Betreuungs­verfügung erstellen: Vorlage & Anleitung

Afilio
Vom 19.03.2025

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Hinweis: Diese Vorlage dient ausschließlich als unverbindliches Muster, hat keine rechtliche Bindung und dient nur zur Anschauung.

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Betreuungs­verfügung erstellen

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Betreuungs­verfügung erstellen

Eine plötzliche Erkrankung oder ein Unfall kann dazu führen, dass eine Person nicht mehr selbst über rechtliche Angelegenheiten entscheiden kann. Ist kein Bevollmächtigter ernannt, bestimmt das Betreuungs­gericht eine Betreuung – möglicherweise durch eine fremde Person. Mit einer Betreuungs­verfügung können Sie frühzeitig festlegen, wer Sie im Ernstfall betreuen soll, und so Einfluss auf die Berücksichtigung Ihrer persönlichen Wünsche nehmen.

Was ist eine Betreuungs­verfügung?

Eine Betreuungs­verfügung ist eine schriftliche Willens­erklärung, mit der eine Person bestimmt, wer im Fall der eigenen Entscheidungsunfähigkeit als rechtlicher Betreuer eingesetzt werden soll. Das Betreuungs­gericht ist an diese Verfügung gebunden, sofern sie dem Wohl des Betroffenen nicht widerspricht.

Was ist der Unterschied zwischen Betreuungs­verfügung und Vorsorge­vollmacht?

Mit einer Vorsorge­vollmacht bevollmächtigt eine Person eine Vertrauensperson dazu, in ihrem Namen rechtlich verbindliche Entscheidungen zu treffen, sobald sie selbst nicht mehr handlungsfähig ist. Dadurch wird eine gerichtliche Betreuung grundsätzlich vermieden, denn es gibt bereits einen Bevollmächtigten, der unmittelbar rechtskräftig handeln darf.

Im Gegensatz dazu bestimmt man mit der Betreuungs­verfügung nur, wer im Falle einer gerichtlichen Betreuung vom Gericht bestellt werden soll oder wer keinesfalls als Betreuer infrage kommt. Eine gerichtliche Betreuung wird also nicht verhindert, sondern lediglich gestaltet. Das Gericht prüft und kontrolliert dabei regelmäßig, ob die Verfügung dem Wohl des Betroffenen entspricht.

Zusammengefasst:

Der entscheidende Unterschied liegt darin, dass eine Vorsorge­vollmacht eine rechtliche Betreuung verhindert, indem eine Person direkt zur Vertretung bevollmächtigt wird. Eine Betreuungs­verfügung hingegen tritt nur dann in Kraft, wenn das Gericht eine Betreuung für notwendig hält.

Warum ist eine Betreuungs­verfügung sinnvoll?

Auch wenn Sie bereits eine Vorsorge­vollmacht haben, ist es sinnvoll, zusätzlich eine Betreuungs­verfügung zu erstellen. Der Grund dafür liegt darin, dass eine Vorsorge­vollmacht in bestimmten Situationen unwirksam oder unvollständig sein könnte. Beispielsweise könnte Ihre bevollmächtigte Person selbst erkranken, versterben oder sich aus anderen Gründen außerstande sehen, Ihre Angelegenheiten zu regeln.

Für diesen Fall fungiert die Betreuungs­verfügung als wichtige Ergänzung: Sie legen darin fest, wer Ihre Betreuung übernehmen soll, falls das Gericht doch tätig werden muss. Ohne eine solche Verfügung würde das Gericht einen Betreuer bestimmen - und dieser könnte jemand sein, den Sie selbst niemals gewählt hätten. Die Betreuungs­verfügung gewährleistet somit, dass Ihre persönlichen Wünsche, Vorstellungen und Vorgaben auch dann berücksichtigt werden, wenn die Vorsorge­vollmacht einmal nicht greift.

Vorteile der Betreuungs­verfügung auf einen Blick:

  • Bestimmen Sie selbst, wer Ihre Betreuung übernimmt
  • Schließen Sie unerwünschte Betreuer aus
  • Schutz vor Missbrauch durch gerichtliche Kontrolle
  • Klare Regelungen Ihrer Wünsche zur Betreuung

Wo bewahre ich die Betreuungs­verfügung auf?

Bewahren Sie Ihre Betreuungs­verfügung an einem sicheren und gut zugänglichen Ort auf, damit Ihre Angehörigen oder Vertrauens­personen diese im Ernstfall schnell finden können. Empfehlenswert sind:

Durch die Registrierung Ihrer Betreuungs­verfügung beim ZVR erhalten Gerichte und Behörden jederzeit sofortige Auskunft darüber, ob Sie entsprechende, rechtlich verbindliche Vorsorge­maßnahmen getroffen haben und wo diese hinterlegt sind. Ist dies der Fall, können Sie eine gerichtliche Betreuung vollständig abwenden oder maßgeblichen Einfluss auf den Verlauf Ihrer Betreuung und Behandlung nehmen. Gleichzeitig stellen Sie sicher, dass die von Ihnen gewünschte Vertrauensperson alle notwendigen Entscheidungen in Ihrem Sinne trifft.

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Betreuungs­verfügung erstellen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Kann ich eine Betreuungs­verfügung ohne Vorsorge­vollmacht erstellen?

Ja, das ist insbesondere sinnvoll, wenn Sie niemanden haben, dem Sie umfassend vertrauen, oder wenn Ihnen wichtig ist, dass Ihre Vertretung durch das Gericht regelmäßig kontrolliert wird. Ein gerichtlich bestellter Betreuer unterliegt strengeren Vorgaben und einer stärkeren gerichtlichen Überwachung als ein Bevollmächtigter.

Kann ich meine Betreuungs­verfügung ändern?

Ja, Sie können Ihre Betreuungs­verfügung jederzeit ändern oder widerrufen. Es empfiehlt sich, jede Änderung schriftlich festzuhalten, zu unterschreiben und mit Datum zu versehen, um die Aktualität und Gültigkeit der Verfügung sicherzustellen.​

Soll ich trotz Vorsorge­vollmacht eine Betreuungs­verfügung erstellen?

Ja, es ist sinnvoll, neben einer Vorsorge­vollmacht auch eine Betreuungs­verfügung zu erstellen. Falls die bevollmächtigte Person aus der Vorsorge­vollmacht beispielsweise selbst erkrankt oder verstirbt, dient die Betreuungs­verfügung als wichtige Ergänzung. Sie legen darin fest, wer Ihre Betreuung übernehmen soll, falls das Gericht doch tätig werden muss

Welche Formvoraussetzungen gelten für eine Betreuungs­verfügung?

Für eine Betreuungs­verfügung gibt es grundsätzlich keine vorgeschriebene Form. Empfehlenswert ist jedoch immer eine schriftliche Form mit Datum und eigenhändiger Unterschrift, um Unklarheiten und Streitigkeiten vorzubeugen. Eine notarielle Beglaubigung ist nicht notwendig.

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