, erhält der andere die Versicherungssumme sowie eventuelle Überschüsse und kann damit die Lebenshaltungskosten bestreiten sowie ggf. einen Kredit tilgen oder Ausbildungskosten der Kinder bezahlen. Bei der Sterbegeld­versicherung für Eheleute wäre ein gemeinsamer Vertrag jedoch nicht sinnvoll, denn im Gegensatz zur Kapital- oder Risikolebens­versicherung reicht eine einmalige Auszahlung der Versicherungssumme nicht: Unabhängig davon, wer zuerst verstirbt, muss in jedem Fall auch die Bestattung des zweiten Partners irgendwann bezahlt werden.

Nahaufnahme einer Hand, die einen Vertrag unterzeichnet
Sobald die versicherte Person verstirbt, erhält der Ehepartner das Sterbegeld. Doch auch die Bestattung des zweiten Partners muss irgendwann bezahlt werden. Darum sind zwei Verträge nötig.

Daraus folgt: Die Bestattungs­vorsorge gemeinsam anzugehen, ist durchaus sinnvoll, jedoch müssen die Eheleute zwei getrennte Sterbegeld­versicherungen abschließen. Sich eine Police zu sparen, funktioniert beim Sterbegeld also nicht, der Vorteil beim Abschluss von zwei Einzelverträgen liegt aber immerhin darin, dass viele Versicherer einen Familien- bzw. Mehrpersonenrabatt gewähren. Auch bei zwei Einzelpolicen gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, den Vertrag zu gestalten. Eine gängige Variante: Jeder Ehepartner schließt einen Vertrag ab, in dem er selbst die versicherte Person ist, während der jeweils andere Partner im Versicherungsfall – also beim Tod der versicherten Person – bezugsberechtigt ist. Es sind jedoch auch andere Konstellationen aus Versicherungsnehmer, versicherter Person und Bezugsberechtigtem möglich. Die Versicherungssumme kann jeder Partner individuell auswählen – seinen Vorstellungen vom eigenen Begräbnis entsprechend. Die Beiträge können also für beide Partner unterschiedlich hoch ausfallen, auch weil das Alter und die Gesundheit beim Abschluss eine Rolle spielen.

Welche Sterbegeld­versicherung sollten Eheleute wählen?

Entscheidend bei der Sterbegeld­versicherung ist, dass die Wartezeit – das ist die Ansparphase, in der noch kein Versicherungsschutz besteht – möglichst kurz ist. Denn wenn die versicherte Person vor Ablauf der Wartezeit verstirbt, erhält der Ehepartner keine Versicherungsleistung und muss die Bestattung aus eigener Tasche bezahlen. Höchstens eine Rückerstattung der Beiträge ist in solchen Fällen möglich. Bei vielen Sterbegeld­versicherungen beträgt die Wartezeit bis zu drei Jahre – diese Tarife sind nicht empfehlenswert. Halten Sie stattdessen Ausschau nach Sterbegeld­versicherungen mit kurzer Wartezeit: Bei einigen Anbietern besteht schon nach sechs Monaten Versicherungsschutz. Mitunter gilt eine Staffelregelung, z. B.: Der volle Versicherungsschutz gilt erst nach einem Jahr Wartezeit, nach sechs Monaten besteht im Sterbefall aber bereits Anspruch auf eine Teilauszahlung. Im besten Fall gibt es gar keine Wartezeit. Sterbegeld­versicherungen mit Sofortschutz können allerdings meist nur Menschen ohne Vorerkrankungen abschließen. Dies prüfen Versicherer mit Gesundheits­fragen, die Antragsteller unbedingt wahrheitsgemäß beantworten müssen – ansonsten geht der Anspruch auf den Versicherungsschutz verloren. Es lohnt sich also für Ehepaare, die Sterbegeld­versicherung abzuschließen, solange sie noch bei guter Gesundheit sind. Wer keine Gesundheits­fragen beantworten möchte, muss sich auf eine Wartezeit einstellen.

