Beerdigung: Was ist machbar und was kostet es?

von Johannes Kuhnert
21.08.2019 (aktualisiert: 08.02.2021)
Das Wichtigste in Kürze:
  • In Deutschland gilt der sogenannte Friedhofszwang: Der Verstorbene darf nicht privat aufbewahrt oder beigesetzt werden.
  • Für die Beerdigung benötigen Sie eine Sterbeurkunde, für die ein Totenschein Voraussetzung ist.
  • Die Grabstätte kann innerhalb eines bestimmten Rahmens individuell gestaltet werden, die Beisetzung folgt jedoch weitestgehend festgeschriebenen Abläufen.

Eng gefasst ist die Beerdigung der Augenblick, in dem der Sarg oder die Urne mit der Asche des Verstorbenen in die Erde versenkt wird. Eine Beerdigung findet damit auch nur bei der klassischen Erdbestattung oder im Rahmen einer Feuerbestattung statt. Obwohl die Begriffe „Bestattung“ und „Beerdigung“ häufig synonym verwendet werden, ist ersteres ein Überbegriff für verschiedene Arten von Bestattungen.

Was ist nach Eintreten des Todesfalls zu tun?

Unabhängig vom Sterbeort muss der Verstorbene spätestens 36 Stunden nach Feststellen des Todes von einem Bestattungsunternehmen übernommen werden. In Kranken­häusern, Pflege­heimen oder Altersheimen erfolgt die Abholung meist deutlich schneller. Engste Angehörige im Familienkreis können die Zeit bis zur Abholung dafür nutzen, Abschied vom Verstorbenen zu nehmen. Auch eine Aufbahrung des Toten durch einen Bestatter ist in dieser Zeit möglich. Wenn Sie unschlüssig sind, wie Sie nach einem Todesfall vorgehen sollten, dann nutzen Sie unsere „Checkliste Sterbefall“.

Diese Dokumente benötigen Sie

Nicht nur für die Beerdigung, sondern für eine ganze Reihe von öffentlichen und institutionellen Trägern benötigen Sie eine Sterbeurkunde und noch davor einen Totenschein. Ist der Tod in einem Kranken­haus oder Pflege­heim mit angeschlossener ärztlicher Leitung eingetreten, wird der Totenschein direkt vor Ort von den zuständigen Ärzten ausgestellt. Ist ein Angehöriger allerdings zuhause verstorben, muss noch vor dem Bestatter ein Arzt bestellt werden, der den Totenschein ausstellt. Sobald dieser vorliegt, können sie die standesamtliche Sterbeurkunde beantragen, falls Sie diese Aufgabe nicht ihrem Bestatter übertragen. Sie benötigen dazu außer dem Totenschein auch den Personalausweis des Verstorbenen, seine Geburtsurkunde und ggf. die Heiratsurkunde. Da die Sterbeurkunde zur Abwicklung einer ganzen Reihe von Abläufen benötigt wird, sollten Sie wenigstens zehn Ausfertigungen der Sterbeurkunde beantragen. Auch für die Beerdigung ist eine Sterbeurkunde notwendig.

Was kostet eine Beerdigung?

Die Kosten einer Beerdigung unterscheiden sich deutschlandweit zum Teil erheblich. Neben den Kosten für Sarg und Grabstein schlagen hier vor allem die Eigenleistungen des Bestatters, externe Dienstleistungen sowie die Friedhofsgebühren von Fall zu Fall unterschiedlich hoch zu Buche. Zu den Eigenleistungen des Bestatters gehören etwa die Überführung des Toten, die Waschung und Einsargung sowie ggf. Amtsgänge und Verwaltungskosten. Externe Dienstleister sorgen etwa für Traueranzeigen, Blumenschmuck und den Leichenschmaus. Weitere Informationen zu den Kosten einer Bestattungen finden Sie in unserem Überblick zu den Bestattungsarten. Grundsätzlich empfehlenswert ist ein Vergleich verschiedener Bestattungsangebote, eine umfassende Bestattungs­vorsorge oder der rechtzeitige Abschluss einer Sterbegeld­versicherung.

Wer muss die Beerdigung organisieren und bezahlen?

In Deutschland liegt die Verantwortung für die Beerdigung eines Verstorbenen bei seinen nächsten Familienangehörigen. Für die Kosten kommen dabei nicht notwendigerweise nur diejenigen Erben auf, die nach gesetzlicher Erbfolge dem Verstorbenen am nächsten stehen, doch in den allermeisten Fällen werden sie auch dann zur Finanzierung herangezogen, wenn sie das Erbe ausschlagen. Reguläre Erben hingegen müssen für die Kosten der Beerdigung insgesamt aufkommen. Das gilt sogar, wenn die Beerdigung von einer anderen natürlichen oder juristischen Person beauftragt wurde. Diese Regelung ist sogar gesetzlich verankert (§1968 BGB). Nur in sozialen Härtefallen oder wenn keine Angehörigen zu ermitteln sind, kann eine Sozialbestattung auf Gemeindekosten erfolgen. Einfacher ist es für die Hinterbliebenen, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten eine Sterbegeld­versicherung abgeschlossen hat.

