Pflege: Alle Infos und Anträge
- Zum Thema Pflege gehört nicht nur die Frage, wo Menschen gepflegt werden, sondern auch wie Angehörige die Pflege stemmen können. Wir verschaffen Ihnen einen Überblick darüber, was Sie wissen müssen.
- Jeder Mensch, der pflegebedürftig ist, kann bei der Pflegekasse einen Pflegegrad beantragen. Es gibt fünf Pflegegrade, je höher der Grad, desto höher ist der Pflegebedarf. Damit steigen auch die finanziellen Leistungen der Pflegekasse.
- Pflegende Angehörige stehen meist vor einer psychischen und physischen Belastung. Sie können verschiedene Unterstützungsangebote wie kostenlose Beratungen und Kurse in Anspruch nehmen.
Ein Angehöriger bzw. eine Person in Ihrem Umfeld ist pflegebedürftig geworden und Sie müssen nun die Pflege organisieren?
- Finden Sie mit dem Pflegegradrechner heraus, ob Sie einen Pflegegrad erhalten können und welche Leistungen Ihnen zustehen.
- Stellen Sie schnell und einfach kostenlos einen Pflegegradantrag – online und in nur wenigen Minuten.
- Bei der Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst wird festgestellt, ob und in welchem Maß Pflegebedürftigkeit vorliegt.
- Wer einen Pflegegrad hat und zuhause gepflegt wird, hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 40 Euro pro Monat.
- Die Pflegekasse bezuschusst bei einem Pflegegrad ebenso die Nutzung von einem Hausnotrufsystem mit bis zu 30,35 Euro im Monat.
- Wer über einen Pflegegrad verfügt und zuhause gepflegt wird, hat Anspruch auf einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro für den barrierefreien Badumbau.
- Ebenso wird mit steigendem Pflegebedarf der Einbau eines Treppenlifts mit bis zu 4.000 Euro bezuschusst.
- Neben entsprechenden Anträgen spielen auch Vorsorgedokumente wie die Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung eine wichtige Rolle.
Foto: Shutterstock/oneinchpunch
Inhaltsverzeichnis
- Wann ist ein Mensch pflegebedürftig?
- Was fällt alles unter Pflege?
- Welchen Pflegegrad bekomme ich?
- Wer zahlt Leistungen für die Pflege?
- Welche Pflegeleistungen der Pflegekasse gibt es?
- Was ist Pflegegeld?
- Wann wird das Pflegegeld ausgezahlt?
- Was sind Pflegesachleistungen?
- Was ist eine Kombinationsleistung?
- Was sind Hilfsmittel?
- Wer zahlt eine Gehhilfe?
- Was ist eine Wohnraumanpassung?
- Was ist der Entlastungsbetrag?
- Was ist Kurzzeitpflege?
- Was ist Verhinderungspflege?
- Was ist Tagespflege?
- Wer kommt als Ersatzpfleger in Frage?
- Welche Gesetze regeln die Pflege?
- Was ist der Pflegepauschbetrag?
- Welche Hilfe gibt es für pflegende Angehörige?
- Was ist Pflegezeit für Angehörige?
- Welche Pflegehilfsmittel gibt es?
- Wer kann Angehörige pflegen?
- Was ist Behandlungspflege?
- Muss ich Angehörige pflegen?
- Pflege zu Hause oder im Pflegeheim?
- Wer zahlt Palliativpflege?
- Quellen
Wann ist ein Mensch pflegebedürftig?
Pflegebedürftig ist, wer in seiner Selbständigkeit beeinträchtigt und für mindestens sechs Monate auf pflegerische Unterstützung angewiesen ist. Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn im Alltag regelmäßig und dauerhaft Unterstützung oder Versorgung benötigt wird – etwa als Folge einer chronischen Erkrankung, von körperlichen oder psychischen Einschränkungen, einer Behinderung oder aufgrund von Alterserscheinungen.
Was fällt alles unter Pflege?
Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen – oft sogar früher als erwartet. Der Bedarf an Pflegemaßnahmen fällt unterschiedlich aus und muss individuell festgestellt werden. Die Basis der Pflege bildet immer die Grundpflege. Sie umfasst zum Beispiel die Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme, Mobilität oder Körperhygiene.