Beide Ehepartner sollten ihre Sterbegeld­versicherungen beim gleichen Anbieter abschließen, um von einem Rabatt zu profitieren. Die Prämienhöhe wird dabei für jeden Partner individuell festgelegt, da sie vom Eintrittsalter des Versicherten und der Versicherungssumme abhängt: Je jünger Sie bzw. Ihr Partner bei Abschluss der Sterbegeld­versicherung sind, desto günstiger sind die Beiträge. Die Beitragszahlungsdauer ist ebenfalls ausschlaggebend: Je länger Sie einzahlen, desto weniger Kosten fallen monatlich an. Eingezahlt wird in der Regel bis zum 85. Lebensjahr, danach ist die Versicherung beitragsfrei.

Eine Überschussbeteiligung kann die Gesamtkosten der Sterbegeld­versicherung verringern. Ein solcher Bonus ist allerdings nicht garantiert: Es kommt darauf an, ob der Versicherer mit den angelegten Beiträgen Überschüsse erwirtschaftet. Wenn Sie Sterbegeld­versicherungen für Eheleute vergleichen, sollten Sie darum nur die garantierte Versicherungsleistung betrachten. Falls Sie und Ihr Ehepartner einen größeren Geldbetrag zurückgelegt haben, kann es sich lohnen, eine Sterbegeld­versicherung mit Einmalzahlung abzuschließen. Die Rendite ist bei diesen Tarifen in der Regel höher.

Welche Alternativen gibt es zur Sterbegeld­versicherung für Eheleute?

Es besteht die Möglichkeit, anstatt einer Sterbegeld­versicherung einen Vorsorge­vertrag abzuschließen. Dabei handelt es sich um einen Vertrag mit dem Bestattungsunternehmen, das einmal mit der Organisation der eigenen Trauerfeier und der Erledigung der Formalitäten beauftragt werden soll. Die Bestattung wird in allen Einzelheiten geplant und auch bereits bezahlt. Dabei fließt das Geld zunächst an ein Treuhandkonto. Erst im Todesfall erhält das Bestattungsunternehmen Zugriff auf den Betrag und kann das Begräbnis entsprechend der vertraglich festgehaltenen Wünsche des Verstorbenen ausrichten. So sind die Hinterbliebenen weder finanziell noch organisatorisch in der Verantwortung. Wer sich noch nicht für ein Bestattungsunternehmen entscheiden möchte, für den kann eine Sterbegeld­versicherung in Verbindung mit einer Bestattungs­verfügung die richtige Lösung sein: Die Versicherung dient der Finanzierung, in der Verfügung werden die Bestattungs­wünsche schriftlich und verbindlich festgehalten.

Gut zu wissen: Rücklagen für die Bestattung – dazu zählen sowohl die Sterbegeld­versicherung als auch der Vorsorge­vertrag – sind pfändungssicher und können als Schonvermögen nicht vom Staat angetastet werden, selbst wenn der Betroffene Sozialhilfeleistungen erhält.

Mitunter wird auch die Risikolebens­versicherung als Alternative zur Sterbegeld­versicherung genannt. Sie dient dazu, mit einer hohen Versicherungssumme die Hinterbliebenen für den Fall des eigenen Todes umfassend abzusichern – empfohlen wird in der Regel das Drei- bis Fünffache des Bruttojahreseinkommens des Versicherten. Im Gegensatz zur Sterbegeld­versicherung hat die Risikolebens­versicherung allerdings nur eine begrenzte Laufzeit. Ereignet sich der Todesfall erst nach Ablauf, erhalten die Hinterbliebenen keine Versicherungsleistungen. Die Gewissheit, dass die Versicherungssumme im Todesfall ausgezahlt wird, bietet also nur die Sterbegeld­versicherung.

Quellen

Christina Horst

Christina Horst war bis Januar 2021 Content Managerin bei Afilio und schrieb vor allem über Vorsorge­themen wie die Patienten­verfügung und die Vorsorge­vollmacht. Zuvor war sie als Online-Redakteurin und Lektorin in Unternehmen und Agenturen sowie als freie Journalistin tätig.

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