Widerspruch Pflege­grad: Kostenlose Vorlage von Afilio

von Afilio
10.09.2019 (aktualisiert: 30.11.2021)
Das Wichtigste in Kürze:
  • Die Pflege­kasse hat Ihren Antrag auf Pflege­grad abgelehnt? Reichen Sie jetzt Ihren Widerspruch ein und veranlassen Sie eine zweite Begutachtung.
  • Nutzen Sie unsere kostenlose Vorlage für Ihren Widerspruch bei MDK und MEDICPROOF: Einfach das PDF kostenlos herunterladen, ausfüllen, unterschreiben und abschicken!
  • Vorlagen von Afilio: Unser Service zu Ihrem Vorteil.
Beispielvorlage

Hinweis: Es handelt sich lediglich um eine Beispielvorlage zur Anschauung.

So legen Sie erfolgreich Widerspruch gegen den Bescheid Ihrer Pflege­kasse ein

Wenn Sie einen Pflege­grad (früher: Pflege­stufe) beantragt haben und keinen Erfolg hatten, können Sie ganz einfach Widerspruch einlegen. Dass Sie das auch tun müssen, ist gar nicht so unwahrscheinlich: Jeder dritte Antrag wird abgelehnt. Glücklicherweise können Sie trotzdem erreichen, dass Ihnen die Pflege­kasse doch noch einen Pflege­grad zuspricht. Dazu können Sie unsere kostenlose Vorlage nutzen.

Widerspruch gegen Pflege­grad in vier Schritten einlegen

1. Reichen Sie unverzüglich einen formlosen Widerspruch gegen die Ablehnung des Pflege­grades bei Ihrer privaten oder gesetzlichen Pflege­versicherung ein. In der Regel erhalten Sie meist mit der Ablehnung auch das Gutachten, auf dessen Grundlage der Medizinische Dienst der Kranken­kassen, MDK, oder der medizinische Dienst der Privatversicherer MEDICPROOF die Entscheidung getroffen haben. Sollte Ihnen dieses Gutachten nicht vorliegen, sollten Sie es im Zuge des Widerspruchs anfordern.

2. Prüfen Sie das Gutachten sorgfältig: Sind alle Angaben des Gutachters korrekt? Hat er nichts vergessen? Achten Sie dabei vor allem darauf, dass der Grad der Selbstständigkeit korrekt berechnet wurde, ob alle medizinischen Unterlagen am Tag der Begutachtung vorlagen und der Gutachter diese bei der Beurteilung berücksichtigt hat. Dies ist besonders wichtig, denn die Begründung Ihres Widerspruchs muss sämtliche Unzulänglichkeiten des Gutachtens detailliert beinhalten.

3. Sprechen Sie mit Profis: Sie können Pflege­fachkräfte des ambulanten Pflege­dienstes oder eine örtliche Pflege­beratung um Rat bitten.

4. Verfassen Sie den schriftlichen Widerspruch und senden Sie ihn per Fax oder Post an die Pflege­versicherung oder Ihre Kranken­kasse mit der Bitte um Weiterleitung an die zuständige Pflege­kasse. Selbstverständlich können Sie den Widerspruch auch direkt vor Ort in der Geschäftsstelle Ihrer zuständigen Pflege­versicherung abgeben.

Gut zu wissen: Um einen Pflege­grad zu ermitteln, entsendet der Medizinische Dienst der Kranken­kassen oder MEDICPROOF, der Dienst der privaten Kranken­versicherer, einen Gutachter zur Ermittlung der Selbstständigkeit des Antragstellers. Er erstellt ein Gutachten, auf dessen Grundlage die Pflege­kasse für oder gegen einen Pflege­grad entscheidet. Die Entscheidung wird dem Antragsteller schriftlich mitgeteilt, üblicherweise mit dem Ergebnis des Gutachtens. Bewilligt die Pflege­kasse einen Pflege­grad, bewilligt sie auch rückwirkend die entsprechenden Leistungen. Folgt jedoch eine Ablehnung des Antrags, kann jeder Versicherte Widerspruch gegen die Entscheidung einreichen.