Darüber hinaus gibt es noch zahlreiche andere Bereiche, in denen pflegebedürftige Menschen Hilfe benötigen. So kann es beispielsweise sein, dass Menschen Vertragspflichten nicht mehr nachkommen können und eine Person brauchen, die sich um Mietzahlungen, Behördengänge und ähnliches kümmert. Die Pflege kann sowohl im häuslichen Umfeld als auch in einer Pflegeeinrichtung wie einem Altenheim stattfinden.
Welchen Pflegegrad bekomme ich?
Wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie oder eine angehörige Person pflegebedürftig werden, sollten Sie einen Pflegegrad beantragen. Denn nur mit einem anerkannten Pflegegrad erhalten Sie finanzielle Unterstützung von der Pflegekasse.
Wenn Sie den Antrag gestellt haben, benachrichtigt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst, kurz MD, oder bei privatversicherten Personen MEDICPROOF. Ein Mitarbeiter dieser Dienste vereinbart dann mit Ihnen und ggf. einer Pflegeperson einen Termin für eine Begutachtung, die im häuslichem Umfeld stattfindet. Diese ist die Voraussetzung für die Festlegung des jeweiligen Pflegegrades.
Wie Sie sich auf eine solche Begutachtung vorbereiten können, erfahren Sie in unserem Beitrag MD-Begutachtung: So läuft die Pflegebegutachtung.
Wenn Sie Genaueres zu den einzelnen Pflegegraden wissen möchten, finden Sie in diesen Beiträgen weitere Informationen:
Sie möchten wissen, welchen Pflegegrad Sie vermutlich bekommen? Dann nutzen Sie kostenlos den Pflegegradrechner von Afilio und finden Sie es heraus.
Wer zahlt Leistungen für die Pflege?
Zuständig für die finanzielle Unterstützung bei der Pflege ist nicht Ihre Krankenkasse, sondern die Pflegekasse, die in Deutschland als Träger der gesetzlichen Pflegeversicherung fungiert. Arbeitnehmer zahlen über die Sozialbeiträge in die Pflegeversicherung ein. Wer privat versichert ist, ist dazu verpflichtet, eine private Pflegeversicherung abzuschließen – in den meisten Fällen nutzen Versicherte dazu das Angebot ihrer privaten Krankenkasse.
Die gesetzliche Pflegeversicherung wird auch als soziale Pflegeversicherung bezeichnet und besteht seit dem 1. Januar 1995. Sie ist eine sogenannte Teilkostenversicherung: Sie deckt nicht alle Kosten ab. Einen Teil müssen Betroffene selbst zahlen.
Unter den Oberbegriff „Pflegeleistungen“ fallen alle finanziellen Mittel und Sachleistungen des SGB XI, die Versicherte mit zuerkanntem Pflegegrad zur Pflegefinanzierung in Anspruch nehmen können.
Welche Pflegeleistungen der Pflegekasse gibt es?
Wer anerkannt pflegebedürftig ist, bekommt von seiner Pflegekasse je nach Pflegegrad Pflegeleistungen. Folgende Leistungen gibt es:
- Pflegegeld
- Pflegesachleistungen
- Kombinationsleistung
- Unterstützung für die vollstationäre Pflege
- Kurzzeitpflege
- Verhinderungspflege
- Entlastungsbetrag
- Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel
- Hausnotruf
- Leistungen zur Wohnraumanpassung
- Betreutes Wohnen
- Pflegekurse
- Pflegeberatung
Wie viel Geld Sie von der Pflegekasse bekommen, hängt davon ab, wie hoch Ihr Pflegebedarf ist. So bekommt eine Person, die den Pflegegrad 1 hat und damit auf nur wenig Unterstützung durch andere angewiesen ist, deutlich weniger Mittel als eine Person mit beispielsweise einem Pflegegrad 4.
Anfang 2024 wurden manche Pflegeleistungen angehoben. Wie hoch die finanzielle Unterstützung bei welchem Pflegegrad genau ist, erfahren Sie hier.
