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Afilio
Vom 20.03.2025

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Hinweis: Diese Vorlage dient ausschließlich als unverbindliches Muster zur Anschauung und hat keine rechtliche Bindung. Für eine rechtssichere General­vollmacht empfehlen wir die Erstellung mittels Afilio.

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Was ist eine General­vollmacht?

Eine General­vollmacht ist eine rechtsgültige Erklärung, die einer Person das umfassende Recht einräumt, sie in nahezu allen Lebensbereichen zu vertreten. Besonders macht sie ihre Breite und Vielseitigkeit, da sie rechtliche, finanzielle und oft auch gesundheitliche Angelegenheiten abdeckt. Im Vergleich zu anderen Vollmachten, die auf spezifische Bereiche beschränkt sind, wie etwa eine Vorsorge­vollmacht oder Betreuungs­verfügung, ermöglicht die General­vollmacht eine weitreichende Vertretung.

Allerdings gibt es auch Grenzen: Höchstpersönliche Entscheidungen wie Eheschließungen, Scheidungen oder Testamente bleiben vom Bevollmächtigten ausgeschlossen und können nur vom Vollmachtgeber selbst getroffen werden.

Diese umfassende Befugnis macht die General­vollmacht zu einem flexiblen und mächtigen Instrument, um sicherzustellen, dass eine vertrauenswürdige Person in Ihrem Sinne handelt.

Generalvollmacht Generalvollmacht

Warum eine General­vollmacht wichtig ist

Das Leben ist unvorhersehbar. Ein plötzlicher Unfall, eine Krankheit oder altersbedingte Einschränkungen können dazu führen, dass jemand nicht mehr in der Lage ist, seine eigenen rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten zu regeln. Ohne eine General­vollmacht kann das Gericht einen gesetzlichen Betreuer anordnen, der nicht unbedingt aus dem engsten Umfeld stammen muss.

Mit einer General­vollmacht legen Sie selbst fest, wer in Ihrem Namen handeln darf. Das schützt vor unerwünschter Fremdbestimmung.

Für wen ist eine General­vollmacht sinnvoll?

  • Ehepartner und Angehörige: Ohne eine General­vollmacht können Ehepartner durch das Notvertretungsrecht nur in begrenzten Fällen für den anderen handeln. Eine General­vollmacht stellt sicher, dass Ihr Partner auch in anderen wichtigen Bereichen Entscheidungen in Ihrem Sinne treffen kann.
  • Unternehmer und Selbstständige: Ohne General­vollmacht kann der Betrieb handlungsunfähig werden.
  • Senioren und Menschen mit Vorerkrankungen: Eine frühzeitige General­vollmacht sorgt dafür, dass im Ernstfall alles geregelt ist.

Unterschiede zwischen General­vollmacht und Vorsorge­vollmacht

Die General­vollmacht gilt sofort nach Unterzeichnung und ermöglicht eine umfassende rechtliche und finanzielle Vertretung. Der Bevollmächtigte kann Verträge abschließen, Immobilien verwalten und Bankgeschäfte tätigen.

Die Vorsorge­vollmacht tritt erst in Kraft, wenn der Vollmachtgeber geschäftsunfähig wird. Sie regelt vor allem gesundheitliche, pflegerische und vermögensrechtliche Angelegenheiten und gibt dem Bevollmächtigten Entscheidungsbefugnisse gegenüber Ärzten, Pflege­einrichtungen und Behörden.

Da beide Vollmachten unterschiedliche Bereiche abdecken, kann eine Kombination sinnvoll sein. Eine ausführliche Gegenüberstellung der Unterschiede finden Sie in unserem Ratgeber: Vorsorge­vollmacht und General­vollmacht: Der Unterschied

Was bedeutet Geschäftsunfähigkeit?

Eine Person ist geschäftsunfähig, wenn sie aufgrund einer psychischen Erkrankung, geistigen Beeinträchtigung oder schweren gesundheitlichen Einschränkung nicht mehr in der Lage ist, die Folgen ihrer Entscheidungen zu verstehen.

Welche Formvorschriften gibt es?

Eine General­vollmacht kann grundsätzlich formfrei erstellt werden. Das bedeutet, dass sie handschriftlich oder maschinell verfasst und vom Vollmachtgeber eigenhändig unterschrieben werden kann. Dennoch sollte sie in verständlicher Sprache und mit klar definierten Befugnissen formuliert sein, um spätere Missverständnisse zu vermeiden.

