Pflege­grad im Überblick: Antrag, Leistungen & wichtige Tipps

Afilio
Vom 01.04.2025

Wenn Menschen durch Krankheit, Alter oder Behinderung in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt sind, unterstützt die Pflege­versicherung mit finanziellen und organisatorischen Leistungen. Voraussetzung dafür ist die Einstufung in einen der fünf Pflege­grade. Dieser Ratgeber zeigt, was ein Pflege­grad ist, wie Sie ihn beantragen und welche Leistungen Ihnen zustehen.

Was ist ein Pflege­grad?

Ein Pflege­grad (früher Pflege­stufe genannt) beschreibt den Grad der Pflege­bedürftigkeit einer Person. Er gibt an, wie stark jemand in seiner Selbstständigkeit eingeschränkt ist. Je höher der Pflege­grad, desto größer der Hilfebedarf und desto umfangreicher sind auch die möglichen Leistungen der Pflege­kasse.

Pflege­grade im Überblick

Pflege­grad 1

Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit: Betroffene können ihren Alltag größtenteils selbstständig gestalten und benötigen nur geringe Unterstützung, beispielsweise im Haushalt oder bei der Körperpflege.

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Pflege­grad 1.

Pflege­grad 2

Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit: Personen mit Pflege­grad 2 benötigen regelmäßige Unterstützung im Alltag. Dazu gehören Hilfen bei der täglichen Körperpflege, Ernährung oder Mobilität.

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Pflege­grad 2.

Pflege­grad 3

Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit: Hier ist mehrmals täglich umfangreiche Unterstützung notwendig, oft auch nachts. Betroffene brauchen Hilfe bei der Selbstversorgung, Mobilität und Orientierung.

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Pflege­grad 3.

Pflege­grad 4

Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit: Betroffene sind umfassend auf Hilfe angewiesen, meist rund um die Uhr. Eigenständige Alltagsgestaltung ist nur noch in wenigen Bereichen möglich, etwa beim Essen oder beim Bedienen eines Notrufsystems.

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Pflege­grad 4.

Pflege­grad 5:

Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen: Menschen mit Pflege­grad 5 benötigen intensivste Betreuung und umfassende pflegerische Maßnahmen. Sie sind nahezu vollständig abhängig von fremder Hilfe und meist immobil.

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Pflege­grad 5.

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Prüfen Sie schnell und einfach Ihren Anspruch auf einen Pflege­grad und finden Sie heraus, welche finanzielle Unterstützung Ihnen zusteht.

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Wie wird die Pflege­bedürftigkeit berechnet?

Die Einstufung in einen Pflege­grad erfolgt anhand eines Punktesystems, das sechs Module umfasst:

  • Mobilität: Bewegungsfähigkeit innerhalb der Wohnung, Positionswechsel, Treppensteigen (Gewichtung: 10%)
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Orientierung, Erinnerungsvermögen, Verständigung (Gewichtung: 7,5%)
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Aggressivität, Ängste, Depressionen (Gewichtung: 7,5%)
  • Selbstversorgung: Körperpflege, Ernährung, An- und Auskleiden (Gewichtung: 40%)
  • Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen: Medikamenteneinnahme, Arztbesuche, Therapien (Gewichtung: 20%)
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Tagesstrukturierung, soziale Interaktionen (Gewichtung: 15%)

Aus den gewichteten Modulen ergibt sich eine Gesamtpunktzahl, anhand derer die Pflege­kasse den passenden Pflege­grad zuordnet.

Pflege­grad

Punktebereich

Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

1

12,5 bis unter 27 Punkte

Geringe Beeinträchtigung

2

27 bis unter 47,5 Punkte

Erhebliche Beeinträchtigung

3

47,5 bis unter 70 Punkte

Schwere Beeinträchtigung

4

70 bis unter 90 Punkte

Schwerste Beeinträchtigung

5

90 bis 100 Punkte

Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Wie beantrage ich einen Pflege­grad?

Einen Pflege­grad beantragen Sie bei Ihrer zuständigen Pflege­versicherung. Alternativ können Sie hierfür auch die passenden Formulare nutzen, die Ihre Pflege­kasse bereitstellt. Nach Eingang Ihres Antrags beauftragt die Pflege­kasse den Medizinischen Dienst (MD) zur Begutachtung Ihrer Pflege­situation. Diese Begutachtung erfolgt meist direkt bei Ihnen zu Hause. Der MD erstellt dann ein Gutachten, auf dessen Grundlage die Pflege­kasse den Pflege­grad festlegt. Alle wichtigen Informationen zur Antragstellung finden Sie ausführlich hier.

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Pflege­leistungen nach Pflege­grad

Ab dem 1. Januar 2025 gelten neue, angepasste Pflege­leistungen für alle Pflege­grade. Abhängig vom individuellen Pflege­grad haben Pflege­bedürftige Anspruch auf gestaffelte Geld- und Sachleistungen - etwa Pflege­geld, Pflege­sachleistungen oder Zuschüsse zur Wohnraum­anpassung.

Pflege­grad 1

Pflege­grad 2

Pflege­grad 3

Pflege­grad 4

Pflege­grad 5

Pflege­geld

0 €

347 €

599 €

800 €

990 €

Pflege­sachleistungen

0 €

796 €

1.497 €

1.859 €

2.299 €

Tagespflege und Nachtpflege

0 €

721 €

1.357 €

1.685 €

2.085 €

Entlastungs­betrag

131 €

131 €

131 €

131 €

131 €

Stationäre Pflege

131 €

805 €

1.319 €

1.855 €

2.096 €

Pflege­grad erhöhen oder widersprechen

Sind Sie der Meinung, dass Ihr Pflege­grad zu niedrig festgelegt wurde, können Sie innerhalb von 30 Tagen Widerspruch einlegen. Ein erfolgreiches Vorgehen verlangt jedoch eine nachvollziehbare Begründung, warum der Pflege­grad nicht angemessen ist. Weitere Informationen und eine Vorlage für den Widerspruch finden Sie hier.

Wenn sich Ihr Gesundheits­zustand verschlechtert, können Sie auch einen Antrag auf Höherstufung stellen. Wie Sie frühzeitig den Pflege­grad erhöhen, erfahren Sie hier.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was genau ist ein Pflege­grad?

Ein Pflege­grad drückt aus, wie stark eine Person in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt ist und welche Pflege­leistungen der Pflege­versicherung ihr zustehen.

Wie lange dauert es, einen Pflege­grad zu bekommen?

Nach Antragstellung dauert es meist wenige Wochen bis zur Begutachtung und dem anschließenden Bescheid durch die Pflege­kasse. In dringenden Fällen ist eine Eilbegutachtung möglich.

Kann ein Pflege­grad auch reduziert werden?

Ja, wenn sich Ihre gesundheitliche Situation verbessert, kann es zur Rückstufung des Pflege­grads kommen. Dagegen können Sie ebenfalls Widerspruch einlegen.

Welche Leistungen erhält man je nach Pflege­grad?

Je nach Pflege­grad variieren Pflege­geld, Pflege­sachleistungen, Verhinderungs­pflege, Tagespflege, Hilfsmittel und Zuschüsse zur Wohnungsanpassung. Je höher der Pflege­grad, desto umfangreicher die Leistungen.

Ab wann bekomme ich einen Pflege­grad?

Auch wer noch weitgehend selbstständig ist, kann Pflege­grad 1 erhalten – und sollte den Antrag früh stellen. Viele stellen den Antrag zu spät und verpassen damit wertvolle Leistungen. Mehr dazu hier.

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