Was ist Pflegegeld?
Das Pflegegeld stellt die direkte finanzielle Zuwendung der Pflegekassen an Versicherte dar, die im eigenen Zuhause von ihren Angehörigen oder ehrenamtlichen Pflegekräften gepflegt werden. Anspruch auf Pflegegeld haben Betroffene mit wenigstens Pflegegrad 2. Je höher der Pflegegrad, desto höher der monatlich verfügbare Pflegegeldsatz.
Wann wird das Pflegegeld ausgezahlt?
Die meisten Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung werden monatsweise berechnet und zum Monatsanfang überwiesen. Beim Erstantrag hängt die Auszahlung vom Zeitpunkt der Antragstellung ab. Die Pflegekasse berechnet dabei die Erstauszahlung ausgehend vom Tag der Antragstellung. Beantragt ein Betroffener also am 10. März erstmalig Pflegeleistungen und wird Anfang April die Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 2 anerkannt, dann erhält er Anfang Mai zum ersten Mal Pflegegeld – und zwar für die Monate April, Mai und anteilig für den März.
Was sind Pflegesachleistungen?
Pflegesachleistungen dienen demselben Zweck wie das Pflegegeld, allerdings handelt es sich dabei um diejenigen finanziellen Mittel, die im Rahmen der häuslichen Pflege an einen ambulanten Pflegedienst ausgezahlt wird. Begrifflich handelt es sich nicht um gegenständliche „Sach“-Leistungen, sondern um sachbezogene Mittel der Pflegekasse, die direkt vom Pflegedienst mit der Kasse abgerechnet werden.
Was ist eine Kombinationsleistung?
Unter Kombileistung versteht man die gekoppelte Leistung von Pflegegeld und Pflegesachleistungen, wenn die Pflege eines Betroffenen im eigenen Zuhause zum Teil von pflegenden Angehörigen und zu einem weiteren Teil von einem professionellen Pflegedienst geleistet werden soll. Eine Kombinationsleistung kann auch dann erbracht werden, wenn die Angehörigen die Pflege nur tags oder nachts erbringen und der Betroffene zur Tages- oder Nachtpflege in einer geeigneten Einrichtung betreut wird.
Oft reichen die Leistungen der Pflegeversicherung nicht aus, um die hohen Kosten für Pflege zu zahlen. In diesem Fall können Pflegebedürftige oder die Angehörigen die Sozialleistung "Hilfe zur Pflege" beantragen. Auch Menschen, die keinen Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung haben, können diese finanzielle Hilfsleistung in Anspruch nehmen. "Hilfe zur Pflege" ist an das Vorliegen eines Pflegegrades geknüpft.
Was sind Hilfsmittel?
Die sog. Hilfsmittel bzw. Pflegehilfsmittel umfassen Leistungen für Gegenstände, etwa die Erstattung des Preises eines Rollators, Rollstuhls oder anderer Gehhilfen. Alle bezuschussbaren Hilfsmittel sind im Hilfsmittelverzeichnis der Pflegekassen aufgeführt. Neben den bleibenden Alltagshelfern können Versicherte darüber hinaus sog. Pflegehilfsmittel in Anspruch nehmen, dabei handelt es sich um einen auf bis zu 40 Euro gedeckelten Betrag für Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind, also Handschuhe, Bettunterlagen oder auch Desinfektionsmittel.
Wer zahlt eine Gehhilfe?
Grundsätzlich gibt es einfache Gehilfen wie Stöcke, aber auch elektrisch betriebene Mobilitätshilfen, zu denen beispielsweise Elektromobile und Elektroscooter gehören. Bevor sich Menschen mit körperlichen Einschränkungen eine Gehhilfe zulegen, sollten sie sich ausführlich informieren. Eine Auflistung der Hilfsmittel, die von den gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst werden, bietet das Hilfsmittelverzeichnis.
In der Regel benötigen Betroffene ein entsprechendes Rezept vom Arzt, um finanzielle Unterstützung der Krankenkasse bei der Anschaffung einer Gehhilfe zu erhalten. Manche Krankenkassen arbeiten auch nur mit bestimmten Anbietern zusammen – das sind also alles offene Fragen, die vorab geklärt werden sollten.