Für den Verkauf von Immobilien oder andere Immobiliengeschäfte muss die entsprechende Berechtigung explizit als Klausel in der Vollmacht festgelegt und die Unterschrift notariell beglaubigt sein. Ohne diese Beglaubigung wird die Vollmacht vom Grundbuchamt nicht anerkannt. Hier finden Sie mehr Informationen zur Vorsorge­vollmacht für Immobilienbesitzer.

Im Bereich der Bankgeschäfte akzeptieren viele Banken ausschließlich Bank­vollmachten und keine General­vollmachten. Es ist daher empfehlenswert, sich mit Ihrer Bank in Verbindung zu setzen, um sicherzustellen, dass die General­vollmacht auch für Ihre Bankgeschäfte anerkannt wird.

Welchen Inhalt sollte eine General­vollmacht haben?

Damit die Vollmacht eindeutig und umfassend gültig ist, sollte sie die folgenden Punkte enthalten:

  1. Angaben zum Vollmachtgeber und Bevollmächtigten
    • Vollständiger Name, Geburtsdatum und Adresse beider Personen
    • Falls mehrere Bevollmächtigte benannt werden, sollte festgelegt werden, ob sie einzeln oder gemeinsam entscheiden dürfen
  2. Umfang der Vollmacht
    • Präzise Festlegung, welche Bereiche die Vollmacht abdecken soll (z. B. Bankgeschäfte, Immobilien, Behördenangelegenheiten)
    • Falls Einschränkungen gewünscht sind, müssen diese explizit genannt werden
  3. Gültigkeit und Dauer
    • Sofortige oder spätere Gültigkeit (z. B. erst bei Geschäftsunfähigkeit)
    • Befristung oder unbefristete Laufzeit
    • Regelung, ob die Vollmacht über den Tod hinaus gültig sein soll (transmortale Vollmacht)
  4. Widerrufsrecht und Aufbewahrung
    • Der Vollmachtgeber kann festlegen, dass die Vollmacht jederzeit widerrufen werden kann
    • Empfehlung: Durch die Registrierung im Zentralen Vorsorge­register wird sichergestellt, dass Gerichte, Behörden und Ärzte jederzeit sofort über Ihre rechtlich verbindlichen Vorsorge­maßnahmen informiert sind und Ihre gewünschte Vertrauensperson Entscheidungen in Ihrem Sinne treffen kann.

Welche Kosten entstehen bei einer General­vollmacht?

Die Kosten für eine General­vollmacht variieren je nach den Umständen. Wird die Vollmacht privat verfasst und unterzeichnet, entstehen keine direkten Kosten. Möchte man jedoch eine notarielle Beglaubigung oder Beurkundung, hängen die Notarkosten vom Vermögen des Vollmachtgebers ab und richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Eine Beurkundung oder Beglaubigung ist jedoch nur in bestimmten Fällen erforderlich, wie zum Beispiel bei Immobiliengeschäften. Hier finden Sie mehr Informationen zu möglicherweise entstehenden Notarkosten.

Unser Tipp: Mit Afilio können Sie eine rechtssichere General­vollmacht online erstellen. Afilio führt Sie durch den gesamten Prozess und informiert Sie, wenn eine Beurkundung oder Beglaubigung erforderlich ist, sodass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was passiert mit der General­vollmacht nach dem Tod?

In der Regel bleibt eine General­vollmacht auch über den Tod hinaus gültig, es sei denn, der Vollmachtgeber hat eine andere Regelung getroffen. Eine sogenannte transmortale Vorsorge­vollmacht bleibt nach dem Tod des Vollmachtgebers gültig und ermöglicht es den Bevollmächtigten, bis zur Ausstellung des Erbscheins wichtige Entscheidungen wie das Kündigen von Verträgen oder das Begleichen von Rechnungen zu treffen. Sobald die Erben den Erbschein erhalten, können sie die Vollmacht widerrufen und haben das Recht, Rechenschaft über die getroffenen Entscheidungen zu verlangen. Bei Verdacht auf Missbrauch können sie die Vollmacht nach dem Erbfall unverzüglich widerrufen.

Was passiert, wenn ich keine General­vollmacht habe

Wenn keine General­vollmacht vorliegt und der Vollmachtgeber geschäftsunfähig wird, wird das Gericht einen gesetzlichen Betreuer bestimmen, der in den wichtigsten Bereichen Entscheidungen trifft. Eine General­vollmacht kann dies verhindern.

Kann ich die General­vollmacht ändern oder widerrufen?

Ja, eine General­vollmacht kann jederzeit widerrufen oder geändert werden, solange der Vollmachtgeber noch geschäftsfähig ist. Der Widerruf sollte schriftlich erfolgen.

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