In 5 Schritten abgesichert - Schritt 1: Medizinische Wünsche festhalten

von Afilio
04.12.2024 (aktualisiert: 04.12.2024)

Ihnen ist Familie wichtig. Uns auch. Vielen fällt es jedoch schwer, sich mit Themen wie Patienten­verfügung oder Testament auseinanderzusetzen - Themen, die für den Schutz ihrer Angehörigen essenziell sind. Warum?

Es sind Entscheidungen, die man gerne aufschiebt – vielleicht weil sie unangenehm sind, vielleicht weil der Alltag so vieles andere fordert. Oft fehlt der Überblick, man fragt sich, was alles zu tun ist – man ist überfordert.

Sie müssen diesen Weg nicht alleine gehen! Wir nehmen Sie an die Hand und führen Sie durch 5 einfache Schritte, damit Sie und Ihre Liebsten richtig abgesichert sind.

Medizinische Wünsche festlegen – mit der Patienten­verfügung

Was, wenn Ihnen oder Ihren Liebsten plötzlich etwas passiert? Ein Unfall oder eine schwere Krankheit kann die Familie vor Entscheidungen stellen, bei denen es um Leben und Tod geht. Wie Angehörige darunter leiden, ist nur schwer vorstellbar.

Die Geschichte von Herr P.

Herr P. ist 67 Jahre alt. Eines Morgens bricht er plötzlich zuhause zusammen. Seine Frau ruft sofort den Notarzt, der ihn ins Kranken­haus bringt. Dort stellen die Ärzte einen schweren Schlaganfall fest, der Herrn P. ins Koma versetzt. Die Prognose ist unklar: Es besteht eine geringe Chance auf Besserung. Die Ärzte sagen, dass er wahrscheinlich dauerhaft auf lebenserhaltende Maßnahmen wie Beatmung und künstliche Ernährung angewiesen sein wird.

Familie und Ärzte stehen nun vor schwierigen Entscheidungen. Die Kinder wollen, dass alles getan wird, um ihn am Leben zu halten. Frau P. hingegen glaubt, dass er keine lebenserhaltenden Maßnahmen wollen würde. Schließlich hatten sie einmal darüber gesprochen, es aber nicht schriftlich festgehalten. Doch die Ärzte müssen schnell entscheiden: Soll Herr P. künstlich beatmet werden? Was passiert, wenn sein Zustand sich weiter verschlechtert? Was, wenn er überlebt, sein Leben aber nicht mehr als lebenswert empfindet?

Ohne klare Anweisungen von Herrn P. selbst sind Ärzte verpflichtet, den Patienten am Leben zu halten. Schließlich verstirbt Herr P. nach quälenden sechs Wochen und der Zweifel bleibt bei allen Angehörigen, ob dies der richtige Weg und in seinem Sinne war. Das belastet die Familie noch Jahre nach dem Tod von Herrn P.

Nicht vorsorgen ist keine Lösung

Ohne Vorkehrungen kann es im Notfall also sein, dass Ärzte und Angehörige über medizinische Maßnahmen entscheiden müssen und nicht wissen, was Ihre persönlichen Wünsche sind. Oder ein gerichtlich bestellter Betreuer trifft Entscheidungen, die nicht in Ihrem Sinne wären. Zu mutmaßen, was Ihr Wille sein könnte, kostet wertvolle Zeit und führt häufig zu leidvollem Streit – und das in einer ohnehin belastenden Situation.

Doch es gibt die Möglichkeit, selbst zu bestimmen, welche medizinischen Maßnahmen Sie bekommen wollen, wenn Sie nicht mehr selbst entscheiden können. In einer Patienten­verfügung halten Sie Ihre individuellen Vorstellungen fest und treffen rechtzeitig wichtige Entscheidungen.

Was ist eine Patienten­verfügung?

Eine Patienten­verfügung ist ein Dokument, in dem Sie im Voraus festlegen, welche medizinischen Behandlungen Sie in bestimmten Situationen wünschen oder ablehnen – für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, Entscheidungen zu treffen.

Sie kommt also nur zum Einsatz, wenn Sie bewusstlos oder wegen einer schweren Erkrankung oder Verletzung handlungsunfähig sind.

Chefarzt Dr. Kleffner erklärt im folgenden Video, warum eine Patienten­verfügung wichtig ist:

Im Überblick: Was die Patienten­verfügung leistet

  • Selbstbestimmung: Sie legen im Voraus fest, welche medizinischen Maßnahmen in bestimmten Situationen durchgeführt oder abgelehnt werden sollen.
  • Entlastung der Angehörigen: Ihre Familie muss im Notfall keine schwierigen Entscheidungen treffen und fühlt sich nicht zusätzlich belastet.
  • Rechtssicherheit: Ihre Wünsche sind verbindlich und müssen von Ärzten und Betreuern respektiert werden.
  • Konfliktvermeidung: Es werden mögliche Auseinandersetzungen zwischen Ärzten, Angehörigen und Betreuern über die richtige Behandlung vermieden.
  • Individuelle Betreuung: Sie können spezifische Wünsche für Ihre medizinische Versorgung im Detail regeln, etwa Wiederbelebung, künstliche Ernährung oder Schmerztherapie.
  • Vermeidung unerwünschter Behandlungen: Stellen Sie sicher, dass keine Maßnahmen ergriffen werden, die Sie ablehnen – etwa lebensverlängernde Maßnahmen im Falle schwerer Krankheit oder Bewusstlosigkeit.