Beisetzung im Voraus planen und finanzieren

Nachdem die gesetzliche Regelung zum Sterbegeld bereits im Jahr 2004 ausgelaufen ist, gibt es heute keine reguläre sozialstaatliche Unterstützung mehr im Todesfall. Wer keine Sonderregelung im Rahmen einer betrieblichen Alters­vorsorge ausgehandelt hat, sollte auf eine der privaten Möglichkeiten setzen, die eigene Bestattung im Voraus zu organisieren. Sowohl für die Organisation als auch für die Finanzierung stehen dazu heute umfangreiche Möglichkeiten zur Verfügung: Die Bestattungs­verfügung, die Sterbegeld­versicherung und der Vorsorge­vertrag. Während die Bestattungs­verfügung dazu dient, die eigenen Vorstellungen über Umfang und Ablauf festzuhalten, ist die Sterbegeld­versicherung ein Instrument der privaten Finanzierung, mit dem sich Geld zur Deckung der Beerdigungskosten im Voraus ansparen lässt. Wer Bestattungsablauf und Bestattungsfinanzierung gemeinsam regeln möchte, kann einen Vorsorge­vertrag mit einem Bestatter schließen. Hier wird die Beisetzung in allen Einzelheiten vorab geregelt und per Einmalzahlung auf ein Treuhandkonto bereits zu Lebzeiten beglichen. In manchen Fällen lassen sich auch Sterbegeld und Vorsorge­vertrag miteinander kombinieren.

Wo kann eine Beerdigung erfolgen?

In Deutschland herrscht grundsätzlich Friedhofszwang, nur in Ausnahmefällen ist eine Beerdigung auf einer eigenen Familiengrabstätte möglich. Als direkte Alternative zur Beerdigung auf einem Friedhof hat sich in den vergangenen Jahren die Beerdigung in einem Friedwald etabliert. Bei dieser Beerdigungsart, auch Baumbestattung genannt, wird der Verstorbene in einem Wald beigesetzt. Wer sich hingegen stark mit dem Meer verbunden fühlt, für den kommt eine Seebestattung in Frage. In einigen Nachbarländern ist es darüber hinaus möglich, Verstorbene in der freien Natur beizusetzen, hier spricht man auch von einer Naturbestattung. Weitere Möglichkeiten finden Sie in unserem Beitrag zu den verschiedenen Bestattungsarten.

Ablauf der Beisetzung

Im Vorfeld einer Beerdigung wird üblicherweise eine Trauerfeier abgehalten, die in den allermeisten Fällen im unmittelbaren Umfeld der Beisetzungsstätte stattfindet, also in der Kirche der Friedhofsgemeinde, der anliegenden Kapelle oder auch in einem Gemeindesaal. Zu den Gebräuchen einer Beerdigung gehört, dass ein Trauerredner an das Leben des Verstorbenen erinnert. Dazu führt der Redner im Vorfeld meistens kurze Einzelgespräche mit den Angehörigen. Im Anschluss an die Trauerfeier wird der Verstorbene beigesetzt. Die Beisetzung ist der eigentliche Akt der Verbringung des Toten in die Grabstätte, fachmännisch auch als „Grablege“ bezeichnet. Nach der Überführung des Sarges in das Grab folgt der letzte Abschied, bei dem Angehörige und Bekannte des Verstorbenen üblicherweise eine Handvoll Erde oder Rosenblätter in das Grab werfen. Zum Abschluss nehmen die Angehörigen die Beileidsbekundungen der Trauergemeinde entgegen.

Reihenfolge und Verhalten der Trauergäste

Die Reihung während der Trauerfeier und des Weges zur Beisetzung folgt der Nähe zum Verstorbenen. Während engste Angehörige, Verwandte und die wichtigsten Freunde des Toten während der Trauerfeier vorne sitzen und den Beginn der Prozession zur Grabstätte bilden, folgen entferntere Bekannte, Geschäftspartner oder Abordnungen von Vereinen und Verbänden im hinteren Teil der Trauergemeinde. Zum Schluss der Beisetzung genügt eine kurze Formel zur Beileidsbekundung, oft ist sogar ein einfacher Händedruck ausreichend. Immer wieder kommt es vor, dass Angehörige im Vorfeld der Beerdigung darum bitten von Trauerbekundungen abzusehen. Dieser Bitte sollten Besucher der Trauerfeier entsprechen. Privatgespräche mit Bekannten oder Angehörigen des Toten sollten während der Trauerfeier und Beisetzung im Rahmen der Beerdigung unbedingt vermieden werden.Hierfür ist nach der Beerdigung beim sogenannten Leichenschmaus oft Raum genug.

Leichenschmaus und Abschluss der Bestattung

Bis heute ist es üblich, dass sich die Trauergemeinde nach der Beisetzung zu einem Leichenschmaus einfindet. Ähnlich wie zur Trauerfeier kommen hierfür unterschiedliche Räumlichkeiten in Frage, etwa ein Gemeindehaus in der Nähe, ein Restaurant oder ein Veranstaltungssaal. Die Trauergäste werden dazu von den Angehörigen eingeladen.

Quellen

Teilen Sie den Artikel