
Vorsorgevollmacht Kosten: Mit oder ohne Notar?

Eine Vorsorgevollmacht lässt sich in vielen Fällen ohne Notar erstellen – rechtssicher, individuell und kostenfrei. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wann eine notarielle Beglaubigung oder Beurkundung wirklich notwendig ist, welche Kosten entstehen und wie Sie auch ohne Notar wirksam vorsorgen können.
Das Wichtigste in Kürze:
- Für die meisten Einsatzbereiche genügt es, die Vorsorgevollmacht kostenfrei und ohne Notar zu Hause zu erstellen – z. B. mit dem rechtssicheren Formular von Afilio.
- Sollen Ihre Bevollmächtigten über Ihre Immobilien verfügen dürfen, benötigen sie eine öffentlich beglaubigte oder beurkundete Vorsorgevollmacht. Eine Beurkundung ist vorgeschrieben, wenn Ihre Vertrauenspersonen in Ihrem Namen einen Kredit aufnehmen sollen.
- Für die öffentliche Beglaubigung durch einen Notar fallen ca. 20 bis 80 Euro an. Etwas günstiger ist die öffentliche Beglaubigung durch eine Betreuungsbehörde. Die Kosten für die notarielle Beurkundung der Vorsorgevollmacht richten sich nach Ihrem Vermögen, sie kostet aber mindestens 60 Euro.
- Lassen Sie Ihre Vorsorgedokumente am besten beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren und hinterlegen Sie sie außerdem digital. Die Gebühren dafür sind gering und das Geld gut investiert.
Inhaltsverzeichnis
Ist eine Vorsorgevollmacht ohne Notar gültig?
Eine Vorsorgevollmacht ist ein Dokument mit großer rechtlicher Bedeutung – und trotzdem überraschend unkompliziert in der Erstellung. Weder für eine Vorsorgevollmacht noch für eine Generalvollmacht ist eine notarielle Beglaubigung gesetzlich vorgeschrieben, um wirksam zu sein.
Die sogenannte „Formfreiheit“ erlaubt sogar mündliche Vollmachten. In der Praxis hat sich jedoch die schriftliche Form mit Ort, Datum und Unterschrift etabliert. Diese ist bei korrekter Formulierung vollkommen ausreichend, um Bevollmächtigte für viele Lebensbereiche einzusetzen – insbesondere für Gesundheitsfragen, Behördenangelegenheiten oder den Zugriff auf Konten.
Allerdings gibt es wichtige Ausnahmen:
- Bei Immobiliengeschäften ist laut § 29 GBO eine öffentliche Beglaubigung oder notarielle Beurkundung zwingend erforderlich
- Für Kreditgeschäfte ist die Beurkundung durch einen Notar gesetzlich vorgeschrieben
- Auch einige Banken und Behörden bestehen in manchen Fällen auf eine notarielle Form
Fazit:
In den meisten Fällen genügt eine privat erstellte Vorsorgevollmacht völlig - vorausgesetzt, sie ist inhaltlich korrekt und jederzeit verfügbar. Für rechtlich komplexere Fälle (z. B. mit Immobilien oder hohen Geldbeträgen) kann der Gang zum Notar sinnvoll oder notwendig sein.
Vorsorgevollmacht von Afilio
Bei einer Vorsorgevollmacht handelt es sich um Dokument von großer rechtlicher Tragweite, das genau zu Ihrer persönlichen Situation passen muss. Einfache Ankreuzformulare werden dieser Anforderung nicht gerecht.
Erstellen Sie Ihre Vorsorgevollmacht darum mit Afilio: Das Formular wurde in Zusammenarbeit mit Experten entwickelt und wird von Anwälten empfohlen. In wenigen Schritten gelangen Sie zu einem rechtssicheren Dokument, das mit Ihrer Unterschrift gültig ist.
Eine notarielle Beglaubigung oder Beurkundung sind nicht inbegriffen, Sie können diese aber nachträglich vornehmen lassen.
Wann muss eine Vorsorgevollmacht beglaubigt oder beurkundet werden?