Wer kann eine Patienten­verfügung erstellen?

Eine Patienten­verfügung kann jede geschäftsfähige Person ab 18 Jahren erstellen. Jedes volljährige Mitglied Ihrer Familie sollte darüber verfügen.

Auch wenn Sie schwer erkrankt aber bei Bewusstsein sind, können Sie noch eine Patienten­verfügung verfassen. Problematisch wird es erst, wenn Sie bereits an einer fortgeschrittenen Demenz leiden. Denn dann ist oftmals unklar, ob Sie noch einwilligungsfähig sind.

Worauf muss ich achten?

Damit Ihre Patienten­verfügung in der Praxis auch wirksam ist, muss sie rechtsgültig sein und den Vorgaben im Bürgerlichen Gesetzbuch entsprechen. Eine aktuelle und einwandfrei formulierte Patienten­verfügung ist die Grundvoraussetzung dafür, dass Ihre Wünsche umgesetzt werden können. Eine Beglaubigung oder Beurkundung ist nicht notwendig.

Wichtig: Die Bindungswirkung entfaltet das Dokument allerdings nur, wenn es hinreichend konkret formuliert und auf die vorliegende Lebens- und Behandlungs­situation anwendbar ist.

Wie erstelle ich eine Patienten­verfügung?

Gehen Sie sicher, dass sowohl die rechtlichen als auch die medizinischen Anforderungen an dieses wichtige Dokument erfüllt sind. Mit Afilio erstellen Sie Ihre Patienten­verfügung einfach und BGH-konform, damit sie inhaltlich einwandfrei formuliert und so im Ernstfall wirksam ist.

Was nützt eine Patienten­verfügung, die nicht gefunden wird?

32 % der über 70-Jährigen haben eine Patienten­verfügung (Statista, 2024). Doch in einer Notsituation zählt jede Minute. Leider bringt Ihnen das Dokument nichts, wenn es im Ernstfall zu spät oder gar nicht erst gefunden wird. Nur wenige Angehörige sind über den Aufbewahrungsort informiert oder können sich noch erinnern. Die Suche nach der Verfügung kostet wertvolle Zeit.

Wird ein Mensch im Notfall bewusstlos ins Kranken­haus gebracht, muss zunächst ein Notfallkontakt ermittelt werden. Gibt es Kinder, Ehepartner, Betreuer? Zeit verstreicht.

Wird eine Person erreicht, muss sie die Frage nach einer Patienten­verfügung beantworten und diese auch beschaffen. Wo ist die Verfügung? Habe ich einen Schlüssel? Leben Kinder im Ausland, kann das ein zusätzliches Problem sein. Zeit verstreicht.

Findet der Notfallkontakt schließlich die Verfügung und gibt sie im Kranken­haus ab, wurde Zeit verschenkt, in der bereits gehandelt werden konnte und in der Angehörige lieber an der Seite der geliebten Person gewesen wären.

Chefarzt Dr. Kleffner erklärt im folgenden Video, wie Sie sich davor schützen können:

Rechtssichere Dokumente immer dabei

Die Notfallkarte von Afilio bietet eine unverzichtbare Lösung, um schnell und effizient auf wichtige medizinische Informationen und Vorsorge­dokumente zugreifen zu können. Nicht nur Ihre Patienten­verfügung ist hier hinterlegt, sondern auch Ihre Notfallkontakte.

Die praktische Karte wird in der Brieftasche aufbewahrt und verfügt über einen individuellen Abrufcode. Damit können Ärzte und Angehörige Ihre geteilten Daten sofort einsehen.

Die Patienten­verfügung können Sie einfach mittels qualifizierter elektronischer Signatur (QES) digital und rechtssicher unterzeichnen. Sowohl das Original in Papierform als auch die digitale Patienten­verfügung zum Abruf sind rechtlich verbindlich und nachvollziehbar authentisch. Die Notfallkarte ist die schnellste Möglichkeit, das Dokument bereitzustellen.

Schritt 1 in der Praxis: Selbstbestimmt entscheiden

So gehen vor, damit bei Ihrer Patienten­verfügung an alles gedacht ist:

  • Patienten­verfügung mit Afilio erstellen
  • Originalkopie an einem sicheren Ort hinterlegen
  • Angehörige über den Aufbewahrungsort informieren
  • Notfallkarte bestellen
  • Patienten­verfügung digital signieren

Mit diesem ersten Schritt haben Sie bereits aktiv über medizinische Maßnahmen entschieden, die Sie im Notfall möchten oder ablehnen. Doch ohne eine Vorsorge­vollmacht sind Angehörige nicht berechtigt, trotz Patienten­verfügung wichtige Entscheidungen zu treffen. Sie sind handlungsunfähig. Ein gerichtlicher Betreuer muss bestellt werden, der diese umsetzt.

Ohne eine Vollmacht gibt es im Alltag weitere Probleme: Angehörige können nicht auf Konten zugreifen und keine Verträge einsehen oder kündigen – nicht einmal der Ehepartner. Wer kümmert sich also um rechtliche und finanzielle Angelegenheiten, sollte Sie nicht mehr dazu in der Lage sein? Welcher Person schenken Sie Ihr Vertrauen, dass sie in Ihrem Sinne handelt?

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