Vollmacht erteilen: Unser Muster für Vollmachten

von Afilio
21.08.2019 (aktualisiert: 24.02.2021)
Das Wichtigste in Kürze:
  • Mit einer Vollmacht berechtigen Sie eine oder mehrere Personen dazu, Sie gegenüber Dritten zu vertreten. Die Vollmacht sollte für den Nachweis schriftlich vorliegen.
  • Sie können auch mehreren Personen eine Vollmacht erteilen, z. B. im Rahmen einer Vorsorge­vollmacht, um sich für den Fall abzusichern, dass eine Vertrauensperson ausfällt.
  • Im Außenverhältnis haben alle Vertrauens­personen die Möglichkeit, den Vollmachtgeber unabhängig voneinander zu vertreten. Mit einer Vereinbarung im Innenverhältnis können Sie jedoch bestimmen, unter welchen Umständen jeder von ihnen agieren darf oder in welcher Reihenfolge.

Warum eine Vollmacht erteilen?

Eine Vollmacht verleiht einer Vertrauensperson die Befugnis, Sie in bestimmten Bereichen zu vertreten. Der Träger einer Vollmacht ist der oder die sogenannte Bevollmächtigte. Eine Vollmacht ist immer dann eine sinnvolle Option, wenn der Verfasser eine bestimmte Handlung nicht persönlich vollziehen kann oder um sicherzustellen, dass Dritte einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner haben, falls der Verfasser vorübergehend oder dauerhaft nicht entscheidungsfähig ist. Das kann z. B. der Fall sein, wenn der Verfasser geschäftsfähig aber verhindert ist oder wenn er geschäftsunfähig wird.

Welche Vollmachten gibt es?

  • Mit einer General­vollmacht können Sie eine Person bevollmächtigen über einen festen Zeitraum, bestimmte oder sämtliche ihrer Rechtsgeschäfte zu vollziehen.
    Beispiel: Eine Ehefrau ist krank und erteilt ihrem Mann eine General­vollmacht, mit der er Sie bei einem anstehenden Termin vertreten kann.

  • Eine Einzel­vollmacht den Bevollmächtigten zur Ausführung einer ganz bestimmten Handlung als Vertreter. Dazu gehört z. B. die Post­vollmacht.
    Beispiel: Eine Geschäftsführerin muss auf eine wichtige Geschäftsreise und erteilt ihrem Stellvertreter eine Vollmacht, mit der er einmalig einen wichtigen Lieferantenvertrag unterzeichnen kann.

  • Die Gattungs­vollmacht gestattet es dem Bevollmächtigten, alle Rechtsgeschäfte einer bestimmten Art vorzunehmen.
    Beispiel: Herr Müller hat mehrere Immobilien, die er verkaufen möchte. Er selbst hat dafür keine Zeit und bevollmächtigt seinen Sohn für den Immobilienverkauf.

  • Die Vorsorge­vollmacht erstellen Sie, um eine Person zu bestimmen, die Sie vertritt, wenn Sie selbst geschäftsunfähig werden.
    Beispiel: Ein Vater erstellt für seine Tochter eine Vorsorge­vollmacht. Sie soll ihn gegenüber Ärzten vertreten, wenn er geschäftsunfähig werden sollte.

  • Die Unter­vollmacht kann von Bevollmächtigten erstellt werden, um selbst eine Person zu bevollmächtigen. Das ist allerdings nur dann möglich, wenn die Erteilung von Unter­vollmachten in der ursprünglichen Vollmacht ausdrücklich erlaubt ist.
    Beispiel: Frau Schmidt setzt ihren Mann als Bevollmächtigten ein. Als er krank wird, erteilt er seiner Tochter eine Unter­vollmacht, sodass sie nun die Geschäfte von Frau Schmidt regeln kann.

  • Vollmachten, die gesetzlich normiert sind, etwa in Form der Prokura.

    Beispiel: Ein Geschäftsführer erteilt einer Angestellten eine Vollmacht für die Rechtsgeschäfte seines Unternehmens. Damit sie wirksam wird, lässt er die Prokura ins Handelsregister eintragen.

Bevollmächtigter - Was ist das?

Beim Aufsetzen einer Vollmacht, egal ob Vorsorge­vollmacht oder General­vollmacht sind wichtige Entscheidungen zu treffen. Die bedeutendste jedoch ist, wer Bevollmächtigter sein soll; denn ist der Verfasser der Vollmacht im Ernstfall nicht länger in der Lage Entscheidungen zu treffen, kann die bevollmächtigte Vertrauensperson den Verfasser unabhängig und eigenverantwortlich gegenüber Dritten vertreten. Es ist also wichtig, einen oder mehrere Bevollmächtigte einzusetzen, die willens und in der Lage sind, die Interessen des Vollmachtgebers dauerhaft wahrzunehmen.

Kann ich mehrere Bevollmächtigte einsetzen?

