Vorsorge­vollmacht Vorlage & Muster: rechtssicher verwenden

Afilio
Vom 28.03.2025

Vorsorge­vollmacht Muster

Hinweis: Dieses Musterbeispiel dient ausschließlich zur Anschauung und hat keine rechtliche Bindung. Für eine rechtssichere Vorsorge­vollmacht empfehlen wir die Erstellung mittels Afilio.

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Vorsorge­vollmacht Vorlage

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Vorsorge­vollmacht erstellen

Was ist eine Vorsorge­vollmacht?

Eine Vorsorge­vollmacht ist eine schriftliche Erklärung, mit der Sie eine oder mehrere Personen bevollmächtigen, im Fall Ihrer Entscheidungsunfähigkeit rechtsverbindlich in Ihrem Namen zu handeln. Sie greift dann, wenn Sie durch Unfall, Krankheit oder Alter selbst nicht mehr in der Lage sind, rechtliche oder persönliche Entscheidungen zu treffen.

Warum ist eine Vorsorge­vollmacht wichtig?

Ohne Vorsorge­vollmacht kann niemand automatisch stellvertretend für Sie handeln – nicht einmal Ehepartner oder Kinder. Zwar gibt es seit 2023 ein sogenanntes Notvertretungsrecht für Ehegatten, doch dieses ist auf medizinische Entscheidungen und maximal sechs Monate beschränkt. Fehlt eine wirksame Vollmacht, wird durch das Betreuungs­gericht ein gesetzlicher Betreuer bestellt. Dieser übernimmt dann rechtliche Angelegenheiten, jedoch unter gerichtlicher Aufsicht. Mit einer rechtssicheren Vorsorge­vollmacht vermeiden Sie diese gerichtliche Fremdbestimmung und behalten selbst die Kontrolle darüber, wer Sie im Ernstfall vertreten darf.

Für wen ist eine Vorsorge­vollmacht sinnvoll?

Viele Menschen schieben das Thema Vorsorge­vollmacht vor sich her, weil es unangenehm erscheint oder scheinbar noch weit entfernt ist. Dabei ist sie in jeder Lebenssituation relevant. Ein Unfall oder eine schwere Krankheit kann das Leben von einem Moment auf den nächsten verändern, ganz gleich ob man jung oder alt ist, gesund lebt oder in einer Partnerschaft steht.

  • Alleinstehende Personen: Ohne Vorsorge­vollmacht bestellt das Gericht im Ernstfall einen Betreuer. Das kann auch eine fremde Person sein, die den eigenen Willen nicht kennt.
  • Paare und Ehepartner: Trotz des Notvertretungsrechts sind Ehepartner nur für medizinische Notfälle und maximal sechs Monate vertretungsberechtigt. Eine Vorsorge­vollmacht bietet deutlich umfassendere Sicherheit.
  • Ältere Menschen oder Menschen mit Vorerkrankungen: Eine frühzeitige Regelung stellt sicher, dass persönliche Wünsche auch bei eingeschränkter Geschäfts­fähigkeit gewahrt bleiben.

Was kann ich mit einer Vorsorge­vollmacht regeln?

Die Vorsorge­vollmacht kann sich auf einzelne oder alle Lebensbereiche beziehen und sollte individuell angepasst werden. Je präziser Sie festlegen, welche Befugnisse die bevollmächtigte Person erhält, desto besser ist Ihr Wille im Ernstfall abgesichert. Im Unterschied zur General­vollmacht gilt sie erst, wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden können. Auch Einschränkungen sind möglich – etwa, dass bestimmte Entscheidungen nur gemeinsam mit einer zweiten Person getroffen werden dürfen. Hier die wichtigsten Regelungsbereiche:

  • Gesundheits­vorsorge: Entscheidungen über medizinische Behandlungen, Operationen oder Pflege, auch ergänzend zur Patienten­verfügung
  • Finanzielle Angelegenheiten: Verwaltung von Bankkonten, Zahlung von Rechnungen, Abschluss oder Kündigung von Verträgen sowie Umgang mit Renten oder Versicherungen
  • Behördengänge: Vertretung gegenüber Behörden, Ämtern und Sozial­versicherungsträgern
  • Aufenthaltsbestimmung: Entscheidung über Wohnortwechsel, Umzüge oder Heimunterbringungen
  • Unterbringung in Pflege­einrichtungen: Organisation und Zustimmung zur Unterbringung in stationären Einrichtungen
  • Digitaler Nachlass: Verwaltung von Online-Konten, sozialen Netzwerken oder digitalen Verträgen im Todesfall oder bei Geschäftsunfähigkeit