Was ist eine Wohnraumanpassung?
Wohnraumanpassungen ermöglichen es pflegebedürftigen Menschen, Ihren Wohnraum so umbauen zu lassen, dass sie möglichst lange in den eigenen vier Wänden wohnen können. Die Pflegekassen unterstützen Maßnahmen, zum Beispiel einen Badumbau oder einen Treppenlift. Eine oder mehrere geplante Maßnahmen müssen dazu dienen, die häusliche Pflege zu ermöglichen oder die Selbstständigkeit des Betroffenen zu erhöhen. Dafür werden pro Umbaumaßnahme einmalig 4.000 Euro bewilligt, bei Wohngemeinschaften sogar bis zu 16.000 Euro.
Was ist der Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag, auch Entlastungsbeitrag genannt, ist eine finanzielle Leistung der Pflegeversicherung. Er beträgt derzeit 125 Euro monatlich. Die Unterstützung können alle Menschen in Anspruch nehmen, die über einen anerkannten Pflegegrad verfügen und häuslich gepflegt werden.
Den Entlastungsbetrag können Pflegebedürftige für Leistungen nutzen, die zum Beispiel im Rahmen der Tages- oder Nachtpflege, der Kurzzeitpflege oder von zugelassenen ambulanten Pflegediensten erbracht werden. Nimmt der Pflegebedürftige andere Unterstützungsangebote in Anspruch, die nach Landesrecht anerkannt sind, kann er den Entlastungsbeitrag auch dafür einsetzen. Ebenfalls möglich ist es, das Geld einzusetzen, um Angehörige, die die häusliche Pflege übernehmen, zu entlasten.
Was ist Kurzzeitpflege?
Die Kurzzeitpflege kann immer dann eingesetzt werden, wenn etwa in der häuslichen Pflege eine zwischenzeitliche Notsituation überbrückt werden muss oder stationäre Pflege im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt notwendig wird. Sie ist für Betroffene mit Pflegegrad 2 bis 5 für eine Maximaldauer von bis zu 8 Wochen im Jahr und einem Höchstbetrag von 1774 Euro im Jahr möglich. Betroffene mit Pflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag nutzen, um Kurzzeitpflege in Anspruch zu nehmen.
Was ist Verhinderungspflege?
Ab Pflegegrad 2 dient die Verhinderungspflege dazu, die Unterbringung des Versicherten in einer stationären Einrichtung bzw. einem Pflegeheim sicherzustellen, wenn pflegende Angehörige oder Ehrenamtliche im Urlaub, krank oder aus sonstigen Gründen zeitweise verhindert ist. Es werden nachweisbare Kosten für eine Höchstdauer von 6 Wochen und bis zu einem Maximalbetrag von 1612 Euro im Jahr übernommen.
Die Verhinderungspflege wird auch Ersatzpflege genannt.
Was ist Tagespflege?
Einrichtungen der Tagespflege übernehmen zu bestimmten Tageszeiten die Betreuung und Pflege von Pflegebedürftigen, die ansonsten von pflegenden Angehörigen und/oder einem ambulanten Pflegedienst zu Hause versorgt werden. Viele Einrichtungen sind auf die Tagespflege für Senioren spezialisiert. Geöffnet sind die meisten Tagespflege-Einrichtungen an Wochentagen zwischen 8:00 und 17:00 Uhr, einige auch an Wochenenden und Feiertagen.
Auch eine nächtliche Betreuung ist möglich, dann spricht man von Nachtpflege.
Welche Kosten für die Tagespflege entstehen, lässt sich nicht pauschal beantworten. Je nach Bundesland, Region, Lage und Ausstattung der Einrichtung sowie dem individuellen Angebot gibt es Unterschiede. Wer mindestens Pflegegrad 2 hat, erhält von der Pflegekasse einen Zuschuss zu den Kosten für die Tages- und Nachtpflege.
Wer kommt als Ersatzpfleger in Frage?
