
Postvollmacht erteilen: Vorlage & Anleitung

Das Wichtigste in Kürze:
- Eine Postvollmacht berechtigt eine Person, stellvertretend für den Vollmachtgeber Briefe, Päckchen und Pakete entgegenzunehmen oder abzuholen.
- Mit einer Postvollmacht lässt sich eine unbefristete oder sendungsbezogene Vollmacht für einen oder alle Postversanddienste erteilen. Dabei sollten immer alle Sendungsarten, Versanddienste und idealerweise auch die Geltungsdauer der Vollmacht festgehalten werden.
- Nutzen Sie unsere kostenlose Postvollmacht-Vorlage, und erstellen Sie schnell und unkompliziert Ihre Vollmacht
- Außerdem: Damit eine Vertrauensperson Sie auch bei weiteren finanziellen, gesundheitlichen oder behördlichen Angelegenheiten vertreten darf, sollten Sie eine Vorsorgevollmacht erstellen. Das geht bei Afilio online in nur wenige Minuten und ist komplett kostenlos.
Beispielvorlage
Hier können Sie unsere kostenlose Postvollmacht-Vorlage als PDF-Datei herunterladen.
Hinweis: Es handelt sich lediglich um eine Beispielvorlage zur Anschauung.
Warum sollten Sie eine Postvollmacht erteilen?
In Deutschland gilt das Postgeheimnis, nach dem Dienstleister, die Postsendungen bearbeiten, Inhalt und Überbringung jeglicher Postsendungen vertraulich behandeln müssen. Das schließt die direkte Zustellung einer Postsendung an einen Empfänger mit ein. In der Regel ist dem mit Briefkasten und Abstellgenehmigung für Pakete schon genüge getan, es gibt allerdings Arten von Sendungen und Situationen, in denen es notwendig ist, eine Sendung persönlich entgegenzunehmen. Ist das dem Empfänger nicht möglich, kann er einen Bevollmächtigten einsetzen, der Briefe, Einschreiben und Pakete für ihn annimmt.
Sie bestimmen mit einer Postvollmacht also, wer in Ihrem Namen Ihre Briefe, Päckchen, Pakete und andere Postsendungen in Empfang nehmen oder in einem Paketshop oder einer Postfiliale abholen darf. Eine solche Vollmacht kann aus unterschiedlichen Gründen ausgestellt werden: Während für den Einzelfall auch eine Einzelvollmacht für eine Sendung genügt, können Sie auch eine generelle Geltungsdauer festhalten - z.B. für die Dauer eines Urlaubs. Und Sie können präventiv eine unbefristete Postvollmacht ausstellen - etwa für den Fall einer anhaltenden Erkrankung.
Kurz gesagt
Ohne eine gültige Postvollmacht darf ein Dritter Ihre Briefe oder Pakete weder entgegennehmen noch abholen.
Welche Arten der Postvollmacht gibt es?
Einmalige Vollmacht
Berechtigt zur Abholung einer einzelnen Sendung und erlischt automatisch nach der Paketabholung.
Beispiel DHL-Postvollmacht:
Falls der Empfänger nicht anwesend ist, kann die einmalige Vollmacht direkt auf der Rückseite der Sendungsbenachrichtigung ausgefüllt werden. Sie gilt nur für die angegebene Sendung und erlischt nach der Abholung.
Auch die meisten anderen Paketdienstleister bieten solche Alltagsvollmachten zum Einmalgebrauch an.
Dauerhafte oder unbefristete Vollmacht
Gilt für alle Postsendungen einer Person und bleibt bis zum Widerruf bestehen. Besonders nützlich bei langfristiger Abwesenheit oder gesundheitlichen Einschränkungen.
Postvollmacht für Unternehmen
Ermächtigt eine oder mehrere Personen, im Namen eines Unternehmens Postsendungen und Pakete zu empfangen.
Online Vollmacht
Einige Versanddienstleister bieten ebenfalls die Möglichkeit, eine Vollmacht bequem online zu hinterlegen.
Worauf muss ich achten?
Wer eine weitergehende Vollmacht wünscht oder benötigt, sollte eine eigene Postvollmacht und/oder Paketvollmacht aufsetzen - entweder für den kurzfristigen Einsatz oder als dauerhaft gültige Vollmacht. Das kann etwa sinnvoll sein, wenn der Postempfänger etwa aufgrund einer schweren Krankheit oder Pflegebedürftigkeit für eine längere Dauer verhindert ist - kommt aber auch immer wieder in Frage für ältere Menschen, die den Weg zu weit entfernten Postfilialen ebenso wenig auf sich nehmen wollen wie den Transport schwerer Pakete.
- Beschreiben Sie so präzise wie möglich, wem gegenüber die Postvollmacht gelten soll und wer welche Vollmacht erhält.
- Spezifizieren Sie für welche Sendungen die Vollmacht gelten soll, z.B. Pakete, Päckchen, Einschreiben, Briefe, Postkarten usw.
