Zentrales Vorsorgeregister: Schneller Zugriff im Ernstfall
- Vorsorgedokumente erfüllen ihren Zweck nur, wenn sie im Ernstfall allen Beteiligten schnell zugänglich sind.
- Damit alle Vorsorgeurkunden in einem zentralen Register abgerufen werden können, hat der Gesetzgeber der Bundesnotarkammer den Auftrag gegeben, das Zentrale Vorsorgeregister (ZVR) zu führen.
- Hier können die Eckdaten zu Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung hinterlegt und direkt durch das zuständige Nachlassgericht abgerufen werden.
Das ist die Bundesnotarkammer
Die Bundesnotarkammer ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft, die als Dachorganisation der 21 Notarkammern in Deutschland dient. In den Notarkammern wiederum sind die jeweils lokal eingesetzten Notare organisiert.
Kernaufgaben der Bundesnotarkammer sind die Vertretung aller rund 7.000 Notare in Deutschland, die Mitwirkung am Gesetzgebungsprozess und gutachterliche Auskünfte und Positionen, etwa bei der Mitarbeit in Expertengremien von Ministerien. Außerdem ist die Bundesnotarkammer mit der Ausbildung und Weiterentwicklung der von ihr vertretenen Notare beauftragt. Dabei übt sie keine Berufsaufsicht im klassischen Sinn aus, diese wird von den lokalen Landesgerichtspräsidenten unter Mithilfe der örtlichen Notarkammern wahrgenommen.
Darüber hinaus betreibt die Bundesnotarkammer das Zentrale Vorsorgeregister für Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung von Privatpersonen. Hier können Aufbewahrungsinformationen zu allen Vorsorgedokumenten einheitlich, zentral und jederzeit abrufbar hinterlegt werden, z. B. falls Sie einen Notfallordner in ihrer Wohnung hinterlegt haben. Weniger bekannt, aber in ähnlicher Funktion, arbeitet auch das Zentrale Testamentsregister, das die notwendigen Angaben zur Verwahrung von öffentlichen Testamenten enthält, die von Notaren errichtet und / oder bei den zuständigen Gerichten hinterlegt wurden.
Darum Vorsorgedokumente sicher hinterlegen
Mit den gesetzlich verankerten Vorsorgedokumenten wie Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung können Sie Ihre Wünsche zu medizinischen Behandlungen, lebenserhaltenden Maßnahmen und ggf. Betreuung im Alter oder als Pflegefall festhalten. Darüber hinaus können Sie Vertrauenspersonen bevollmächtigen, die in einem solchen Fall die notwendigen Entscheidungen für Sie treffen.
Um sicherzugehen, dass Ihre Vorsorgedokumente im Ernstfall schnellstmöglich allen beteiligten Ärzten, Betreuern, Bevollmächtigten und dem zuständigen Betreuungsgericht zugänglich sind, können (und sollten) Sie sie sicher im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren lassen. Gerichte und Behörden erhalten dann zu jeder Zeit sofortige Auskunft darüber, ob Sie entsprechende, rechtlich verbindliche Vorsorgemaßnahmen getroffen haben und wo sie hinterlegt sind. Ist das der Fall, können Sie eine gerichtliche Betreuung vollständig abwenden, maßgeblichen Einfluss auf den Verlauf Ihrer Behandlung nehmen und sicherstellen, dass der oder die von Ihnen Bevollmächtigte alle notwendigen Entscheidungen für Sie trifft.
Über vier Millionen Nutzer vertrauen dem ZVR
Seit seiner Einrichtung haben Stand Frühjahr 2019 mehr als 4,3 Millionen Nutzer Ihre Vorsorgeinformationen beim ZVR eingeliefert. Und dazu gehören nicht nur diejenigen, die Ihre Vorsorge in die Hände eines Notars gelegt haben – auch Privatnutzer und Nutzer von Afilio vertrauen immer häufiger auf das Zentrale Vorsorgeregister, das allein in den ersten acht Monaten des Jahres 2019 über 100.000 Neuanmeldungen verzeichnen konnte. Im selben Zeitraum unterstützte das ZVR in 70.000 Fällen Ärzte, Angehörige und Bevollmächtigte bei den richtigen Maßnahmen zur Vorsorge im Ernstfall. Wer seine Vorsorgedaten beim ZVR hinterlegt kann darauf vertrauen, im Notfall genau die Fürsorge zu erhalten, die für ihn oder sie vertretbar ist. Mit der Abfrage beim ZVR erfahren alle zuständigen Stellen, wer Ihr Ansprechpartner ist und wo die notwendigen Originaldokumente für den Ernstfall lagern.
Was geschieht, wenn keine Dokumente auffindbar sind?
Eine rechtsgültige, medizinisch eindeutige Patientenverfügung ist nur so gut wie der Ort, an dem Sie gefunden werden kann: Wenn Sie keine Vorsorgedokumente hinterlegt haben oder sie einfach nicht auffindbar sind, greift das vorgeschriebene gesetzliche Regularium: In diesem Fall wird ein vom Gericht ausgewählter Betreuer bestellt, der Sie gegenüber Ärzten und Pflegepersonal in Krankenhaus, Pflege- und Altersheim vertreten darf. Je kritischer die Situation, desto schneller wird das zuständige Betreuungsgericht von sich aus eine Wahl zu einem gerichtlichen Betreuer treffen. Haben Sie keine Vorsorge getroffen, besteht die Möglichkeit, dass eine Ihnen unbekannte Person die Verantwortung für Sie vollumfänglich übernimmt.
Tipp: AfilioPlus-Mitglieder erhalten eine praktische Karte, auf der die Namen der Bevollmächtigten und der Aufbewahrungsort der Vorsorgedokumente notiert werden können. Nutzen Sie als AfilioPlus-Mitglied zudem unsere Notfallkarte: Darauf befindet sich ein Code, mit dem Ärzte und Vertrauensperson die Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und/oder Betreuungsverfügung im Ernstfall direkt online abrufen können.
Häufig gestellte Fragen
Nur Betreuungsgerichte können das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer einsehen und Daten abfragen. Selbst Ärzte müssen das Betreuungsgericht einschalten, um zu erfahren, ob eine Person eine Vorsorgevollmacht oder eine Patientenverfügung hat. Damit diese wichtigen Dokumente im Ernstfall trotzdem schnell verfügbar sind, sollten Sie sie zusätzlich in einem Notfallordner und digital, z. B. bei Afilio, hinterlegen.
Sie können eine Vorsorgevollmacht zuhause in einem Notfallordner aufbewahren oder es digital hinterlegen. Sie haben z. B. die Möglichkeit, Ihre Dokumente im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer zu registrieren oder sie z. B. bei Afilio sicher digital zu hinterlegen.