Grundlegende Voraussetzung für die Eignung pflegender Personen ist ihre physische wie psychische Gesundheit. Bei der Abrechnung der Pflegeleistung wird zwischen nahen und entfernten Verwandten sowie externen Pflegedienstleistern unterschieden. Folgende Personen und Einrichtungen dürfen Verhinderungspflege übernehmen:
- karitative Einrichtungen
- ambulante Pflegedienste
- Tagespflegeeinrichtungen
- Pflegefachkräfte
- Haushaltshelfer
- Freunde oder Verwandte
- ehrenamtliche Pfleger
Welche Gesetze regeln die Pflege?
Die wichtigsten Gesetze zur Pflege finden sich im SGB XI. Die Grundlage stellt dabei die Definition des Begriffs der Pflegebedürftigkeit in §14 dar. Nach dem zweiten Abschnitt des Paragrafen besteht Pflegebedürftigkeit bei „Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen“. Außerdem ist in diesem Zuge auch geregelt, in welchen sechs Teilbereichen der Oberbegriff Pflege untergliedert ist:
- Mobilität
- kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung
- Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
- Gestaltung des Alltagslebens
Im elften Buch des Sozialgesetzbuches finden sich außerdem alle wichtigen Regelungen zur Inanspruchnahme von Pflegegeld, Pflegesachleistungen, zu Pflegehilfsmitteln sowie zur häuslichen, stationären und zur Kurzzeitpflege.
Ebenfalls wichtig sind auch die gesetzlichen Regelungen aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch, in dem Sie z. B. das Gesetz zum Elternunterhalt finden können. Hier ist festgelegt, unter welchen Umständen Kinder für die Kosten der Pflege ihrer Eltern oder die Unterbringung in einem Heim aufkommen müssen.
Was ist der Pflegepauschbetrag?
Menschen, die einen nahen Angehörigen pflegen, haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf den Pflegepauschbetrag – eine finanzielle Entlastung für die entstehenden Kosten in der Pflege (etwa Fahrtkosten beim Begleiten zum Arzt, Einkäufe oder Reinigungskosten). Der Pflegpauschbetrag hat sich seit 2021 deutlich erhöht. Er kann ab Pflegegrad 2 beantragt werden.
Anders als die übrigen Pflegeleistungen erhalten Sie den Pauschbetrag nicht von der Pflegekasse, sondern über die jährliche Steuererklärung.
Welche Hilfe gibt es für pflegende Angehörige?
Die Pflege kann Familien stark belasten. Besonders die Pflege zuhause ist mit einer körperlichen und emotionalen Belastung verbunden, die mit steigendem Pflegegrad meist größer wird. Aus diesem Grund gibt es für pflegende Angehörige verschiedene Unterstützungs- und Ausgleichsangebote, die sie in Anspruch nehmen können. Dazu gehören kostenlose Beratungsgespräche, Leistungen der Pflegeversicherungen aber auch Pflegezeit für Angehörige, die beim Arbeitgeber beantragt werden kann.
In Beratungsgesprächen und angebotenen Kursen geht es nicht nur darum, wie Angehörige die Pflege emotional meistern können, sondern auch darum, welche medizinischen Sonderfälle beachtet werden sollten.
Folgende Leistungen können Sie als Unterstützung in Anspruch nehmen:
- Pflegeberatung der Pflegekassen (ab Pflegegrad 2 ist sie Pflicht), Verbände, Kommunen, Pflegestellen und des Bundes
- Pflegeangebote zur Entlastung, wie die Verhinderungspflege oder die Kurzzeitpflege
- Finanzielle Hilfen, wie der Entlastungsbetrag, Pflegesachleistungen oder Pflegegeld
- Kostenlose Pflegehilfsmittel
- Selbsthilfegruppen
- Pflegekurse, die von der Pflegekasse durchgeführt werden müssen
- Kuren
- Pflege- und Familienpflegezeit
Was ist Pflegezeit für Angehörige?
Berufstätige haben nach dem Pflegezeitgesetz (PflegeZG) Anspruch auf eine sechsmonatige Freistellung, um sich der häuslichen Pflege eines nahen Angehörigen zu widmen. Während der Pflegezeit haben Sie außerdem die Möglichkeit, ein zinsloses staatliches Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) aufzunehmen. Sie haben außerdem rechtlichen Anspruch auf Freistellung, um einen nahen Angehörigen auf seinem letzten Lebensabschnitt zu begleiten.
