
Pflegegrad im Überblick: Antrag, Leistungen & wichtige Tipps

Wenn Menschen durch Krankheit, Alter oder Behinderung in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt sind, unterstützt die Pflegeversicherung mit finanziellen und organisatorischen Leistungen. Voraussetzung dafür ist die Einstufung in einen der fünf Pflegegrade. Dieser Ratgeber zeigt, was ein Pflegegrad ist, wie Sie ihn beantragen und welche Leistungen Ihnen zustehen.
Inhaltsverzeichnis
Was ist ein Pflegegrad?
Ein Pflegegrad (früher Pflegestufe genannt) beschreibt den Grad der Pflegebedürftigkeit einer Person. Er gibt an, wie stark jemand in seiner Selbstständigkeit eingeschränkt ist. Je höher der Pflegegrad, desto größer der Hilfebedarf und desto umfangreicher sind auch die möglichen Leistungen der Pflegekasse.
Pflegegrade im Überblick
Pflegegrad 1
Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit: Betroffene können ihren Alltag größtenteils selbstständig gestalten und benötigen nur geringe Unterstützung, beispielsweise im Haushalt oder bei der Körperpflege.
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Pflegegrad 1.
Pflegegrad 2
Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit: Personen mit Pflegegrad 2 benötigen regelmäßige Unterstützung im Alltag. Dazu gehören Hilfen bei der täglichen Körperpflege, Ernährung oder Mobilität.
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Pflegegrad 2.
Pflegegrad 3
Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit: Hier ist mehrmals täglich umfangreiche Unterstützung notwendig, oft auch nachts. Betroffene brauchen Hilfe bei der Selbstversorgung, Mobilität und Orientierung.
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Pflegegrad 3.
Pflegegrad 4
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit: Betroffene sind umfassend auf Hilfe angewiesen, meist rund um die Uhr. Eigenständige Alltagsgestaltung ist nur noch in wenigen Bereichen möglich, etwa beim Essen oder beim Bedienen eines Notrufsystems.
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Pflegegrad 4.
Pflegegrad 5:
Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen: Menschen mit Pflegegrad 5 benötigen intensivste Betreuung und umfassende pflegerische Maßnahmen. Sie sind nahezu vollständig abhängig von fremder Hilfe und meist immobil.
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Pflegegrad 5.
Pflegegrad kostenlos berechnen
Prüfen Sie schnell und einfach Ihren Anspruch auf einen Pflegegrad und finden Sie heraus, welche finanzielle Unterstützung Ihnen zusteht.
Wie wird die Pflegebedürftigkeit berechnet?
Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt anhand eines Punktesystems, das sechs Module umfasst:
- Mobilität: Bewegungsfähigkeit innerhalb der Wohnung, Positionswechsel, Treppensteigen (Gewichtung: 10%)
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Orientierung, Erinnerungsvermögen, Verständigung (Gewichtung: 7,5%)
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Aggressivität, Ängste, Depressionen (Gewichtung: 7,5%)
- Selbstversorgung: Körperpflege, Ernährung, An- und Auskleiden (Gewichtung: 40%)
- Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen: Medikamenteneinnahme, Arztbesuche, Therapien (Gewichtung: 20%)
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Tagesstrukturierung, soziale Interaktionen (Gewichtung: 15%)
Aus den gewichteten Modulen ergibt sich eine Gesamtpunktzahl, anhand derer die Pflegekasse den passenden Pflegegrad zuordnet.
Pflegegrad | Punktebereich | Beeinträchtigung der Selbstständigkeit |
---|---|---|
1 | 12,5 bis unter 27 Punkte | Geringe Beeinträchtigung |
2 | 27 bis unter 47,5 Punkte | Erhebliche Beeinträchtigung |
3 | 47,5 bis unter 70 Punkte | Schwere Beeinträchtigung |
4 | 70 bis unter 90 Punkte | Schwerste Beeinträchtigung |
5 | 90 bis 100 Punkte | Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung |
Wie beantrage ich einen Pflegegrad?
Einen Pflegegrad beantragen Sie bei Ihrer zuständigen Pflegeversicherung. Alternativ können Sie hierfür auch die passenden Formulare nutzen, die Ihre Pflegekasse bereitstellt. Nach Eingang Ihres Antrags beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD) zur Begutachtung Ihrer Pflegesituation. Diese Begutachtung erfolgt meist direkt bei Ihnen zu Hause. Der MD erstellt dann ein Gutachten, auf dessen Grundlage die Pflegekasse den Pflegegrad festlegt. Alle wichtigen Informationen zur Antragstellung finden Sie ausführlich hier.
Jetzt Pflegegrad kostenlos beantragen
- In 5 Minuten bis zum fertigen Antrag
- Funktioniert für alle Krankenkassen
- Schnell und einfach Pflegeleistungen erhalten
Pflegeleistungen nach Pflegegrad
Ab dem 1. Januar 2025 gelten neue, angepasste Pflegeleistungen für alle Pflegegrade. Abhängig vom individuellen Pflegegrad haben Pflegebedürftige Anspruch auf gestaffelte Geld- und Sachleistungen - etwa Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Zuschüsse zur Wohnraumanpassung.
Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 | |
---|---|---|---|---|---|
Pflegegeld | 0 € | 347 € | 599 € | 800 € | 990 € |
Pflegesachleistungen | 0 € | 796 € | 1.497 € | 1.859 € | 2.299 € |
Tagespflege und Nachtpflege | 0 € | 721 € | 1.357 € | 1.685 € | 2.085 € |
Entlastungsbetrag | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € |
Stationäre Pflege | 131 € | 805 € | 1.319 € | 1.855 € | 2.096 € |
Pflegegrad erhöhen oder widersprechen
Sind Sie der Meinung, dass Ihr Pflegegrad zu niedrig festgelegt wurde, können Sie innerhalb von 30 Tagen Widerspruch einlegen. Ein erfolgreiches Vorgehen verlangt jedoch eine nachvollziehbare Begründung, warum der Pflegegrad nicht angemessen ist. Weitere Informationen und eine Vorlage für den Widerspruch finden Sie hier.
Wenn sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtert, können Sie auch einen Antrag auf Höherstufung stellen. Wie Sie frühzeitig den Pflegegrad erhöhen, erfahren Sie hier.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ein Pflegegrad drückt aus, wie stark eine Person in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt ist und welche Pflegeleistungen der Pflegeversicherung ihr zustehen.
Nach Antragstellung dauert es meist wenige Wochen bis zur Begutachtung und dem anschließenden Bescheid durch die Pflegekasse. In dringenden Fällen ist eine Eilbegutachtung möglich.
Ja, wenn sich Ihre gesundheitliche Situation verbessert, kann es zur Rückstufung des Pflegegrads kommen. Dagegen können Sie ebenfalls Widerspruch einlegen.
Je nach Pflegegrad variieren Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege, Tagespflege, Hilfsmittel und Zuschüsse zur Wohnungsanpassung. Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher die Leistungen.