Pflegepauschbetrag - Steuerentlastung für pflegende Angehörige
Die Pflege eines Angehörigen zu übernehmen ist für viele Menschen selbstverständlich. Dennoch ist dies mit großem Aufwand verbunden - sowohl körperlich, als auch finanziell. Zumindest die finanzielle Belastung können Sie in einigen Fällen durch Steuersenkung reduzieren.
Der Pflegepauschbetrag ist eine Steuervergünstigung, die im Rahmen der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden kann. Auf diese Weise sollen pflegende Angehörige zumindest für einen Teil des finanziellen Aufwands entschädigt werden. Folgende Beträge können geltend gemacht werden:
- Pflegegrad 2: 600 €
- Pflegegrad 3: 1.100 €
- Pflegegrad 4 und 5: 1.800 €
Damit Sie den Pflegepauschbetrag geltend machen können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Pflegegrad 2 oder höher
- Die Pflege muss zu Hause stattfinden
- Sie sind ein naher Angehörige (Partner, Geschwister, Kinder) der pflegebedürftigen Person
- Sie erhalten keinerlei Bezahlung für die Pflege (auch kein Pflegegeld)
Der Pflegepauschbetrag ist nur eine von vielen Leistungen, die Ihnen mit einem Pflegegrad zur Verfügung stehen. Welcher Pflegegrad in Ihrer Situation der passende ist und welche Leistungsansprüche Sie damit haben, finden Sie mit unserem Pflegegradrechner heraus.
Anschließend können Sie hier einfach und kostenlos den Pflegegrad bei Ihrer Krankenkasse beantragen.