Welche Pflegehilfsmittel gibt es?
Die Liste der möglichen Hilfsmittel, die die Pflege zu Hause erleichtern können, ist lang. Denn nicht nur einfache Hygieneprodukte wie Einmalhandschuhe, sondern auch technische Hilfsmittel wie Lagerungshilfen oder ein Hausnotruf gehören dazu. Welche Hilfsmittel Sie benötigen, hängt vom Gesundheitszustand der zu pflegenden Person ab.
Tipp: Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 40 Euro im Monat können Sie direkt online beantragen – so hoch ist der Zuschuss, den jede pflegebedürftige Person mit Pflegegrad gemäß ihrem individuellen Bedarf bekommen kann. Die Pflegepakete werden Ihnen monatlich nach Hause geliefert, die Abrechnung übernimmt der Anbieter des Pflegepakets. Für Sie entsteht kein Aufwand.
Wer kann Angehörige pflegen?
Um Familienmitglieder oder andere nahestehende Angehörige zu pflegen, bedarf es keiner besonderen Qualifikation. Jeder Mensch, der psychisch und körperlich dazu in der Lage ist, kann also seine Eltern, Kinder oder andere Angehörige pflegen. Das nötige Rüstzeug bekommen Sie durch die Pflegekurse, die die Pflegekasse anbieten muss. In diesen Kursen erlernen Sie die wichtigsten Grundlagen der Pflege.
Gut zu wissen: Die Gabe von Medikamenten oder die Wundversorgung muss eine Pflegekraft aus dem Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege oder der Altenpflege übernehmen. Es handelt sich um die sogenannte Behandlungspflege, in deren Rahmen ärztlich angeordnete Maßnahmen umgesetzt werden.
Was ist Behandlungspflege?
Behandlungspflege ist eine verschreibbare medizinische Behandlungsleistung nach SGB V. Sie umfasst alle medizinischen Anwendungen, Behandlungen und Leistungen, die von examinierten Pflegekräften im Rahmen der Pflege eines Betroffenen zu Hause oder in einer stationären Einrichtung durchgeführt werden. Sie sollen die Krankheit heilen, lindern oder ihre Verschlimmerung verhindern.
Üblicherweise ist die Behandlungspflege ein Bündel von Maßnahmen, das in Abstimmung von behandelndem Arzt und ambulantem Pflegedienst umgesetzt wird. Sie wird oftmals zusammen mit Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung verschrieben, zusammen ergeben sie die häusliche Krankenpflege.
Damit Sie eine angehörige Person pflegen können, ist es wichtig, dass Sie diese in bestimmten Belangen auch vertreten dürfen. Denn Sie dürfen nur dann einen Pflegedienst engagieren und mit der Rente sowie dem Pflegegeld der zu pflegenden Person bezahlen, wenn Sie dazu bevollmächtigt sind. Ist also absehbar, dass Sie einen Angehörigen pflegen müssen, sollten Sie sich um eine Vorsorgevollmacht bemühen.
Muss ich Angehörige pflegen?
Dass jemand seine Angehörigen nicht pflegen möchte oder kann, kann verschiedenste Gründe haben. Es reicht schon aus, wenn die zu pflegende Person zu weit entfernt wohnt und nicht umziehen möchte. Doch auch die psychische oder körperliche Belastung, die mit der Pflege einhergeht, kann dazu führen, dass die Pflege ausgeschlossen ist. Grundsätzlich können Sie selbst entscheiden, ob Sie Ihre Angehörigen pflegen können und möchten. Gesetzlich kann Sie niemand dazu zwingen, sich um eine familiär nahestehende Person zu kümmern.
Bei der Entscheidungsfindung sollten Sie allerdings nicht nur Ihre eigenen Wünsche und Bedürfnisse einbeziehen. Denn Ihre Angehörigen sollen ebenfalls entscheiden können, ob sie überhaupt von Ihnen gepflegt werden möchten. Sie müssen dies nicht, wenn Sie das als unangenehm empfinden oder aus anderen Gründen ablehnen. In einem solchen Fall sollten Sie gemeinsam eine Lösung finden und ggf. nach Pflegediensten suchen oder die Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung in Betracht ziehen.