Öffentliche Beglaubigung
Die Vorsorgevollmacht muss laut § 29 der Grundbuchordnung (GBO) in Form einer „öffentlich beglaubigten Urkunde“ vorliegen, wenn Ihre Bevollmächtigten auch über Ihre Immobilien verfügen sollen. Das heißt: Möchten Sie, dass Ihre Vertrauenspersonen im Ernstfall z. B. Ihr Haus oder Ihre Eigentumswohnung verkaufen dürfen, müssen Sie Ihre Vollmacht mindestens öffentlich beglaubigen oder aber beurkunden lassen.
Die öffentliche Beglaubigung unterscheidet sich von der amtlichen Beglaubigung, die von oder für Behörden getätigt wird. Zum Notar müssen Sie aber nicht unbedingt: Auch Betreuungsbehörden dürfen Vorsorgevollmachten beglaubigen. Welche der rund 450 Stellen für Ihren Wohnort zuständig ist, können Sie online herausfinden.
Achtung: Anders als bei der Beurkundung, die nur ein Notar vornehmen darf, erfolgt bei der Beglaubigung keine inhaltliche Prüfung der Vorsorgevollmacht. Sie bestätigt lediglich, dass die Unterschrift auf der Vorsorgevollmacht von Ihnen stammt.
Notarielle Beurkundung
Eine Beurkundung der Vorsorgevollmacht ist notwendig, wenn Ihre Bevollmächtigten in der Lage sein sollen, in Ihrem Namen einen Kredit aufzunehmen. Wichtig kann das beispielsweise sein, wenn Sie in ein Pflegeheim oder eine andere Wohnung umziehen müssen und dafür eine größere Summe bezahlt werden muss. Auch hohe Behandlungskosten können ein Grund sein, einen Kredit aufzunehmen.
Die Beurkundung ist weitaus umfassender als die öffentliche Beglaubigung und darum auch teurer. Sie werden vom Notar zunächst umfassend über den Sachverhalt aufgeklärt. Dabei ergründet er, welche Festlegungen Sie in Ihrer Vorsorgevollmacht treffen möchten und erstellt das Dokument mit rechtssicheren Formulierungen. Die notarielle Beurkundung bestätigt, dass Sie sich der Tragweite der in der Vorsorgevollmacht festgehaltenen Entscheidungen bewusst sind und dass Sie zum Zeitpunkt des Verfassens geschäftsfähig waren.
Was kostet eine Vorsorgevollmacht beim Notar?
Zu welchem Notar Sie gehen, spielt keine Rolle, denn im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) sind die Notarkosten für die Beglaubigung der Unterschrift bzw. die Beurkundung der Vorsorgevollmacht bundesweit einheitlich geregelt. Zu den Gebühren kommen die Mehrwertsteuer sowie ggf. Post- und Schreibauslagen hinzu.
Beglaubigung
Für die Beglaubigung fallen laut GNotKG Kosten von 10 Euro pro Dokument bzw. 1 Euro pro Seite an – es gilt immer der höhere Betrag.
Beurkundung
Laut dem Gerichts- und Notarkostengesetz werden die Gebühren für die Beurkundung von Vollmachten nach dem Vermögen berechnet, wobei im Normalfall die Hälfte des Vermögens als Geschäftswert angesetzt wird.
Aus Anlage 1 zum GNotKG (Kostenverzeichnisnummer 21200) geht hervor, dass für die Berechnung der Kosten ein Satz von 1,0 sowie eine Mindestgebühr von 60 Euro vorgesehen sind. Aus Anlage 2 zum GNotKG (Tabelle B) lässt sich ablesen, wie hoch die Gebühr für den angesetzten Geschäftswert bei einem Satz von 1,0 ist. Die Maximalgebühr für die Beurkundung beträgt 1.735 Euro.
Beispiel:
- Geschäftswert: 50.000 Euro (bei einem Vermögen von 100.000 Euro)
- Kosten für die Beurkundung der Vorsorgevollmacht: 165 Euro
Tipp: Patientenverfügung erstellen!
Zusätzlich zur Vorsorgevollmacht sollten Sie eine Patientenverfügung erstellen. Diese ist ohne Notar gültig, sodass Sie sie kostenfrei erstellen können.
Allerdings lohnt es sich auch hier, etwas Geld zu investieren: Wir erklären in unserem Ratgeber zu den Kosten der Patientenverfügung, wie Sie günstig ein rechtssicheres Dokument erstellen.