Widerspruch Pflege­grad: Rasches Handeln verbessert Ihre Aussichten

Wenn Sie einen negativen Bescheid von Ihrer Pflege­kasse erhalten haben, sollten Sie so schnell wie möglich handeln und keine Zeit verlieren! Legen Sie zeitnah Widerspruch ein: Die Frist für den Widerspruch beträgt nur vier Wochen! Überstürzen Sie trotzdem bitte nichts: Denn die Begründung Ihres Widerspruchs sollte eindeutig und nachvollziehbar sein. Sie sollten hier alle Fehler aus dem Gutachten auflisten – das kann unter Umständen etwas Zeit kosten. In der Regel lohnt es sich aber, hier strukturiert heranzugehen, um eine bessere Chance auf die Anerkennung der Pflege­bedürftigkeit und damit auch einen Anspruch auf Pflege und Pflege­leistungen zu bekommen.

Mehr Informationen
Hier erfahren Sie mehr über die Pflege­grade

Sie möchten mehr über die einzelnen Pflege­grade erfahren? Bei Afilio finden Sie eine Übersicht aller Pflege­grade, sowie passende Ratgeberartikel zu Pflege­grad 1, Pflege­grad 2, Pflege­grad 3, Pflege­grad 4 und Pflege­grad 5.

Was geschieht nach Eingang des Widerspruchs?

Nachdem Sie Ihren begründeten Widerspruch innerhalb der Frist schriftlich bei der Pflege­kasse eingereicht haben, wird er vom Widerspruchsausschuss geprüft, der in der Regel eine Stellungnahme beim MDK oder bei MEDICPROOF einholt und anschließend entweder eine Entscheidung nach Aktenlage fällt oder die erneute Begutachtung des Versicherten anordnet. Bei einer Entscheidung nach Aktenlage kann es vorkommen, dass Ihnen schnell einer der fünf Pflege­grade zugesprochen wird. Allerdings kann es auch sein, dass weiterhin kein Bedarf an Pflege­leistungen erkannt wird und der Widerspruch ebenfalls abgelehnt wird. Dann bietet es sich an, zu klagen, um doch noch einen der Pflege­grade und Pflege­leistungen zu bekommen.

Älterer Herr legt Widerspruch gegen Ablehnung eines Pflegegrades ein.
Wer Probleme mit dem Widerspruch hat, sollte sich Hilfe bei ambulanten Diensten oder der Pflege­beratung suchen.

Bearbeitungszeit: Wie lange dauert das Widerspruchs-verfahren?

Die Bearbeitung des Widerspruchs und die Entscheidungsfindung nehmen in der Regel mehrere Monate in Anspruch – eine zeitliche Vorgabe gibt es nicht. 2018 vermeldete der Sozialverband Deutschland (SoVD), dass mehr als 90 Prozent der Verfahren im Bereich Pflege länger als drei Monate dauern und Antragsteller immer länger auf Pflege­leistungen warten müssen. Wird auch der Widerspruch abgelehnt, dauert das Verfahren sogar noch länger.

Was tun, wenn auch der Widerspruch abgelehnt wird?

Gegen die Ablehnung des Widerspruchs können Versicherte innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Erhalt des abermals ablehnenden Bescheids vor dem Sozialgericht klagen – hierfür fallen in der Regel keine Gerichtskosten an. Gewinnt der Kläger das Verfahren, übernimmt die Pflege­kasse die Anwaltsgebühren. Auch wenn Versicherte in erster Instanz ohne rechtlichen Beistand klagen können, empfehlen wir in gerichtlichen Auseinandersetzungen immer professionelle Unterstützung einer Rechtsanwaltskanzlei, der Verbraucherzentrale oder eines Verbands in Anspruch zu nehmen, wie beispielsweise des Sozialverbands VdK Deutschland. Wer sich einen Rechtsbeistand sucht, kann durch ihn auch klären lassen, ob es möglich ist, Prozesskostenhilfe zu erhalten.

Pflege­grad-Widerspruch einlegen mit Afilio!

Mit Afilio setzen Sie in nur wenigen Minuten einen Widerspruch gegen die Ablehnung Ihres Antrags auf, wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihnen pflegerische Leistungen und eine Bezahlung der Pflege zustehen. Unsere Vorlage ist für Sie kostenfrei.

Hinweis: Unsere Vorlage dient lediglich zur Veranschaulichung und erhebt keinerlei Anspruch auf Rechtsgültigkeit oder Vollständigkeit. Wenn Sie bereits einen aktuellen Pflege­grad haben und Ihren Pflege­grad erhöhen möchten, nutzen Sie dafür unsere passende Service-Vorlage.

Quellen

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