Pflege zu Hause oder im Pflegeheim?
Ob die Pflege in den eigenen vier Wänden, einem Altenheim oder einer Seniorenresidenz für Sie und Ihre Familie das Beste ist, hängt von vielen Faktoren ab:
Was möchte der oder die Pflegebedürftige?
Im Vordergrund stehen die Wünsche und die Bedürfnisse der gepflegten Person. Sie sollte – wenn möglich – genau so gepflegt werden, wie sie es sich wünscht. Kann der Pflegebedürftige sich nicht mehr selbst äußern, sollten Sie dennoch überlegen, was aus seiner Sicht wichtig wäre.
Info: Falls Sie selbst fürchten, einmal nicht mehr äußern zu können, wie Sie gepflegt oder medizinisch behandelt werden möchten, sollten Sie mit einer Patientenverfügung, einer Pflegeverfügung und Vorsorgevollmacht vorsorgen.
Können die Angehörigen die Pflege zuhause stemmen?
Ein zweiter Punkt ist der Grad der Belastung für die pflegenden Angehörigen. Kümmern sich mehrere Verwandte um eine Person, ist das für den Einzelnen mit deutlich weniger zeitlichem, psychischen und physischen Aufwand verbunden, als wenn er in der Pflege auf sich allein gestellt ist. In letzterem Fall kann beispielsweise ein ambulanter Pflegedienst als Ergänzung den Stress reduzieren.
Ermöglicht die Wohnsituation die Pflege zuhause?
Die Betreuung eines pflegebedürftigen Menschen in seinen eigenen vier Wänden ist nur dann möglich, wenn Angehörige in der Nähe oder im selben Haushalt leben. Doch auch die Barrierefreiheit des Wohnraums spielt eine Rolle – denn nur mit entsprechenden Umbauten oder in barrierefreien Räumen kann die Pflege auf lange Sicht gelingen.
Was ist betreutes Wohnen?
In solchen Wohnkonzepten können Menschen etwa im Alter oder bei Pflegebedürftigkeit weiterhin ein unabhängiges Leben führen. Betreutes Wohnen kann in den eigenen Wänden stattfinden, aber auch in eigens dafür errichteten Wohnanlagen, in denen mehrere Menschen zusammenwohnen. Grundsätzlich eignet sich betreutes Wohnen für diejenigen, die Wert auf Ihre Selbstständigkeit legen, aber bei aufkommendem Bedarf Betreuungsangebote wahrnehmen möchten.
Können Sie die Kosten decken?
Für die Pflege zuhause bekommen Pflegebedürftige das sogenannte Pflegegeld, mit dem sie die pflegenden Personen für ihre Arbeit entlohnen können. Je höher der Pflegegrad, desto höher auch das Pflegegeld. Für die Unterbringung in einem Altenheim oder einer Seniorenresidenz erhalten sie Pflegesachleistungen. Diese sind zwar deutlich höher als das Pflegegeld, allerdings reichen sie oftmals trotzdem nicht aus, um die Kosten zu decken.
Diese setzen sich im Wesentlichen aus folgenden Posten zusammen: Pflege, Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten. Bildet das Pflegeheim aus, kommt noch eine Ausbildungspauschale hinzu.
Tipp: Die Kosten für ein Pflegeheim sind in einigen Bundesländern sehr hoch. Wer schon jetzt dafür vorsorgen möchte, dass er diese Kosten auch im Alter tragen kann, sollte über eine Pflegeversicherung nachdenken.
Wer zahlt Palliativpflege?
Palliativpflege dient der medizinischen und psychischen Begleitung sterbenskranker Menschen. Die Kosten für eine palliative Leistung trägt in den meisten Fällen die Krankenkasse. Mit einem anerkannten Pflegegrad stehen Ihnen auch Leistungen aus der Pflegekasse für die ambulante Palliativpflege zu.