Es ist möglich, verschiedenen Vertrauens­personen verschiedene Aufgaben zu übertragen. Viele Menschen wissen bereits im Voraus, wen sie sich als gesetzlichen Vertreter wünschen. Ein zweiter Bevollmächtigter aber kann aus verschiedenen Gründen eine sinnvolle Ergänzung darstellen:

  • Absicherung:
    Wer mehrere Bevollmächtigte einsetzt, hat die Gewähr, dass ein “Ersatzbevollmächtigter” die eigenen Interessen wahrt, wenn der ursprüngliche Bevollmächtigte aus irgendwelchen Gründen ausfällt. In einigen Fällen setzen Betroffene für einen solchen Fall eine Betreuungs­verfügung ein, um einen ihnen bekannten gerichtlichen Betreuer zur Seite gestellt zu bekommen, wenn die eigentliche Person ihres Vertrauens ausfällt – ein Betreuer ist jedoch in seiner Entscheidungsfreiheit deutlich eingeschränkter als ein zweiter Bevollmächtigter.
  • Gegenseitige Kontrolle:
    Eine Vollmacht setzt großes Vertrauen in die eingesetzten Personen voraus. Wer mehrere Vertrauens­personen benennen kann, die einen vertreten, kann auch dafür sorgen, dass sie sich gegenseitig Rechenschaft und Abstimmung in wichtigen Sachfragen schuldig sind. Aber Achtung: Das kann auch dazu führen, dass wichtige Entscheidungen mehr Zeit benötigen.
  • Lastenteilung:
    Vollmacht bedeutet häufig auch Volllast, denn zu den eigenen Aufgaben des alltäglichen Lebens kommen dann die Vertretungsaufgaben für den Vollmachtgeber. Mehrere Bevollmächtigte einzusetzen kann also nicht nur helfen, die Bevollmächtigten zu entlasten – es kann auch zu hellsichtigeren Entscheidungen führen.

Werden mehrere Vertrauensperson im Rahmen einer Vollmacht eingesetzt, wird ihr Verhältnis zueinander im Rahmen der juristischen Begriffe vom "Innenverhältnis" und vom "Außenverhältnis" der Vollmacht geregelt. Während das Innenverhältnis die Konstellation der Bevollmächtigten untereinander und zu Ihnen als Vollmachtgeber regelt, ist mit dem Außenverhältnis das Verhältnis gegenüber allen anderen Personen und Institutionen gemeint:

Bevollmächtigte einsetzen
Außen- und Innenverhältnis einer Vollmacht

Nach außen hin sind also beide Vertrauens­personen dazu bevollmächtigt, den Verfasser unabhängig voneinander zu vertreten. Das heißt, dass beide Bevollmächtigte in seinem Namen handeln dürfen.

Im Innenverhältnis kann mündlich oder schriftlich festgehalten werden, unter welchen Bedingungen eine Vertrauensperson als Bevollmächtigter agieren darf. Dabei können die Bedingungen im Innenverhältnis von denen des Außenverhältnisses abweichen. Der Verfasser kann also im Innenverhältnis mit Person A ausmachen, dass A ihn vertreten darf, wenn er nicht mehr imstande ist, sich selbst zu vertreten.
Mit Person B wiederum kann abgesprochen werden, dass B befugt ist, den Verfasser zu vertreten, wenn Person A ihre Aufgabe nicht wahrnehmen kann. Ein solcher Passus muss nicht zwingend schriftlich in Ihrer Vorsorge­vollmacht enthalten sein, allerdings sollten unbedingt alle Vertrauens­personen informiert sein.

Wie kann ich eine Vollmacht ausstellen? Wo finde ich eine Vorlage?

Vollmachten können in vielen Fällen auch mithilfe geeigneter Vorlagen ausgestellt werden. Doch Vorsicht – nicht in allen Fällen wird eine standardisierte Vorlage den Anforderungen der Realität später auch gerecht. Besser geht’s mit Afilio: Erstellen Sie bei uns rechtssichere Vollmachten. Hier können Sie Ihre Präferenzen über einfache Auswahlmöglichkeiten persönlich regeln und erhalten ein verbindliches Dokument.

Häufig gestellte Fragen

Kann man eine Vollmacht per Hand schreiben?

Beim Verfassen einer Vollmacht müssen Sie keine besondere Form einhalten. Sie können Sie also auch handschriftlich aufsetzen. Wichtig ist nur, dass Ihr vollständiger Name, Ihre Adresse und Ihre Unterschrift auf dem Dokument zu finden sind. Außerdem sollte sie eindeutig als Vollmacht gekennzeichnet sein.

Wie kann eine Vollmacht erteilt werden?

Es bedarf keiner Form, um eine Vollmacht zu erteilen – in der Theorie können Sie das sogar mündlich machen. Allerdings ist davon abzuraten, da Bevollmächtigte gegenüber Dritten nachweisen müssen, dass Sie sie bevollmächtigt haben. Deshalb ist ein Schriftstück mit Ihren Daten, den Daten des Bevollmächtigten und Ihrer Unterschrift der deutlich bessere Weg.

Quellen

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