Vorsorge­vollmacht und Patienten­verfügung: Der Unterschied

Viele Menschen fragen sich, ob eine Vorsorge­vollmacht allein ausreicht oder ob zusätzlich eine Patienten­verfügung nötig ist. Tatsächlich erfüllen beide Dokumente unterschiedliche Funktionen und ergänzen sich optimal. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Unterschiede:

Vorsorge­vollmacht

Patienten­verfügung

Zweck

Bestimmt, wer für Sie entscheidet

Legt fest, was in medizinischen Situationen geschehen soll

Inhalt

Umfasst Gesundheits-, Vermögens- und Alltagsangelegenheiten

Betrifft nur medizinische Behandlungen und Maßnahmen

Eintritt der Gültigkeit

Bei Geschäftsunfähigkeit

Bei konkreten medizinischen Situationen

Brauche ich einen Notar für die Vorsorge­vollmacht?

In den meisten Fällen nicht. Eine Vorsorge­vollmacht ist formfrei gültig, solange sie schriftlich vorliegt und eigenhändig unterschrieben ist. Für bestimmte Rechtsgeschäfte wie Immobilien oder umfassende Bank­vollmachten kann jedoch eine notarielle Beglaubigung sinnvoll oder sogar notwendig sein.

Mehr dazu im Ratgeber: Vorsorge­vollmacht Kosten: Mit oder ohne Notar?

Nachteile für den Bevollmächtigten – was ist zu beachten?

Die Verantwortung ist groß: Der Bevollmächtigte muss im Sinne des Vollmachtgebers handeln und steht in der Pflicht, dessen Wünsche zu respektieren. Das kann psychisch und organisatorisch belastend sein, vor allem wenn plötzlich weitreichende Entscheidungen getroffen werden müssen. Zudem besteht Missbrauchsgefahr, wenn keine ausreichenden Kontrollmechanismen vorhanden sind.

Unser Tipp:

Sprechen Sie im Vorfeld offen mit der ausgewählten Person über deren Aufgaben und Ihre Erwartungen. So lassen sich Missverständnisse vermeiden und das Vertrauen stärken. Sie können auch mehrere Personen bevollmächtigen, entweder gemeinsam oder mit klar abgegrenzten Zuständigkeiten.

Aufbewahrung der Vorsorge­vollmacht

Die beste Vorsorge­vollmacht nützt wenig, wenn sie im Ernstfall nicht auffindbar ist. Deshalb sollte das Original an einem gut zugänglichen Ort aufbewahrt werden, etwa in einem beschrifteten Ordner zu Hause. Zusätzlich empfiehlt sich die Registrierung im Zentralen Vorsorge­register der Bundes­notarkammer. Sie kostet eine geringe Gebühr, sorgt aber dafür, dass Ärzte und Gerichte im Notfall schnell erfahren, dass eine Vollmacht existiert – und wer bevollmächtigt ist.

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Vorsorge­vollmacht erstellen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist der Unterschied zwischen Vorsorge­vollmacht und Betreuungs­verfügung?

Die Vorsorge­vollmacht benennt eine konkrete Vertrauensperson, die rechtsverbindlich für Sie handeln darf. Die Betreuungs­verfügung hingegen ist eine schriftliche Willens­erklärung, mit der Sie festlegen, wer im Fall Ihrer Entscheidungsunfähigkeit als rechtlicher Betreuer eingesetzt werden soll.

Muss ich die Vorsorge­vollmacht beglaubigen lassen?

In der Regel nicht. Eine einfache Unterschrift reicht aus, außer bei bestimmten Geschäften wie Immobilienverkauf oder Bank­vollmachten – hier kann eine Beglaubigung notwendig sein.

Kann ich die Vorsorge­vollmacht widerrufen?

Ja, jederzeit. Am besten schriftlich und so, dass der Widerruf im Zweifel nachgewiesen werden kann. Voraussetzung ist, dass Sie noch geschäftsfähig sind.

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