Registrierung der Vorsorgevollmacht: Diese Kosten fallen an
Auch wenn Ihre Vorsorgevollmacht notariell beglaubigt oder beurkundet wurde, reicht das allein im Ernstfall nicht aus – denn Ihre Bevollmächtigten müssen das Dokument auch vorlegen können. Stellen Sie darum sicher, dass sie im Ernstfall Zugriff auf das Dokument haben. Zwei weitere Schritte sind sinnvoll: Die Registrierung Ihrer Vorsorgevollmacht und eine digitale Hinterlegung.
Die Bundesnotarkammer führt im Auftrag des Gesetzgebers das Zentrale Vorsorgeregister (ZVR). Jeder Bürger und jede Bürgerin hat die Möglichkeit, dort die eigene Vorsorgevollmacht – auf Wunsch in Verbindung mit einer Patientenverfügung und/oder einer Betreuungsverfügung – gegen eine geringe Gebühr registrieren zu lassen. Das hat den Vorteil, dass Betreuungsgerichte im Ernstfall innerhalb kürzester Zeit in Erfahrung bringen können, ob Sie Bevollmächtigte benannt haben. Wenn ja, verzichtet das Gericht auf die Anordnung einer gesetzlichen Betreuung und Sie werden stattdessen von Ihren Bevollmächtigten vertreten.
Die Registrierung Ihrer Vorsorgevollmacht beim ZVR ist ein sinnvoller Schritt, der noch dazu nicht viel kostet: Sie zahlen je nach Datenumfang einmalig ab 13 Euro. Beachten Sie allerdings, dass der Zugriff auf das ZVR den Betreuungsgerichten vorbehalten ist: Ihre Vertrauenspersonen und Ärzte können also nicht auf die registrierten Dokumente zugreifen. Damit das im Ernstfall möglich ist, sollten Sie diese zusätzlich digital hinterlegen. Wie geht das?
Unser Tipp:
Mit AfilioPlus können Sie Ihre Vorsorgedokumente auf Wunsch für den Notfallabruf freigeben. Die Registrierung im ZVR ist dort ebenfalls bereits enthalten.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ganz klar: Ja! Jede volljährige Person sollte eine Vorsorgevollmacht aufsetzen. Denn entgegen der landläufigen Meinung sind die engsten Angehörigen – also z. B. die Eltern, der Ehepartner oder die eigenen Kinder – im Ernstfall nicht automatisch Vertreter der geschäftsunfähigen bzw. einwilligungsunfähigen Person. Wenn Sie keine Vorsorgevollmacht erstellt haben oder diese nicht auffindbar ist, bestimmt im Ernstfall das Betreuungsgericht, wer Sie gesetzlich vertritt – das kann auch ein Berufsbetreuer sein, also eine fremde Person. Noch dazu verursacht die gerichtlich angeordnete Betreuung Kosten. Um dies zu verhindern, sollten Sie dringend eine Vorsorgevollmacht aufsetzen.
Nein. Eine Beglaubigung darf nur durch einen Notar oder eine Betreuungsbehörde erfolgen
In der Vorsorgevollmacht halten Sie fest, wen Sie zum Bevollmächtigten ernennen und in welchen Angelegenheiten die Person Sie vertreten darf. Dabei haben Sie viel Gestaltungsspielraum: Sie können z. B.
- einen oder mehrere Bevollmächtigte einsetzen,
- bei mehreren Bevollmächtigten festlegen, ob diese Sie jeweils einzeln oder nur gemeinsam vertreten dürfen,
- die Vorsorgevollmacht auf bestimmte Teilbereiche beschränken oder sie als Generalvollmacht gestalten,
- die Teilbereiche bestimmten Bevollmächtigten zuweisen – also z. B. Ihrer Tochter die Finanzen und Ihrem Sohn die Umsetzung Ihrer Patientenverfügung.
Wichtig: Die Vorsorgevollmacht bzw. Generalvollmacht muss bestimmte Teilbereiche ausdrücklich benennen – so etwa die Vertretung in gesundheitlichen Angelegenheiten. Erstellen Sie Ihre Vorsorgevollmacht mit Afilio, um ein rechtssicheres Dokument zu erstellen.