- Gilt die Vollmacht nur für Pakete, wird dem Bevollmächtigten keine Briefpost ausgehändigt.
- Eine Postvollmacht muss immer schriftlich ausgestellt werden und unterschrieben werden.
- Der Bevollmächtigte muss sich durch einen gültigen Lichtbildausweis ausweisen können.
Tipp:
Machen Sie eine Kopie der Postvollmacht, und verwahren Sie sie an einem sicheren Ort.
Was muss die Postvollmacht enthalten?
- Angaben zum Vollmachtgeber: Vollständiger Name, Adresse und Geburtsdatum
- Angaben zum Bevollmächtigten: Vollständiger Name, Adresse und Geburtsdatum
- Für welche Art gilt die Vollmacht: Brief- oder Paketsendung
- Unterschrift von Vollmachtgeber und Bevollmächtigten
- Angaben zur Geltungsdauer: Falls befristet, sollte das Ablaufdatum klar definiert sein
Kann ich mit einer Postvollmacht Pakete abholen?
Ja, sofern die Vollmacht zur Herausgabe aller postalischen Sendungen einschließlich Paketen berechtigt, kann ein Bevollmächtigter im Rahmen einer einzelnen Postvollmacht auch Pakete für den Vollmachtgeber entgegennehmen oder abholen.
Es ist auch möglich, eine generelle oder einmalige Vollmacht zur Paketabholung auszustellen. Die Deutsche Post und andere Versandunternehmen bieten vor allem die zweite Option häufig für Einzelsendungen an. Das soll sicherstellen, dass eine berechtigte Person tatsächlich nur eine bestimmte Sendung im Auftrag des Vollmachtgebers abholen können soll, um möglichem Missbrauch vorzubeugen. Für die Abholung einzelner Pakete wird dabei davon ausgegangen, dass der eigentliche Empfänger lediglich vorübergehend verhindert ist und keine dauerhafte Vollmacht ausgestellt werden muss.
Tipp: Vertrauensvermerk - Wer darf welche Post entgegennehmen?
-
Postvermerke wie „Persönlich“ und „Vertraulich“ Liegt keine Postvollmacht vor, darf Post privat wie beruflich nur dem eigentlichen Empfänger ausgehändigt werden. Mit einer Postvollmacht, die ausdrücklich festhält, dass auch Schreiben mit Vermerken wie “Vertraulich” und “Persönlich” den Bevollmächtigten ausgehändigt werden dürfen, gehen Empfänger und Bevollmächtigter auf Nummer sicher.
-
Postvermerk “Eigenhändig” Noch wichtiger als bei vertraulichen Mitteilungen ist eine ausdrückliche Erlaubnis zur Aushändigung beim Vermerk “Eigenhändig”, denn hier geht es um eine tatsächliche Handlung. Halten Sie darum gesondert fest, dass Ihr Bevollmächtigter auch Sendungen entgegennehmen und ggf. öffnen darf, die nur eigenhändig übergeben werden dürfen.
Wann ist die Postvollmacht gültig?
Ohne zusätzliche zeitliche Angaben ist eine Postvollmacht unmittelbar ab dem Zeitpunkt ihrer Ausstellung gültig. Und das unbefristet. Darum ist es sinnvoll, rechtzeitig zu überlegen ab wann und für welchen Zeitraum sie gelten soll. Eine Überschrift wie “Postvollmacht - gültig bis 31.12.2020” ist genauso gut geeignet wie ein Vermerk “Diese Postvollmacht gilt ab dem 1. Januar 2021 und ist auf ein Jahr befristet. Sie endet am am 31.12.2021.” Wichtig auch hier: Nur die persönliche Unterschrift des Vollmachtgebers setzt eine Vollmacht tatsächlich in Kraft.
Kann ich eine Postvollmacht ändern oder widerrufen?
Die Herausforderung bei jeder Vollmacht besteht darin, sie so aufzusetzen, dass Änderungen idealerweise unnötig sind. Denn eine Vollmacht kann nur durch Herausgabe, zuvor vereinbarte Einschränkung oder Befristung aufgehoben werden. Damit die Gültigkeit erlischt, benötigt der Verfasser darum das Originaldokument vom Bevollmächtigten. Erhalten Sie das Originaldokument zurück, sollten Sie es vernichten, um sicherzustellen, dass die Vollmacht tatsächlich ungültig wird.
Unser Tipp: Überprüfen Sie Ihre Dokumente regelmäßig dahingehend, ob die darin festgehaltenen Vorstellungen weiterhin Ihren Wünschen entsprechen und ob Sie an den eingesetzten Vertrauenspersonen weiterhin festhalten. Halten Sie neben einer eventuellen Postvollmacht auch Ihre Bankvollmacht, Patientenverfügung und Generalvollmacht aktuell.
Quellen
- Deutsche Post: Postvollmacht 16.06.2021
- Wirtschaftslexikon Gabler: Definition Vollmacht 16.06.2021